Diskussion:MeetYourMakers

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von CommanderKefir in Abschnitt Zur Überarbeitung und Rücksetzung

Zur Information und Überischtlichkeit: Der Artikel wurde hier aufgrund fehlender Quellen gelöscht und später, nachdem die Quellen nachgetragen wurden, wiederhergestellt. 83.77.180.145 19:44, 27. Apr. 2008 (CEST)Beantworten


Zur Überarbeitung und Rücksetzung

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Zur Rücksetzung der Änderung vom 7. August 2024, 20:26 Uhr: Hier fehlt mir wie bereits geschrieben ein Beleg. Und wo ist die Markenrechtsverletzung? Der Registereintrag lässt eventuell auf die eingefügte Dame schließen, aber nicht ihre Funktion (abgesehen davon, dass sie die Inhaberin der Wortmarke ist). Auch auf den Firmensitz nicht, egal ob Hamburg oder Bensheim. Der entfernte Satz hätte zwar ebenfalls belegt werden müssen, aber ich kann aus der Begründung auch nicht darauf schließen, dass er falsch ist.

Zur Überarbeitung:

  • Wie bereits geschrieben, wäre es schön, eingepflegte Infos nachvollziehen zu können.
  • Die angegebene "offizielle Homepage" beinhaltet einen (!) ganzen Satz, ein YouTube-Video und eine eMail-Adresse. Das sagt nichts aus (von den rechtlichen Verstößen mal abgesehen).
  • In den Einzelnachweisen steht ein Zeitschriftenartikel als leere Referenz. Was soll der Artikel belegen? Oder war das ein Versuch, diesen Artikel als "Literatur" einzupflegen?

--CommanderKefir (Diskussion) 23:30, 7. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Die 5 letzten Textänderungen von Bausparvertrag wurden verworfen und die Version 24449003 von Horst Gräbner wiederhergestellt. unbelegt, teilweise nicht WP:NPOV/WP:WWNI-konform rückgängig Markierung: Manuelle Zurücksetzung
Die Änderungen die der Nutzer Bausparvertrag durchgeführt hat wurden nie belegt. Trotzdem ist es durch die Sichtung gekommen. myMYM ist die Wortmarke auf dem Logo. Vanessa Hammerschmidt gehört die Wort u. Bildmarke der myMYM GmbH. Bitte Zeige mir die Belege die Bausparverträg für seine Änderungen vorgelegt hat. Die Korrekte Version ist die Horst Gräbner wiederhergestellt hat. Markenregister Auszug vom Anwalt ist vorhanden. --185.35.12.226 09:21, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Damit ist weder meine Frage nach der Markenrechtsverletzung beantwortet, noch die Position der genannten Dame belegt. Auch wenn noch so oft erwähnt wird, dass sie Inhaberin der Markenrechte ist.
Die von dir gewünschten Belege kann ich dir nicht zeigen, aber ich habe auch nicht die Änderung von Bausparvertrag gesichtet oder zurückgesetzt, sondern deine – und um das nachträgliche Einpflegen von Belegen gebeten. Vielleicht wäre es gut, eben solche zu erbringen (auch, wenn sie deinen Standpunkt vertreten)? --CommanderKefir (Diskussion) 11:33, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten