Diskussion:Lehramtsreferendariat

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Josef Roth in Abschnitt Geschichte

Satzbedeutung unklar

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Was soll der Satz "Wenn das Ziel, zum Lehrer auszubilden, klar zu sein scheint, dann ist diese Beschreibung nicht hinreichend." bedeuten? Er weist den Aufbau einer Implikation auf, aber das Implizierte geht nicht satzlogisch überhaupt nicht aus der Bedingung hervor.

--77.182.51.21 07:39, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Aller Anfang ist schwer...

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Reinkopiert von hier: http://www.jenskleemann.de/wissen/bildung/wikipedia/r/re/referendariat.html ? Auf jeden Fall kein schöner Artikel. -l.

Ich habe den Artikel nur aufgeteilt von Referendariat. Muss demnächst überarbeitet werden. -- Thkoch2001 20:46, 13. Jun 2005 (CEST)

Hmmm, auf mich wirkt der Artikel eher wie ein sehr subjektiver Erfahrungsbericht.... und nicht wie Wissen aus einer Enzyklopädie!!! -- 83.129.15.199 15:00, 16. Mär 2006 (CET)

Allerdings, vor allem diese Passage: "Die Bewertung der Prüfungen wird von einigen Studienreferendaren als übermäßig subjektiv geprägt empfunden. Die sogenannten "Fachleiter", die eigentlich normale Lehrer sind, agieren in einem sehr freien Raum ohne Kontrolle, was bei den Referendaren sehr viel Stress auslöst. Die Wünsche und Vorstellungen der Fachleiter von einem "guten Unterricht" lassen sich nicht immer und sofort umsetzen. Dies führt unweigerlich zu Missverständnissen und Spannungen." Diesen Passus würde ich am liebsten ganz raus nehmen, weil er nicht enzyklopädisch ist. Gern will ich aber einräumen, dass derlei Erfahrungen auch in Vorbereitungsdiensten anderer Verwaltungszweige gemacht werden können, nicht nur bei Lehrern! Schönes Zitat des Forstwissenschaftlers Friedrich Wilhelm Leopold Pfeil dazu: "Bei aller Strenge des Urteils darf man nicht vergessen, dass unter hundert jungen Leuten, die geprüft werden, neunundneunzig mehr Kenntnisse besitzen, als sie durch ihre Antworten in den Prüfungen darlegen." --J.-H. Janßen 20:08, 22. Jun 2006 (CEST)
Aber das trifft wohl auf fast alle Prüfungen zu, daß Prüfer und Prüfling unterschiedliche Erwartungen haben, daher würde ich den Satz auch weglassen.--HolgerB 19:53, 23. Jun 2006 (CEST)
Ich habe die Passage jetzt entfernt! --J.-H. Janßen 20:59, 2. Jul 2006 (CEST)
Hier muss noch viel getan werden. Die Situationen der Bundesländer sind zu verschieden Wie ist es in Österreich oder der Schweiz?. Habe einige Links gesetzt.--Laben 22:50, 18. Jul 2006 (CEST)
ich hab mal angefangen mit bayern gymnasium. vielleicht schließen sich andere an, und man kann dann den absatz unter 1 etwas raffen und kürzer fassen.

Es wäre schön, wenn die Besoldungssituation der Refendare aktualisiert (TVöD etc. )und auch auf die neuen Bundesländer ausgeweitet würde. --calculus 15:07, 31. Aug 2006 (CEST)

Neutralität

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Der vierte Absatz ist ein typisches Lehrerleingejaule. --Philipendula 00:05, 26. Sep 2006 (CEST)

