Diskussion:Kloster Limburg
Seitenname zu "Klosterruine Limburg" ändern
BearbeitenIn fast allen Medien (Presse, Stadt, Werbeflyer, Bücher usw.) wird das Denkmal als "Klosterruine Limburg" bezeichnet. Beispiel bei der Stadt Homepage: https://www.bad-duerkheim.com/sehenswuerdigkeiten/klosterruine-limburg.html oder auch der Google Eintrag ist entsprechend so angelegt: siehe "Klosterruine Limburg" bei Google.
Auch auf der Seite des Fördervereins "Aktion Limburg" wird das Kulturdenkmal als "Klosterruine Limburg" bezeichnet -> siehe https://www.aktion-limburg.de/literatur/
Alternativ auch bei der lokalen Gastronomie -> siehe http://www.klosterruine.de/
Durch den aktuell falschen Seitennamen ist immer eine Verwechslung mit dem Kloster Limburg an der Lahn gegeben. Ich schlage daher einen Wechsel zum Namen "Klosterruine Limburg" vor. (nicht signierter Beitrag von Mgeldon (Diskussion | Beiträge) 15:10, 20. Apr. 2020 (CEST))
- In dem Artikel geht es um das Kloster Limburg, nicht nur um die Kirchenruine. Insofern wäre es unzutreffend, das Lemma auf „Klosterruine“, also den Bauzustand eines Gebäudes der Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt zu reduzieren. Ein „Kloster Limburg“ in Limburg an der Lahn gibt es nicht, also auch keine Verwechslungsgefahr. Dort gibt / gab es verschiedene Klöster, von denen aber offiziell keines „Kloster Limburg“ heißt. Auch wäre es ein unangemessener Maßstab, sich das Lemma von der örtlichen Gastronomie vorgeben zu lassen. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:33, 20. Apr. 2020 (CEST)
- + 1. Unbedingt, genau wie Reinhard Dietrich. Die Geschichte des Klosters und der Bau werden eindrucksvoll und ausführloich dargestellt. da wird keine Ruine beschrieben, sondern ein seinerzeiot aktives Kloster. Man könnte allenfalls verschieben auf Kloster Limburg (Bad Dürkheim) und die andere BKS "Kloster Limburg" (statt "Kloster Limburg an der Lahn") nennen und dieses hier auch darin listen.--Der wahre Jakob (Diskussion) 18:04, 20. Apr. 2020 (CEST)
- Ganz entschieden gegen eine Umbenennung.
1) Der Name Kloster Limburg ist eindeutig, es gibt kein WP-Lemma, mit dem er verwechselt werden könnte. Die BKL bezüglich der Klöster von Limburg an der Lahn ist ebenso eindeutig; das ist eigentlich eine Auflistung von Klöstern, die ganz anders heißen.
2) Es geht, wie von den beiden anderen Benutzern dargelegt, tatsächlich um das Kloster Limburg von der Gründung im Mittelalter bis zur (ruinösen) Gegenwart, nicht allein um letztere.
--Mundartpoet <Dialog auf Hochdeutsch> 09:38, 22. Apr. 2020 (CEST)
- Ganz entschieden gegen eine Umbenennung.
- + 1. Unbedingt, genau wie Reinhard Dietrich. Die Geschichte des Klosters und der Bau werden eindrucksvoll und ausführloich dargestellt. da wird keine Ruine beschrieben, sondern ein seinerzeiot aktives Kloster. Man könnte allenfalls verschieben auf Kloster Limburg (Bad Dürkheim) und die andere BKS "Kloster Limburg" (statt "Kloster Limburg an der Lahn") nennen und dieses hier auch darin listen.--Der wahre Jakob (Diskussion) 18:04, 20. Apr. 2020 (CEST)
Jahreszahl 1367 zu 1376 korrigiert
BearbeitenZu der Fehde zwischen dem Leininger Grafen Emicho V. und den rheinischen Städten Speyer, Worms und Mainz
- fällt in der Regel die Jahreszahl 1376. Urkundlich belegt ist ein Ausgleich der Konfliktparteien mit der oben genannten Urkunde im Speyerer Stadtarchiv (1 U, Nr. 672, 1376 März 3, mit dem Regest: "Vergleich und Bündnis zwischen Graf Emich von Leiningen und den Städten Mainz, Worms und Speyer auf zehn Jahre", deren Digitalisat online einsehbar unter http://www.monasterium.net/mom/DE-StaASpeyer/1U/0647/charter.
