Diskussion:Liste von Oberrabbinern

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von M Huhn in Abschnitt Duales Oberrabbinat

Lemma

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Da gerade hier die entsprechende Diskussion aufkommt: Eigentlich müsste der Artikel verschoben und in der Einleitungszeile geschrieben werden: Oberrabbiner, auch Grossrabbiner, ... -- Michael Kühntopf 17:47, 15. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Orthodox

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Unter Rabbiner#Hierarchie steht: „Obwohl das Judentum keine zentrale Autorität kennt, hat sich in seiner orthodoxen Strömung eine Tendenz entwickelt, den Ober- oder Großrabbiner eines Landes oder einer Gemeinde als jeweils höchste religiöse Instanz anzuerkennen.“ Hier im Artikel fehlt die Einschränkung auf die orthodoxe Richtung. Warum? --Pinguin55 (Diskussion) 23:37, 28. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Landesrabbiner

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Landesrabbiner ist ein Redirect auf diesen Artikel, hier im Artikel kommt jedoch das Wort „Landesrabbiner“ nicht vor. In Deutschland bezieht sich „Landesrabbiner“ auf ein Bundesland (z.B. Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern) oder Württemberg als Teil eines Bundeslandes [1], aber anscheinend ist die Situation unübersichtlich. Ich habe Zweifel daran, dass jeder deutsche Landesrabbiner den Titel eines Großrabbiners hat. Im Titel Großrabbiner steckt indirekt, dass er weiteren Rabbinern hierarchisch übergeordnet ist. Zum Beispiel betreut aber der Landesrabbiner von Mecklenburg-Vorpommern alleine die Gemeinden Schwerin, Rostock und Wismar, und ihm untersteht kein weiterer Rabbiner. [2] --Pinguin55 (Diskussion) 23:58, 28. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Ergänzungsbedürftig

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Wenn man Rabbi Abraham Isaak Kook und andere Oberrabbiner in Erez Jisrael nicht unter der Rubrik "Israel" aufzählen will, sollte man eine eigene Rubrik "Palästina" erstellen. Dass ein so bedeutender Vertreter des Judentums im 20. Jahrhundert in dem Artikel gar nicht erwähnt wird, ist nicht akzeptabel. --131.220.75.93 16:47, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 01:22, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Und wie kommt man zu diesem Titel?

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Gewählt? Ernannt? Dauer der Amtszeit? Einige Fragen... Vielen Dank! 80.216.105.220

Liste/Sinn dieser

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Welchen Sinn hat denn die Auflistung unzusammenhängender, zumeist lange Toter Personen, die völlig unterscheidliche Stellungen hatten, aber sonst nichts miteinander zu tun hatten? Ist die (weitgehend) erschöpfend? Die beiden israelischen Großrabbiner, die haben ein staatliches Amt und sind was anderes als nur Leiter von Dachverbänden.--Antemister (Diskussion) 18:36, 5. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe auf einen Link "Oberrabbiner" in einem Artikel geklickt und wollte etwas über dieses Amt (in Israel) erfahren. Rechte, warum es (laut anderen WP-Artikeln) erheblichen Einfluss hat, etc. Stattdessen gerate ich an diese Seite, die nur eine Liste enthält. Auch wenn eine Liste Sinn machen könnte (ich weiß nicht, wie viel Zusammenhang zwischen Oberrabbinern in Israel, der Türkei, Frankreich und Ungarn besteht?), habe ich die Seite nun doch auf "Liste von..." verschoben. --ObersterGenosse (Diskussion) 02:19, 5. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Duales Oberrabbinat

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Im Artikel hieß es irrtümlich: „In Israel gibt es seit 1911 zwei Oberrabbiner – einen aschkenasischen und einen sephardischen.“ Die Jahreszahl 1911 trifft nicht zu; ich habe sie deshalb entfernt. Denn in der ottomanischen Zeit gab es nur den Rischon leZion als „offiziell“ anerkannten Oberrabbiner, siehe Yehuda Slutsky: Under Ottoman Rule. In: Yehuda Slutsky und andere: History from 1880. Keter Books, Jerusalem 1973, ISBN 0-7065-1322-3, S. 9–27, hier S. 11. Das System des dualen Oberrabbinates bestand 1911 noch nicht. --M Huhn (Diskussion) 11:28, 23. Apr. 2020 (CEST)Beantworten