Diskussion:Masernparty/Archiv/2009

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Framhein in Abschnitt Link zu en:Pox party

Teilnehmer einer Masernparty

Gibt es eigentlich Quellen für unseren Text in der Hinsicht, dass Eltern sich selbst mit Masern infizieren wollen. Wieso sollte die das wollen?--HAW 14:07, 4. Jan. 2009 (CET)

Das steht doch gar nicht im Text, oder? --Christian2003 14:22, 4. Jan. 2009 (CET)
Da hast Du wieder recht. Allerdings könnte man den Text so lesen.--HAW 14:38, 4. Jan. 2009 (CET)
Zitier bitte die entsprechende Passage, dann können wir überlegen ob man das umformulieren muss. --Christian2003 15:57, 4. Jan. 2009 (CET)
  1. Eine Masernparty ist ein organisiertes Treffen, auf dem Menschen absichtlich versuchen, sich oder ihre Kinder mit Masern zu infizieren.
Natürlich müssen die Menschen keine Kinder haben. Gelungen ist der Satz sicher nicht. Sich selbst infizieren zu wollen setzt aus meiner Sicht ein Alter von mindestens 14 J. -wohl eher aber Volljährigkeit- vorraus. Mir ist nicht bekannt, dass diese Altersgruppe ein Interesse an der Teilnahme an einer Masernparty hat. Natürlich könnte eine nicht geimpfte junge Frau denken, besser ich mach jetzt noch die Masern durch, dann kann ich meinem Kind später mal Nestschutz geben und stelle auch sicher, dass ich nicht während einer künftigen Schwangerschaft infiziert werde. Der typische Teilnehmer einer Masernparty ist für mich ein Kind und ich habe noch keine Quelle dafür gefunden, dass auch Jugendliche od gar Erwachsene an ein MP teilnehmen. Wenn das aber "geschrieben steht" an einem Ort, den wir Quelle nennen, dann soll es mir recht sein.--HAW 16:29, 4. Jan. 2009 (CET)

Wie wäre es alternativ mit: Eine Masernparty ist eine organisierte Zusammenkunft, bei dem nicht gegen Masern geimpfte Kinder auf Kinder treffen sollen, die akut an Masern erkrankt sind. Ziel ist die Ansteckung der nicht geimpften Kinder mit Masern. --Christian2003 16:55, 4. Jan. 2009 (CET) (korr. nach Vorschlag von Mager --Christian2003 16:02, 5. Jan. 2009 (CET))

Find ich gut. Gruß, --Mesenchym 21:09, 4. Jan. 2009 (CET)
präzisieren "akut an Masern erkrankt sind". --Mager 15:57, 5. Jan. 2009 (CET)
Done --Christian2003 16:02, 5. Jan. 2009 (CET)
Zusätzlich: organisiert ist wohl eher zu streichen (TF). Die bestehende Absicht der Zusammenkunft definiert hinreichend. Außerdem ist eine Ansteckung mit Masernviren intendiert.
Mir schwebt eher sowas vor wie: neudeutsche Bezeichnung für einen traditionellen Vorgang ...... (dass nämlich nichtinfizierte Kinder den infizierten nahegebracht werden ist so alt, wie Mütter denken können, nur mir fehlt die Quelle)--HAW 16:04, 5. Jan. 2009 (CET)
Betreff: organisiert, Masernviren => gerne ... dem Rest kann ich nicht zustimmen. --Christian2003 16:10, 5. Jan. 2009 (CET)

Mal eine Frage

Wo in Deutschland hat es nachweislich eine so genannte Masernparty gegeben? – Simplicius 18:02, 5. Feb. 2009 (CET)

Wenn ich mich richtig erinnere wurde bei den Einzelnachweisen eine erwähnt, musst du mal durchsehen. Da die glaub ich Anfang 2008 stattfand könnte es eventuell auch schon ein Urteil bzw. Ermittlungsergebnisse geben, was die Diskussion über die Strafbarkeit vereinfachen würde.Schönen Gruß "Wohingenau" 17:23, 6. Feb. 2009 (CET)
Da besteht lediglich ein Verdacht im Umfeld der Rudolf-Steiner-Schule, Salzburg.
Gibt es denn nun konkrete Beispiele für den Raum D-A-CH, oder ist es ein Hoax?
Vorausgesetzt, das gibt es wirklich, dann fehlt in diesem Artikel der konkrete Hinweis,
warum die Eltern nicht auf die Möglichkeit des Impfschutzes zurückgegriffen haben. – Simplicius 16:04, 21. Feb. 2009 (CET)

Rechtliche Würdigung

Der Abschnitt ist einer Enzyklopädie ziemlich unwürdig und zu entfernen. Der erste Satz ist ein Allgemeinplatz, der keine vier Einzelnachweise benötigt, maximal einen Link zum Gesetzestext. Für die aus diesem insinuierte aber nicht ausgesprochene Schlussfolgerung, das eine Massernparty darunter zu subsumieren sei, bräuchte es hingegen einen Einzelnachweis. Die IKK ist keine reputable Quelle, es sei den sie würde eine solche zitieren, was aber mit Blick auf den oben genannten Mirror nicht der Fall ist. Um etwas zur Strafbarkeit von Masernpartys zu sagen, wäre die Mindestanforderung, dass man eine zitierfähige Aussage eines Juristen dazu findet. Einen Juristen außerhalb der Wikipedia wohlgemerkt. -- chemiewikibm cwbm 17:08, 18. Feb. 2009 (CET)

Sätze wie dieser, der mal im Artikel stand

Rechtlich erfüllt eine bei einem anderen vorsätzlich herbeigeführte Infektion den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung.[1] könnte man schon belegen, wenn man wollte.

  1. http://www.hivlife.de/f_archiv/HIVNa075.pdf

-- chemiewikibm cwbm 18:01, 18. Feb. 2009 (CET)

Ich glaube, ich poste es jetzt zum dritten Mal, aber wenn es notwendig ist, solls geschehen:
Aus: Strasser-Vogel, Schaenzler: 300 Fragen zum Impfen. S.149: „[...] Eltern etwa, die ihre Kinder auf ‚Masernpartys‘ schicken, damit sie sich anstecken, machen sich strafbar. [...]“
Aus: Dorothea Habicht (Bayerisches Ärzteblatt): „Insbesondere machen jüngst die so genannten ‚Masernpartys‘ Schlagzeilen, wobei zu beachten ist, dass es sich bei der Weiterverbreitung von Krankheitserregern um eine Straftat handelt.“
Aus: Zylka-Menhorn (Deutsches Ärzteblatt): „Manche Eltern, die der Masernimpfung gegenüber eine skeptische Haltung einnehmen, bevorzugen es daher, ihr Kind auf ‚Masern-Partys‘ bewusst anstecken zu lassen, damit es eine natürliche Immunität erwirbt. ‚Angesichts der möglichen Komplikationen ist dies ein verantwortungsloses Spiel mit der Gesundheit des eigenen Kindes‘, warnt Prof.Dr.med.Berthold Koletzko von der Stiftung Kindergesundheit. Die Weiterverbreitung von Krankheitserregern könne nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sogar mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.“
Der Satz ist also gut belegt und kann so bleiben. Der Vergleich mit HIV bietet sich an, wäre aber Theoriefindung, da in dem von Dir verlinkten Dokument der Bezug zu Masernpartys nicht hergestellt wird. --Mesenchym 21:21, 18. Feb. 2009 (CET)
Nein, er ist nicht belegt. Die Darstellung im Artikel ist nicht korrekt. Selbst der von dir zitierte Prof. spricht von "könne". Wenn wir schreiben, dass es strafbar sein könnte, dann wäre ich voll einverstanden. Das es strafbar ist, ist keineswegs belegt. Nur weil Hinz od Kunz schreibt, dass etwas strafbar ist, ist es das noch lange nicht. Wir haben darüber sehr lange diskutiert, und ich meine, dass Du langsam mal mit einer Ermittlung, Anklage od Verurteilung als Quelle aufwarten können solltest. Ist doch schon komische, dass noch niemand bestraft wurde, oder?--HAW 22:49, 18. Feb. 2009 (CET)
Heinz, vergiss es. --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 22:54, 18. Feb. 2009 (CET)

(BK)Der Satz den es zu belegen gilt ist: Eine Masernparty erfüllt den Tatbestand der Weiterverbreitung von Krankheitserregern (nach Bundesseuchengesetz). -- chemiewikibm cwbm 22:54, 18. Feb. 2009 (CET)

Der Satz steht doch gar nicht im Artikel. @HAW: Von mir aus kann man im Artikel schreiben: "kann strafbar sein". Ich sehe da kein wirkliches Problem, höchstens ein künstlich herbeigeredetes. Das ist eine langweilige und sinnlose Diskussion. --Christian2003 23:01, 18. Feb. 2009 (CET)
Ja, mach mal.--HAW 23:04, 18. Feb. 2009 (CET)
@Christian: mehr als ein "könnte" ist derzeit nicht belegt.--HAW 23:05, 18. Feb. 2009 (CET)
@Thomas: Nö, ist alles schon dreimal durchgekaut. die Darstellung im Artikel ist nicht ausreichend belegt. Mich wundert´s, dass dies trotz der Offensichtlichkeit fortgesetzt negiert wird.--HAW 23:04, 18. Feb. 2009 (CET)
"ist strafbar", "kann strafbar sein" oder "könnte strafbar sein"? Etwas das strafbar ist heißt nicht, dass man für diese Tat auch bestraft wird. Nach dem Gesetz ist die vorsätzliche Ansteckung, insbesondere von Schutzbefohlenen, jedenfalls strafbar (das geht daraus direkt aus den Gesetzen hervor). Du glaubst Masernpartys wären sinnvoll, daher auch dein seltsamer und zermürbender POV. --Christian2003 00:12, 19. Feb. 2009 (CET)
Nö, hab ich schon öfter beschrieben wie ich das sehe: 1. es gibt Menschen, die Masernpartys nachvollziehbar für sinnvoll halten, das hat nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun. Meine Kinder sind alle geimpft. Wenn es Gründe gegeben hätte, meine Kinder nicht zu impfen, dann hätte man auch über eine "Masernparty" nachdenken können, wieso denn nicht. Ein Gericht würdigt übrigens immer den Gesamtzusammenhang und dürfte somit auch die Motivation im Individualfall würdigen. 2. WP hat auch umstrittenen Themen neutral darzustellen.--HAW 09:27, 19. Feb. 2009 (CET)"

Und warum nicht? Ist eine Masernparty keine "Weiterverbreitung von Krankheitserregern"? -- chemiewikibm cwbm 23:10, 18. Feb. 2009 (CET)

? Ziemlich eindeutig: ja. Grüße --Christian2003 00:00, 19. Feb. 2009 (CET)
Ich mache diese Schwachsinnsdiskussion nicht mehr mit. Es wurden genug hinreichend genaue Belege für die im Artikel gemachten Aussagen gebracht. Da Heinz Woerding WP:KTF vermutlich noch kein einziges Mal gelesen hat, kopiere ich nochmal die zentrale Aussage von KTF hierher: „Grundsätzlich beruhen Artikel in der Wikipedia auf überprüfbaren Aussagen. Überprüfbar ist, was mithilfe von verlässlichen Quellen belegt wurde. Ob Aussagen wahr sind oder nicht, ist insbesondere in umstrittenen Fällen nicht in der Wikipedia zu klären.“
„Selbst der von dir zitierte Prof. spricht von "könne".“ ROFL. --Mesenchym 01:36, 19. Feb. 2009 (CET)
Ich schließe mich dem von Mesenchym Gesagten voll und ganz an. Übrigens HAW: Diejenigen, die sagen, dass das strafbar wäre sind Fachleute. Wenn hier jemand "Hinz und Kunz" im Sinne von Reputabilität ist, dann bist du das, aber ganz sicher nicht die Professoren und anderen Fachleute, die wie hier zitieren. Für mehr fehlen mir die Worte und ich gehe lieber ins Bett --Christian2003 02:23, 19. Feb. 2009 (CET)
Es gibt nicht eine juristische Quelle, die die Strafbarkeit belegt. Alle genannten Quellen sind letzlich Vermutungen bzw. Behauptungen, die sich auf juristische Texte beziehen mögen, aber wenn die Sache so einfach wäre mit Gesetzestexten, bräuchten wir nicht tausende von Anwälten in unserem Land. Dass etwas wirklich strafbar ist, ergibt sich letztlich erst durch ein rechtskräftiges Urteil. Allgemeine Aussagen -wie im Artikel gemacht- können sowieso nur falsch sein, denn rund um die Masernparty gibt es keine einheitliche "Tätergruppe", sondern Organisatoren, Infizierte, Nichtinfizierte, und jeweils noch die Erziehungsberechtigten.--HAW 09:17, 19. Feb. 2009 (CET)

@Chemie: was soll der Link auf HIV-life belegen? Der Fall hat mit unserem Thema nichts zu tun, denn eine Masernparty ist sowas wie ein Darkroom mit bekanntermaßen HIV-Infizierten, ohne Gummi. Gibt es ein Urteil, dass in einem solchen Setting die Weitergabe strafbar ist? Würde ein solches Urteil aus Deiner Sicht Sinn machen?--HAW 09:51, 19. Feb. 2009 (CET)

Ein Blick in das Impfschutzgesetz [1] bringt Klarheit. Die Aussagen von Zylka-Menhorn („Die Weiterverbreitung von Krankheitserregern könne nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sogar mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden“) und Habicht („Nach § 75 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Verbreitung von Krankheitserregern eine Straftat, die sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden könnte.“) stellen in ihrer Form offenbar inhaltlich verzerrende oder zumindest erklärungsbedürftige Zusammenfassungen des § 75 Absatz 3 dar, der im vollen Wortlaut nämlich heißt: „Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat in anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist.“ Zweifelsfrei gehören die Masern zu den in § 6 Abs. 1 Nr. 1 genannten Krankheiten und die Erreger zu den im § 7 aufgeführten, jedoch wird die Weiterverbreitung beschränkt auf die in Absatz 1 bezeichneten Handlungen: nämlich 1. die Zuwiderhandlung gegenüber einer vollziehbaren Anordnung nach §§ 28, 30, 31 (i.e. duch die Behörde angeordnete Schutz- oder Quarantänemaßnahmen und Beschäftigungsverbote), 2. die Missachtung der in § 42 geregelten Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote im Umgang mit Lebensmitteln, 3. die unerlaubte Verbringung, Ausführung, Aufbewahrung, Abgabe von und Arbeit mit Krankheitserregern im Kontext mit Tätigkeiten mit Krankheitserregern und 4. die Abgabe an Empfänger, die keine Erlaubnis besitzen (ebenfalls im Kontext mit Tätigkeiten mit Krankheitserregern).
Liest man den Satz in der pauschalen Formulierung, wie sie im Artikel steht („Masern sind in Deutschland seit 2001 eine meldepflichtige Krankheit, deren vorsätzliche Verbreitung nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar ist.“), mit Bezug auf das Artikellemma, vermittelt er, dass die Verbreitung von Masernviren mittels Masernparties nach IfSG strafbar sei. Das ist falsch. Es wäre vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Anordnung einer entsprechenden behördlichen Schutzmaßnahme vorlag bzw. eine länderspezifische Rechtsverordnung besteht, gegen die durch die Verbreitung der Erreger im Rahmen einer privaten Masernparty verstoßen wurde. Möglicherweise haben V. Zylka-Menhorn und D. Habicht dies durch die Verwendung des Konjunktivs auszudrücken versucht. Der Sachverhalt sollte auch im Artikel korrekt dargestellt werden.. --79.245.123.190 14:43, 20. Feb. 2009 (CET)

Habe die Formulierung etwas geändert. „Möglicherweise haben V. Zylka-Menhorn und D. Habicht dies durch die Verwendung des Konjunktivs auszudrücken versucht.“ ... eher nicht. Der Konjunktiv wurde gewählt, da es sich um indirekte Rede handelt – V. Zylka-Menhorn und D. Habicht wurden indirekt zitiert. Man könnte es in diesem Artikel ja genauso machen und die beiden indirekt zitieren. Ansonsten gilt die von Mesenchym zitierte Richtlinie auch in diesem Artikel: „Grundsätzlich beruhen Artikel in der Wikipedia auf überprüfbaren Aussagen. Überprüfbar ist, was mithilfe von verlässlichen Quellen belegt wurde. Ob Aussagen wahr sind oder nicht, ist insbesondere in umstrittenen Fällen nicht in der Wikipedia zu klären.“ Dies ist offenbar solch ein Fall. Gruß --Christian2003 15:03, 20. Feb. 2009 (CET)
Aha. Dann bitte auch noch das Wort „vorsätzlich“ streichen, da in den verlässlichen Quellen keine Rede von Vorsätzlichkeit ist - übrigens auch nicht im § 75 IfSG. Sonst könnte sich die Vermutung aufdrängen, dass jemand der Formulierung etwas hineingedichtet hat... --79.245.94.132 19:35, 20. Feb. 2009 (CET)
Etwas vorsichtiger mit solchen indirekten Vorwürfen oder Mutmaßungen, wenn ich bitten darf. Das "vorsätzlich" stammt aus $74 IFSG. [2]. Hier der entsprechende Edit. Und hier heißt es bspw.: Die gezielte Verbreitung von Masern ist nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar.. Von mir aus kannst du den Artikel gerne editieren und verbessern. Grüße --Christian2003 19:56, 20. Feb. 2009 (CET)

