Ach, Freunde...

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"So auch an dem an die juristische Fakultät der Universität des Saarlandes angeschlossenen Europa-Institut oder im Rahmen des European Legal Informatics Study Program an der Universität Hannover. Ersters ist das zweitälteste Institut seiner Art in Europa, d.h. es kann auf eine langjährige Tradition zurückblicken und dadurch umfangreiche Erfahrungswerte vorweisen. Zudem ist es ein Musterstudiengang des Auswärtigen Amtes und wird von diesem sowie der Europäischen Kommission und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft aktiv gefördert."

Das ist meiner bescheidenen Ansicht nach von keinerlei enzyklopädischem Wert. LLM Programme werden von zig Unis und sogar FHs angeboten, also was soll das? Wenn der Muster-LLM am Europa-Institut der erste in Deutschland war, wäre die Erwähnung noch zu rechtfertigen, aber Quellen sind ja keine angegeben... 88.67.250.250 17:42, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Nörgel

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Immer wieder ließt man im Zusammhang mit der Bedeutung der zwei LL, es handele sich um dem lat. Plural für Rechte, so auch hier. M.E. handelt es sich aber ursprünglich nicht lediglich um den Plural, sondern vielmehr steht jedes L für einen Rechtszweig, d.h., ein L für das säkulare (weltliche) Recht und ein L für das klerikale (kirchliche) Recht.

Fast richtig. Es handelt sich meines Wissens um das Privatrecht bzw. das öffentliche Recht.--schmechi 14:12, 7. Apr 2006 (CEST)

"LL" steht jedenfalls für den Plural (insoweit ist ja auch der Artikel richtig) und dieser wird in der Tat wegen der Zweiteilung in kanonisches (kirchliches) und weltliches Recht verwendet. Wenn die Hochschulen ehrlich wären hieße es also eigentlich nur noch LM, den wo wird schon regelmäßig Kirchenrecht in größerem Umfang gelehrt? Phlyz

Und wenn der Phlyz wirklich so gebildet wäre, wie er tut, dann wüßte er auch, dass nach "ehrlich wären" ein Komma kommt und es statt "den" eigentlich "denn" heißten müßte. Tja, korrigieren, nach der "Expertenfront" rufen und alles anzweifeln, das kann jeder, aber selber einmal eine Wiki-Seite zu einem Thema erstellen, dazu reicht es bei Phlyz offenbar nicht. --84.187.78.21 09:07, 25. Dez. 2006 (CET)Beantworten
He IP, du Troll --132.187.3.26 16:34, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Nach den Regeln der Rechtschreibung dieses Landes (Deutschland) schreibt man es so: Peter Mustermann, LL.M.

Im Englischen natürlich ohne Komma. Ich werde das ändern! (nicht signierter Beitrag von 80.153.18.142 (Diskussion | Beiträge) 18:46, 25. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Doppelter Inahlt im selben Block im Artikel

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"Der Nutzen einer Umstellung auf die konsekutiven Abschlüsse Bachelor und Master in der juristischen Ausbildung ist allerdings nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich umstritten. So wurde im Koalitonsvertrag2005 zwischen den bundesdeutschen Parteien CDU, CSU und SPD auf Bundesebene der Bedarf neuer Abschlüsse in der Juristenausbildung und eine Übertragung des Bologna-Prozesses auf diese abgelehnt (S. 145)."

Bitte mal schauen, wo der Block gelöscht werden kann. Danke.

Magister legum / Legum magister

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LL.M. heißt übrigens Legum Magister, nicht Magister Legum, sonst wäre es M.LL. abgekürzt. In der lateinischen Grammatik sind beide Versionen möglich.

