Diskussion:Leihglocke
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Wheeke in Abschnitt Einleitung
Einleitung
BearbeitenIn der Einleitung findet sich ein Widerspruch: Wenn die Glocken aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten stammen, dann wurden sie NICHT von deutschen Besatzern in Polen geraubt - oder handelt es sich um zwei verschiedene Klassen von Glocken? Die Leihglocken, die ich kenne, stammen alle aus Orten, die bis 1945 nicht ponisch waren. Das heisst nicht, dass sie nicht ãn ihre Ursprungsorte zurückkehren sollten ... --Concord (Diskussion) 03:40, 1. Jan. 2021 (CET)
- 1+ Die zitierte Literatur spricht dann ja auch von
„Leihglocken: Glocken aus Gebieten innerhalb der Grenzen Polens nach 1945“
- (Hervorhebung von mir) Was völlig fehlt ist die Beschlusslage der Kirche der Altpreußischen Union nach 1945 zu diesen Glocken... Jedes Tau hat zwei Enden.--Kresspahl (Diskussion) 16:36, 1. Jan. 2021 (CET)
- +1 Der verlinkte Zeitungsartikel handelt von einer Glocke, die nach Sławięcice zurückkehrte, also an einen vor 1937 deutschen Ort. --Rabanus Flavus (Diskussion) 22:56, 1. Jan. 2021 (CET)
- aus Petrikirche (Lübeck) betreffend Danziger Glocken: "Die zuletzt diskutierte Restitution [der Glocken] scheitert derzeit nicht an der Haltung Lübecker Gremien, sondern an einer ausstehenden grundsätzlichen Einigung der Union Evangelischer Kirchen in Berlin, die als Rechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union durch Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 22. September 1970 für alle Vermögensangelegenheiten ehemaliger preußischer evangelischer Kirchengemeinden östlich der polnisch-deutschen Staatsgrenze für zuständig erklärt worden ist, soweit es sich um bewegliche Vermögensstücke handelt, die sich nach dem 8. Mai 1945 auf deutschem Staatsgebiet befanden, mit den zuständigen Stellen in Polen."--Kresspahl (Diskussion) 23:28, 1. Jan. 2021 (CET)
- Wenn hier ausschließlich von Glocken evangelischer Kirchen (der altpreußischen Union in ihrem Gebiet vor 1918) die Rede ist (für die die Rückgabe dann in der Regel auch einen "Konfessionswechsel" bedeutet), gehört das unbedingt in den Artikel. Es stellt sich ja dann die komplizierte Frage, ob diese Glocken als Eigentum ihrer geografischen Erstheimat oder ihrer Konfessionskirche anzusehen sind. --Rabanus Flavus (Diskussion) 23:32, 1. Jan. 2021 (CET)
- Ja, die quasi Gegenreformation 1945, also die fehlende Kontinuität in der Rechtsnachfolge der einzelnen Kirchgemeinden als Rechtsträger im Eigentum ist da sicherlich aus deutschrechtlicher Sicht der Dinge ein zentrales Thema.--Kresspahl (Diskussion) 23:40, 1. Jan. 2021 (CET)
- @Rabanus Flavus: Es gibt eine katholische staatskirchenrechtliche Untersuchung zu diesem komplexen Thema, die ich über WP:BIBA bestellt habe: Ansgar Hense: Das Schicksal der Kirchenglocken im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Eine rechtshistorische Reminiszenz und zugleich ein Beitrag zum Rechtsstatus der sog. Leihglocken als aktuelles Rechtsproblem des Öffentlichen Sachenrechts. In: Stefan Muckel (Hrg.): Kirche und Religion im sozialen Rechtsstaat: Festschrift für Wolfgang Rüfner zum 70. Geburtstag. Berlin: Duncker und Humblot 2003 ISBN 978-3-428-10931-9, S. 227–296. Mal sehen, was wir daraus lernen und in den Artikel einbringen können. --Concord (Diskussion) 15:51, 4. Jan. 2021 (CET)
- Super! Bin gespannt... --Rabanus Flavus (Diskussion) 16:19, 4. Jan. 2021 (CET)
- +1--Wheeke (Diskussion) 16:25, 4. Jan. 2021 (CET)
- @Rabanus Flavus: Es gibt eine katholische staatskirchenrechtliche Untersuchung zu diesem komplexen Thema, die ich über WP:BIBA bestellt habe: Ansgar Hense: Das Schicksal der Kirchenglocken im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Eine rechtshistorische Reminiszenz und zugleich ein Beitrag zum Rechtsstatus der sog. Leihglocken als aktuelles Rechtsproblem des Öffentlichen Sachenrechts. In: Stefan Muckel (Hrg.): Kirche und Religion im sozialen Rechtsstaat: Festschrift für Wolfgang Rüfner zum 70. Geburtstag. Berlin: Duncker und Humblot 2003 ISBN 978-3-428-10931-9, S. 227–296. Mal sehen, was wir daraus lernen und in den Artikel einbringen können. --Concord (Diskussion) 15:51, 4. Jan. 2021 (CET)
- Ja, die quasi Gegenreformation 1945, also die fehlende Kontinuität in der Rechtsnachfolge der einzelnen Kirchgemeinden als Rechtsträger im Eigentum ist da sicherlich aus deutschrechtlicher Sicht der Dinge ein zentrales Thema.--Kresspahl (Diskussion) 23:40, 1. Jan. 2021 (CET)
- Wenn hier ausschließlich von Glocken evangelischer Kirchen (der altpreußischen Union in ihrem Gebiet vor 1918) die Rede ist (für die die Rückgabe dann in der Regel auch einen "Konfessionswechsel" bedeutet), gehört das unbedingt in den Artikel. Es stellt sich ja dann die komplizierte Frage, ob diese Glocken als Eigentum ihrer geografischen Erstheimat oder ihrer Konfessionskirche anzusehen sind. --Rabanus Flavus (Diskussion) 23:32, 1. Jan. 2021 (CET)
- aus Petrikirche (Lübeck) betreffend Danziger Glocken: "Die zuletzt diskutierte Restitution [der Glocken] scheitert derzeit nicht an der Haltung Lübecker Gremien, sondern an einer ausstehenden grundsätzlichen Einigung der Union Evangelischer Kirchen in Berlin, die als Rechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union durch Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 22. September 1970 für alle Vermögensangelegenheiten ehemaliger preußischer evangelischer Kirchengemeinden östlich der polnisch-deutschen Staatsgrenze für zuständig erklärt worden ist, soweit es sich um bewegliche Vermögensstücke handelt, die sich nach dem 8. Mai 1945 auf deutschem Staatsgebiet befanden, mit den zuständigen Stellen in Polen."--Kresspahl (Diskussion) 23:28, 1. Jan. 2021 (CET)