Diskussion:Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Dieser Artikel parkt hier nur so lange, Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer noch da ist. dann wird der artikel dahin verschoben. --Leineabstiegsschleuse (Diskussion) 15:07, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Den PPL-N gibt es nach Einführung der neuen EASA-Lizenzen nicht mehr. Der Abschnitt zur Erweiterung auf PPL müsste überarbeitet werden. Derzeit kann man auf LAPL und PPL erweitern, allerdings fallen die vom PPL-N bekannten Erleichterungen weg. --Dr. Flux (Diskussion) 17:13, 21. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Überlandflugberechtigung

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Überlandflugberechtigung bedarf einer Erklärung. Hat man den SPL für UL-Flugzeuge, so darf man ja automatisch "überland fliegen"! Ist sogar teil der Ausbildung. Was ist also mit dieser Berechtigung genau gemeint? (nicht signierter Beitrag von 109.125.77.95 (Diskussion) 21:30, 18. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Eine berechtigte Frage. Das ist nur für Gleitschirmflieger relevant. Dort gibt es die A-Lizenz [1] die keine Überlandflugberechtigung ernhällt und eben die B-Lizenz die diese enthällt. Bei Dreiachsern etc. ist mit der Lizenz die Überlandflugberechtigung enthalten. Habe versucht dass im Artikel klarer darzustellen--Unimog404 (Diskussion) 23:04, 18. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 04:02, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Berechtigungen

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Hab die Agrarflugberechtigung entfernt, da es diese nicht mehr in der LuftPersV gibt. Zudem habe ich die Fangschleppberechtigung hinzugefügt, die mittlerweile in der LuftPersV aufgeführt ist.

Ich hab nun auch die Bannerschleppberechtigung ohne Fangschlepp hinzugefügt. Das sind zwei verschiedene Berechtigungen!

Wasserflug

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Diese Berechtigung findet sich nicht in der aktuellen LuftPersV. Daher habe ich sie gelöscht.