Diskussion:Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von TUBS in Abschnitt Staatsoberhaupt

Es liest sich arg komisch und völlig falsch, wenn da steht DER Ministerpräsident des Landes NRW, DER... Es müsste als Neutral mit -IN als Anhängsel geschrieben werden, denn daneben ist das Bild einer Frau.

Ansonsten denkt man ja noch, die Deutschen seien der Deutschen Sprache nicht mächtig.

Schöne Grüße, Max (nicht signierter Beitrag von 77.180.30.69 (Diskussion) 13:09, 12. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Wahl des Ministerpräsidenten

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Der erste Satz bzgl. der einfachen Mehrheit ist falsch! Laut Art. 52 der Landesverfassung NRW wird der Ministerpräsident vom Landtag mit "mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder" gewählt. Eine einfache Mehrheit bezöge sich auf die abgegebenen Stimmen, eine absolute bezieht sic auf die Mitgliederzahl. Gefordert sind also 50% der möglichen Stimmen plus eine Stimme. Kommt nach drei Wahlgängen keine Mehrheit zu Stande, so soll eine Stichwahl zwischen den beiden bestabschneidenden Kandidaten durchgeführt werden (vgl. Art. 52 Abs. 2 Satz 2). Allerdings sagt die Verfassung nichts darüber aus, ob in diesem Fall eine einfache Mehrheit reicht. Gibt's Juristen hier, die in dieser Frage Aufklärung leisten können? (nicht signierter Beitrag von 85.181.235.227 (Diskussion | Beiträge) 17:26, 23. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Ich habe es überarbeitet. --Joe-Tomato 20:09, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Warum habe ich das Bild von Karl Arnold gleich mitentfernt?

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Weil ich es für eine Urheberrechtsverletzung halte. Briefmarken darf man sich nicht nach Gutdünken zurechtschneiden. Löschantrag auf Commons läuft. -- X-'Weinzar 11:12, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Bitte das nächste Mal bei den Bearbeitungsvermerken mit aufführen. Ich habe es nicht gewusst. Soll das Bild jetzt schon wieder raus, oder erst nach einer Entscheidung auf Commons? Danke + Gruß --Rapober 11:26, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Stimmt, das hab ich vergessen. Ehrlich gesagt bin ich grad selbst etwas verwirrt: Ich hatte mich auf ältere Auskünfte von WP:URF bezogen ([1] und [2]) und besonders das hier. Hier aber scheint es in die entgegengesetzte Richtung zu gehen. Da wurde zwar drüber diskutiert, aber die Bilder sind alle noch da. Tja, weiß nicht so recht. Ich würde vorschlagen mal abzuwarten, was mit dem Löschantrag passiert. Sollte es gelöscht werden, dann entfernt es in aller Regel ein Bot automatisch aus dem Artikel. Gruß -- X-'Weinzar 13:32, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Kein Problem und alles klar, wir warten ab. Gruß --Rapober 08:46, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Mehrheit im zweiten und dritten Wahlgang

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"mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen" in Art. 52 der Verfassung ist gleichbedeutend mit "mehr Stimmen als die übrigen Vorgeschlagenen zusammen", da Enthaltung und ungültige Stimmen nicht zu den abgegebenen Stimmen zählen. Franz Meyers wurde 1966 mit 100 Stimmen bei 99 Stimmen für seinen Gegenkandidaten Kühn und einer Enthaltung wiedergewählt. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46414514.html http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46408200.html Die Formulierung "mehr Stimmen als die übrigen Vorgeschlagenen zusammen" hat den Vorteil, unmißverständlich zu sein.-- FfD 18:02, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Es sind auch Nein-Stimmen möglich, oder? Mit Nein-Stimmen sind beide Formulierungen nicht deckungsgleich, da diese die Wahl in den ersten drei Wahlgängen verhindern können, aber nicht mehr im vierten. --Joe-Tomato 18:53, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Die Frage ist dann wohl mit der neusten Änderungen erledigt. Grüße, --Joe-Tomato 18:46, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Anscheinenden reicht schon im 2.Wahlgang die relative Mehrheit!? -- Damei81 13:12, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Nein, erst im vierten. Aber wie oben gesagt, zählen Enthaltungen nicht als abgegebene Stimmen. Kraft hat also mit 90 von 170 "abgegebenen Stimmen" eine "absolute Mehrheit" im 2. WG bekommen. --Roentgenium111 21:44, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
das ist dann aber eine besonderheit in NRW, das Enthaltung nicht zählen! Wieso wirde sie nicht im 1.WG gewählt. hatte sie doch auch 90Stimmen!? -- Damei81 22:15, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Im ersten Wahlgang hätte sie die Mehrheit der Mitglieder gebraucht, da zählten also Enthaltungen faktisch wie Nein. --Roentgenium111 (Diskussion) 14:52, 22. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

