Diskussion:Menschenhandel
Verschiebung
BearbeitenAlter Inhalt aus Diskussion:Frauenhandel hierher verschoben. Dickbauch 13:38, 7. Dez 2004 (CET)
Siehe auch Verlauf vor der Umkopierung. Alle Beiträge bis zum 7. Dezember 2004, 13:36 beziehen sich auf den Artikel Frauenhandel. --Anton Sachs (Diskussion) 01:08, 18. Feb. 2020 (CET)
Schockierendes Niveau
BearbeitenDieser Artikel in der aktuell vorliegenden Fassung ist ein beklemmender Tiefpunkt und Schandfleck in der deutschen Wikipedia. Begründung: Schon die Definition ist sachlich falsch (passt eher zu Zwangsprostitution als zu Krimineller Menschenhandel), die Struktur des Artikels ist inhaltlich unsinnig (lernen manche so wenig an deutschen juristischen Uni-Instituten?? - naja, will ich nicht verallgemeinern). Die Sprache (was hat "Ätiologie" unerläutert in einem Abschnittstitel verloren?) ist nicht allgemeinverständlich (was in einer Enzyklopädie aber gefordert ist!) und enthält jede Menge Juristen-Jargon. Ansatzpunkt der vertretenen Auffassungen ist unglaublicherweise nicht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO, die weil ratifiziert auch in Deutschland gilt (!) (aber in der Juristenausbildung offenbar als vernachlässigbar angesehen wird?) sondern spröde deutsche StGB-Artikel, die unzureichend wiedergegeben und erläutert werden sowie obskure BKA-Quellen, die der Autor nämlich in keiner Weise genauer benennt und qualifiziert. Extrem DEUTSCHLANDLASTIG ist das übrigens auch, auch diesen Baustein muss man zusätzlich zu ÜBERARBEITEN und UNVERSTÄNDLICH hier setzen. Der STUB-Artikel zu Menschenhandel ist übrigens ähnlich haarsträubend. Um den Artikel von Grund auf zu überarbeiten, was eigentlich nötig wäre, habe ich nicht die reichliche Zeit noch wirklich Lust an solchen Ausbesserungs- und Strafarbeiten an einem grottenschlechten Artikel zu einem finsteren zeitgeschichtlichen Gegenwartsthema. Temistokles 16:18, 25. Nov 2004 (CET)
Totalumbau
BearbeitenIn der Hoffnung, daß der Artikel nun besser ist habe ich ihn mal totalrenoviert. Nun ist mir zwar kotzübel von dem Thema, aber das wars hoffentlich wert... Dickbauch 11:06, 7. Dez 2004 (CET)
Definition
BearbeitenDa es mehrere sich unterscheidende Definitionen von Frauenhandel gibt, würde ich vorschlagen, sich nach den UNO-Definitionen zu richten: http://www.un.org/documents/ga/docs/51/plenary/a51-309.htm. Desweiteren sollte darauf geachtet werden, nicht den allgemeinen Menschenhandel mit dem etwas spezielleren Frauenhandel zu vermischen. (natürlich fallen die meisten den Frauenhandel betreffenden Themen unter die allgemeinere Gesetzgebung zum Menschenhandel, aber es gibt eben auch Spezialitäten - insbesondere bei den Gründen sowie den Auswirkungen) --Katharina 11:33, 7. Dez 2004 (CET)
Mein Vorschlag: Unter dem Begriff Frauen- und Mädchenhandel werden die Formen des schweren oder kriminellen Menschenhandels subsummiert, von denen hauptsächlich Frauen und Mädchen betroffen sind. Es handelt sich dabei insbesondere um Zwangsprostitution (und Zuführung zur), Zuführung zur Prostitution, Heiratshandel (Zwangsehe sowie "Katalogehen") und den Handel von Frauen in illegale Beschäftigungsverhältnisse.
--Katharina 12:00, 7. Dez 2004 (CET)
- Recht hast Du! Es betrifft halt in der Definition des deutschen Strafrechts so ziemlich zu 99,9% Frauen (ganze neun männliche Opfer 2003), daher hatte ich es Frauenhandel genannt.
- Ich schlage darum folgendes vor, um die Sache ordentlich zu machen:
- den jetzigen "Frauenhandel" auf krimineller Menschenhandel (bisher redirect, SLA ist gestellt) verschieben;
- einen neuen Artikel Frauenhandel anlegen, der die Formen genauer erklärt und auf die schon vorhandenen Artikel zu den Formen verweist.
- Ist das so grün für Dich?
- Grunz Dickbauch 12:05, 7. Dez 2004 (CET)
- Aha, zwei Dumme ein Gedanke. *zwinker* (Bearbeitungskonflikt). In Deutschland wird Zwangsprostitution nun mal unter "Menschenhandel" abgehandelt, daher halte ich einen eigenen Aartikel für überflüssig. Oh, ich muß in die Mittagspause und bin ich ca. 1-1,5h wieder da, da der Kollege schon wartet. Sorry... Dickbauch 12:05, 7. Dez 2004 (CET)
- So, Umzug ist fertig, jetzt kommt der Frauenhandel dran. Dickbauch 13:39, 7. Dez 2004 (CET)
Anna(13):Frauenhandel sowie auch kinderhandel ist schrecklich und krimminell. daher sollte es auch betrohlich angesehen werden. außerdem möchte ich dich darauf hinweißen, vereerter kolege, das dies hier kein öffentlicher chat sondern eine diskusionsseite über ein ernst zu nehmendes thema ist.also spar dir bitte deine privaten kommentare. menschenhandel verletzt das selbstbestimmungsrecht besonders bei der zwangsprostitution. es verletzt die würde eines menschen und fügt ihm traumatische störungen zu. der erste afrikanische menschenhandel fand vor etwa 500 jahren statt, die personen wurden zur prostituzion und so erniedrigenden arbeiten gezwungen.
Motion
BearbeitenWas ist eine Motion? Die Nationalrätin hat diese eingereicht, das Wort kenne ich nicht. Dickbauch 11:42, 8. Dez 2004 (CET)
- Danke, googel mal nach Motion. Da kommt alles, nur nicht das... =:o) Dickbauch 11:51, 8. Dez 2004 (CET)
Weiteres Vorgehen
BearbeitenAlso, bis jetzt haben wir ganz gut gearbeitet. Ich würde vorschlagen, dass ich mich jetzt mal um die Statistiken kümmere. D.h. sie straffen, erklären, weniger "Zahlenlastig" dafür umso wissensreicher mache. Wir müssen aufpassen, dass wir den Artikel nicht mir Rohdaten überlasten, sondern etwas über die Opfer (wer sind sie, wo kommen sie her, weshalb geraten sie in diese Situation etc.) erzählen und etwas über die Täter - in diesem Fall die "Händler" (Zuhälter, Schlepper,... - die Freier würde ich unter Zwangsprostitution abhandeln, sonst wird das zu lang).
Könntest Du, Dickbauch, etwas mehr über das ZP Menschenhandel, den EU-Rahmenbeschluss über Menschenhandel und den bisher Titel-losen OSZE-Text (der ist mehrfach erwähnt, aber ich habe ich bisher nicht gefunden) herausfinden? --Katharina 14:30, 8. Dez 2004 (CET)
Noch eine Frage: Wäre es für unsere LeserInnen nicht interessanter, vielleicht etwas mehr über die Entwicklung in den jeweiligen Strafrechten zu erfahren, statt nur der "trockenen" Paragrafenauflistung? --Katharina 14:37, 8. Dez 2004 (CET)
- Grunzsätzliche Zustimmung! Ich erklärte gestern Nachmittag die Zahlen mal noch ein wenig intensiver. Aber bitte die Statistiken nicht kürzen. Die Zahlen sind aufschlußreich und ich fände es schade sie den Lesern vorzuenthalten. Die Statistiken in dem PDF vom BKA fand ich nicht so schön. Daher habe ich sie hier - anders gestaltet - eingebaut.