LL.M. Studiengänge an deutschen Fachhochschulen

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Ich habe ziemlich überrascht festgestellt, dass der LL.M. auch von mindesten zwei deutschen FHs vergeben wird. (Siehe: http://www.wr.fh-nuertingen.de/ und http://www.pforzheim-graduate-school.de/de/frame_master.htm ) Sicher gibt es schon länger Studiengänge im Fach Wirtschaftsrecht an Fachhochschulen, aber der LL.M. ist in den englischsprachigen Ländern doch normalerweise ein Studiengang für Absolventen eines für die Tätigkeit als Anwalt qualifizierenden Erstabschlusses in den Rechtswissenschaften, oder sehe ich das falsch? Wer hat weitere Infos, und kann mir vor allem erklären ob und wie diese LL.M.-Studiengänge mit solchen an Universitäten vergleichbar sind. Ich bin nämlich etwas verwirrt, weil ich bisher dachte, dass in Deutschland die Ausbildung der Volljuristen und FH-Wirtschaftsjuristen voneinander getrennt ist. Immerhin kann ein Diplom-Wirtschaftsjurist(FH) kein Anwalt werden - ausser durch ein neues Studium an einer Uni, natürlich. Möglicherweise sollten wir in diesen Artikel auch aufnehmen, dass es den LL.M. auch an FHs gibt!? 86.56.0.159 06:50, 29. Mär 2006 (CEST)

Als Anmerkung, es sind in Deutschland Prüfungsordnungen erlassen worden, auch von rechtswissenschaftlichen Universitätsfakultäten, die auch "Nichtjuristen" den Zugang zum juristischen Masterstudium eröffnen. (Eine Rechtsberatung Dritter schließt solch ein Studium natürlich aus).80.130.98.74 13:24, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Interessant. Aber wo steht das bitte? DAVON habe ich noch nie was gehört. Quelle? (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.150 (Diskussion | Beiträge) 23:40, 15. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Ja, das würde mich auch mal interessieren. Behaupten kann ich viel, aber beweisen können die wenigsten Ihre Aussagen. Wo steht, dass man den Master auch ohne juristisches Vorstudium machen kann? Wo geht das??? (nicht signierter Beitrag von 80.153.18.142 (Diskussion | Beiträge) 20:05, 17. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Ein solcher LL.M. wird vom Zentrum für universitäre Weiterbildung der TU Kaiserslautern in Zusammenarbeit mit der Universität des Saarlandes angeboten.--136.8.150.6 14:01, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

das steht übrigens auf den homepages der anbietenden hochschulen unter zugangsvoraussetzungen. selbstverständlich kann man den ll.m ohne jur. vorkenntnisse machen. (nicht signierter Beitrag von 77.130.48.2 (Diskussion | Beiträge) 14:21, 29. Jul 2009 (CEST))

Aber das geht nur in sehr wenigen Programmen, der Normalfall ist (und soll es erkennbar auch bleiben), dass für die Zulassung zu einem Masterstudium ein fachlich passender erster Abschluss erforderlich ist, in Jura also typischerweise ein LL.B. oder ein 1. Staatsexamen; es könnte auch ein anderer Studiengang mit Vermittlung von juristischem Grundlagenwissen in Frage kommen, etwa einer der "Wirtschaft und Recht" Studiengänge, die mit einem B.A. oder B.Sc. abschließen. Einige wenige LL.M.-Studiengänge hingegen sind ausdrücklich für Absolventen anderer Fachrichtungen vorgesehen; das bedeutet dann aber meist auch, dass dort so viel Grundlagenwissen unterrichtet wird (da die Teilnehmer ja nicht auf einem juristischen Fundament aufbauen), dass diese Programme für LL.B.-Bachelors oder für Absolventen des 1. juristischen Staatsexamens völlig uninteressant sind. Für letztere Gruppe sind ausschließlich genau fokussierte juristische Spezialisierungsprogramme sinnvoll - und diese stellen auch die Mehrzahl der LL.M.-Studiengänge dar.--136.8.152.12 17:58, 29. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

LLM als Übersetzung

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LLM ist doch auch die gültige Übersetzung für den (österreichischen) Titel Mag.iur., oder?-- schmechi 14:12, 7. Apr 2006 (CEST)

Akademische Grade lassen sich nicht übersetzen, schon gar nicht wenn sie in Abkürzung (LL.M. ist eine solche) geführt werden.--136.8.150.6 16:02, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

