Diskussion:Kronprinz
Ich habe den österreichischen Titel "Erzherzog" aus der Liste herausgenommen, da es sich dabei nicht um einen reinen Thronfolger-Titel handelt. Bis zum Ende der Monarchie hatte jeder männliche Habsburger (bzw. Habsburg-Lothringer) Anspruch auf den Titel "Erzherzog". Der Kronprinz damit natürlich auch, aber nicht nur. ViennaUK 18:32, 19. Jul. 2007 (CEST)
Kronprinz im übertragenen Sinne?
BearbeitenWäre es nicht sinnvoll, die Bedeutung des Wortes "Kronprinz" im Sinne von "potentieller Amts- oer Titelnachfolger" in Politik und Sport zu erwähnen? So galt z.B. Rafael Nadal im Tennis als "ewiger Kronprinz". Schäuble galt als Kohls Kronprinz. usw.--Tocca 16:43, 6. Aug. 2008 (CEST)
De facto-Kronprinzen in Nichtmonarchien
BearbeitenWäre es nicht an der Zeit, auch diesen Punkt zu erwähnen ? Schlagende Beispiele wären ja z.B. Nordkorea, (geplant) Ägypten, in der Vergangenheit Haiti usw. --Oenie 12:32, 2. Feb. 2011 (CET)
- Könnte man machen, ja. Müsste aber jeweils belegt werden, damit das keine Theoriefindung ist - für Nordkorea, Syrien, Haiti usw. dürfte das aber wohl unproblematisch sein. -- Perrak (Disk) 12:49, 2. Feb. 2011 (CET)
Unterscheidung Kronprinz / Thronfolger
BearbeitenLaut Text wäre grundsätzlich der nächste Thronanwärter der Kronprinz- Zumindest in Österreich wurde da wohl unterschieden, Franz Ferdinand war nicht Sohn des Kaisers und daher "nur" Thronfolger - theoretisch hätte ja Franz Joseph noch einen Sohn zeugen können, der vor ihm in der Erbfolge gestanden wäre.
Kennt jemand irgendwelche Präzedenzfälle, daß jemand, der nicht Sohn des regierenden Monarachen war, als "Kronprinz" bezeichnet wurde? Bei einem ledigen 20-jährigen König würde man dessen jüngeren Bruder wohl kaum als Kronprinzen titulieren, aber vielleicht gab's mal einen Punkt, wo leibliche Nachkommenschaft des Monarchen so unwahrscheinlich wurde, daß der nächste Thronanwärter als "Kronprinz" bezeichnet wurde? Sonst würde ich das ändern. Firmian (Diskussion) 13:28, 29. Nov. 2017 (CET)
- Ein Kronprinz ist immer der älteste eheliche Sohn des Trägers der Krone, also des Königs.
Hatte der König aus einem beliebigen Grund keinen Sohn, vererbte sich die Krone in Europa zumeist nach dem Saalischen Gesetz. Die Thronfolge entsprach der Patrilinearität, sprang also zurück auf den nächsten regierungsfähigen Agnat des Vaters bzw. Großvaters des Königs. Die Könige Friedrich II. (Preußen) und Friedrich Wilhelm IV. keine Kinder. Ihre Thronfolger hießen nicht „Kronprinz“, sondern „Prinz von Preußen“.--Gloser (Diskussion) 14:28, 29. Nov. 2017 (CET) - Ich weiß nicht, was Du ändern willst, Firmian. Im Text steht doch schon ausdrücklich, dass als Kronprinz nur der jeweils älteste Sohn bezeichnet wurde, und gerade nicht jeder Thronfolger. -- Perrak (Disk) 22:44, 29. Nov. 2017 (CET)
- Naja. Als Kronprinz bezeichnet man in Monarchien mit Erstgeborenen-Nachfolgeordnung (Primogenitur) in der Regel den ältesten Sohn eines Kaisers oder Königs, der nach dem Tod des regierenden Monarchen Inhaber des Throns sein wird, ohne dass es dazu weiterer Rechtsakte bedarf würde ich persönlich eher so verstehen: Der nächste Inhaber des Throns, wenn der König heute stürbe, und im Regelfall ist das der älteste Sohn. Das träfe ja auf jeden Thronfolger zu - im Regelfall hat der regierende Monarch Söhne, und wenn nicht, dann würde eben ein anderer der Kronprinz - so könnte man es verstehen.
- Eindeutiger wäre m.E. "...immer der älteste Sohn.... während bei Fehlen von Söhnen ein anderer Prinz Thronfolger sein kann, aber nicht den Titel "Kronprinz" führen darf.". Ggf. mit Hinweis, daß bei gleichberechtigter weiblicher Erbfolge (wie zB in Schweden) auch eine Prinzessin Kronprinzessin sein kann. Oder so. Firmian (Diskussion) 09:33, 2. Dez. 2017 (CET)
- Meiner Meinung nach ist der Text eindeutig. Aber wenn du eine bessere Formulierung weißt, spricht das nicht gegen eine Änderung. -- Perrak (Disk) 20:43, 2. Dez. 2017 (CET)
- Eindeutiger wäre m.E. "...immer der älteste Sohn.... während bei Fehlen von Söhnen ein anderer Prinz Thronfolger sein kann, aber nicht den Titel "Kronprinz" führen darf.". Ggf. mit Hinweis, daß bei gleichberechtigter weiblicher Erbfolge (wie zB in Schweden) auch eine Prinzessin Kronprinzessin sein kann. Oder so. Firmian (Diskussion) 09:33, 2. Dez. 2017 (CET)
- Hast recht. Hab's nochmal gelesen, steht eh so drin. Nix für ungut. Firmian (Diskussion) 13:07, 7. Dez. 2017 (CET)