hier mal ein Auszug aus einer Zeitung: "Und so wurde die SPD-Politikerin im zweiten Wahlgang mit einfacher Mehrheit zur NRW-Ministerpräsidentin gewählt."

Staatsoberhaupt

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Es liegt natürlich nahe, den MP als Staatsoberhaupt zu bezeichnen, jedoch scheint mir das nicht unumstritten zu sein. Einem Bekannten von mir, der Praktikant im Landtag war, wurde die Landtagspräsidentin als Staatsoberhaupt erklärt. Von der Variante, dass die Aufgaben des Staatsoberhauptes auf MP und Landtagspräsident aufteilt sind, habe ich auch gehört. Aber was stimmt denn nun? --Excolis (Diskussion) 09:41, 15. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Weiß da niemand genaueres? --Excolis (Diskussion) 21:48, 26. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Nun? --Excolis (Diskussion) 14:41, 13. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Die Befugnisse, die gemeinhin dem Staatsoberhaupt zugeordnet werden, sind teilweise bei der Landesregierung als Kollegialorgan (Ernennung der Beamten 58, Ausfertigung der Gesetze 71) und teilweise bei der MP'in angesiedelt (Begnadigungsrecht 59). Ganz eindeutig ist die Sache also nicht, da es auch Kollektive Staatsoberhäupter gibt. Dieses könnte dann das Landeskabinett sein. Mir scheint der Begriff Staatsoberhaupt an der Stelle nicht ganz gebräuchlich zu sein. Ohne Beleg sollte m.E. die Aussage besser entfernt werden.--Joe-Tomato (Diskussion) 22:07, 16. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Halte dieses Thema auch eher unglücklich. Wem nützt das zu wissen, wer Staatsoberhaupt ist? Die verfassungsgemäße Stellung der handelnden Personen ändert sich dadurch ja gar nicht. Zwar halten einige Staatsrechtler den MP für das Staatsoberhaupt (das Kabinett wohl eher nicht, weil es ja gar nicht nach dem Kollegialitätsprinzip geformt ist und so auch fast nie handelt), aber für eine umfangreiche Betrachtung müsste man ja zunächst mal die Kriterien darlegen, die jemanden als Staatsoberhaupt kennzeichnen. Ich persönlich (was kaum als Beleg herhalten sollte) würde immer zuerst auf die Repräsentanz nach Außen schielen. Dazu gibt es in NRW ein Gesetz: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=1100&bes_id=3344&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 Demnach ist das die Aufgabe des MP, wobei ich mir unsicher bin ob das bereits jemanden zum Oberhaupt macht.--TUBS  21:05, 15. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Wissen ist in Enzyklopädien Selbstzweck, wenn eine gewisse Relevanzschwelle erreicht wird. Die dürfte bei der verfassungsrechtlichen Stellung von Verfassungsorganen spielend überschritten werden. --Excolis (Diskussion) 21:32, 15. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
was ich damit sagen will: den Staatsaufbau kann man auch beschreiben und der Staat NRW kann auch funktioren, ohne dass man formell feststellen muss, wer genau Staatsoberhaupt von NRW ist. Daher beschäftigt sich die Verfassung NRW mit dieser Frage ja auch nicht. Im Gegensatz zum BPräs (der ja nötig ist, damit Bund und Länder gleichberechtigt in einem Organ wirken) würde es mir zudem auch schwer fallen zu begründen, warum es übrrhaupt unbedingt für NRW ein einzelnes Verfassungsorgan geben muss, das als Staatsoberhaupt auftritt - Staatsverträge zB könnte genauso gut der Landtag schliessen. Die Frage ist für das politische Alltagsgeschäft ähnlich unbedeutend wie die Frage, wer protokollarisch die wichtigsten Repräsentanten der BRD sind. Die Frage ist wichtig, um zu klären, wer bei Staatsempfängen wo sitzt aber zusätzliche politische Macht erwächst daraus nicht. Genauso wenig wäre der Ministerpräsident "wichtiger", wenn er ab sofort ständig formal als Staatsoberhaupt tituliert würde.--TUBS  07:42, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Trotzdem sehe ich kein Hindernis, sich der Frage zu widmen. --Excolis (Diskussion) 14:56, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die Frage ist schwierig weil's keine allgemeine Definition für ein Staatsoberhaupt gibt.