- Oh weh, EU-Recht. EU-Recht ist gruselig wirr. Ich schaue mal was Goggle so hergibt kann aber nix versprechen. Hauptsache der Rümpel ist nicht wieder in französich abgedruckt, da müßte ich passen.
- Die Entwicklung des Strafrechts rauszukriegen ist ohne Kommentar zum Gesetz (sauteuer die Bücher, im Internet Inhalt meist auch kostenpflichtig) sehr mühsam. Ich schaue mal was ich machen kann. Dem Deutschen Strafrecht merkt man an, daß der Paragraph hektisch in Reaktion auf die Entwicklung eingefügt wurde. Er ist viel zu wirr, um gut und lange durchdacht zu sein. (Vergleich mit Schweizer Strafrecht in seiner schönen Schlichtheit...) Nur frage ich mich ob es wirklich einer rechtsgeschichtlichen Abhandlung bedarf? Ich schau mal was geht! ;-)
- Die Freier und Friedmann räume ich mal rüber. Das hatte ich mir schon vorgenommen.
- Ach ja und das AT-Strafrecht mache ich heute so es geht (ich sollte ja eigentlich mal was arbeiten...) auch nocht mit rein.
- Mir gefällt die fruchtbare Zusammenarbeit!
- Oh und ich heiße eigentlich Marc. Das ist kürzer als das mit dem "Benutzer".
- Dickbauch 08:25, 9. Dez 2004 (CET)
- P.S.: Ich hatte bisher immer gedacht "Katalogbräute" seien vom Hunger getrieben...man lernt nie aus!
- Schau Dir mal die Struktur an, die ich eingearbeitet habe. Ich denke, ich werde "Deine" Statistiken auseinanderreissen, leicht vereinfachen (wegen Anna Normaluserin) und internationalisieren. Unter Umständen könnten wir eine Unterseite mit all den Details machen, aber im Hauptartikel sollten wir die Daten schon etwas straffen, um die LeserInnen nicht gleich damit zu erschlagen (auch wenn sie zugegebenermassen hochgradig interessant sind).
- Zum Europarecht habe ich im Text einen Link eingefügt, der ist vermutlich ein guter Ausgangspunkt.
- Zu den neusten Entwicklungen im deutschen Recht (Implementierung der EU-Richtlinien in D-Recht) kann ich Dir nur diesen Link hier anbieten. --Katharina 09:36, 9. Dez 2004 (CET)
- Hurra Wiki geht wieder und das nutzlose Meeting ist auch vorbei. "LaberLaberLaber"
- Struktur ist schön.
- Mein Tauchgang in die Untiefen des Europarechtes war erfolgreich. Ich werde das dann mal einarbeiten. Die Links sind bisher nur Arbeitsmittel, ich werde sie noch sortieren.
- Österreich fehlt noch, aber ich habe schon den Gesetzestext und baue das mit ein.
- Mir kommt langsam die Idee den Teil mit der sexuellen Ausbeutung komplett in die Zwangsprostitution einzubauen und von hier zu verlinken. Der Artikel ist noch recht mager und der hier fast so fett wie ich. *zwinker* Das würde uns hier mehr Luft schaffen und ist - trotz der Bezeichnung der Straftatbestände im Gesetz - wegen des allgemeinen Sprachgebrauchs logischer.
- Bei den Statistiken schlage ich vor erst mal Afrika und Amerika in Sonstige einzuarbeiten. Asien sollte imho - ohne Thailand gesondert zu erwähnen - alleine stehen bleiben, um zu zeigen, daß es halt nicht vorwiegend Thailänderinnen sind, wie oft vermutet. Oder die asiatischen Menschenhändler lassen sich nicht so oft erwischen, kann ja auch sein. Blöde Dunkelziffer.
- Hast Du eine Statistik für die Schweiz? Die Zahlen wären ein prima Vergleich zu D, um zu sehen, ob die andere geographische Lage und das verschiedene Ausländerrecht einen Unterschied machen. Nicht hauen. Dann mache ich noch mehr und viel längere Statistiken *schnellwegduckt*.
- Gibt es ein Programm mit dem ich in WYSISWYmG solche Tabellen für Wikipedia erstellen bzw überarbeiten kann? Von Hand ist es sehr mühselig. Es sollte unter WinNT laufen.
- Weiter gehts nach der Mittagspause. Dickbauch 12:00, 9. Dez 2004 (CET)
- Ich habe jetzt (nachdem die Friedman-Sache wohl erledigt ist) mal umgeräumt und frage mich ob die Idee gut war... Dickbauch 14:43, 9. Dez 2004 (CET)
- Schau Dir mal die Struktur an, die ich eingearbeitet habe. Ich denke, ich werde "Deine" Statistiken auseinanderreissen, leicht vereinfachen (wegen Anna Normaluserin) und internationalisieren. Unter Umständen könnten wir eine Unterseite mit all den Details machen, aber im Hauptartikel sollten wir die Daten schon etwas straffen, um die LeserInnen nicht gleich damit zu erschlagen (auch wenn sie zugegebenermassen hochgradig interessant sind).
- Schönes Wochenende Dir! Ich brauche jetzt erst mal die willkommene Pause von dem Thema. Man kann sich für seine Geschlechtsgenossen eigentlich nur noch schämen... Dickbauch 11:24, 10. Dez 2004 (CET)
- Pass auf, sonst mutierst du noch zum Feminist... *winke-winke* --Katharina 11:37, 10. Dez 2004 (CET)
- Nee, höchstens zum ganz Braven Frauenversteher... =;o) *winkz zurück aus Essen*Dickbauch 13:58, 12. Dez 2004 (CET)
- Pass auf, sonst mutierst du noch zum Feminist... *winke-winke* --Katharina 11:37, 10. Dez 2004 (CET)
Könnte der Artikel Leichendieb hier irgendwo eingebaut werden oder passt der hier nicht rein... Gruß Igrimm12 21:39, 14. Dez 2005 (CET)
Der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung des Arbeitskraft fehlt jetzt völlig. Es ist dringend zu überlegen, ob der Artikel nicht zweigeteilt wird. -- Oskar52 17:47, 9. Sep. 2009 (CEST)
legaler Menschenhandel
BearbeitenKomisches Lemma - Menschenhandel ist immer kriminell. "Krimineller Mord" sagen wir ja auch nicht. --Wikipeder 00:03, 18. Mai 2007 (CEST)
- In einer Gesellschaft, die Sklaverei als gesetzlich anerkannte Institution kennt? --82.176.126.34 15:22, 24. Mär. 2024 (CET)
...zum Zwecke der Organentnahme
BearbeitenBis authentische Fälle mit glaubwürdigen Quellen nachgewiesen werden, fliegt diese Räuberpistole raus. Thorbjoern 10:17, 22. Jun. 2007 (CEST)
Kritik an der Darstellung des Menschenhandels
BearbeitenDieser Absatz vermittelt meiner Ansicht nach den von Penis, als sei Menschenhandel und Zwangsprostitution eine Erfindung prüder Moralapostel und kein real existierendes Problem. Ich denke, der "Warnhinweis" ist nicht ausreichend, in dieser Formulierung sollte diese "Kritik" nicht in einer ernstzunehmenden Enzyklopädie stehen, denn
"Heute wird Menschenhandel in Verbindung mit so genannter Zwangsprostitution vor allem von staatlich finanzierten, privaten „Opferschutzverbänden“, die häufig Gegner der Prostitution insgesamt sind, als dringliches Thema dargestellt." - diese Aussage ist nicht wahr. Viele NGOs engagieren sich nachdrücklich gegen Menschen-/Frauenhandel und Zwangsprostitution, darunter amnesty international, terre des femmes, plan etc.