Die implizierte Kritik an diesem Absatz scheint mir berechtigt, der Ton, in dem sie geäußert wird, allerdings daneben. Das ein oder andere jämmerliche Lehrerlein ist WP-Autor, willst du die alle raushaben? 84.59.30.220 00:13, 26. Sep 2006 (CEST)
Nein. Warum? Sie sollen das halt neutral schreiben. --Philipendula 00:14, 26. Sep 2006 (CEST)
"Typisch" in Verbindung mit dem nächsten Ausdruck erschien mir nicht ganz vorurteilsfrei. Was soll's. Gehört eh nicht in die Artikeldisk, aber deine ist gesperrt. Und gerade eben habe jedenfalls ich (was bin ich wohl?) keinen Appetit, hier was zu verbessern. 84.59.30.220 00:21, 26. Sep 2006 (CEST)
Wenn man lange mit einer Lehrperson liiert war, ist das kein Vorurteil, sondern Erfahrung. Meine Disku ist nur für IPs gesperrt, weil sie laufend vandalisiert wird. Melde dich halt an, dann kannst du mich da zur Schnecke machen. :) --Philipendula 00:28, 26. Sep 2006 (CEST)
Sorry für deine üblen Erfahrungen. Ich war schon mit verschiedenen Berufsgruppen liiert: Glaub mir, es liegt nicht am Beruf! Zur Schnecke will ich niemanden machen, und meinen Account habe ich stillgelegt unter anderem deshalb, weil mir der Ton hier zu grob wurde. L. sind halt doch Seelchen ;-). 84.59.30.220 00:32, 26. Sep 2006 (CEST)
Zugegeben, ich war wohl etwas sardonisch. Das kommt daher, dass ich im Grunde schreibfaul bin. Sorry. --Philipendula 00:54, 26. Sep 2006 (CEST)

Neutralität bedeutet nicht Affirmation, die ist auch nicht neutral

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Bedeutet Neutralität wirklich, dass man nicht in dem Artikel aufführen darf, ob es Kritik gibt? Ich glaube nicht. Denn dann würde Neutralität ja bedeuten, dass man alles implizit bejahen müsste, was man bespricht. Auch bei anderen Themen außern wir ja Kritik und sprechen die implizite Problematik des von einem Begriff Bezeichneten an. (Nehmen wir ein unverfängliches Beispiel wie z.B. den "Föderalismus".) Natürlich darf die Kritik nicht als Tatsache aufgeführt werden, genauso wenig wie affirmative Stimmen, aber dass es Kritik gibt, ist durchaus eine Tatsache und gehört somit auch in einen neutralen Artikel. Im Übrigen: Probleme früher mit Lehrern gehabt?

Klar darf man Kritik üben. Sie sollte allerdings von seriöser Quelle und belegt sein. Hier hat sich jemand ausgekotzt und das als Kritik getarnt. Hatte keine Probleme mit Lehrern und bin auch schon ein ziemlich alter Drachen. --Philipendula 00:46, 26. Sep 2006 (CEST)

Deshalb hab ich ja auch den ganzen letzten Absatz umgeschrieben und vor allem in den Konjunktiv gesetzt. Wer will kann ja auch noch die Vorteile des Referendariats anführen. Natürlich als Stimmen derjenigen, die es befürworten, und natürlich auch im Konjunktiv. Wäre dann auch noch ausgewogen... (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.169.209.46 (DiskussionBeiträge) 15:28, 26. Sep 2006 (CEST)) -- Spongo 15:29, 26. Sep 2006 (CEST)

Hoffentlich haut ihr jetzt nicht auf mich ein, aber ich habe den Neutralitätsbaustein jetzt entfernt, da ich den Artikel, so wie er jetzt ist wirklich für neutral halte. Gegenstimmen?
Eigentlich gehört so was belegt. Nur weil es im Konjunktiv steht, muss das noch lang nicht allgemein akzeptierte Meinung sein. Der Satz, dass der Staat mit Referendaren Lehrer einsparen will, muss auch belegt werden. --Philipendula 18:13, 28. Sep 2006 (CEST)
Der Konjunktiv bedeutet ja gerade, dass es NICHT belegt ist, dass es diese Meinung aber gibt. Und dass der Staat mit den Referendaren Lehrer einsparen will, wird auch der Staat nicht bestreiten. Er wird vielleicht formulieren: Es dient dazu, den Unterrichtsausfall zu minimieren. Ist das neutral? Es ist euphemistisch, denn den gleichen Effekt hätten ja Neueinstellungen, die sind aber zu teuer, ergo... Man sieht hier, dass es die NEUTRALE Formulierung gar nicht gibt. 84.169.254.250 00:54, 29. Sep 2006 (CEST)
Nein, Konjunktiv bedeutet, dass es sich um nichtwörtliche Rede handelt. Man kann nicht irgendwas im Konjunktiv dahererzählen und behaupten, damit eine Volksmeinung wiederzugeben. Ebenson könnte ich sagen, "Der Großteil der deutschen Bevölkerung findet, dass Referendare faule Hunde seien, die noch nie richtig gearbeitet hätten." Es ist der Beliebigkeit hier Tür und Tor geöffnet. Es muss keine neutrale Formulierung sein, aber solche Aussagen müssen belegt sein, sonst haben sie in einer Enzyklopädie nichts verloren. Was würdet ihr denn denken, wenn ihr sowas im Brockhaus lesen würdet? --Philipendula 10:43, 29. Sep 2006 (CEST)
Und was hat in einer Enzyklopädie etwas verloren? Das, was die offiziellen Stellen sagen? Im Übrigen: Wenn du das mit den faulen Hunden so zitieren würdest, könnte man kaum etwas dagegen sagen. (Die Formulierung könnte man vielleicht noch etwas vornehmer wählen: "Ein Großteil der Bevölkerung hält den Arbeitsaufwand von Lehrern für geringer als den in anderen Berufen" oder so ähnlich.) Das ist eine neutrale Information, die so leider wohl sogar stimmt. (Also, dass die Bevölkerung das denkt.) Dass das Referendariat häufig kritisiert wird, ist jetzt nicht so die kühne Behauptung. Ich könnte jetzt vier oder fünf Links anführen, in denen genau das über Hunderte von Seiten getan wird.
Und nochmal zur Frage, ob die Information in einem Lexikon etwas verloren hat: Auch in der Brockhaus-Enzyklopädie findet man immer einen Teil mit kritischen Stimmen und der Aufführung von impliziten Problematiken. Und wie gesagt: Alle sind eingeladen hier auch die positiven Seiten (meinetwegen Praxisnähe, intensive Betreuung etc.) aufzuführen. Meine Kräfte übersteigt es leider, in dieser merkwürdigen Ausbildung auch nur zeitweise etwas Gutes zu sehen, Aber nur zu: Begeisterte Referendare an die Front, wir wollen Positives - aber im Konjunktiv. --84.169.239.71 02:30, 30. Sep 2006 (CEST),
redaktionelle Bearbeitung: --87.167.206.37 21:44, 17. Okt. 2006 (CEST) (gleiche Person)Beantworten

Zahlen?

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wie viele Lehramtsreferendare (und - innen natürlich) gibt es denn pro Jahr in Deutschland? Gültigkeit des 1.Staatsexamen? Wie lange darf man nach dem 1.Staatsexamen mit der Ausbildung zum 2.Staatsexamen warten. Was passiert mit dem 1.Staatsexamen, wenn man die Ausbildung nie zu Ende bringt? Behält das 1.Staatsexamen unbefristet seine Gültigkeit? Darf ich mich auch nur mit einem 1.Staatsexamen Pädagoge nennen? Kann ich auch 30 Jahre nach dem 1.Staatsexamen noch die Ausbildung beenden? --Nordeck 22:00, 30. Apr. 2008

Nun, vermutlich hast du das mittlerweile selber erfahren, da du schon im April gefragt hast. Wie viele es gibt, weiß ich nicht; pro Durchgang sind es etwa 25 pro Seminar, den Rest müsstest du hochrechnen. Die anderen Fragen gehören nach "Staatsexamen", aber: unbefristet gültig, Ref nur bis 35, nein, mit dem ersten Staatsexamen hat man gar keine Bezeichnung (also schnell wenigstens als Magister anerkennen lassen ;-) --FlammingoMoin 20:07, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Der Osten Deutschlands fehlt hier komplett! (nicht signierter Beitrag von 188.192.105.30 (Diskussion | Beiträge) 15:49, 14. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Der West en auch!!--FlammingoMoin 00:36, 2. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Unvollständiger Absatz

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Folgender Absatz zum Ablauf des Lehramtsrefenrendariats ist unvollständig:

6.2.1 Gymnasium

(...)

Zweiter Abschnitt: Ein Jahr Einsatzschule. Die Referendare kommen an ein beliebiges Gymnasium in Bayern, das Bedarf in ihren Fächern hat und unterrichten dort eigenverantwortlich wie ein fertiger Lehrer (ohne dauernde Überwachung).

(...)

Wurde die ersten Lehrprobe mit einer Fünf abgeschlossen, hat dies zur Folge, dass während des gesamten restlichen Referendariats ein Lehrer in den Stunden des betreffenden Referendars sitzen muss, Schulaufgaben zweitkorrigiert etc. pp.. Von "eigenverantwortlich wie ein fertiger Lehrer" und "ohne dauernde Überwachung", kann zumindest in diesem Fall keine Rede sein. (nicht signierter Beitrag von 217.50.9.252 (Diskussion) 20:32, 23. Jul 2010 (CEST))

Überarbeiten

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Der Abschnitt über Baden-Württemberg bezieht sich noch größtenteils auf das alte Referendariat. Ich habe das nach bestem Wissen verbessert, brauche aber Unterstützung, da mein Wissen nicht tiefgehend genug ist um das Thema befriedigend neu zu erklären.--HolgerB 19:34, 28. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Referendariat SH verkürzt auf anderthalb Jahre?

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Wird das Referendariat SH nicht zukünftig auf anderthalb Jahre verkürzt? --79.236.180.31 09:37, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten

"Das Pensum schwankt zwischen acht und siebzehn Stunden"

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pro Tag oder pro Woche? (nicht signierter Beitrag von 139.20.53.46 (Diskussion) 16:19, 9. Jan. 2012 (CET)) Beantworten


VOLLSTÄNDIGKEIT??

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Leider wird wohl in der Lehrerbildung schon dort gespart, wo eigentlich Informationen zum "Wie?" zu finden sein sollten: HIER. Da es 16 Bundesländer mit 16 (vermutlich völlig!) verschiedenen Referendariats-Systemen gibt, ist dieser Artikel überhaupt nicht vollständig, geschweige denn wird dieser Sachverhalt erwähnt.

Mein Vorschlag also: Bitte die jeweiligen Referendariatsordnungen der Bundesländer als Link ergänzen (Lehramtsstudenten sind ja Recherche auf eigene Faust gewohnt). Oder zumindest darauf hinweisen, dass es eben in Bundesland A ganz anders zugeht als in Bundesland B und C...

In Brandenburg bspw. können Junglehrer, die den Abschluss Master of Education erreicht haben, sich diesen auf Antrag als 1. Staatsexamen anerkennen lassen. Da die Ausbildung in Brandenburg ein Praxissemester im Masterstudiengang umfasst, kann das Ref. (auf Antrag) um ein halbes Jahr verkürzt werden. Dies ist inzwischen der Regelfall, ob man auch -sofern man wollte- das halbe Jahr länger im Ref.-Status bleiben "dürfte", ist mir nicht bekannt. Neben den BA/MA-Lehramtsstudenten existieren jedoch noch jene der alten Studienordnung, die den Abschluss "Lehramt" (statt neu "Master of Education") erzielen; diese dürfen das Ref. nicht verkürzen. Das wirkt sich u.a. auch auf die Qualität der(Abschluss-gemischten) begleitenden Seminare aus.

Sowohl die "neuen Master-Lehrämtler" als auch die "alten Lehrämtler" nehmen an begleitenden Seminaren Teil, die an mind. 3 verschiedenen Standorten in Brandenburg abgehalten werden. Es wäre interessant, wo wieviele Referendare welcher Fächer betreut werden.

Wichtig wären in diesem Zusammenhang auf dieser Seite auch Informationen bzw Verlinkungen zum Thema Wartezeiten in den versch. Bundesländern bzw. in den versch. Fächern, oder eine Info zum Auswahlsystem und den Kriterien für die Aufnahme ins Referendariat.