LL.M. ist die Abkürzung für den akademischen Grad eines (engl.) Master of Laws (zu deutsch: Meister der Rechte, lat. Legum Magister, wobei LL. die lateinische Art der Abkürzung für den Plural "Rechte" ist). Dieser Postgraduierten-Abschluss kann von Juristen, aber auch von anderen Hochschulabsolventen an vielen Hochschulen erlangt werden. Am häufigsten wird der LL.M. an Hochschulen in den englischsprachigen Ländern erworben. Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel zwei bis vier Semester. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Hochschulangebot und den Neigungen des Studenten. An Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachraums liegt der Schwerpunkt meist auf dem jeweiligen Landesrecht, Rechtsvergleichung oder internationalem Recht. An Hochschulen im deutschen Sprachraum wird meistens eine Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet geboten.

Hintergrund

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In den englischsprachigen Ländern wird das Jurastudium grundsätzlich mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Laws, in den USA zusätzlich mit dem Berufsdoktorat "Juris Doctor" abgeschlossen. Die Auseinandersetzung in einem speziellen Rechtsgebiet geschieht über die Erlangung des LL.M..

Dies ist zwar grundsätzlich richtig, führt den Leser aber durch die missverständliche Formulierung doch aufs Glatteis: Es ist keineswegs so, dass in den USA für das grundständige Jurastudium "zusätzlich" zum akademischen Grad des "Bachelor of Laws" auch noch das Berufsdoktorat des "Juris Doctor" verliehen wird, sondern letzteres ist dort der (alleinige) Regelabschluss eines juristischen Studiums. Welcher sich übrigens weltweit immer mehr durchsetzt: Die Law Schools zahlreicher Spitzenuniversitäten in Kanada (University of Toronto, Queen's University, University of Western Ontario, University of British Columbia), sowie in Australien und Hong Kong verleihen mittlerweile auch den J.D. an Stelle des LL.B. Und nicht wenige (durchaus angesehene) Universitäten in Großbritannien nennen ihre "Qualifying Law Degrees" B.A. oder M.A. und nicht LL.B. Fazit: Es kommt im angelsächsischen Raum gar nicht auf die Benennung des Abschlusses an, sondern darauf, dass der Kurs die juristischen Kernfächer der Rechtsordnung des jeweiligen Landes, Bundesstaates oder der jeweiligen Provinz abdeckt. Dies wird von den Law Schools in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwaltskammern sicher gestellt. Würde das Studienprogramm einer Law School diese Vorgabe verfehlen, gäbe es dort von heute auf morgen keine Bewerber mehr, denn es wäre sinnlos, einen juristischen Abschluss zu erwerben, der nicht "ABA-approved" (amerikanische Terminologie) ist oder einen "Qualifying Law Degree" darstellt (britische Terminologie).--136.8.150.6 20:17, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Here a complete list of all "Qualifying Law Degrees" in the UK, provided by the Solicitors Regulation Authority, straight from the horse's mouth. Most of these programmes confer LL.B.s, but quite a number lead to other degrees instead, such as the Oxford BA or the Bristol MA, both of which are law degrees of outstanding reputation. http://www.sra.org.uk/students/academic-stage.page (nicht signierter Beitrag von 136.8.152.13 (Diskussion | Beiträge) 16:05, 22. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Hier als Beispiel der Link zum MA der University of Bristol: http://www.bris.ac.uk/prospectus/postgraduate/2009/prog_details/SSLF/321

Einleitung

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"In den englischsprachigen Ländern wird das Jurastudium grundsätzlich mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Laws, in den USA zusätzlich mit dem Berufsdoktorat "Juris Doctor" abgeschlossen. Die Auseinandersetzung in einem speziellen Rechtsgebiet geschieht über die Erlangung des LL.M.."

