Diskussion:Krieg in Afghanistan 2001–2021
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Überarbeitung der Infobox
BearbeitenZeitgleich mit der Verschiebung (s.o.) sollte die Infobox dringend überarbeitet werden. Aktuell ist dort zu lesen, dass sich Australien noch zusammen mit der Afghanischen Nationalarmee und Usbekistan im Krieg gegen diverse islamistische Gruppierungen befindet - meiner Meinung nach macht eine Aufteilung wie in der englischen Wikipedia in die verschiedenen Phasen (1. Invasion/Kriegsphase, 2. ISAF, 3. Resolute Support) Sinn. Ich hätte das selbst umgesetzt, aber leider komme ich mit der Technik der Infobox nicht zurande...--Jack O'Neill [ ¿Å? ] 20:14, 3. Jan. 2022 (CET)
- Habe es mal leicht überarbeitet und geordnet, ohne Anspruch, dass es so perfekt ist. Bin bei Beispielen ohne Aufteilung in Phasen geblieben, denn auch die Aufzählung in der englischen WP ist ja nicht vollständig. --N9713 (Diskussion) 15:10, 6. Mär. 2024 (CET)
Krieg in Afghanistan?
BearbeitenWarum ist das hier eigentlich keine Invasion? --94.219.82.176 15:50, 12. Sep. 2022 (CEST)
- Weil der UN-Weltsicherheitsrat mit seiner Resolution 1368 die Vereinigten Staaten und seine Verbündeten beauftragt worden, die Taliban von der Macht zu vertreiben. Das ist ein Unterschied zu einem Eroberungs- und Annexionskrieg wie in Russland in der Ukraine erfolglos betreibt. (nicht signierter Beitrag von 2A01:598:B1A6:1BCC:D79:DC92:91E8:B1E5 (Diskussion) 23:14, 21. Sep. 2022 (CEST))
- Nö. Wenn man sich die Resolution durchliest - in Deutsch wie im Original - steht da mit keiner Silbe Afghanistan erwähnt, und von einem Auftrag ist schon gar nicht die Rede: https://digitallibrary.un.org/record/448051 --2001:9E8:D97A:2C00:D4F0:CAD4:C483:DEE3 20:14, 22. Jun. 2023 (CEST)
- Siehe Krieg in Afghanistan 2001–2021#Politische Legitimation der westlichen Intervention. Die Resolution 1368 erwähnt zwar nicht ausdrücklich Afghanistan, aber den USA wurde eben das Recht zur Selbstverteidigung und zum Kampf gegen den Terrorismus zugesprochen. Klar haben die USA das dann in ihrem Sinne ausgelegt. Im Unterschied zu einer völkerrechtsWIDRIGEN Invasion gab es aber eben eine Resolution. Außerdem wurde der Militäreinsatz dann im Nachhinein mehrfach einstimmig (!) im Sicherheitsrat legitimiert, anstatt dass versucht wurde, ihn zu verurteilen (wie bei der Invasion in der Ukraine, wo eine Verurteilung im Sicherheitsrat nur am russischen Veto scheiterte). --N9713 (Diskussion) 15:58, 6. Mär. 2024 (CET)
- Nö. Wenn man sich die Resolution durchliest - in Deutsch wie im Original - steht da mit keiner Silbe Afghanistan erwähnt, und von einem Auftrag ist schon gar nicht die Rede: https://digitallibrary.un.org/record/448051 --2001:9E8:D97A:2C00:D4F0:CAD4:C483:DEE3 20:14, 22. Jun. 2023 (CEST)
Auslieferung Drittland
BearbeitenMit welcher Begründung wurde die Passage entfernt, dass die Taliban zu Beginn der Luftschläge ihre Bereitschaft signalisierten, bin Laden in ein Drittland auszuliefern? --Buster Baxter (Diskussion) 14:01, 3. Okt. 2023 (CEST)
- Hab ich bei meiner Zurücksetzung eigentlich ins Kommentarfeld geschrieben: Journalistische Quellen sind laut WP:BLG nur dann zulässig, wenn es nicht ausreichend Sekundärliteratur gibt, normalerweise bei aktuellen Themen. Hier geht's um ein Thema, das mehr als 20 Jahre zurückliegt und die Quellen, die du verwendet hast, sind alle von 2001. Und wenn man das Thema mitreinnimmt, müsste man die Verhandlungen mit den Taliban ebenso ergänzen, bei denen Mullah Omar eine Auslieferung abgelehnt hatte bzw. die ergebnislos im Sande verliefen. Gruß --Jo1971 (Diskussion) 18:06, 3. Okt. 2023 (CEST)
- Also jetzt hoffentlich mit ausreichend Sekundärliteratur. Mir ging es hier nicht um die Frage, welche Quellen zulässig sind, sondern darum, dass ein ganz wesentlicher Punkt in der Entwicklung somit aus dem Artikel verschwand.--Buster Baxter (Diskussion) 13:30, 4. Okt. 2023 (CEST)
- Die Chronologie passt jetzt nach deiner Überarbeitung nicht mehr. Lieferst du dann auch noch Seitenzahlen nach? --Jo1971 (Diskussion) 14:21, 4. Okt. 2023 (CEST)
- Stimmt. Ich habe das jetzt angepasst. Du kannst ja mal schauen, ob das so hinkommt.--Buster Baxter (Diskussion) 12:10, 6. Okt. 2023 (CEST)
- Die Chronologie passt jetzt nach deiner Überarbeitung nicht mehr. Lieferst du dann auch noch Seitenzahlen nach? --Jo1971 (Diskussion) 14:21, 4. Okt. 2023 (CEST)
- Also jetzt hoffentlich mit ausreichend Sekundärliteratur. Mir ging es hier nicht um die Frage, welche Quellen zulässig sind, sondern darum, dass ein ganz wesentlicher Punkt in der Entwicklung somit aus dem Artikel verschwand.--Buster Baxter (Diskussion) 13:30, 4. Okt. 2023 (CEST)
Vorträge von Bundeswehrsoldaten als Weblinks
BearbeitenBei WP:Weblinks heißt es,
Generell gilt: Die dort verlinkten Seiten müssen das genaue Artikelthema behandeln (nicht lediglich verwandte Themen), hochwertig sein und Informationen enthalten, die (beispielsweise aus Platz- oder Aktualitätsgründen) nicht in den Artikel selbst integriert worden sind.
M. E. erfüllen die Erlebnisberichte der Bundeswehsoldaten (ein Stabsgefreiter noch dazu) keinen dieser Punkte. Weder sind das hochwertige Informationen, sondern Erinnerungen von irgendwelchen Afghanistanveteranen, noch geht es bei diesem Lemma um die Bundeswehr. Der Beitrag der Bundeswehr zum Krieg in Afghanistan ist sehr überschaubar gewesen und dazu gibt es mit Deutsche Beteiligung am Krieg in Afghanistan ein eigenes Lemma. --Arabsalam (Diskussion) 21:17, 1. Apr. 2024 (CEST)
- Sehe ich auch so. Gruß --Jo1971 (Diskussion) 21:40, 1. Apr. 2024 (CEST)