An sich ein schöner Artikel. Ein kleiner Einwand: Klauselverfahren ist ziemlich Insider-Jargon. Sollte man den Artikel nicht lieber "Vollstreckungsklausel" oder "Vollstreckbare Ausfertigung" (vgl. Terminologie in § 724ff.) nennen und dementsprechend eingangs geringfügig umformulieren? Für den Nichtjuristen als Enzyklopädie-Leser wäre vielleicht auch interessant, wie eine Vollstreckungsklausel lautet (§ 725 ZPO). --wau > 21:21, 25. Mär 2005 (CET)

Ich muss Wau zustimmen. Die Weiterleitung von Vollstreckungsklausel auf das speziell für das Urteil zugeschnittene Klauselverfahren halte ich für nicht ganz so glücklich. Schließlich werden auch völlig andere Titel mit einer Klausel versehen - und manche gar nicht (Vollstreckungsbescheid). --Jinx138 10:17, 15. Aug 2005 (CEST)

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