Diskussion:Mietspiegel
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Ökologischer Mietspiegel, Anpassung des qualifizierten Mietspiegels
BearbeitenGuten Tag,
1. zum Punkt "Ökologischer Mietspiegel": Sehe ich das richtig, daß - trotzdem es wohl offensichtlich einige Städte/Gemeinden versucht oder tats. gemacht haben - es für einen 'ökologischen' Aspekt >keine< Grundlage im Gesetzteswerk rund um BGB 558 etc. gibt? (Mal agbesehen davon, dass ich persönlich das [ökolog. Aspekte] für wünschenswert halte: ich bin selber Vermieter, und muss mich streng und nachprüfbar an die >aktuelle< Gesetzeslage halten).
2. Zu der Formulierung (im BGB 558d Satz (2): "... ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen", und weiter "Nach vier Jahren ist der qual Mietspiegel neu zu erstellen" hätte ich folgd. Fragen (evtl kann dies später ja dann in den WIKI-Artikel mit einfliessen):
(a) ich habe leider nirgends im Web gefunden, WER denn eigentlich diese Anpassungen machen muss, soll, darf. (a1) Ist die immer die ursprünglich erstellende Verwaltungsstelle? (a2) Und was, wenn die nichts tun, ich will aber nach einem ehemals qualifiz. Mietspiegel, der mittlerweile älter als 2 Jahre ist, eine Mieterhöhung aussprechen: darf ich selber eine Marktentwicklung 'fortschreiben' - also selber per Excel weiter ausrechnen? (a3) Was ist überhaupt Marktentwicklung? Ist die der allg. Lebenshaltungsindex des Stat B.A.?
(b) Wer muss nach 4 Jahren den neuen qual. Mietspiegel erstellen? Wenn dies die ursprüngliche Stadt/Verwaltung ist: kann man die dazu zwingen? Was, wenn die nicht "von selber" aktiv werden?
Ich habe leider zu alledem keine Quellen im WEB gefunden. Wenn mir jemand Linkhinweise gibt, wäre ich bereit, hier selber weiter zu forschen und zu lesen, und hier den WIKI-Artikel weiter zu forcieren (einen brauchbaren Text auszuarbeiten).
Gruß Jürgen (nicht signierter Beitrag von Jürgen123 (Diskussion | Beiträge) 11:33, 15. Oktober 2008)
Baujahr
Bearbeitenist beim mietspiegel tatsächlich das baujahr oder das datum der letzten modernisierung ausschlaggebend (letztes behauptet mein verwalter)? --Schwobator 13:14, 26. Feb. 2010 (CET)
- es muss nicht immer das baujahr sein. im berliner mietspiegel geht es bspw. nach der bezugsfertigkeit, die mietspiegel sind von stadt zu stadt aber unterschiedlich. hier können aber keine einzelfälle behandelt werden - das muss ein anwalt oder der mieterverein tun, gruß NILΔισκ 13:29, 26. Feb. 2010 (CET)
Weblinks zu Mietspiegel-Portalen
BearbeitenBei den Weblinks zu Portalen, die Mietspiegel verzeichnen, ist zu bedenken, daß diese nicht offiziell sind. Es gibt keine Gewähr dafür, daß die Angaben, die dort zu finden sind, zutreffen. Maßgeblich ist allein der Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde (sofern es in dieser überhaupt einen gibt). Er ist beim dortigen Wohnungsamt erhältlich, entweder als Download oder für eine geringe Gebühr in gedruckter Form. Ich habe deshalb die diesbezüglichen Weblinks entfernt, weil sie den Anforderungen an WP:WEB nicht genügen, und ich bitte andere Benutzer darum, solche Links nicht mehr einzufügen. Danke sehr.--Aschmidt 10:50, 16. Feb. 2011 (CET)
Dilemma - nur Neuvermietungsabschlüsse, keine Bestandsmieten?
BearbeitenIch vermisse ein Eingehen auf das Dilemma das wohl nur Neuvermietungsabschlüsse und keine Bestandsmieten in den Mietspiegel eingehen?! Bin mir aber selbst unsicher. --JJ (Diskussion) 21:16, 16. Jul. 2012 (CEST)
Kommende Aufstellungspflicht?
BearbeitenIn einem Artikel, in dem eine lokale Wählervereinigung Bilanz zieht, ist zu lesen: Der geplante Antrag auf einen Mietspiegel sei vom Bundesgesetz zur Aufstellungspflicht der Kommunen überholt worden. Gibt es dieses Gesetz? Wenn ja: Warum steht dazu hier noch nix? ;-) --Mueck (Diskussion) 13:08, 17. Aug. 2012 (CEST)
- Bei besagter Vereinigung ist zu lesen, dass es um ein ba-wü Landesgesetz zu gehen scheint ... --Mueck (Diskussion) 17:23, 22. Aug. 2012 (CEST)
Begründung von Mieterhöhungen - Zirkelschluss
BearbeitenDer Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (d. h. Mieter- und Vermieterverbände) aufgestellt.
Also wird die Mieterhöhung darauf begründet, dass der Mietspiegel angestiegen ist,
aber der Mietspiegel ist nur deswegen angestiegen, weil die Miete erhöht wurde!!
Das ist doch krank und kann nicht funktionieren, weil es von selbst in eine verrückte Aufwärtsspirale führt und sogar zu massiver Inflation führt!
Entweder muss da ein Hinweis auf den logischen Fehlschluss hin, oder das muss korrigiert werden.
Da ich nicht weiss, wie’s ist, kann ich’s leider nicht selber machen. :/
— 188.100.60.210 19:58, 3. Mai 2013 (CEST)
- Liebe IP, ein Denkfehler: Wenn Dein Vermieter sein Mieterhöhungsbegehren auf den Mietspiegel stützt, dann erhöht er Deine Miete, weil andere Mieten – nämlich am Wohnungsmarkt für Wohnungen vergleichbarer Lage und Ausstattung – seit der letzten Mietanpassung gestiegen sind. Weitergehende kritische Überlegungen gehören nicht in den Wikipedia-Artikel, solange sie nicht mit Fachliteratur belegt sind (WP:TF).--Aschmidt (Diskussion) 20:59, 3. Mai 2013 (CEST)--Aschmidt (Diskussion) 20:59, 3. Mai 2013 (CEST)
- Es gibt andere Gründe für Mieterhöhung, sodass die ortsübliche Miete auch anders steigen kann. Genauso können Mieten im Einzelfall auch sinken, sodass deine Gedanke nicht zuende gebracht ist. --77.64.189.209 22:43, 2. Jun. 2015 (CEST)
Verteuerung wegen Neuvermietungen und erhöhter Bestandsmieten
BearbeitenGuten Tag, die Version vom 20.10.2021 wurde vom Nutzer ASchmidt gelöscht. Der Mietspiegel führt natürlich zwangsweise zu Verteuerung von Mieten, da bei der Berechnung nur Neuvermietungen und erhöhte Bestandsmieten einfließen. Der „Grund“ der Löschung meiner Veränderung ist mit „das ist nicht richtig“ ein Witz und sollte zum Ausschluss eines so unseriösen Autoren wie ASchmidt führen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:8580:1F82:3D20:8B7:F103:59B6 (Diskussion) 14:42, 21. Oktober 2021)