Das Ziel Ermittlungsakte ist irreführend. Eine Ermittlungsakte teilt sich bekanntlich in die polizeiliche Ermittlungsakte und die Ermittlungsakten der Justiz auf (fälschlicherweise "Gerichtsakte" genannt - soweit muß es ja gar nicht kommen). Die Ermittlungsakten der Justiz dürften sich dann noch in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte und in die Gerichtsakte aufteilen (letztere also die Aktenbestandteile, die ein Richter als Grundlage verwendet). Wer weiß Näheres und kann evtl. den Artikel Ermittlungsakte neu erstellen? Matt1971 ♫♪ 22:32, 21. Mär 2006 (CET)

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