Die obige Aussage zum LL.M. ist völlig korrekt, aber der Einleitungssatz führt den Leser durch die missverständliche Formulierung doch aufs Glatteis, denn man kann die Funktion eines LL.M. in der Anglosphäre nur verstehen, wenn man weiß, auf welchen "berufsqualifizierenden" juristischen Abschlüssen er aufbaut. Der LL.B. ist dabei nur eine unter verschiedenen Möglichkeiten, in den englischsprachigen Ländern ein berufsqualifizierendes Jurastudium abzuschließen: In GB bieten etwa die (sehr renommierte) University of Oxford mit ihrem "BA in Jurisprudence" und die University of Nottingham mit ihrem "BA in Law" für die wissenschaftliche Grundierung der Rechtsanwaltsausbildung völlig ausreichende (und hoch angesehene) juristische Programme an, sowie die University of Bristol einen "MA in Legal Studies" mit der gleichen Funktion und ebenfalls gehobenem Standard. Obwohl beide Studiengänge nicht mit einem LL.B. abschließen, werden sie von den britischen Rechtsanwaltskammern (Law Society, Bar Council) als "Qualifying Law Degrees" voll anerkannt, was für den Eintritt in die spezifische Anwaltsausbildung zwingend erforderlich ist. In Kanada wird der Grad des LL.B. nur noch von kleineren Law Schools verliehen - die großen (e.g. University of Toronto, University of Western Ontario) haben den von ihnen nach dreijährigem (fast ausschließlich postgradualem) Jurastudium verliehenen akademischen Grad in den vergangenen Jahren durch die Bank von LL.B. in J.D. umgeändert, weil dieser Grad international einfach den besseren Klang hat. Eine ähnliche, allerdings noch nicht so fortgeschrittene Entwicklung ist auch in Australien und Hong Kong zu beobachten. In den Vereinigten Staaten ist der Grad des LL.B. praktisch unbekannt - daher wird dort das Jurastudium nicht "zusätzlich mit dem Berufsdoktorat Juris Doctor" abgeschlossen, sondern der Regelabschluss des dreijährigen postgradualen Jurastudiums besteht im Berufsdoktorat des Juris Doctor - der Begriff des Berufsdoktorats hat aber mit der Vorlage einer Dissertation nichts zu tun, er bezeichnet einfach nur einen postgradualen Studiengang mit besonders gehobenem Standard. Der Grad des Juris Doctor ermöglicht trotz seines generell hohen Niveaus nur dann eine Zulassung zu den Bar Exams der verschiedenen Bundesstaaten, wenn er von einer Law School verliehen wird, deren Programm sich damit schmücken kann, "ABA-approved" zu sein. Manche Programme, z.B. das Programm der Concord Law School, sind das nicht - und deshalb wird der Absolvent eines solchen Programmes nicht zum Bar Examen zugelassen und kann somit kein "Attorney-at-Law", also kein Rechtsanwalt werden. Daher ist die obige Aussage "In den englischsprachigen Ländern wird das Jurastudium grundsätzlich mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Laws, in den USA zusätzlich mit dem Berufsdoktorat "Juris Doctor" abgeschlossen." in dieser pauschalen Form einfach nicht richtig und zudem durch den unpassenden Term "zusätzlich" auch äußerst irreführend.--136.8.150.6 13:12, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Studiengang FernUni Hagen

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Der Studiengang der FernUni Hagen ist kein Wirtschaftsrecht, sondern Rechtswissenschaft. Neben der Uni Greifswald die einzigen Bologna-Umsetzungen einer Rechtswissenschaftlichen Fakultät einen staatlichen deutschen Uni. (nicht signierter Beitrag von 91.9.239.248 (Diskussion | Beiträge) 20:56, 15. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Na ja, Rechtswissenschaft mit ca. 20%-Anteil Wirtschaftswissenschaften und einem deutlichen Schwerpunkt im Privatrecht einschließlich solcher Module wie Vertragsverhandlung u.ä. ist de facto Wirtschaftsrecht, auch wenn der Studiengang nur Rechtswissenschaft genannt wird. Stullkowski 22:02, 15. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Auslagerung der Universitäten in anderen Artikel