Leider finden sich solche wichtigen Angaben auch kaum auf den Internetseiten der zuständigen Behörden oder Ausbildungsstätten. Auch auf persönliche Anfrage erhält man keine zufriedenstellende Antwort (meine Erfahrung). Anscheinend sind gerade in dieser Berufsgruppe von Anfang an "Vitamin B" un Insiderinformationen gefragt; von offizieller Stelle her kann man kaum einen umfassenden Überblick erwarten, gerade zum Thema Auswahlverfahren und Wartezeiten hält man sich dort bedeckt. (ALles nur MEINE Erfahrung).

Es wäre toll, wenn die WIkipedia den Weg für eine erfolgreiche Lehramtsausbildung "ebnen" könnte, indem hier diese wichtigen Informationen eingefügt werden.

D.K. (nicht signierter Beitrag von 92.231.188.71 (Diskussion) 20:23, 19. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Status

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Ich hab einen kleinen Satz korrigiert. Folgender Satz stimmt nicht ganz: "sofern sie im Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst (Lehramt an Gymnasien, beruflichen Schulen , Sonderschulen) vorbereitet werden". Nein, sie werden auf ein AMT des höheren Dienstes vorbereitet! Sie sind als Studienreferendare automatisch Beamte des höheren Dienstes. Referendar ist generell die Bezeichung eines Anwärters, welcher sich im höheren Dienst befindet und sich auf ein Amt des höheren Dienstes vorbereitet. Das Amt würde in diesem Fall Studienrat heißen.

Das Recht sieht ganz klar vor, dass Studienreferendare den Vorbereitungsdienst ausschließlich im Beamtenverhältnis absolvieren dürfen. Die Verbeamtung folgt auf Widerruf. Sollte man keinen Planstell als Studienrat bekommen, so erfolgt der Widrruf, ansonsten wird man automatisch Beamter auf Probe und danach Beamte auf Lebenszeit. (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.184 (Diskussion) 11:19, 31. Dez. 2013 (CET))Beantworten

"Die Ausbildung findet beim Erfüllen der rechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt, ansonsten in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis." Stimmt nicht. Es ist (zumindest in Bayern) NUR im Beamtenverhältnis auf Widerruf erlaubt Ausbildungsverhältnis oder als Angestellter ist definitiv nicht erlaubt.

Siehe: § 1 Abs. 2 ZALG:

"Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate. Er beginnt mit dem Wirksamwerden der Ernennung des Bewerbers zum Beamten auf Widerruf und endet, außer im Fall der Entlassung, mit der Ablegung der Zweiten Staatsprüfung (§ 27 Abs. 2 der Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II). Der Beamte führt während des Vorbereitungsdienstes die Dienstbezeichnung "Studienreferendar". 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für den im Rahmen der Nachqualifikation gemäß § 40 LPO II abzuleistenden Vorbereitungsdienst." Falls er nicht verbeamtet werden kann, darf er das Referendariat gar nicht antreten. Studienreferendar ist übrigens auch eine Dienstbezeichung, welche von Angestellten gar nicht getragen werden darf. (nicht signierter Beitrag von 188.99.215.193 (Diskussion) 16:03, 4. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Da die Informationen zum Status im allgemeinen, einleitenden Teil benannt werden, müssen sie für alle Bundesländer anwendbar sein. Sollte es eine bayernspezifische Regelung geben, die erwähnt werden muss, dann hat sie ihren Platz im Abschnitt "Bayern" - oder der allgemeine Teil wird allgemeingültig mit Hinweis auf die unterschiedlichen Regelungen geändert. --Fr4mes (Diskussion) 17:46, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Es gibt ein Urteil, wenn nicht sogar mehrere, dass der Zugang zum Vorbereitungsdienst für Lehrer, auch für Personen offen stehen muss, die die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Das liegt daran, dass der Staat ein Monopol auf die Ausbildung hat und man auch im an Privatschulen ein 2. Staatsexamen benötigt. Der Nichtzugang würde einem Berufsverbot gleichkommen. Im übrigen wird das Beamtenverhältnis am Ende der Ausbildung widerrufen sondern endet mit dem Zeitablauf. Eine entsprechende Regelung haben meines Wissens nach alle Länder in den Prüfungsverordnungen, da keiner über die Sommerferien das Gehalt weiter zahlt. --HolgerB (Diskussion) 20:12, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Richtig, nur weil der Zugang einem nicht vorenthalten werden darf, heißt es nicht, dass es auch Referendare gibt, die keine Beamte sind. Das Referendariat muss allen offen stehen, daher werden auch alle mit dem 1. Staatsexamen auf Widerruf verbeamtet, sofern das jeweilige Land genug Plätze dafür hat (die meisten Länder nehmen generell alle, aber nicht so z.B. Berlin!). Ich bitte um Beleg, welches Land neben verbeamteten Referendare auch nicht-verbeamtete Referendare im Dienst hat. Ich glaube nämlich, dass es das nicht gibt. In Bayern etwa hat man vor dem Ref ein Amtsarzttermin, aber auch wenn man zu krank für eine Verbeamtung auf Probe, Zeit oder Lebenszeit ist, so wird man dennoch auf Widerruf verbeamtet. Für die Verbeamtung auf Widerruf gelten nämlich andere Bedingungen. Habe das noch nie gehört, dass ein Bundesland beide Arten von Referendariat besitzt. Halte ich auch für völlig absurd, da eine Verbeamtung auf Widerruf für den Staat NUR Vorteile bringt und keinen Nachteil. (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.252 (Diskussion) 22:40, 4. Jan. 2014 (CET))Beantworten
Beleg: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BGND2009pP4 "Ist der Vorbereitungsdienst auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes, so kann er auf Antrag der oder des Auszubildenden in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden." (Niedersächsisches Beamtengesetz, §4, Abs. 3) oder https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2030&bes_id=12684&aufgehoben=N&menu=1#det291661 - ist als Landesgesetz jeweils der Ausbildungsordnung übergeordnet - vgl. Normenhierarchie--Fr4mes (Diskussion) 23:13, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Baden-Württemberg: (1) Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber können die Befähigung für eine Laufbahn erwerben 1. a) durch einen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf, b) in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und Bestehen der Laufbahnprüfung,... § 16 LBG
In allen Prüfungsordnungen [1] finden sich gleichlautende Regelungen: Wer als zugelassener Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird vom Regierungspräsidium unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Lehreranwärterin oder zum Lehreranwärter ernannt. Ansonsten wird in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis übernommen.--HolgerB (Diskussion) 17:59, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Sorry, aber §16 LBG sagt ja gerade aus, dass ein Vorbereitungsdienst nur als Beamter stattfinden kann. Das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis ist eben nicht auf den Vorbereitungsdienst anzuwenden. Das Referendariat (und darum geht dieser Artikel!) ist ein Vorbereitungsdienst und kann nur als Beamter abgeleistet werden. Undzwar in ALLEN Bundesländern. Wenn es in einem Bundesland eine Ausbildung für Lehrer gibt, welche ohne Verbeamtung abläuft, dann kann diese auch nicht Referendariat genannt werden, denn Referendar können ausschließlich Personen genannt werden, welche verbeamtet sind und gleichzeitig Anwärter des höheren Dienstes, bzw. Qualifikationsnebene 4. Und warum handelt nun mal der Artikel. (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.114 (Diskussion) 21:47, 5. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Die Verbeamtung auf Widerruf ist die Regel. Es gibt aber auch Referendare, die nicht verbeamtet werden (vgl. Holger von 17.59), etwa weil sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. --JosFritz (Diskussion) 20:30, 6. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ja, aber dann heißen sie nicht Referendare, denn Referendar ist eine geschützte Bezeichung für Beamte, welche sich in einer Anwartsschaft für ein Amt des höheren Dienstes befinden. Es ist gesetzlich verboten, sich Referendar zu nennen, wenn man nicht als solcher in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.184 (Diskussion) 14:33, 7. Jan. 2014 (CET))Beantworten
Du hast möglicherweise recht:
Referendar
[neulateinisch »Berichterstatter«] der, im Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes stehender Anwärter (z. B. Berg-, Rechts-, Studienreferendar) in der Stellung eines Beamten auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis endet mit Ablegen der Prüfung.
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2004
Allerdings widerspricht der - für den Sprachgebrauch zuständige - Duden:
(1) Anwärter auf die höhere Beamtenlaufbahn nach der ersten Staatsprüfung; (2) Lehramtsanwärter
Leider habe ich gerade keinen Creifelds da, der könnte zumindest die beamtenrechtliche Bedeutung klären. In der Praxis werden auch Lehramtsanwärter ohne Beamtenstatus als Referendare tituliert. --JosFritz (Diskussion) 15:29, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
--JosFritz (Diskussion) 15:29, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Der Duden widerspricht hier ja nicht. Es steht nur nicht drin, ob der Referendar schon verbeamtet ist oder nicht. Als Anwärter kann man durchaus schon verbeamtet sein. Das ist bei Referendaren per Definition immer der Fall. (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.184 (Diskussion) 18:26, 7. Jan. 2014 (CET))Beantworten
Man kann auch Nichtbeamten eine entsprechende Bezeichnung verleihen. Das gibt es z.B. in Bayern für angestellte Lehrer. Am ehesten ist die Situation im Vergleich mit der Juristenausbildung zu erfassen. In den meisten (allen?) Ländern wird diese inziwschen in Form des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses vorgenommen. Im Juristenausbildungsgesetz [2] steht beispielsweise: „ Wer die Erste juristische Prüfung bestanden hat, wird auf Antrag zum Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zugelassen, sofern die durch Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 festgesetzten Voraussetzungen erfüllt sind. § 17 des Landesbeamtengesetzes gilt entsprechend.“ (§ 5 Absatz 1) und in den Vorschriften dazu ist dann durchgehend von Referendaren gesprochen (z.B. § 6). Ich nehme an, dass das auch beim Lehramt entsprechend gehandhabt wird. Offiziell wird eigentlich ja auch so gut wie nie beim Lehramt vom Referendariat gesprochen sondern vom Vorbereitungsdienst. Da sollte man sich überlegen, ob man den Artikel nicht entsprechend verschiebt, aber das ist eventuell eine andere Sache.--HolgerB (Diskussion) 18:34, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Hm.. vielleicht sollte der Artikel tatsächlich genauer differenzieren, oder diese Problematik ansprechen. "Referendariat gesprochen sondern vom Vorbereitungsdienst" na ja.. in Bayern wird im Gymnasiallehramt tatsächlich nur vom Referendariat gesprochen. Vom Vorbereitungsdienst spricht hier niemand, zumindest nicht dass ich wüsste. (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.202 (Diskussion) 16:16, 8. Jan. 2014 (CET))Beantworten
Im höheren Dienst ist der Begriff auch nicht ganz falsch, da die Dienstbezeichnung hier auch Referendar ist. Im gehobenen Dienst stimmt sie aber auf gar keinen Fall, da die Dienstbezeichnung hier Anwärter ist. In rechtsvorschriften wird auch immer der Begriff Vorbereitungsdienst und, wenn mehrere Laufbahnen gemeint sind, für die Auszubildenden Anwärter benutzt.--HolgerB (Diskussion) 11:34, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Verschieben

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Ich würde, auch aus dem Ergebnis der obigen Diskussion heraus, den Artikel zu Vorbereitungsdienst (Lehramt) verschieben. Grund ist unter anderem, dass es Referendare nur im höheren Dienst gibt und Vorbereitunsgdienst der umfassende Begriff ist und somit auch für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes angewendet werden kann.Hat jemand was dagegen?--HolgerB (Diskussion) 14:31, 9. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Geschichte

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Ein liebes Hallo in die Runde. Was mir aufgefallen ist, es gibt keinerlei geschichtlichen Hintergrund zu "Junglehrer". Dieser Begriff wurde noch zur Weimarer Zeit für Lehramtsanwärter benutzt. Hier finde ich leider keinen Hinweis darauf. -- Josef Roth (Diskussion) 14:06, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten