Diskussion:Latein im Recht
Was ist mit "suum cuique" ("jedem das seine")? Das ist doch ein alter römischer Rechtsgrundsatz. Spielt der heutzutage keine Rolle oder wird der hier nicht aufgelistet, weil die Nazis ihn auf dem Portal eines KZ angebracht haben? (nicht signierter Beitrag von 80.133.95.231 (Diskussion | Beiträge) 21:13, 7. Jun. 2009 (CEST))
- Erledigt.
- Ist strenggenommen kein Rechts-, sondern ein Gerechtigkeitsgrundsatz (v. a. der distributiven Gerechtigkeit, um genau zu sein).--2001:A61:20BB:5301:28E3:86AB:DE08:439F (18:30, 20. Jul 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
fructus
BearbeitenWarum wurden Früchte (fructus) herausgelöscht? @Polemos (nicht signierter Beitrag von 212.183.101.22 (Diskussion | Beiträge) 22:47, 4. Okt. 2009 (CEST))
Darstellung dieser Seite - Liste
BearbeitenMir ist aufgefallen, dass die Liste sehr uneinheitlich ist, manche brauchen nach dem lateinischen Begriff einen Gedankenstrich, wieder andere Klammern. Wäre es nicht im Sinne der Übersichtlichkeit und der Textsemantik, wenn die Liste in eine Begriffsklärung im Sinne von
- Begriff
- Bedeutung
umgestellt würde? Meiner Meinung nach würde das sehr zur Leserlichkeit des Artikels beitragen, die derzeit doch arg eingeschränkt ist. Wenn es dagegen keine Einwände gibt, würde ich die Liste bei Gelegenheit mal umstellen. --TheRealPlextor 10:28, 8. Jan. 2010 (CET)
- ganz im gegenteil! du hast völlig recht, dass die darstellung der liste dringend einer vereinheitlichung bedarf. also immer frisch ans werk! :)
- So, das war jetzt ein Krampf, aber erledigt ist erledigt. Jetzt muss nur noch einer drüber sehen: Da einige Punkte doch arg knapp oder m.E. falsch waren, habe ich diverse Korrekturen vorgenommen. Wenn einer noch mein schlechtes Latein durchliest, wäre mir das auch lieb. --TheRealPlextor 20:44, 11. Jan. 2010 (CET)
cui bono
Bearbeitenwer hat denn die Übersetzung von cui bono verbrochen? cui bono - dat. finalis - wem gereicht es zum Nutzen? in der ursprünglichen übersetzung versteht doch sonst keiner mehr, warum man mit cui den dativ verwendet. (nicht signierter Beitrag von 91.52.137.151 (Diskussion | Beiträge) 14:17, 12. Feb. 2010 (CET))
Umbenennung
Bearbeiten"Latein im Recht" halte ich für eine sehr unglückliche Benennung dessen, worum es sich handelt. Im Englischen heißt diese Liste korrektereweise: "List of legal Latin terms". Analog dazu schlage ich vor die Liste zu verschieben in Liste lateinischer Rechtsbegriffe oder so ähnlich. - SDB 13:51, 1. Feb. 2011 (CET) Upps gibt es ja als Redirect schon, also plädiere ich für eine Umdrehung des Redirects.
Sachverhalte können sich nicht ereignen
BearbeitenIch finde die Formulierungen für "ex ante" und "ex post" unglücklich, denn Sachverhalte können sich nicht ereignen; sie können nur bestehen o.dgl. Mag das ein(e) Jurist(in) so umformulieren, dass es noch stimmt? -- UKoch 18:00, 4. Apr. 2011 (CEST)
argumentum a/e contrario
BearbeitenWarum ist dieser lateinische ausdruck in fast allen sprachen argumentum a contrario aber auf deutsch argumentum e contrario? --Espoo (Diskussion) 22:02, 25. Apr. 2016 (CEST)
- Mit meinen spärlichen Lateinkenntnissen: Im Deutschem sags'te Argument aus (iSv heraus) Widerspruch (la:wikt:ex) und in den anderen Sprachen zB argument/point by (iSv durch/über) contradiction (la:wikt:ab)? Somit kanns'te etwas natürlicher den Lateinischen Ausdruck in die Rahmensprache einbetten. -- Kays (T | C) 01:29, 26. Apr. 2016 (CEST)
- Die Frage von Espoo ist sehr berechtigt. Vielleicht ist dieser Ausdruck falsch. Bitte im Lemma Argumentum e contrario diskutieren. Orik (Diskussion) 06:58, 26. Apr. 2016 (CEST)
- Ich bin der Meinung, dass es da nicht viel zu diskutieren gibt. Beide Ausdrücke sind gutes Latein und wurden von nicht zu bezweifelnden Autoren (z. B. Cicero, Quintilian) gebraucht. Also kann sich jeder, der entweder so oder so sagt, auf den antiken Sprachgebrauch berufen und niemand kann es bestreiten. --Bavarese (Diskussion) 14:05, 26. Apr. 2016 (CEST)
- Wie Bavarese schon sagt, beide Ausdrücke sind korrekt. Sie unterschieden sich auch nicht wesentlich in ihrer Bedeutung. Die erste Variante hat sich einfach im deutschen Sprachraum durchgesetzt. -- Irrwitz (Diskussion) 15:54, 26. Apr. 2016 (CEST)
- Ich bin der Meinung, dass es da nicht viel zu diskutieren gibt. Beide Ausdrücke sind gutes Latein und wurden von nicht zu bezweifelnden Autoren (z. B. Cicero, Quintilian) gebraucht. Also kann sich jeder, der entweder so oder so sagt, auf den antiken Sprachgebrauch berufen und niemand kann es bestreiten. --Bavarese (Diskussion) 14:05, 26. Apr. 2016 (CEST)
- Die Frage von Espoo ist sehr berechtigt. Vielleicht ist dieser Ausdruck falsch. Bitte im Lemma Argumentum e contrario diskutieren. Orik (Diskussion) 06:58, 26. Apr. 2016 (CEST)
Abusus non tollit usum
BearbeitenDer hier auf Deutsch vorliegende Rechtssatz mag stimmen, er ist aber nicht durch das lateinische Zitat gedeckt. Das geistert zwar durch alle möglichen Sammlungen lateinischer Rechtssprichwörter, aber nie mit Angabe einer antiken Quelle. Die kann es auch gar nicht geben. Denn die hier vorausgesetzte Bedeutung des Wortes abusus, nämlich Missbrauch, ist im klassischen Latein unbekannt. Da kommt das Wort nur im Sinn von Verbrauch, Aufbrauchen vor. Die Übersetzung des angeführten Satzes lautet also: „Verbrauch hebt den Gebrauch nicht auf“. Der Sinn dieser Aussage entzieht sich meinem bescheidenen Verstand. --Bavarese (Diskussion) 10:47, 27. Aug. 2016 (CEST)
- Dann ist es halt nicht klassisch; aber trotzdem Latein.--2001:A61:260C:C01:3906:FCF0:F6FA:9B3A 13:44, 1. Apr. 2018 (CEST)
Animus nocendi
BearbeitenWäre es sinnvoll, die "animus"-Liste durch den Tötungsvorsatz (animus nocendi) zu ergänzen? Im englischsprachigen Wikipedia hat er einen eigenen Artikel (https://en.wikipedia.org/wiki/Animus_nocendi). Und auch im französischen Recht ist er mir bereits begegnet. Im deutschen Rechtssprachgebrauch habe ich ihn allerdings noch nicht gehört oder gelesen. Anregungen? --Abzo (Diskussion) 20:07, 1. Dez. 2016 (CET)
- Bist du dir sicher? Nocere heißt schaden, töten heißt necare. Also animus necandi? --Bavarese (Diskussion) 20:09, 1. Dez. 2016 (CET)
- Du hast natürlich Recht. Hier der korrekte Artikel dazu: https://en.wikipedia.org/wiki/Voluntas_necandi. Fügen wir es so in die Liste hinzu? --Abzo (Diskussion) 13:31, 31. Jan. 2017 (CET)
- Ja klar, mach. Ich bin kein Jurist; aber ich meine, die Aussage des englischen Artikels (Tötungsvorsatz) entspricht auch der Rechtslage bei uns. --Bavarese (Diskussion) 14:17, 31. Jan. 2017 (CET)
- Du hast natürlich Recht. Hier der korrekte Artikel dazu: https://en.wikipedia.org/wiki/Voluntas_necandi. Fügen wir es so in die Liste hinzu? --Abzo (Diskussion) 13:31, 31. Jan. 2017 (CET)
Aliud/Peius
Bearbeiten"Wird zur Erfüllung einer Verpflichtung der falsche Gegenstand gegeben, spricht man vom aliud; ist er hingegen nur mangelhaft, von einem peius. Im ersten Fall besteht bei Kaufverträgen der Erfüllungsanspruch fort, im zweiten bestehen allenfalls Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche."
"Hat jemand den richtigen, aber mangelbehafteten Gegenstand geliefert, spricht man vom peius. Anders als bei einer aliud-Lieferung, gilt der Vertrag als (mangelhaft) erfüllt."
Stimmt schon seit der Schuldrechtsreform nicht mehr, vgl. 434 III BGB. (nicht signierter Beitrag von 92.74.56.193 (Diskussion) 23:05, 31. Jan. 2017 (CET))
- Dann bessere es halt aus. --Bavarese (Diskussion) 12:04, 1. Feb. 2017 (CET)
Affectio societatis
BearbeitenDer Wille, Gesellschafter einer Gesellschaft zu werden. Ist mir im französischen Recht begegnet, wo es als von der Rechtsprechung entwickeltes essentielles Merkmal in Gesellschaftsverträgen gilt (https://fr.wikipedia.org/wiki/Affectio_societatis, https://en.wikipedia.org/wiki/Affectio_societatis).
"Cette expression désigne la volonté des associés de collaborer de façon effective à l’entreprise commune, sur un pied d’égalité et dans leur intérêt commun. C’est ainsi qu’avec une telle exigence, il est possible de mesurer la fictivité des sociétés et de distinguer le contrat de société d’autres situations (contrat de travail, contrat de prêt, etc.)." (Dalloz, fiche d'orientation "Contrat (société)", April 2017, http://www.dalloz.fr.bibdocs.u-cergy.fr/documentation/Document?id=DZ/OASIS/001151&ctxt=0_YSR0MT1hZmZlY3RpbyBzb2NpZXRhdGlzwqd4JHNmPXNpbXBsZS1zZWFyY2g=&ctxtl=0_cyRwYWdlTnVtPTHCp3MkdHJpZGF0ZT1GYWxzZcKncyRzb3J0PcKncyRzbE5iUGFnPTIwwqdzJGlzYWJvPVRydWXCp3MkcGFnaW5nPVRydWXCp3Mkb25nbGV0PcKncyRmcmVlc2NvcGU9RmFsc2XCp3Mkd29JUz1GYWxzZcKncyR6PTBEQkZDOERCLzA4Q0M2Mjk0&nrf=0_UmVjaGVyY2hlfExpc3RlRGVSZXN1bHRhdEdsb2JhbA==, abgerufen am 17.10.2017.
Im deutschen Recht habe ich davon noch nichts gehört. Meinungen?--Abzo (Diskussion) 14:16, 17. Okt. 2017 (CEST)
- Ich habe es nun kurz und knapp eingefügt.--Abzo (Diskussion) 13:58, 31. Okt. 2017 (CET)
via jure?
BearbeitenWeil ich dafür keinen Beleg habe, ändere ich es in via juris; das ist auch sprachlich korrekter. Wer für via jure Belege hat, stelle es bitte wieder her. --Bavarese (Diskussion) 15:19, 9. Nov. 2017 (CET)
Ne infra petita
BearbeitenWenn wir "Ne ultra petita" in der Liste haben, müsste meines Erachtens nach auch "Ne infra petita" aufgenommen werden. Grundsätzlich muss der Richter meines Wissens nach auf alle Argumente der Parteien im Prozess eingehen und ihnen Recht geben bzw. sie widerlegen. Lässt er auch nur ein Argument unbeachtet, hat er "infra petita" entschieden. Kennt sich da jemand aus? --Abzo (Diskussion) 10:17, 14. Nov. 2017 (CET)
Inter omnes ?
BearbeitenBedeutet es dasselbe wie erga omnes, wie es dieser Artikel behauptet? Manche Websiten (https://www.lexexakt.de/index.php/glossar/interomnes.php) legen das nahe. Auf anderen gibt es zu beiden unterschiedliche Artikel (https://www.proverbia-iuris.de/erga-omnes/, https://www.proverbia-iuris.de/inter-omnes/).
Wer kennt sich aus?--Abzo (Diskussion) 07:48, 28. Feb. 2019 (CET)
Mehr Einzelbelege, bitte!
BearbeitenHier gibt es pro Eintrag kaum genaue Belege. Das sollten wir ändern! Sonst laufen wir Gefahr, auch kaum bekannt oder unübliche Formulierungen in die Liste aufzunehmen. --Abzo (Diskussion) 08:30, 18. Apr. 2019 (CEST)
Nihil aut altera pars
BearbeitenGehört die Wendung nicht auch hier hin? MfG Harry8 13:58, 29. Apr. 2019 (CEST)
Trium facit collegium
BearbeitenDas soll Latein sein? Es sind drei lateinische Wörter, Satz ist es keiner. Ich erlaube mir die Richtigstellung, die sich aus Digesta 50.16.85 ergibt. --Bavarese (Diskussion) 13:05, 14. Jul. 2023 (CEST)
- Da hast du natürlich recht. Im Internet findest du aber leider auch dieses Form. Sollte man da kurz soetwas ergänzen wie: Teilweise auch fälschlicherweise als Trium facit collegium wiedergegeben? --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:03, 14. Jul. 2023 (CEST)
- Das befürworte ich nicht; denn wenn man sich das Vorkommen des falschen Wortlauts ansieht, hat man da nicht den Eindruck, das sei aus Wikipedia abgeschrieben, wie es zuvor war? Ich bin dafür, davon lieber zu schweigen.--Bavarese (Diskussion) 17:32, 17. Jul. 2023 (CEST)
- Also da ich bei Google Books spanische und italienische Bücher finde, denke ich nicht, dass es von uns hier abgeschrieben worden ist. --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:52, 17. Jul. 2023 (CEST)
- Das befürworte ich nicht; denn wenn man sich das Vorkommen des falschen Wortlauts ansieht, hat man da nicht den Eindruck, das sei aus Wikipedia abgeschrieben, wie es zuvor war? Ich bin dafür, davon lieber zu schweigen.--Bavarese (Diskussion) 17:32, 17. Jul. 2023 (CEST)