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Langsam wird die Liste der deutschen Universitäten, an denen ein LL.M.-Titel erworben werden kann, doch etwas lang. Es ist vorhersehbar, dass dort bald alle Jurafakultäten auftauchen werden. Ich meine, wir sollten diese Liste in einen eigenen Artikel auslagern und so den Artikel zu entschlacken. Sie lenkt sonst zu sehr vom Wesentlichen ab. -- Framhein 00:31, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich denke nicht, dass ein eigener Artikel mit einer Liste quasi aller Studiengänge für Jura irgendeine Existenzberechtigung hat. Wenn es soweit ist, dass es tatsächlich nicht mehr einzelne wenige Fakultäten sind, dann ganz raus damit. Webseiten zur Recherche für Studiengänge gibts genug, z.B. bei der Hochschulkompass bei der HRK [1]. Grüße --Bartian 14:29, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Es ist doch längst schon soweit, dass es tatsächlich nicht mehr einzelne wenige Fakultäten sind. In der aktuellen Entwurfsfassung zähle ich 21 Universitäten in Deutschland. Die Tabelle passt bei mir schon nicht mehr auf einen Bildschirm. Dazu kommen noch 7 Universitäten in Österreich. Mir kommt es nicht auf einen eigenen Artikel mit der Liste an, sondern auf einen aufgeräumten Artikel ohne die Liste. -- Framhein 16:43, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich möchte den Punkt nochmals aufgreifen. Mittlerweile sind 29 LL.M.-Programme in Deutschland und 11 in Österreich aufgeführt. -- Framhein 19:36, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten
auch wenn's irgendwer hier entfernt hat - was eigentlich eine unverschämtheit ist - wikipedia entwickelt sich weiter, wenn du selbst was tust, also: Sei mutig!, grüße,––Grindinger 13:31, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
nach welchem kriterium ist die liste geordnet? alphabetisch trifft wohl schon lange nicht mehr zu. --Mario d 15:22, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Das fiel mir gestern auch schon auf und ich habe den Artikel auf Beobachtung gesetzt... wenn ich Zeit finde, werde ich die Liste mal alphabetisieren und entlinken. --krassdaniel (Diskussion) 19:48, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Hat es einen tieferen Sinn, dass bei einigen Unis der Name dabei steht (z.B.: Leuphana Lüneburg) und bei anderen nicht (z.B.: Universität Erlangen-Nürnberg statt Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)? --195.88.117.25 12:25, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Nein, macht nicht im geringsten Sinn. Dürfte historisch so gewachsen sein (es gibt noch deutlich mehr Beispiele (Nennung der Hochschul-Abkürzung zusätzlich verlinkt, Verlinkung des Ortes der Uni zusätzlich neben dem Namen, ...). Hier erscheint es am passendsten, das Lemma des Hochschul-Artikels zu verwenden - so haben wir einen einheitlichen Standard. Ich werds gleich mal umsetzen :) Grüße, --krassdaniel (Diskussion) 18:34, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
@Benutzer:Krassdaniel:Ich wäre für eine komplette Löschung oder eine Auslagerung in Liste der Master of Laws Studiengänge Gruß. --Tavok (Diskussion) 18:52, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
"::ich kann den sinn der liste auch nicht erkennen und bin auch fuer loeschen. --Mario d 18:55, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ich kann mit beidem leben. Ein Listenartikel wäre ein denkbarer Kompromiss zwischen Erhalten von bereits zusammengetragenen Informationen einerseits und artikelförderlicher Gestaltung andererseits. Für Deutschland ließe sich dann ja per Hauptartikel verweisen. Zudem wird in anderen Artikeln zu Studiengängen und/oder Abschlüssen ebenfalls aufgelistet, sodass es hier auch keinen allgemein gültigen Standard gibt. --krassdaniel (Diskussion) 22:02, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
wenn du die liste erhalten willst, dann lass den artikel doch in deinen BNR importieren, dort kannst du sie dann in form bringen. ich wuerde sie demnaechst aus diesem artikel loeschen. --Mario d 20:30, 7. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Hab den Artikel vorsichtshalber mal in meinen BNR importieren lassen. Wenn du willst, darfst du dich also gerne an eine Optimierung des Artikels wagen. Grüße, --krassdaniel (Diskussion) 21:04, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
das ging ja fix, vielen dank. --Mario d 16:20, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Diskussion aufgeräumt

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Eine fleißige IP hat hier in der Diskussion vor langen Jahren den Artikeltext erstellt oder reproduziert. Da dies nichts mit der Diskussion an sich zu tun hat, habe ich die Inhalte gelöscht. Diskussionsansätze habe ich behalten und mit entsprechend logischen Überschriften versehen. Vgl. hierzu auch Wikipedia:Diskussionsseiten#Diskussionsseiten aufräumen. Der ursprüngliche Zustand kann hier oder über die Versionsgeschichte nachgelesen werden. Grüße, --krassdaniel (Diskussion) 18:46, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten

LL.B. und LL.M.

