Diskussion:Markgrafschaft Baden-Rodemachern
Rodemack
Bearbeiten"Der Wiener Kongress[8] schuf dann 1815 das Großherzogtum Luxemburg, das einerseits in Personalunion vom König der Niederlande regiert wurde, andererseits aber eine Glied des Deutschen Bundes wurde. Rodemachern, Hesperingen und Useldingen gehörten fortan zu Luxemburg."
Hier hat sich ein Fehler eingeschlichen - Rodemack (Rodemachern) ist bereits 1679 von Frankreich annektiert worden (1769 auch vertraglich bestätigt, Friede von Versailles, legt Grenze zwischen Frankreich und Luxemburg fest). (nicht signierter Beitrag von 90.26.155.154 (Diskussion) 19:35, 23. Sep. 2012 (CEST))
- Danke für den Hinweis - Rodemack ghehörte und gehört natürlich zu Frankreich. Völkerrechtlich allerdings erst seit 1801 bzw. nach französischem Verständnis seit 1797.--Zieglhar (Diskussion) 22:03, 23. Sep. 2012 (CEST)
- Wenn die Souverainität über Rodemachern schon 1769 durch Vertrag zwischen Österreich und Frankreich (Martens I, S. 265 ff.) bei der Grenzregulierung an letzteres bestätigt wurde, dann eben nicht erst 1801 bzw. 1797. --Hvs50 (Diskussion) 12:51, 2. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Hvs50. Danke für den Hinweis. Bei Georg Friedrich Martens, Karl von Martens, Friedrich Saalfeld (Herausgeber): Recueil des principaux traités d'alliance, de paix, de trêve ...: conclus ..., Vertrag von Versailles vom 16. Mai 1769, Band 1, S. 265–281 Google Digitalisat konnte ich in der Kürze Rodemack nicht finden. Ich werde dem noch nachgehen (wird aber noch etwas dauern). Es wäre zudem noch zu prüfen, ob Rodemack zum Reichsgebiet gehörte und die Habsburger Reichsgebiet an eine fremde Macht abgeben konnten oder eben nur ihr Eigentum daran. Hast Du hierzu schon Recherchen gemacht? --Zieglhar (Diskussion) 08:51, 3. Mai 2016 (CEST)
- Da der burgundische Reichskreis nach dem burgundischen Vertrag von 1555 "quasi-souverain" war - und außerdem seit 1556 der spanischen Linie der Habsburger gehörte, war wohl eine Zustimmung des Reichs zu Abtretungen oder Grenzberichtigungen nicht erforderlich (ganz genau weiß ich es gerade nicht). Jedenfalls ist dieser Teil Luxemburgs zusammen mit der Freigrafschaft wohl schon 1659 an Frankreich abgetreten worden (Pyrenäenfrieden). Der Vertrag von 1769 hat lediglich Streitfragen "bereinigt". Einzelne Staatsverträge Frankreichs z.B. mit Nassau-Saarbrücken aus der gleichen Zeit wurden aber vom Reich ausdrücklich bestätigt, wenn ich mich richtig an 10 Jahre zurückliegende Lektüre erinnere. Ob dies bei burgundischem Gebiet vielleicht nicht erforderlich war, müsste ich nachsehen.
- Übrigens: Die Artikel in der französischen WP bieten oft zu diesen Orten sehr gute Darstellungen, gerade für Rodemachern
- --Hvs50 (Diskussion) 14:35, 3. Mai 2016 (CEST)
- Wenn die Souverainität über Rodemachern schon 1769 durch Vertrag zwischen Österreich und Frankreich (Martens I, S. 265 ff.) bei der Grenzregulierung an letzteres bestätigt wurde, dann eben nicht erst 1801 bzw. 1797. --Hvs50 (Diskussion) 12:51, 2. Mai 2016 (CEST)
- Hier findet sich ein ganz interessanter Absatz zum Thema. So wie ich das verstehe verloren die Badener die Herrschaftsrechte über die seit 1667 besetzten Gebiete 1679 durch den Vertrag von Nimwegen, was dann 1769 auch für das Reich rechtskräftigt in Versailles bestätigt wurde. Das Recht über die Einkünfte des Territoriums (domaine utile, vgl. en:Dominium directum et utile) verblieb allerdings auch unter französischer Herrschaft bis zur Revolution beim Haus Baden. --Julez A. 11:25, 22. Mär. 2017 (CET)
Markgrafschaft?
BearbeitenEs gab vielleicht eine markgräflich badische Line Baden-Rodemachern, aber wohl eher keine Markgrafschaft mit diesem Namen. Rodemachern und Hesperingen waren Mediat-Herrschaften des Hauses Baden im Herzogtum Luxemburg, also unter habsburgischer Landeshoheit, natürlich auch ohne Reichs- oder Kreisstandschaft. --Hvs50 (Diskussion) 13:04, 2. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Hvs50 auch diesem Hinweis werde ich noch nachgehen. Im Artikel wurde auch keine Reichs- oder Kreisstandschaft behauptet, aber ich verstehe, dass die Bezeichnung Markgrafschaft dies allenfalls implizit unterstellt, so dass es wohl besser ist das Thema explizit anzusprechen. Eine Markgrafschaft im ursprünglichen Sinne von "Grenzmark" war ja auch die Markgrafschaft Baden nicht, sondern eben das Gebiet eines Markgrafen, wobei hier allerdings die Reichsstandschaft bestand. Ich überlege mir noch, wie das besser formuliert werden kann und ermittle wie die vorherrschende Bezeichnung in der Geschichtsliteratur ist. --Zieglhar (Diskussion) 08:57, 3. Mai 2016 (CEST)