"Trotz flächendeckender Razzien, umfangreicher Werbebemühungen und der Behauptung der Vorsitzenden des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung des Deutschen Städtetages, Ulrike Hauffe, es kämen bis zu 40.000 zusätzliche Zwangsprostituierte nach Deutschland, kam es am Ende lediglich zu fünf Ermittlungsverfahren. Dies zeigt zumindest eine gehörige Diskrepanz zwischen medialer Wahrnehmung und Realität." - die These der Frau Hauffe mag deutlich übertrieben gewesen sein, doch die anschließende Formulierung des Artikel-Autors erweckt den Eindruck, als seien diese polizeilichen Zahlen die einzigen, die einen Wahrheitsgehalt haben. Dabei muss es doch klar sein, dass gerade bei diesem Thema die Dunkelziffer extrem hoch ist, weil kaum ein Opfer in der Lage ist, selbst Anzeige zu erstatten (durch Sprachbarriere, Mangel an Kenntnissen über die eigene rechtliche Lage und - natürlich der stärkste Faktor - Angst aufgrund der psychischen und physischen Unterdrückung/Misshandlung) und selbst nach Aufgreifung durch die Polizei bei einer Razzia den Betroffenen selten die nötige psychologische und medizinische Versorgung gewährleistet wird (Quelle: www.amnesty-frauen.de). Dies führt dazu, dass die Frauen kaum in der Lage sein können, schlüssige Aussagen zu machen, zumal sie ja wohl häufig selbst nur in geringstem Maße überblicken können, was ihnen da eigentlich geschehen ist.
"Sich illegal in der EU befindende Prostituierte stehen dabei häufig zwischen der Wahl, ausgewiesen zu werden oder sich als sogenannte Opferzeugen der Polizei zur Verfügung zu stellen. Dies ist eine Motivation für Falschaussagen." - Auch diesen Satz halte ich für probelmatisch, da die Frauen zumeist nur für die Dauer des Prozesses einen Aufenthaltstitel erhalten.
Hier noch ein paar Zitate von der Seite der UNDOC (United Nations Office on Drugs and Crimes, befasst sich auch mit "human trafficking"):
Do many traffickers get caught and convicted?
The number of convictions is increasing, but unfortunately not proportionately to the growing awareness and extent of the problem. There are several likely reasons for the low number of convictions of human traffickers. One of the reasons is the absence of anti-trafficking legislation in some countries. Alternatively, there may be legislation adressing human trafficking but law enforcement officials and prosecutors might not be properly trained to utilise it. Sometimes situations of human trafficking are mistaken for situations of migrant smuggling; this can result in inappropriate and inadequate sentences applied to crimes. Another potential obstacle to securing convictions may also be corruption. Further to this, sometimes prosecutions are not successful because of the unwillingness of victims to cooperate with the criminal justice system where they have been threatened and intimidated by traffickers. (http://www.unodc.org/unodc/en/human-trafficking/faqs.html#Do_many_traffickers_get_caught_and_convicted) -> unterstützt, glaube ich, meine zweite "These"... das auch:
What is the role of transnational organised crime groups in human trafficking?
The relatively low risks of trafficking and substantial potential profits have, in some cases, induced criminals to become involved as an alternative to other, riskier criminal pursuits. [...]
Risks are further reduced by the extent to which victims are intimidated by traffickers, both in destination countries, where they fear deportation or prosecution for offences such as prostitution or illegal immigration, and in their countries of origin, where they are often vulnerable to retaliation or re-victimization if they cooperate with criminal justice authorities.
LG
--anonym (nicht signierter Beitrag von 62.143.2.186 (Diskussion | Beiträge) 00:10, 29. Jul 2009 (CEST))
Die Kritik wird aber in der Form erhoben und sollte daher auch hier erwähnt werden. Bei Organisationen wie Solwodi ist der moralisierende Aspekt am einer Übertriebenen Darstellung auch mit Sicherheit vorhanden. Die Kritik stammt zum Teil sogar von Frauen in dem Mileu selber. Wie eine anzeige der Freuen aus einem Bordell in Fellbach bei Stuttgard in der Frankfurter Rundschau und in der Süddeutschen zeigt.
Die Frauen stehen nach Razzien faktisch vor der Wahl selber als Straftäterinnen abgeschoben zu werden oder einen vorübergehenden Aufenthaltstitel für ihre Zeugenaussage zu kriegen. natürlich ist das eine Motivation für Falschaussagen.
Die übertriebenen Zahlen werden ja überall verbreitet. Daher ist es sehrwohl Aufgabe einer seriösen Enzyklopedie darauf hinzuweisen. Da es sich nur um einen Abschnitt handelt, der auch mit Kritik überschrieben ist. sollte der Abschnitt so stehen bleiben (nicht signierter Beitrag von 84.58.20.36 (Diskussion | Beiträge) 17:53, 14. Aug. 2009 (CEST))
Dass Kritik über dem Abschitt steht, rechtfertigt es allerdings nicht, das Vorbringen der Kritiker sprachlich wie einen gesicherten Fakt darzustellen. Ich habe deshalb den Abschnitt durchgängig in den Konjunktiv gesetzt. Behauptungen, wie sie z.B. von Juanita Henning vorgebracht werden, es gäbe praktisch keine Zwangsprostitution, sind ihrerseits im Widerspruch zu den gerichtlich immer wieder festgestellten Fakten. Dass von diesen Kritikern den Zeuginnen in diesen Fällen gerne pauschal unterstellt wird, sie würden de facto falsch aussagen, ist durch keinerlei Fakten begründet. -- Oskar52 (13:48, 20. Aug. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Gegen den Konjunktiv ist nichts einzuwenden. Allerdings war in der Überarbeitung der Konjunktiv etwas übertrieben, sü dass es so aussah, als würde die Kritik garnicht an Fakten anknüpfen. Die Situation in die Prostituierte rechtlich nach einer Razzia kommen - selbst strafbar oder Opferzeugin -, ist nun mal eine Motivation zur Falschaussage. Auch die Übernahme der Zeugenbetreuung durch private Organisationen ist Fakt. Daher habe ich den Konjunktiv an ein paar Stellen wieder rausgenommen. Jetzt ist der Abschnitt zur "Kritik" wohl genauer Überarbeitet und wesentlich besser belegt als der Rest des Eintrages. (nicht signierter Beitrag von 84.58.52.5 (Diskussion | Beiträge) 19:11, 31. Aug. 2009 (CEST))
Ich habe den Konjunktiv wieder durchgängig hergestellt. Die dargelegten Meinungen, Bewertungen, Vermutungen und Unterstellungen der Kritiker sind keine Fakten. Soweit sie zur Begründung überhaupt an einzelne Fakten angeknüpfen, heißt das noch lange nicht, dass ihre daraus gezogenen Bewertungen, Schlüsse usw. logisch oder gar zwingend sind. Und dass Kritiker ihre Kritik verschriftlichen, und diese schriftlichen Beiträge dann in einem Quellenverzeichnis aufgeführt werden, ist seinerseits kein Beleg für die Richtigkeit ihrer Kritik. -- Oskar52 17:45, 9. Sep. 2009 (CEST)
Der Komjunktiv ist überzogen eingefügt. 1. Es hat vor 1990 keine nenneswerte debatte über menschenhadnel gegeben. 2. die debatte die um 1900 stattgefunden hat, hat sich nur auf gerüchte bezogen und hatte deutlich antisemitische züge - s. dazu die 2009 erschienene untersuchung von esther sabelus 3. viele - nicht alle - opferschutz organisationen sind gegen prostitution ansich und machen dies auch in kampangen deutlich. 4. die frauen stehen oft vor der wahl, sich als opferzeuginnen zu prsäsentieren oder selbst strafbar zu sein. warum gäbe es sond die Richtlinie 2004/81/EG und den entwurf ihrer überarbeitung 2009. dies ist auch eine motivation zur falschaussage, was ja nicht heißt, dass alle falsch aussagen. lieber oskar, wenn du dich in deinem profil rühmst jurist zu sein, dann sollteste du auch die grundregeln von beweiswürdigungen kennen, zu der nunmal die aussage wesentlich situation gehört. 5. wenn die wm kampange so groß aufgezogen wird und es am ende zu lediglich 5 prozessen kommt - was übrigens ein fakt ist - dann ist es auch fakt, das mediale darstellung und realität auseinander klaffen. der konjunktiv gehört gestrichen an diesen stellen. (nicht signierter Beitrag von 84.58.25.140 (Diskussion | Beiträge) 14:04, 12. Sep. 2009 (CEST))
Für das indirekte Zitieren von Aussagen Dritter und die indirekte Rede gibt es sowohl in der Rechtswissenschaft als auch in der allgemeinen Wissenschaft nun einmal feststehende sprachliche Regeln, die wir hier unbedingt einhalten sollten. Ich habe daher den Abschnitt wieder in die entsprechende Form gebracht. Eigentlich wird den in aller Regel völlig unbewiesenen Behauptungen der zitierten Kritiker damit immer noch ein viel breiterer Raum eingeräumt, als ihnen gebührt. Sollte diese Änderung von anonym bleibenden Nutzern erneut vandalisiert werden, werde ich eine Bearbeitungssperre beantragen. Oskar52--- (11:02, 18. Dez. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
strafrechtliche Projekt über Menschenhandel
BearbeitenAls Rohmaterial vielleicht zu verwerten: http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/forschungsarbeit/kriminologie/archiv/menschenhandel.htm - Seite über ein Projekt am MPI für Strafrecht. --Cholo Aleman 09:35, 21. Dez. 2011 (CET)
Beleg?
Bearbeiten"Je restriktiver die Einreisebestimmungen in den westlichen Ländern sind, umso leichter fällt es den Schleppern, Ausreisewillige mit den vermeintlich „paradiesischen“ Zuständen in den Industrienationen zu ködern. "
Bitte um exakten beleg für diese Behauptung?Oder hat sich das der Autor mal ebendso ausgedacht... ? (nicht signierter Beitrag von 91.1.209.214 (Diskussion) 17:40, 30. Jun. 2012 (CEST))
Änderung des Titels
BearbeitenWürde hier ein Titel wie Sklaverei viel besser passen ? (nicht signierter Beitrag von 84.167.25.12 (Diskussion) 15:22, 14. Feb. 2013 (CET))
Heiratshandel in den Unterabschnitt sexuelle Ausbeutung?
BearbeitenHallo,
das Stichwort Heiratshandel wurde daraus entfernt. Sollte es wieder eingefügt werden? Gruß Sarcelles (Diskussion) 09:56, 27. Mär. 2015 (CET)
Ausgerechnet Evangelikale als Quellen?
Bearbeiten"Deutschland ist eines der Länder an der Spitze in Westeuropa, was Drehscheibe und Empfang von Menschenhandel anbelangt.[4]" "Unter den Prostituierten in Deutschland sind viele Sklavinnen. [7]" Fußnoten 4 und 7 sind Werke von Thomas Schirrmacher der "Vorsitzender der Theologischen Kommission der Weltweiten Evangelischen Allianz" ist - eine evangelikale Organisation mit zweifelhaften Ansichten zu Homosexualität und Evolution und ganz sicher keiner sachlichen, unideologischen Haltung bezüglich Menschenhandel und Prostitution. Die Sätze werden entfernt und sollten erst wieder eingefügt werden wenn seriöse Quellen für die Behauptungen gefunden wurden.79.227.17.68 00:14, 10. Mai 2015 (CEST)
- Es handelt sich um einen anerkannten Wissenschaftler. Was fällt dir sonst ein? Keine mutmaß´lichen Sozialisten als Quellen? Der Mainstream hat ja keine vernünftige Haltung zur Prostitution.Sarcelles (Diskussion) 21:15, 12. Mai 2015 (CEST)
- Ein Vorsitzender der Theologischen Kommission einer evangelikalen Organisation ist ein "anerkannter Wissenschaftler"? Das wäre mir aber neu wenn man in der Wissenschaft neuerdings so unkritisch ist. Und der Rest deines Beitrages spricht eine sehr deutliche Sprache welchen POV Du hier haben möchtest, was dein "Ich bin Christ" im Profil bereits andeutet. Die Haltung des Mainstreams zur Prostitution ist hier egal, es geht hier um UNSERE Wikifanten-Haltung zu Quellen.
- Persönlicher Hinweis: Man kann sich selbst kein realistisches Weltbild aufbauen wenn man auf unseriöse und voreingenommene Quellen zurückgreift.--79.227.24.178 18:32, 17. Mai 2015 (CEST)
Definition II / Einleitung
BearbeitenBegriffsgeschichte
BearbeitenDen Begriff gibt es schon länger, als das Jahr 2000, daher würde ich als Leser gerne etwas über die Geschichte erfahren. --Flominator 23:02, 20. Jul. 2016 (CEST)
- Hallo, Flominator, der Begriff knüpft an altbekannte Phänomene wie die Sklaverei an, wurde aber offenbar erst in neuester Zeit aufgrund moderner Erscheinungsformen derselben so geprägt (siehe insbesondere das im Artikel zitierte EGMR-Urteil vom 7. Januar 2010). Ansonsten wäre es schön, wenn Du für Deine Ansicht ein paar Quellen benennen könntest, um den Artikel zu ergänzen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:50, 7. Jul. 2017 (CEST)
- Hallo Benutzer:R2Dine, ich kann meine Ansicht nicht vernünftig belegen. Den Baustein hatte ich eingefügt, weil ich nach etwas auf der Suche war, das ich gerade unter Geschichte der Sklaverei gefunden habe. Vielleicht ist dem ja wirklich so, dass es sich um einen relativ neuen Begriff für eine relativ alte Praktik handelt. Auf der anderen Seite verwendet z.B. bereits der Artikel Geschichte der Sklaverei den Begriff "Menschenhandel" ebenso für Vorgänge vor 2000, wie dieser exemplarische Treffer in der Google-Buchsuche. Bis zu dieser Totalsanierung durch Benutzer:KOK gegen Menschenhandel war auch ein Bild im Artikel enthalten, dass sich auf die Zeit vor 2000 bezogen hatte. In jedem Fall sollte aus der Einleitung hervorgehen, wie dieser Begriff entstanden ist und für was er gebraucht wird (gerne auch mit Erklärung, warum der Gebrauch im Google-Treffer und im Geschichtsartikel falsch ist). Ein Link auf den Geschichts-Artikel würde m.E. ebenfalls nicht schaden. Gruß, --Flominator 22:51, 20. Okt. 2017 (CEST)
- Nachdem ich den Begriff nun selbst im 1896er-Brockhaus gefunden habe, nehme ich mir jetzt doch das Recht raus, wieder einen Baustein einzufügen. --Flominator 17:39, 21. Okt. 2017 (CEST)
- Der Begriff mag im "untechnischen" Sinn auch bereits vor dem 20. Jahrhundert gebraucht worden sein, siehe Deine Brockhaus-Quelle, wurde jedoch erst im 20. Jahrhundert definiert und als Rechtsbegriff zur Beschreibung bestimmter Phänomene entwickelt. Erst im 20. jahrhundert wurde er etwa in internationalen Übereinkommen und Gesetzestexten verwendet. Und diese Verwendung schon vor dem Jahr 2000 zeigt der Artikel doch auf (siehe gleich den ersten Abschnitt im Artikel). Grüße, R2Dine (Diskussion) 08:34, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Der Einleitung fehlt meines Erachtens die zeitliche Herleitung, wie es dazu kam, dass der Begriff entstehen "musste". Als Leser wüsste ich nach ihrer Lektüre gerne, welche Phänomene/Wahrnehmungen zu den Konferenzen ab 1904 führten. Der weder in Einleitung noch im ersten Abschnitt verlinkte Artikel Frauenhandel lässt es zumindest erahnen. Vielleicht sind die beiden Artikel auch redundant? Zumindest sollten sie jeweils voneinander abgegrenzt werden.
- Zudem wird Sklaverei als eine Form des Menschhandels beschrieben. Nach Lektüre der Einleitung von "Sklaverei" habe ich jedoch den Eindruck, dass Sklaverei eher als "Ergebnis" von Menschenhandel beschrieben werden könnte.
- Dass der Begriff bereits vorher verwendet wurde, sollte ebenfalls aus der Einleitung hervorgehen. Gruß, --Flominator 11:42, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Der Artikel ist lang und besteht nicht nur aus der Einleitung :) Er ist klar gegliedert, aus den jeweiligen Überschriften kann man ersehen, an welcher Stelle im Artikel welcher Aspekt behandelt wird. Frauenhandel ist gleich unter "Internationale Übereinkommen/Vereinte Nationen/Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels (1949)" verlinkt. Etwaige Ungenauigkeiten im Artikel "Sklaverei" sollten dort diskutiert werden. R2Dine (Diskussion) 14:15, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Ich kritisiere aber nicht den Artikel, sondern die Einleitung :) Laut Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel sollten "Begriffsdefinition und Einleitung [...] das Lemma als Bezeichnung klären und dem Begriff nach in seiner Grundbedeutung erläutern." Im Hinblick darauf scheint mir "ist ein globales Phänomen und eine Querschnittsmaterie im Spannungsfeld zwischen strafrechtlicher Verbrechensbekämpfung, Migrationspolitik und Menschenrechtsverletzung." Verbesserungspotenzial aufzuweisen, da ich nach Lektüre des ersten Satzes noch immer keine Definition des Begriffs kenne und mich ziemlich allein gelassen fühle. Ob sich das nach Lektüre der restlichen 20 Seiten ändert, ist hierbei erst einmal unerheblich. Der Duden schägt "Entführung, Verschleppung von Menschen ins Ausland, um sie sexuell oder um ihre Arbeitskraft auszubeuten" vor. Dem widerspricht en:Human trafficking mit " does not necessarily involve the movement of the person from one place to another." Sklaverei ist mit "bezeichnet den Zustand, in dem Menschen vorübergehend oder lebenslang als Eigentum anderer behandelt werden." hier hingegen vorbildlich unterwegs. --Flominator 20:53, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Die erste Definition von Menschenhandel mit Anspruch auf internationale Verbindlichkeit erfolgte 2000 in der Anlage II zur Palermo-Konvention. Aber diese Definition ist Dir ja nicht historisch genug. Der Begriff hat sich eben erst langsam etabliert, wie der Artikel auch zeigt und lässt sich nicht in einem einzigen Satz am Einfang der Einleitung zusammenfassen. R2Dine (Diskussion) 09:38, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Mir ist bewusst, dass es schwierig ist, die Entwicklung des Begriffs zusammenzufassen, dennoch habe ich mich daran versucht und schlage daher vor, die Einleitung durch etwas in diesem Stil zu ersetzen:
- Die erste Definition von Menschenhandel mit Anspruch auf internationale Verbindlichkeit erfolgte 2000 in der Anlage II zur Palermo-Konvention. Aber diese Definition ist Dir ja nicht historisch genug. Der Begriff hat sich eben erst langsam etabliert, wie der Artikel auch zeigt und lässt sich nicht in einem einzigen Satz am Einfang der Einleitung zusammenfassen. R2Dine (Diskussion) 09:38, 23. Okt. 2017 (CEST)
- Ich kritisiere aber nicht den Artikel, sondern die Einleitung :) Laut Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel sollten "Begriffsdefinition und Einleitung [...] das Lemma als Bezeichnung klären und dem Begriff nach in seiner Grundbedeutung erläutern." Im Hinblick darauf scheint mir "ist ein globales Phänomen und eine Querschnittsmaterie im Spannungsfeld zwischen strafrechtlicher Verbrechensbekämpfung, Migrationspolitik und Menschenrechtsverletzung." Verbesserungspotenzial aufzuweisen, da ich nach Lektüre des ersten Satzes noch immer keine Definition des Begriffs kenne und mich ziemlich allein gelassen fühle. Ob sich das nach Lektüre der restlichen 20 Seiten ändert, ist hierbei erst einmal unerheblich. Der Duden schägt "Entführung, Verschleppung von Menschen ins Ausland, um sie sexuell oder um ihre Arbeitskraft auszubeuten" vor. Dem widerspricht en:Human trafficking mit " does not necessarily involve the movement of the person from one place to another." Sklaverei ist mit "bezeichnet den Zustand, in dem Menschen vorübergehend oder lebenslang als Eigentum anderer behandelt werden." hier hingegen vorbildlich unterwegs. --Flominator 20:53, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Der Artikel ist lang und besteht nicht nur aus der Einleitung :) Er ist klar gegliedert, aus den jeweiligen Überschriften kann man ersehen, an welcher Stelle im Artikel welcher Aspekt behandelt wird. Frauenhandel ist gleich unter "Internationale Übereinkommen/Vereinte Nationen/Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels (1949)" verlinkt. Etwaige Ungenauigkeiten im Artikel "Sklaverei" sollten dort diskutiert werden. R2Dine (Diskussion) 14:15, 22. Okt. 2017 (CEST)
- Der Begriff mag im "untechnischen" Sinn auch bereits vor dem 20. Jahrhundert gebraucht worden sein, siehe Deine Brockhaus-Quelle, wurde jedoch erst im 20. Jahrhundert definiert und als Rechtsbegriff zur Beschreibung bestimmter Phänomene entwickelt. Erst im 20. jahrhundert wurde er etwa in internationalen Übereinkommen und Gesetzestexten verwendet. Und diese Verwendung schon vor dem Jahr 2000 zeigt der Artikel doch auf (siehe gleich den ersten Abschnitt im Artikel). Grüße, R2Dine (Diskussion) 08:34, 22. Okt. 2017 (CEST)
Unter Menschenhandel werden Aktivitäten zusammengefasst, die dazu dienen, die Arbeitskraft von Menschen bzw. ihren Körper gegen ihren Willen auszubeuten. Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff hauptsächlich der Handel mit Sklaven. Mit Abschaffung der Sklaverei, gesellschaftlichen Modernisierungsprozessen infolge der Urbanisierung und vor allem mit der Entwicklung der Dampfschifffahrt breitete sich ab dieser Zeit der schon immer in verschiedensten Formen bestehende Frauenhandel international und interkontinental aus. Anfangs noch als Begleiterscheinung der Prostitution betrachtet, wurden ab Anfang des 19. Jahrhunderts mehrere internationale Abkommen dagegen verabschiedet, die neben Frauen- und Mädchenhandel teilweise bereits den Begriff des Menschenhandels thematisierten. Mit Beginn des 21. Jahrhunderts folgten weitere Abkommen, in denen der Begriff expliziter hervorgehoben wurde.
Obwohl das Phänomen anfangs synoynm als „weiße“ und später als „moderne Sklaverei“ bezeichnet wurde, grenzte die EU-Grundrechte-Charta aus dem Jahr 2000 Sklaverei zusammen mit Leibeigenschaft sowie illegaler Zwangs- und Pflichtarbeit explizit vom Menschenhandel ab. Da der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien bereits zwei Jahre später alle vier Begriffe als Weiterentwicklung des traditionellen Sklaverei-Konzepts bezeichnete, können die Übergänge zwischen den Begriffen als fließend betrachtet werden.
Vom Menschenschmuggel ist der Menschenhandel laut Definition darin zu unterscheiden, dass dort Menschen bei der illegalen Überquerung einer Grenze geholfen wird, was in der Regel mit deren Einwilligung geschieht, und sich die Menschen danach nicht im Eigentum einer anderen Person befinden. In der Praxis sind jedoch auch hier die Übergänge zum Menschenhandel fließend.
[Dann die bestehende Einleitung von "Verlässliche Zahlen" bis "werden verurteilt" übernehmen.
[Den Satz "Menschen in Zwangsarbeit" würde ich weglassen oder in klareren Zusammenhang zum Begriff "Menschenhandel" stellen]
Das Bearbeiten meines Vorschlags ist explizit erwünscht. Ich hoffe Benutzer:Hnsjrgnweis sieht mir nach, dass ich mich hier und hier großzügig bedient habe. Gruß, --Flominator
- Finde ich überflüssig (redundant und POV). R2Dine (Diskussion) 08:55, 24. Okt. 2017 (CEST)
- Kann ich nicht nachvollziehen. Kannst du das bitte etwas ausführlicher begründen? --Flominator 10:19, 24. Okt. 2017 (CEST)
- @Flominator: Die Einleitung, die Du vorschlägst, verkürzt nur die Ausführungen im Artikel zur Begriffsgeschichte, noch dazu ohne Belege. Deshalb finde ich den Vorschlag ungeeignet. Es gibt eine Definition, die in der Einleitung stand und noch dazu den Anspruch erhebt, international verbindlich zu sein, nämlich in der Anlage II zum Palermo-Protokoll 2000. Ich verstehe nicht, warum partout eine Historisierung des Begriffs herbeidefiniert werden soll, die es so nicht gibt. Die WP ist auch kein Besinnungsaufsatz, sondern eine Enzyklopädie, die objektivierbare Fakten enthalten soll. Von daher verbietet sich jede Art von Begriffsschöpfung nach eigenem Gutdünken. Sorry, hartes Urteil, aber ich verstehe die Disk hier nicht. Menschenhandel bedeutet den Handel mit Menschen. Ob das aufschlussreicher ist? Grüße, R2Dine (Diskussion) 08:45, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Ich mische mich hier mal ungepingt ein. Ich denke, da liegt ein Missverständnis vor. Die Aussage in der Einleitung soll redundant zum Artikelinhalt sein. Ihre Aufgabe ist, den auf´s wesentlichste verkürzt wiederzugeben. Wenn es eine ausformulierte Definition gibt, kann die dort belegt werden. Ansonsten gehören alle dort stehenden Aussagen an der redundanzverursachenden Stelle im Fließtext belegt, sie werden in der Einleitung nur wiederholt. Die Definition in der Anlage II des Palermo-Protokolls ist Juristendeutsch, bei der jeder mögliche Spielraum für Fehlinterpretationen durch eine eigene Formulierung abgedeckt werden soll. Sie ist, auch für durchaus literate Muttersprachler, unlesbar und eine Zumutung. Wir schreiben hier nicht einen juristischen Kommentar, sondern eine Enzyklopädie, die sich auch an Nicht-Fachleute richtet, d.h. unsere Aufgabe als Autoren ist es, sowas in eine lesbare Sprache zu übersetzen, ohne dabei Fehler reinzubringen. Es bringt nichts, sich hinter den Quellen zu verstecken, das wälzt das Problem nur auf den Leser ab. Und: der Bezug auf die Prostitution ist m.E. bei dem Begriff noch nicht vollständig abgestreift, das ist der Kontext, in dem die meisten Verwendungen stehen, bis heute. Wir reden hier nicht von einer grauen Vorzeit (wie beim Landfriedensbruch oder solchen Ausdrücken).--Meloe (Diskussion) 09:04, 26. Okt. 2017 (CEST)
- @R2Dine: Warum das Verkürzen der Begriffsgeschichte in der Einleitung sinnvoll ist, hat Meloe oben bereits ausgeführt, es ist ausführlicher unter Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel#Begriffsdefinition und Einleitung beschrieben. Die Palerma-Anlagen-Definition ist, wie ebenfalls oben erwähnt wurde, zu mächtig. Ich habe mich gerade an einer Ergänzung meines Vorschlags versucht, wie sie auch von Benutzer:Wagner67 gefordert wurde. Dass der Begriff, bereits früher benutzt wurde, habe ich oben bereits belegt. Er ist als definitiv keine Erfindung der Konferenzen - dafür ist er wohl auch zu einfach. Den Link zum Brockhaus kann ich auch gerne als EN einbauen. Der Bezug zum Frauenhandel stammt aus diesem Artikel, dessen Gründe von Benutzer:Hnsjrgnweis aus dem Artikel Frauenhandel. Vielleicht könnte man auf die Gründe verzichten, wobei ich den Verweis auf die Abschaffung der Sklaverei recht interessant finde. Man kann auch anführen, dass die Gründe nicht zutreffen oder unbelegt sind. Das muss dann aber auch im Frauenhandel-Artikel nachgezogen werden. Eine Historisierung, die es nicht gibt, kann ich hierbei jedoch ebensowenig finden, wie eine Begriffsschöpfung. --Flominator 10:53, 26. Okt. 2017 (CEST)
- @Flominator: Die Einleitung, die Du vorschlägst, verkürzt nur die Ausführungen im Artikel zur Begriffsgeschichte, noch dazu ohne Belege. Deshalb finde ich den Vorschlag ungeeignet. Es gibt eine Definition, die in der Einleitung stand und noch dazu den Anspruch erhebt, international verbindlich zu sein, nämlich in der Anlage II zum Palermo-Protokoll 2000. Ich verstehe nicht, warum partout eine Historisierung des Begriffs herbeidefiniert werden soll, die es so nicht gibt. Die WP ist auch kein Besinnungsaufsatz, sondern eine Enzyklopädie, die objektivierbare Fakten enthalten soll. Von daher verbietet sich jede Art von Begriffsschöpfung nach eigenem Gutdünken. Sorry, hartes Urteil, aber ich verstehe die Disk hier nicht. Menschenhandel bedeutet den Handel mit Menschen. Ob das aufschlussreicher ist? Grüße, R2Dine (Diskussion) 08:45, 26. Okt. 2017 (CEST)
- <Kopie von unten>[...] Die Einleitung muss das Lemma abstrahierend umschreiben, nicht den nachfolgenden Text bruchstückhaft vorwegnehmen. R2Dine (Diskussion) 15:19, 26. Okt. 2017 (CEST)</Kopie von unten>--Flominator 22:23, 26. Okt. 2017 (CEST)
- @R2Dine: Ich habe gerade nochmal auf WP:WSIGA geschaut, wo zum Thema "Einleitung" steht: "Verweise auch kurz auf die historische Bedeutung des Begriffs, sofern es sich nicht schon um ein historisches Thema handelt." Genau das habe ich mit der Kette Sklavenhandel -> Explosion des Frauenhandels aus Gründen -> Abkommen Frauenhandel -> Abkommen zum Menschenhandel -> neue Form der Sklaverei darzustellen versucht. Außerdem sind Sklavenhandel und der Weg zum Frauenhandel noch gar nicht im Artikel enthalten, sodass hier nichts vorweggenommen wird --Flominator 22:23, 26. Okt. 2017 (CEST)
- <Kopie von unten>[...] Die Einleitung muss das Lemma abstrahierend umschreiben, nicht den nachfolgenden Text bruchstückhaft vorwegnehmen. R2Dine (Diskussion) 15:19, 26. Okt. 2017 (CEST)</Kopie von unten>--Flominator 22:23, 26. Okt. 2017 (CEST)
Dritte Meinungen / erster Satz
Bearbeiten3M Die bisherige Einleitung ist für den Benutzer nicht sehr hilfreich. Im ersten Satz erfahren wir, es handele sich um irgendwas Globales, das mehrere rechtswissenschaftliche Bereiche berührt. Im zweiten wird ausgesagt, dass ein anderer Begriff, derjenige der Sklaverei, "manchmal" synonym verwendet wird. Das war´s, was Definitionen angeht. Man könnte schon erwarten, dass über dem Artikel steht, um was es hier gehen soll. Ich sehe die Probleme dafür nicht als unüberwindlich an. Die älteren Verwendungen, wie die UN-Konvention von 1949 und alles davor, definieren und verwenden den Begriff, anders als aktuell, ausdrücklich nur im Zusammenhang mit der (Zwangs-) Prostitution. Andererseits sind die Definitionen der Palermo-Konvention und der Menschenhandelsrichtlinie doch gar nicht soweit voneinander entfernt. Da der Begriff hier ja zunächst allgemein und nicht als juristischer Fachterminus eingeführt werden soll, scheint mir eine Formulierung in Anlehnung an die Palermo-Konvention möglich. Die Formulierung der Definition des Artikels 3 des Zusatzprotokolls "bezeichnet der Ausdruck "Menschenhandel" die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Körperorganen." ist natürlich dafür ins Deutsche zu übersetzen, so ähnlich, wie es jetzt im entsprechenden Abschnitt schon steht. Also etwa so "Menschenhandel bezeichnet alle Formen des Handels mit Menschen, also etwa ihre Anwerbung, Beförderung oder Beherbergung, zum Zweck ihrer Ausbeutung, bei der Gewalt oder Nötigung eingesetzt oder ihre hilflosen Lage ausgenutzt wird. Ursprünglich wurde der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Prostitution verwendet, heute können auch andere Formen der Ausbeutung, wie zum Beispiel Zwangsarbeit oder Organhandel, damit gemeint sein. Der vor allem in historischem Zusammenhang verwendete Begriff der Sklaverei wird, in deren moderner Ausprägung, vom Begriff des Menschenhanndels mit umfasst."--Meloe (Diskussion) 10:13, 25. Okt. 2017 (CEST)
3M In der Einleitung sollte zuerst klipp und klar gesagt werden, was das ist: Menschenhandel bedeutet Handel treiben mit Menschen, sie werden wie Ware gehandelt. Erst danach sollten die Erläuterungen folgen . LG --Wagner67 (Diskussion) 19:28, 25. Okt. 2017 (CEST)
- Ich würde den Abschnitt über die internat. Abkommen hinter die Erscheinungsformen verschieben. Im ersten Absatz der Einleitung habe ich mir erlaubt Formulierung zu verändern. Ansonsten finde ich den Artikel im Grundsatz o.k., er könnte noch ausgebaut werden. Z.B. [1] oder [2] --Hnsjrgnweis (Diskussion) 11:38, 26. Okt. 2017 (CEST)
PS: nicht jede Verschickung zum Zweck der Ausbeutung macht Menschen zur Ware im engeren Sinne. Da gibt es noch einen Unterschied zur Sklaverei.--Hnsjrgnweis (Diskussion) 11:41, 26. Okt. 2017 (CEST)
- 3M Die neue Einleitung ist auch nicht korrekt, Verschickung heisst "Versenden" oder "jemanden auf Reise schicken", also nichts kriminelles. Nennt das Ding doch bitte beim Namen siehe hier Deliktsbereiche/Menschenhandel. LG --Wagner67 (Diskussion) 13:30, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Ausgehend vom deutschen Straftatbestand, der hier nach der Kategorisierung des Artikels im Vordergrund steht, schlage ich die eben eingefügte Änderung vor. Die Einleitung muss das Lemma abstrahierend umschreiben, nicht den nachfolgenden Text bruchstückhaft vorwegnehmen. R2Dine (Diskussion) 15:19, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Ich bin nicht glücklich mit dieser Änderung. Es geht doch nicht primär um die Ausbeutung, sonder um die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen zum Zwecke der Ausbeutung, Menschen-Handel eben. Nicht jeder Ausbeuter ist ein Menschenhändler.--Meloe (Diskussion) 15:32, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Zitat "Menschenhandel ... bedeutet, eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder Hilflosigkeit auszubeuten." - also ich finde das ziemlich treffend, denn Ausbeutung geschieht immer durch Ausnutzung oder Herbeiführen einer Notsituation. Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung, Verschickung usw. sind quasi die Mittel zum Zweck. LG --Wagner67 (Diskussion) 15:57, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Genau, aber die Handlung selbst und die (Zwangs- oder betrügerischen) Mittel gehören wie auch der Ausbeutungszweck zur Definition: Recruitment, transportation, transfer, harbouring or receipt of persons durch threat or use of force, coercion, abduction, fraud, deception, abuse of power or vulnerability, or giving payments or benefits to a person in control of the victim zu folgenden Zwecken: For the purpose of exploitation, which includes exploiting the prostitution of others, sexual exploitation, forced labour, slavery or similar practices and the removal of organs. [3] eine Ausbeutung von Zwangslagen (z.B. Kreditwucher) ist noch kein Menschenhandel.--Hnsjrgnweis (Diskussion) 17:03, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Ja, du hast Recht, bei dem Hinweis mit dem Kreditwucher ist mir der Groschen gefallen! Dann sollte man auf jeden Fall noch am Ende des Satzes hinzufügen, dass die Opfer Leib & Seele dabei einsetzen müssen, siehe Beispiele hier: Verdacht des Menschenhandels. Es ist ja ein Handel mit Menschen - aber wie formuliert man das ordentlich? --Wagner67 (Diskussion) 17:33, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Genau, aber die Handlung selbst und die (Zwangs- oder betrügerischen) Mittel gehören wie auch der Ausbeutungszweck zur Definition: Recruitment, transportation, transfer, harbouring or receipt of persons durch threat or use of force, coercion, abduction, fraud, deception, abuse of power or vulnerability, or giving payments or benefits to a person in control of the victim zu folgenden Zwecken: For the purpose of exploitation, which includes exploiting the prostitution of others, sexual exploitation, forced labour, slavery or similar practices and the removal of organs. [3] eine Ausbeutung von Zwangslagen (z.B. Kreditwucher) ist noch kein Menschenhandel.--Hnsjrgnweis (Diskussion) 17:03, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Zitat "Menschenhandel ... bedeutet, eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder Hilflosigkeit auszubeuten." - also ich finde das ziemlich treffend, denn Ausbeutung geschieht immer durch Ausnutzung oder Herbeiführen einer Notsituation. Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung, Verschickung usw. sind quasi die Mittel zum Zweck. LG --Wagner67 (Diskussion) 15:57, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Ich bin nicht glücklich mit dieser Änderung. Es geht doch nicht primär um die Ausbeutung, sonder um die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen zum Zwecke der Ausbeutung, Menschen-Handel eben. Nicht jeder Ausbeuter ist ein Menschenhändler.--Meloe (Diskussion) 15:32, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Ausgehend vom deutschen Straftatbestand, der hier nach der Kategorisierung des Artikels im Vordergrund steht, schlage ich die eben eingefügte Änderung vor. Die Einleitung muss das Lemma abstrahierend umschreiben, nicht den nachfolgenden Text bruchstückhaft vorwegnehmen. R2Dine (Diskussion) 15:19, 26. Okt. 2017 (CEST)
- 3M Die neue Einleitung ist auch nicht korrekt, Verschickung heisst "Versenden" oder "jemanden auf Reise schicken", also nichts kriminelles. Nennt das Ding doch bitte beim Namen siehe hier Deliktsbereiche/Menschenhandel. LG --Wagner67 (Diskussion) 13:30, 26. Okt. 2017 (CEST)
Der Unterschied zu anderen Ausbeutungen ist auf jeden Fall, siehe Zitat vom BKA "Menschen werden gegen ihren Willen durch Gewalt, List, Täuschung oder andere Maßnahmen gezwungen, unter ausbeuterischen Bedingungen als Prostituierte zu arbeiten, zu betteln, Diebstähle oder Betrügereien zu begehen, sich illegal Organe entnehmen zu lassen oder auch im Graubereich des Arbeitsmarktes zu arbeiten." Darum vll. einen Zusatz in diesem Sinne anhängen. Problem ist, das alles in einen Satz zu kriegen. --Wagner67 (Diskussion) 18:14, 26. Okt. 2017 (CEST)
Wie wäre es mit dem gerade geänderten ersten Satz aus meinem obigen Einleitungsversuch, den ich gerade noch etwas ergänzt habe? --Flominator 19:57, 26. Okt. 2017 (CEST)
Und ich habe diesen Vorschlag als Einleitungssatz nach der Quelle hier [4] zusammengestellt:
Menschenhandel (engl. Trafficking in Persons oder Human Trafficking) erfolgt, wenn Menschen gegen ihren Willen durch Gewalt, List, Täuschung oder andere Maßnahmen zur Prostitution, Bettelei, Diebstahl, Betrügerei, Schwarzmarktarbeit oder sich illegal Organe entnehmen zu lassen gezwungen werden. (nicht signierter Beitrag von Wagner67 (Diskussion | Beiträge) )
- Hier fehlen mir die Aspekte "Eigentum an Menschen" und "Ware" sowie die Abgrenzung zur Erpressung. Wozu müssen wir eigentlich die englische Übersetzung angeben? --Flominator 22:38, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Die Verbringung (oder Unterbringung an einem anderen Ort) grenzt M. gegenüber Erpressung ab, das Eigentum an der "Ware" Mensch kennzeichnet den Sklavenhandel und -besitz.--Hnsjrgnweis (Diskussion) 23:11, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Stimmt, darum habe ich meinen Vorschlag erweitert wie folgt:
- Menschenhandel erfolgt, wenn Menschen unter ausbeuterischen Bedingungen und gegen ihren Willen durch Gewalt, List, Täuschung oder andere Maßnahmen zur Prostitution, Bettelei, Diebstahl, Betrügerei, Schwarzmarktarbeit oder sich illegal Organe entnehmen zu lassen gezwungen werden, wobei die Opfer notgedrungen untergebracht und verbracht werden.
