Hallo Anonym, wenn die Auflösung der VG Tüßling-Teising belegbar ist (Hinweis auf website o.ä.), sei mutig und ändere es. gruss Geograv 01:15, 1. Apr 2005 (CEST)

Weshalb braucht er einen Beleg aus dem Internet? Gilt hier nur noch als richtig, was im Web nachweisbar ist? Auf den Internetauftritten der Gemeinden Tüßling und Teising findet sich, wie auch sonst, nirgendwo mehr ein Hinweis auf eine bestehende Verwaltungsgemeinschaft, das müsste eigentlich auch reichen. Beiden Gemeinden scheint die ehemalige VG offenbar "peinlich" zu sein - sie erwähnen auf ihren Webseiten selbst in den geschichtlichen Angaben dazu nämlich rein gar nichts - und zwar weder die Gründung noch die Auflösung der VG, so als hätte diese niemals existiert. Entscheidend dürfte sein, dass auf der Homepage des Landkreises Altötting unter "Städte und Gemeinden" die einzelnen Gemeinden und ihre Zugehörigkeit zu Verwaltungsgemeinschaften explizit aufgeführt sind - von einer VG Tüssling-Teising ist dort nirgendwo die Rede. Sie scheint also definitiv nicht (mehr) zu exisiteren.

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