Auf ebendiese Urkunde nimmt auch Walter Schenk auf S. 297, Fußnote 1837 seiner Dissertation Bezug (Kloster Limburg an der Haardt : Untersuchungen zu Überlieferung und Geschichte / Walter Schenk. -- Neustadt an der Weinstraße : Selbstverl. der Stiftung zur Förderung der pfälz. Geschichtsforschung, 2002) und kommentiert, es erscheine zur Beurkundung "der Limburger Abt zusammen mit den Personen, die auf zehn Jahre ein Öffnungsrecht für die Burgen und Schlösser des Grafen Emich V. genießen sollen". Im Oktober 1376 verzichtet Pfalzgraf Ruprecht I. "auf die Wiedergutmachung aller Schäden, die seinen Untertanen von den Städten Mainz, Worms und Speyer in ihrem Krieg gegen Graf Emich V. von Leiningen zugefügt worden waren" (Schenk, ebd., S. 297), womit die Ausgleichsverhandlungen des Konflikts klar nicht für 1367, sondern für 1376 belegt sind. Dass dem kein Neunjahreskrieg zwischen den Städten und dem Leininger Grafen vorausging, kann ebenfalls online auf http://www.burgenregister.de nachgelesen werden: "Im Jahre 1376 n. Chr. schließen Speyer, Mainz und Worms ein Bündnis gegen den Grafen Emich V. von Leiningen-Hardenburg", heißt es in der "Burgendatenbank" auf der Seite zur "Festung Hardenburg", der Stammburg der Linie Leiningen-Hardenburg (http://www.burgenregister.de/burgenlexikon_anzeige.php?id=127). --Lamadrague 19:43, 30. Dez. 2011 (CET)
- Der obige Beitrag war ein Bearbeitungskommentar zu dieser Änderung. --Lektor w (Diskussion) 16:24, 9. Dez. 2018 (CET)
Strechlimousine
BearbeitenKönnte jemand das Foto mit der Strechlimousine löschen? Ich halte es für absolut unpassend. Klar - ich hätte es selbst rausnehmen können, aber mir ist sowas nach einem kurzen Austausch lieber. (nicht signierter Beitrag von 77.64.252.53 (Diskussion) 09:56, 2. Mär. 2013 (CET))
- Wo er Recht hat, hat er Recht. Das Bild gehört da nicht hin. Es geht im Artikel um das Kloster Limburg und nicht um "Strechlimousinen". Das Bild hat einen Charakter, in welchem das Koster im Hintergrund nur "Beiwerk" ist und das Motiv eindeutig das Auto ist. Allenfalls umgekehrt wäre das zu akzeptieren. Freilich kann dieses Bild problemlos im Artikel über Strechlimousinen erscheinen. Sambikisaru (Diskussion) 11:48, 11. Jan. 2014 (CET)
- Zumindest die tatsächliche Nutzung als Hochzeitsauto ist unbelegt! Man sollte wenigstens die Bildunterschrift neutralisieren und bei der Gelegenheit merken, dass es überhaupt nicht zum Artikel passt. -- Fjrei (Diskussion) 18:35, 18. Jan. 2014 (CET)
- Hinweis: Nach Löschung des Bildes, Revert am Folgetag und anschließend zweiter Löschung ist es dabei geblieben: Seit dem 11. Januar 2014 ist das Bild nicht mehr im Artikel. --Lektor w (Diskussion) 16:41, 9. Dez. 2018 (CET)
Radierung vom Kloster Limburg um 1850 (W. Peters)
BearbeitenHinweis: [1]. Angesichts des Alters dürfte sich das Bild für WIKIMEDIA COMMONS und somit für den Artikel verwenden lassen. --92.201.71.87 10:59, 16. Dez. 2013 (CET)
Dreifache Haager Konvention - Kulturdenkmal
BearbeitenHabe eben im SWR Fernsehen von Rheinland-Pfalz den Wetterbericht gesehen und die Reporterin war auf der Limburg gewesen, bei Minute 1:07 kann man die dreifache Verwendung der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten-Schildes sehen. Vielleicht eine Erwähnung wert? Vergleichbarer Fehler gibt es auch bei der Simultankirche Bechtolsheim. Gruß kandschwar (Diskussion) 19:23, 26. Jan. 2015 (CET)
- Was ist der Fehler? --Eppelheim (Diskussion) 08:39, 14. Jul. 2017 (CEST)