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Sehr interessant, dass die Absolventen des LL.B. hier so gar keine Erwähnung finden und - wie immer in der BRD - lediglich die Volljuristen. Wie bereits einige Juristen aus dem EU-Ausland feststellten: Die Deutschen haben noch nicht begriffen, dass die Volljuristen nicht die einzigen Juristen mehr sind.--79.248.93.251 08:59, 16. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Aktualisierung der Inhalte in Bezug auf Deutschland und Frankreich

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Ich schlage vor, die Inhalte zum LL.M. in Deutschland und Frankreich gemäß der nachfolgenden Bemerkungen zu aktualisieren:

Der Beginn des Artikels sollte m.E. hinsichtlich DE nicht mehr einzig von einem Studiengang für Volljuristen ausgehen, da dies dem inzwischen etablierten grundsätzlichen Nebeneinander von konsekutiven juristischen Studien einerseits und volljuristischer Ausbildung für reglementierte juristische Berufe andererseits wenig Rechnung trägt. Ich würde daher aktualisieren:

Der LL.M. ist in Deutschland – wie auch die Erste Juristische Prüfung – ein juristischer Abschluss der zweiten Qualifikationsstufe (Master-Ebene) im Europäischen Hochschulraum. Der LL.M. kann zum einen konsekutiv ein LL.B.-Studium fortsetzen oder aber als Zusatzqualifikation von Absolventen sonstiger Studiengänge erworben werden, etwa von Absolventen eines zur Ersten Juristischen Prüfung führenden juristischen Studiengangs oder von Absolventen fachfremder Studiengänge (KMK.org: Qualifikationsrahmen-HS-Abschluesse.pdf;LTO.de: Bachelor-Master-Staatsexamen).

Im Absatz zu Frankreich führt die Aussage, der „LL.M.“ würde „erst nach Abschluss des juristischen Universitätsstudiums absolviert“, allerdings sogar in die Irre: Denn es gibt in Frankreich überhaupt keinen staatlich anerkannten akademischen Abschluss „LL.M.“: Französische „LL.M.“ stellen lediglich „Diplome universitaire“ (DU) (https://en.wikipedia.org/wiki/Dipl%C3%B4me_universitaire), also universitäre Kurszertifikate, dar und keine akademischen Grade (https://anabin.kmk.org zu französischen DUs: „Hochschuleigener Abschluss, es wird kein akademischer Grad verliehen“). Französische „LL.M.“ sind demnach gerade keine Äquivalente übriger europäischer LL.M.

Staatlich anerkannte – und somit dem Master of Law gleichwertige – akademische Grade sind in Frankreich hingegen im LMD-System (Licence, Master, Docteur) eingeordnet (https://anabin.kmk.org). Im LMD-System werden die englischsprachigen Bezeichnungen nicht übernommen, u.a. weil etwa „Bachelor“ leicht mit dem französischen Abitur (Baccalauréat) verwechselt werden kann (https://www.studis-online.de/auslandsstudium/frankreich.php). Im LMD-System wurde der Master of Law in der Französischen Fassung „Master (M2) Droit“, häufig auch Master de Droit genannt, eingeführt. Der Master (M2) Droit ist unter staatlicher Aufsicht akkreditiert und kann eine Licence en droit (französisches LL.B.-Äquivalent) konsekutiv fortsetzen oder als juristische Zusatzqualifikation von Absolventen anderer (fachfremder oder juristischer) Studiengänge erworben werden, soweit es die Kriterien der jeweils zulassenden Hochschule erlauben. Konsequenterweise betrachten daher sowohl französische Hochschulen als auch einschlägige Studienportale den Master Droit als französisches Äquivalent europäischer Master of Laws/LL.M. (https://www.diplomeo.com/master-droit; https://www.ut-capitole.fr/course-offer/english-taught-courses/master-s-degree-m2-in-international-economic-law-mintec-376737.kjsp).