- Anwerbung habe ich weggelassen, ist ja an sich erst mal nicht verwerflich. Und Transport ist in Verbringung inkludiert. LG --Wagner67 (Diskussion) 15:44, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Dann schlage ich jetzt vor: Menschenhandel (engl. Trafficking in Persons oder Human Trafficking) bedeutet, sich einer anderen Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder Hilflosigkeit zu bemächtigen, um sie zu bestimmten Zwecken auszubeuten.- Erpressung ist nach seiner systematischen Stellung ein Vermögensdelikt, Menschenhandel schützt die persönliche Freiheit. Übrigens ist auch das Anwerben schon als Menschenhandel strafbar, bestimmte Tatmittel wie Gewalt gehören dagegen nicht zum Grundtatbestand des § 232 Abs. 1 StGB . Die englische Übersetzung ist nach WP:Wie schreibe ich einen guten Artikel ausdrücklich erwünscht, außerdem gibt es zu dem englischen Lemma einen eigenen Artikel in der deutschsprachigen WP. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:18, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Also dein Vorschlag ist bisher mein Favorit und mit der Quelle unschlagbar :-) Kurz und präzise, danach folgen ja die ganzen Erläuterungen, nichts wird vorweggenommen.
- Dann schlage ich jetzt vor: Menschenhandel (engl. Trafficking in Persons oder Human Trafficking) bedeutet, sich einer anderen Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder Hilflosigkeit zu bemächtigen, um sie zu bestimmten Zwecken auszubeuten.- Erpressung ist nach seiner systematischen Stellung ein Vermögensdelikt, Menschenhandel schützt die persönliche Freiheit. Übrigens ist auch das Anwerben schon als Menschenhandel strafbar, bestimmte Tatmittel wie Gewalt gehören dagegen nicht zum Grundtatbestand des § 232 Abs. 1 StGB . Die englische Übersetzung ist nach WP:Wie schreibe ich einen guten Artikel ausdrücklich erwünscht, außerdem gibt es zu dem englischen Lemma einen eigenen Artikel in der deutschsprachigen WP. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:18, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Die Verbringung (oder Unterbringung an einem anderen Ort) grenzt M. gegenüber Erpressung ab, das Eigentum an der "Ware" Mensch kennzeichnet den Sklavenhandel und -besitz.--Hnsjrgnweis (Diskussion) 23:11, 26. Okt. 2017 (CEST)
ABER: "Es handelt sich um ein globales Phänomen im Spannungsfeld zwischen strafrechtlicher Verbrechensbekämpfung, Migrationspolitik und Menschenrechtsverletzung." - hörte sich besser an. LG --Wagner67 (Diskussion) 17:38, 27. Okt. 2017 (CEST) Jetzt liest man: ... Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Migrationspolitik und Menschenrechtsverletzung. Das ist jetzt ... nicht gut. --Wagner67 (Diskussion) 17:42, 27. Okt. 2017 (CEST)
- ...um sie zu bestimmten Zwecken auszubeuten bleibt hier paradoxerweise völlig unbestimmt, und die Bemächtigung bzw. Verbringung fehlt jetzt auch, um M. von Zwangsprostitution (§ 232a) abzugrenzen. Dies ist jetzt aber meine letzte Äußerung in dieser Sache.--Hnsjrgnweis (Diskussion) 18:40, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Dann vll. doch meinen Vorschlag, der enthält alles aus der dt. und der engl. Definition? --Wagner67 (Diskussion) 18:47, 27. Okt. 2017 (CEST)
- Mit meiner jüngsten Änderung gerade eben habe ich versucht, nun wirklich alles in der Def. unterzubringen, was in einem einzigen Satz sinnvoll gesagt werden kann und das Lemma in seiner ganzen Spannbreite umfasst, dabei aber konkret und anschaulich bleibt. Den Hinweis auf die organisierte Kriminalität finde ich wichtig, um das kriminelle Milieu, in dem Menschenhandel stattfindet, deutlich zu machen. Mehr kann ich nicht beitragen. Schönes Wochenende allerseits, R2Dine (Diskussion) 09:50, 28. Okt. 2017 (CEST)
- Dann vll. doch meinen Vorschlag, der enthält alles aus der dt. und der engl. Definition? --Wagner67 (Diskussion) 18:47, 27. Okt. 2017 (CEST)
engl. Trafficking in Persons oder Human Trafficking
Bearbeiten@R2Dine: So richtig glücklich bin ich mit dem Begriff an so prominenter Stelle in der Einleitung noch immer nicht. Hier schreibst du:
- Die englische Übersetzung ist nach WP:Wie schreibe ich einen guten Artikel ausdrücklich erwünscht, außerdem gibt es zu dem englischen Lemma einen eigenen Artikel in der deutschsprachigen WP.
In WP:WSIGA finde ich lediglich "Gib nach Möglichkeit Kurzinformationen zur Herkunft des Lemmas mit einer Übersetzung ins Deutsche an". Meiner Meinung nach handelt es sich bei "Trafficking in Persons oder Human Trafficking" aber nicht um Infos zur Herkunft des Begriffs, sondern nur um eine "einfache" Übersetzung ins Englische. Der Artikel Trafficking brachte vor dieser Einfügung gefühlt keinen Mehrwert und wirkt auch mich noch immer mehr wie eine Stichwortsammlung. Daher frage ich mich noch immer, welche Information der Leser aus dieser Erwähnung entnehmen soll. --Flominator 12:54, 26. Nov. 2017 (CET)
- Ich bin auch der Meinung, dass die engl. Übersetzung nicht in die Einleitung gehört, weil beim deutschen Wort "Menschenhandel" weder seine Herkunft noch seine Bedeutung aus dem Englischen kommt.--Wagner67 (Diskussion) 13:29, 26. Nov. 2017 (CET)
- Da Trafficking inzwischen von Benutzer:Jürgen Oetting gelöscht worden ist, war ich nach dieser Zustimmung von Benutzer:Wagner67 so frei und habe die Übersetzung entfernt. Gruß, --Flominator 19:38, 11. Jan. 2018 (CET)
- Ist auch richtig, denn das deutsche Wort leitet sich nicht von dem englischen ab.--Wagner67 (Diskussion) 19:45, 11. Jan. 2018 (CET)
- Da Trafficking inzwischen von Benutzer:Jürgen Oetting gelöscht worden ist, war ich nach dieser Zustimmung von Benutzer:Wagner67 so frei und habe die Übersetzung entfernt. Gruß, --Flominator 19:38, 11. Jan. 2018 (CET)
- Ich bin auch der Meinung, dass die engl. Übersetzung nicht in die Einleitung gehört, weil beim deutschen Wort "Menschenhandel" weder seine Herkunft noch seine Bedeutung aus dem Englischen kommt.--Wagner67 (Diskussion) 13:29, 26. Nov. 2017 (CET)
Sinn der Umkopierung der Diskussion?
BearbeitenIch kann das nicht nachvollziehen. Die Abschnitte beziehen sich ja auf einen anderen Artikel. Wenn ich in die Versionsgeschichte von diesem Artikel und von Frauenhandel schaue, dann erkenne ich keine großen Veränderungen der Artikel selber im Zeitraum Dezember 2007, also dass der Inhalt von Frauenhandel in irgendeiner Weise hierhin gebracht wurde. Damit passen die kopierten Abschnitte inhaltlich ja nicht zu diesem Artikel bzw. irgendeiner seiner Versionen. --Anton Sachs (Diskussion) 01:08, 18. Feb. 2020 (CET)