Vielen Dank an die IP! Ich erspare uns die Verlinkung der äquivalenten Diskussisonsabschnitte.--HAW 20:29, 20. Feb. 2009 (CET)

Kannst du bitte Aufhören nachzutreten. Danke Cestoda 20:57, 20. Feb. 2009 (CET)
Mit dem revertieren ist jetzt Schluß! Also bitte weiter im Kontext. -- blunt. 21:57, 20. Feb. 2009 (CET)

Grundsätzliches

  • Der Artikel sollte möglichst neutral das Lemma beschreiben.
  • er sollte weder für noch gegen Impfung und/oder Masernparty sein.
  • er sollte auch nicht den Krankheitsverlauf von Masern beinhalten, auch nicht deren Risiken. dafür gibt es Masern. wenn die Risiken von Masern als Artikel-notwendig erachtet werden, sollten auch die Risiken/Nebenwirkungen der Masern Impfung dargestellt werden.
  • Rechtliches wird aktuell probiert m Portal Recht zu prüfen.
  • evtl. ist es sinnvoll dies allemein als "Ansteck"-Party Artikel auszubauen (z.B. auch "Pockenparty") und die entspr. Begriffe per Redirekt hierher zu verweisen.

und, ich bin KEIN Gegner von Schutzimpfungen, meine Kleine wurde geimpft. ;-) --Stanze 01:27, 22. Feb. 2009 (CET)

IMHO kann man nicht den mutmasslichen "Zweck" der MP darstellen ohne zu erwähnen, dass dies mit einem deutl. höheren Risiko als die Impfung verbunden ist. (Details natürlich im Masern-Artikel). Also so wie jetzt, nur kürzer. --Mager 03:08, 22. Feb. 2009 (CET)
Der Hinweis auf die SSPE sollte allerdings auch schon in diesem Artikel erfolgen. --Mesenchym 15:06, 22. Feb. 2009 (CET)
Ich finde "schwere und tödliche Verläufe" eindeutig. PS: was soll "Impfgegener und Impfskeptiker"? Ich finde das eine unnötige Unterscheidung (gefühlt finde ich es auch tendeziös, aber das ist nur meine Meinung).. Der Satz "Begründet wurde die gezielte Infektion in der frühen Kindheit damit, dass die Erkrankung im späteren Leben einen schweren Verlauf nimmt" ist doch die Erklärung für die Masernparties - ich verstehe die Streichung nicht! Aus histor. Sicht im Übrigen eine damals(!!) sinnvolle Maßnahme. --Mager 17:34, 22. Feb. 2009 (CET)
„Ich finde "schwere und tödliche Verläufe" eindeutig.“ Sicher, die Formulierung ist ok. Bei der SSPE kommt allerdings noch ein besonderer Punkt zur Geltung, den ich hier nicht noch weiter erklären muß, oder?
„was soll "Impfgegener und Impfskeptiker"? Ich finde das eine unnötige Unterscheidung“ Diese Unterscheidung stammt aus dieser Arbeit, in der konstatiert wird: „Zu unterscheiden ist jedoch zwischen impfgegnerischen und impfskeptischen Haltungen. Impfgegner sind schätzungsweise 3–5% der deutschen Bevölkerung. Sie argumentieren in der Regel irrational oder zumindest unwissenschaftlich. Häufig sind sie auch aus religiösen und ideologischen, aber auch aus esoterischen oder alternativmedizinischen Gründen gegen Impfungen eingestellt. Impfskeptiker lehnen Impfungen nicht prinzipiell ab (differenzierte Impfungen), sondern vertreten spezielle Ansichten über ihren Zeitpunkt, die Impfstrategie, ihre Wirksamkeit, Sicherheit und ihre Nebenwirkungen. Sie sind häufig schulmedizinisch ausgebildet, aber alternativmedizinisch orientiert.“ (S.1185). Weiterhin läßt sich eher sagen, dass es sich beim Terminus „Impfkritiker“ um eine euphemistische Selbstbezeichnung handelt.
„Der Satz "Begründet wurde die gezielte Infektion in der frühen Kindheit damit, dass die Erkrankung im späteren Leben einen schweren Verlauf nimmt" ist doch die Erklärung für die Masernparties - ich verstehe die Streichung nicht!“ Ich habe es zwar in meinem Editkommentar begründet, aber ich wiederhole es noch einmal: diese Begründung findet sich nicht in dem als Quelle angegebenen Zeitungsartikel. Dort steht übrigens auch nicht, dass Masernpartys in den USA entstanden, sondern bloß, dass sie in den 50ern dort populär waren. Ich werde die nachgeschobene Begründung also erneut entfernen. Wenn Du eine Quelle für diese Behauptung hast, kannst Du sie gern wieder einfügen, ansonsten handelt es sich um Theoriefindung. --Mesenchym 18:55, 22. Feb. 2009 (CET)
Danke, insbes. für die Quelle zu Kritik/Skeptik. Die Begründung für die MPs scheint mir zweifelsfrei und Deine Interpretation von TF weit, aber sei's drum... --Mager 01:23, 23. Feb. 2009 (CET)

Ziel der Masernparty

... ist selbstverständlich nicht die Masernerkrankung, sondern die Immunität gg Masernviren. Insbsondere beim Pendant Pockenparty ist stille Feiung, d.h. Immunitätsentwicklung ohne Entwicklung von Krankheitszeichen nicht so selten. Außerdem gibt es nicht "die" Masernerkrankung, weshalb der Text verwässern unpräzise ist.--HAW 23:38, 24. Feb. 2009 (CET)
Der Satz ist ungelenk und verdreht die Gewichtung. nach Krankheit entsteht immer Immunität. Immunität kann aber auch ohne Krankheitszeichen entstehen.--HAW 23:46, 24. Feb. 2009 (CET)

Amüsant. Bestenfalls! --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 23:52, 24. Feb. 2009 (CET)
Es wird jedenfalls immer alberner, leider --Christian2003 23:59, 24. Feb. 2009 (CET)
Amüsant ist sicher der von Thomas konzipierte Satz. Albern ist zu behaupten, eine Masernerkrankung führe nicht zu Immunität. Da kommt doch gleich die Frage auf, wie oft man Masern bekommen kann. Na, ja, was will man anderes erwarten, Masern kann man ja auch nicht operieren.
Wahr ist dagegen, dass Impfungen nicht stets zu Immunität führen und deshalb nachgeimpft werden muss. Auch nach 2 Impfungen liegt die Immunität nicht bei 100%. Macht ihr mal weiter, ich amüsiere mich hervorragend.--HAW 10:18, 25. Feb. 2009 (CET)
Lieferst Du gerade Futter gegen Dich beim Schiedsgerichtsverfahren? Hinterlassen Masern 100% Immunität? Woher willst Du das wissen, wenn es "stumme" Verläufe gibt? Bei der Impfung kann ich die Schutzwirkung immerhin beziffern! Der Vergleich mit der Pockenparty ist sinnlos. --Mager 13:43, 25. Feb. 2009 (CET)
Tut mir leid, ich verstehe Deine Argumentation nicht. Eine Prozentangabe über 100% macht wissenschaftlich keinen Sinn.--HAW 14:15, 25. Feb. 2009 (CET)
Da erübrigt sich wohl jede Diskussion. PLONK --Mager 14:21, 25. Feb. 2009 (CET)
Traurig...Cestoda 18:18, 25. Feb. 2009 (CET)
Wenn die Diskussion so kontrovers ist, Quellen kaum zu finden sind und Gerichtsurteile einfach nicht existieren, wieso werden dann eher Zitate von namenlosen Politikern in die Diskussion eingebracht als einfach in den Artikel zu schreiben, was feststeht? Das darf dann nicht heißen "kann strafbar sein" o.ä. da diese Formulierung darauf hindeutet, dass etwas definitiv strafbar ist, nur die Bedingungen dafür nicht klar sind. Stattdessen müsste es heißen "definitive Aussagen zur strafrechtlichen Relevanz sind derzeit nicht möglich" oder "dieses Thema wird kontrovers diskutiert" oder oder ... -- Benutzer:Black Rainbow 00:31, 12. Jul. 2009 (CEST)

Literatur

Einige Artikel für Interessierte und ggf. zur Erweiterung des Artikels:

  • Ulrike Wagner: Masernpartys - Infektion mit Vorsatz. In: Pharmazeutische Zeitung. (2005) Vol.150, No36, S.42-43. ISSN 0031-7136. Text online hier einsehbar, zuletzt zugegriffen am 25. Februar 2009.
  • Impfen immer noch notwendig
  • Impfsicherheit heute; daraus: „In Deutschland gibt es immer noch Vorbehalte gegen die Masernimpfung. Bisweilen wird sogar zu „Masern-Parties“ aufgerufen. Auf einer Masern-Party sollen sich gesunde Kinder bei Masernkranken anstecken und eine „natürliche Immunität“ erwerben. Regionale Masernausbrüche, teilweise mit schweren Komplikationen, sind die Folge.“
  • Masernepidemie in der Schweiz. Daraus: „Bei der lokalen, nationalen oder gar internationalen Übertragung der Masern während dieser Epidemie spielten Schulen, Krippen, Skilager, Sport- oder Tanzklubs, eine Kaserne, eine anthroposophische Schule mit Internat, ein Schalter in einem Flughafen sowie nicht zuletzt eine «Masernparty» (freiwilliges Zusammenbringen von nicht immunen Kindern mit einer an Masern erkrankten Person) eine wichtige Rolle.“

Gruß, --Mesenchym 02:06, 25. Feb. 2009 (CET)

Danke für die Literaturecherche. LG --Christian2003 11:31, 25. Feb. 2009 (CET)
Nix zu danken. Sind halt auch meist eher beiläufige Erwähnungen bzw. Zeitungsartikel... So richtig gute Literatur gibts leider noch nicht. Gruß, --Mesenchym 14:15, 26. Feb. 2009 (CET)

Revert

Bitte nicht wieder revertieren. Misshandlung Schutzbefohlener ist abwegig, bitte einfach mal den Tatbestand lesen. Und die andere Änderung bezog sich darauf, dass klarer zwischen einer Strafbarkeit nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Strafgesetzbuch unterschieden wird, sonst macht nämlich die doppelte Erwähnung des Strafbarkeitsrisikos keinen Sinn. Und da der Artikel selbst den tödlichen Krankheitsverlauf erwähnt, kommt auch KV mit Todesfolge in Betracht, das folgt zwingend aus dem bereits Gesagten. --103II 23:24, 1. Mär. 2009 (CET)

Die Darstellung der rechtlichen Aspekte ist im Vergleich mit der "Ausgangsvariante" und einigen Zwischenversionen als ganz schön neutral zu bezeichnen und das wurde auch Zeit.--HAW 20:00, 4. Mär. 2009 (CET)

Begründung für eine Masernparty

"Impfgegner und Impfskeptiker begründen Masernpartys damit, dass Masern eine „harmlose Kinderkrankheit“ sei und eine als „natürlich“ bezeichnete Infektion Vorteile gegenüber der Impfung aufweise." mag ja zutreffen, aber eine schlüssige Begründung läßt sich daraus nicht ableiten. Der eigentliche Grund ist doch wohl der, dass die Masernerkrankung in einem bestimmten Lebensabschnitt am besten überwunden werden kann. Wer nicht geimpft ist, wird die Masern vielleicht später mal bekommen und dann schwerer erkranken. Nur der Vorteil des Infektionsalters kann eine Masernparty schlüssig begründen. Das sollten wir nicht unterschlagen. Ansonsten ist es für unser Lemma glaub ich nicht so wichtig, wie jemand etwas begründet aus Sicht von jemand ganz anderem. Nicht zu impfen kann übrigens auch religiöse Gründe haben, weltanschauliche sowieso und uns obliegt nicht darüber zu urteilen.--HAW 20:00, 4. Mär. 2009 (CET)

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, diskutier weiter hier oder wenn du weiter reden möchtest schau mal da vorbei.Cestoda 20:20, 4. Mär. 2009 (CET)
Du fällst mir insbesondere in letzter Zeit durch nicht artikelbezogen Beiträge auf. Du könntest produktiver für WP wirken. Versuch mal was Anderes.--HAW 20:25, 4. Mär. 2009 (CET)
Heinz, auf dein „Niveau“ bei der Artikelarbeit werde ich wohl nicht mehr kommen.--Cestoda 23:15, 4. Mär. 2009 (CET)
Vergleichen ist eine weit verbreitete menschliche Untugend. Besinne dich auf dich selbst, dann wirst Du dein persönliches Optimum erreichen können. Im übrigen ist das hier eine Artikeldiskussion, zu der auch Du beitragen könntest und von der Du dich ansonsten fernhalten solltest. Für mich -was das Persönliche angeht hier EOD.--HAW 23:46, 4. Mär. 2009 (CET)

Anscheinend wird hier vergessen, dass es nicht um die Krankheit Masern geht, sondern um die Handlung Massernparty. Letztendlich sind Eltern für ihr Kind verantwortlich. Wenn diese (auch wenn sie falsch und unberechtigt sind) ihre Bedenken haben, so muß man diese ernst nehmen. Wenn Ärzte so agieren, wie manche User, würde ich mein Kind kein 2. mal zu diesen Arzt nehmen. Vor allem da es auch unter Ärzte eine konträre Mindermeinung gibt. [3]

Außerdem ist Lungs Meinung nicht haltbar. ich habe bei meinen QS Antrag die entsprechenden Stichpunkte geliefert, die zusätzlich überprüft werden müssen. Es wurde leider nicht angenommen. In D. ist die Rechtslage ungeklärt! Ich habe bewusst keine juristische Abhandlung geschrieben, da ich eigentlich bei Masern für Impfen bin. Und auf jeden Fall eine Steilvorlage vermeiden wollte. --Stanze 22:43, 4. Mär. 2009 (CET)

ps: ich halte manches vorgehen hier, vor allem bei diesen "Schiedsgerichtsverfahren" für "krank". geht mal zum Arzt. --Stanze 22:47, 4. Mär. 2009 (CET)
Für deinen letzten Beitrag gehörst du eigentlich gesperrt, disqualifiziert hast du dich aber auch ohne Sperre. --Christian2003 16:25, 5. Mär. 2009 (CET)

Ich meine, der gestern gelöschte Link auf en:Pox party sollte wieder aufgenommen werden. In der englischen WP wird dort angesprochen, dass es solche Parties auch bei Masern gibt. In der deutschen WP ist es genau umgekehrt: In Masernparty werden auch die Pockenparties erwähnt. Wie hier bereits diskutiert, benötigt wohl nicht jede ansteckende Krankheit ihren eigenen Party-Artikel. Dementsprechend gibt es in der englischen WP einfach einen Redirect von en:Measles party auf en:Pox party. -- Framhein 18:29, 2. Aug. 2009 (CEST)

Ich habe den Link gelöscht, nachdem ein Robot den Link von MeaslesParty auf PoxParty umgelegt hatte. Windpocken und Masern sind gerade was die Risiken angeht absolut nicht vergleichbar - ein Link würde einen Zusammenhang suggerien, daher raus.--Mager 20:12, 2. Aug. 2009 (CEST)
In der englischen Artikelversion werden auch Parties zu Mumps, Hepatitis A, Grippe und sogar Schweinegrippe angesprochen. Dass diese verschiedenen Krankheiten völlig unterschiedliche Risiken bergen, ist. nach meiner Meinung so offensichtlich, dass niemand auf die Idee käme, falsche Zusammenhänge anzunehmen. Es geht hier doch primär um das soziale Phänomen der "Ansteckungsparty" und nicht um die Unterschiede verschiedener Krankheiten. Von mir aus können wir aber auch einfach das Lemma in "Ansteckungsparty" umbenennen, um Deine Bedenken auszuräumen. Gruß, -- Framhein 20:31, 2. Aug. 2009 (CEST)