- Hallo @Eppelheim: Das dreifache Zeichen soll Sonderschutz für ausgewählte Bergungsorte von Kulturgut gewähren. Kloster Limburg ist kein ausgewählter Bergungsort. Da ist nicht mal ein Dach drauf. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 09:19, 14. Jul. 2017 (CEST)
- Habe ein bild davon gefunden Zellmer (Diskussion) 12:07, 6. Dez. 2018 (CET)
- Hallo @Eppelheim: Das dreifache Zeichen soll Sonderschutz für ausgewählte Bergungsorte von Kulturgut gewähren. Kloster Limburg ist kein ausgewählter Bergungsort. Da ist nicht mal ein Dach drauf. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 09:19, 14. Jul. 2017 (CEST)
- Gerade Anfrage wegen möglicher Aberkennung bei Tourist Information Bad Dürkheim gestartet. Eine nette Dame leitet weiter. Warten wir mal den Rückruf ab.--Caramellus (Diskussion) 14:01, 6. Dez. 2018 (CET)
- Hallo, die dreifache Kennzeichnung beim Kloster Limburg ist unberechtigt. Ich habe daher die früher ergänzte Kategorie:Kulturgut unter Sonderschutz bei der Artikelbearbeitung vom 1. Dezember 2018 wieder entfernt. Grundlage ist ein Vortrag vom Beauftragten für Kulturgutschutz nach der Haager Konvention des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom 17. September 2016 in Hamburg. Thema: "Aktuelles zum Kulturgutschutz nach der Haager Konvention von 1954". Hierzu existiert eine PDF-Datei (lässt sich hier leider nicht verlinken). Auf Seite 24 heißt es: Verwirrung bei der Kennzeichnung von unbeweglichem Kulturgut nach HK 2: Unberechtigte Dreifach-Kennzeichnung - Beispiel: Klosterruine in Limburg bei Bad Dürkheim (gezeigt wird die Dreifach-Kennzeichnung an der Außenmauer). Hiermit sollte die Diskussion geklärt sein. Gruß --Muck50 (Diskussion) 14:05, 6. Dez. 2018 (CET)
- Hallo Muck50, ich habe die betreffende Datei gelesen. Ich meine..., eine Anfrage kann doch wohl nicht schaden, oder? Wissen wir denn die neue, aktuelle Einstufung? Möglicherweise werden mehere Zeichen weichen müssen..., ich weiß es nicht. Darum auch mein Fone nach Dürkheim. Liegen Erkenntnisse vor, könnten diese im Artikel leicht eine gute Verwendung finden. Machen wir einfach einen neuen Abschnitt auf. Alles gut(e) vom --Caramellus (Diskussion) 14:38, 6. Dez. 2018 (CET)
- Hallo Caramelius, Du hast natürlich recht insofern, dass es evtl. Änderungen in der Einstufung gibt. Zum aktuellen Status zur Burg Limburg muss es eine offizielle Urkunde geben, die entsprechende Auskunft gibt und dem Besitzer des Kulturgutes berechtigt, die entsprechende Kennzeichnung anzubringen. Es gibt noch eine weitere PDF-Broschüre vom BBK zu diesem Thema: Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, 7. Auflage 2012. Hier steht auf Seite 10 u. A.: Der Barbarastollen steht als einziges Objekt in der Bundesrepublik Deutschland unter Sonderschutz nach den Regeln der Haager Konvention. Gruß --Muck50 (Diskussion) 15:12, 6. Dez. 2018 (CET)
- Danke Dir Muck50 für die weiteren Infos. Urkunde? Das ist ja spannend...wenn es von der ein Bild geben würde. Ich bleibe dran am Thema. Melde mich hier wenn es Neuigkeiten gibt.Caramellus
- Hier noch ein Nachtrag: Das Foto ([2]) mit der dreifachen Kennzeichnung an der Außenmauer von Kloster Limburg datiert auf den 19. Juli 2014, d.h. es war zu jenem Zeitpunkt ungerechtfertigt angebracht, da der oben zitierte Vortrag bezüglich Verwirrung bei der Kennzeichnung von unbeweglichem Kulturgut nach HK 2 auf den 17. September 2016, also gut 2 Jahre später datiert. Hier ist noch ein Beispiel einer Urkunde, auf deren Grundlage eine Kennzeichnung erfolgen darf: Kloster Arnstein an der Lahn ([3]). Gruß --Muck50 (Diskussion) 18:00, 6. Dez. 2018 (CET)