Geht man als erstes nach völkerrechtlichen Kriterien ist dies wie oben belegt der MP, denn er vertritt das Land nach Außen sowohl repräsentativ als auch in Form der Unterzeichnung von Staatsverträgen. Möglicherweise erkennt man die äußere Repräsentation auch daran, dass er im Bundesrat für das Land spricht.
Das völkerrechtliche Kriterium konkurriert aber mit einer staatsrechtlichen Betrachtungsweise, die sich vor allem der Wirkung eines Staatsoberhauptes nach Innen widmet. In den parlamentarischen Demokratien Deutschland ist die Rolle des Staatsoberhaupt aber meist relativ begrenzt - keinesfalls schwebt er unumstritten über den Gewalten und ist Gegenpart, Reserve und Kontrolleur der Legislative und Exekutive mit ausgeprägter Macht (etwa im Sinne einer pouvoir neutre, die auch über/ neben der Justiz steht). Im besonderen Fall der Länder gibt's ja nicht mal ein besonders ausgewiesenes Staatsorgan, wie wir gerade feststellen. Man vgl. dazu http://epub.ub.uni-muenchen.de/9927/1/9927.pdf Das lässt sich auf NRW weitgehend übertragen. Prof. Korte (Regieren in NRW) bejaht aber bspw. nach Innen sowie nach Außen hin, dass der MP in NRW Staatsoberhaupt ist. Nach Innen hin sind es vor allem die Ausfertigung und die materielle Prüfungspflicht der Gesetze auf Verfassungskonformität, die den MP laut Korte zum Staatsoberhaupt machen. Wie der BP ist er also auch ein gleichwohl schwacher Gegenspieler des Parlaments (in bestimmten Fällen kann der NRW-MP das Parlament ja sogar auflösen) Ich darf anmerken, dass er auch nach Innen den Staat repräsentiert, weil er Orden vergibt und die Ernennungen der höheren Beamten unterzeichnet. Außerdem ernennt er die Minister. Sieht man das Recht zu Begnadigungen als ein Recht an, dass aus der Monarchie überlebt hat (von dort kommt ja die Vorstellung eines leiblichen Staatsoberhauptes) dann muss auch in NRW der MP als Staatsoberhaupt gelten. Was dem MP in NRW allerdings zu einem typischen Staatsoberhaupt fehlt, ist eine gesonderte Legitimation spendende Wahl, eine längerfristige Wahlperiode, der Abstand zur Tagespolitik und jegliche Reservefunktion für (meist rein politische) Notstände (fehlt dem BP als Lehre aus Weimar übrigens auch weitgehend, sieht man bspw. mal vom Sonderfall Parlamentsauflösung ab). Vermutlich fallen Länder in einem solchen Fall weich, da sie ja in die BRD eingebettet sind, die im Notfall den Laden am Laufen hält. Daher braucht es in NRW (dessen Verfassung ja erst spät entstand) keine umfassenden Reserveregelungen. Insgesamt würde ich Korte also zustimmen: der MP ist das Staatsoberhaupt.--TUBS  18:43, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Nachtrag: S. 96ff, auf NRW weitgehend übertragbar: https://books.google.de/books?id=Kif7O231E78C&pg=PA95&lpg=PA95&dq=ist+der+ministerpr%C3%A4sident+des+landes+staatsoberhaupt&source=bl&ots=bxHHx3JnjX&sig=issF6R4jIC6wEyN_cIXxvltF6X8&hl=de&sa=X&ei=oxEyVcXoA4jdaqvJgZAP&ved=0CDcQ6AEwBzgK#v=onepage&q=ist%20der%20ministerpr%C3%A4sident%20des%20landes%20staatsoberhaupt&f=false --TUBS  10:15, 18. Apr. 2015 (CEST)Beantworten