Diskussion:Magistrats Européens pour la Démocratie et les Libertés

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Maimaid in Abschnitt Übersetzung des Namens ins Deutsche

Übersetzung des Namens ins Deutsche

Bearbeiten

Ist die umseitige Übersetzung des Namens mit "Europäische Richter für ... " tatsächlich korrekt? Ich bezweifle das, denn „magistrats“ bedeutet ja nicht nur Richter, und warum sollten die Staatsanwälte bei einer Übersetzung ins Deutsche ganz entfallen? --Maimaid    12:05, 10. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

@Maimaid: Das ist in der Tat ein Problem. Leider gibt es wohl im Deutschen kein dem Begriff "Magistrat" genau entsprechendes Substantiv. Wenn ich es recht sehe, führt die Vereinigung auch keine "offizielle" deutschsprachige Bezeichnung, die man übernehmen könnte. Wahrscheinlich wäre es das beste, deutlich zu machen, dass es sich um eine Annäherung an die französische Fassung handelt ("deutsch in etwa: ...."), und in der Tat auch "Staatsanwälte" zu nennen. --Fl.schmitt (Diskussion) 07:46, 11. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
@Fl.schmitt: Danke! Was hältst Du alternativ von "Europäische Justizbeamte"? --Maimaid    11:07, 18. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
@Maimaid: Ich fürchte, der Begriff "Justizbeamte" geht zu weit in die andere Richtung. Während "Richter" zu eng ist, ist "Justizbeamte" ist m.E. zu weit formuliert: letztlich sind vom Präsidenten über die Rechtspfleger bis zu den Amtsmeistern alles Beamte im Justizdienst. Da geht der spezifische Gehalt von "Magistrat" verloren, finde ich. --Fl.schmitt (Diskussion) 20:07, 18. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Stimmt, da hast Du auch wieder Recht...also werde ich das vorne mal ändern. --Maimaid    11:22, 19. Jul. 2022 (CEST)Beantworten