Dass der französische Master Droit den Besuch der Anwaltsschule ermöglicht, ist zwar zutreffend, aber anders als der Artikel suggeriert, kein Widerspruch: Denn der Zugang zu reglementierten juristischen Berufen ist international nicht harmonisiert – europäische konsekutive Studiengänge hingegen sind es. Entgegen der Wertung im Artikel ist ohnehin in vielen europäischen Ländern ein LL.M. (oder sein Äquivalent) Teil der juristischen Ausbildung für reglementierte Berufe, etwa in Finnland, Dänemark, Griechenland, Niederlande, Portugal und Schweden (https://www.justiz.nrw.de/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/bologna_prozess/berichte2008/berichte_eu_staaten.pdf).

Ich würde aus den genannten Gründen die Überschrift zum Jura-Master in Frankreich an die Bezeichnung des französischen Masters of Law „Master en droit (M2 en droit)“ anpassen, da der Leser hier Informationen über den akkreditierten konsekutiven französischen Law-Master erwarten wird, nicht aber über ein bloßes Kurszertifikat ohne staatliche Anerkennung. Dass an einigen französischen Hochschulen neben anerkannten Abschlüssen auch Kurszertifikate angeboten werden, die ausländische akademische Grade imitieren (neben „LL.M.“ auch „Bachelor“, „MSc“ und „MBAhttps://en.wikipedia.org/wiki/Dipl%C3%B4me_universitaire)), sollte zwar im Artikel durchaus Erwähnung finden, m.E. aber eher als Klarstellung. Zur Hauptsache machen sollte man diesen Aspekt m.E. jedoch nicht. Alpina Malyssa (Diskussion) 16:37, 3. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

LL.M. in der Schweiz

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Zum Satz "Worin der Unterschied zwischen einem MLaw und einem LL.M. besteht, ist nicht ganz klar": Im Schweizerischen Hochschulrahmen (https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Lehre/NQR/nqf-ch-HS-d.pdf) wird es recht gut erläutert:

Der eigentliche Bologna-Abschluss der Stufe zwei (also das schweizerische Äquivalent des "Master of Laws") ist der "M Law" (in der Langform in der Schweiz "Master of Law"). Er kann etwa einen Bachelor of Law (B Law) konsekutiv fortsetzen.

Der "LL.M." ist in der Schweiz ein sogenannter "Master of Advanced Studies", d.h. eine Weiterbildung auf Hochschulebene für Hochschulabsolventen mit Praxiserfahrung. Für den "LL.M." sind i.d.R. mindestens 60 Credit Points erforderlich (der M Law erfordert hingegen i.d.R. 90 oder 120 Credit Points).

Der M Law stellt einen akademischen Grad dar (s. Schweizerischen Hochschulrahmen, Abschnitt 3.3.4), der schweizerische LL.M. als postgraduales Studium allerdings nicht (https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/hochschulabschluesse.html zu schweizerischen Master of Advanced Studies: "Abschlüsse zählen nicht als akademischer Grad").--Alpina Malyssa (Diskussion) 15:40, 14. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Generelle Verwendung von "LL.M." und "Master of Laws" im Artikel

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Da die Artikelüberschrift ja ohnehin "Master of Laws" heißt (und nur von LL.M. weitergeleitet wird) und sich nach der Umsetzung des Bologna-Prozesses sowieso hier und dort eher die nationalen Bezeichnungen erhalten haben: Wäre es nicht sinnvoll, die LL.M.-Abkürzungen im Text weitaus durchgängiger an "Master of Laws" anzupassen? Das würde auch der schweizerischen Entsprechung sowie der französischen Bezeichnung sprachlich erheblich näher sein. --Alpina Malyssa (Diskussion) 15:41, 14. Aug. 2020 (CEST)Beantworten