Diskussion:Mitteldeutscher Verkehrsverbund
Aktualität
BearbeitenDie hängt inzwischen sehr. Die Erweiterung nach Norden ist mehrere Jahre her und das besondere Gebiet »MDV Nord«, wo die Verbundfahrkarten im Busverkehr und bei der Straßenbahn Dessau nicht gelten, taucht noch gar nicht auf. Das einzubauen, wäre an sich kein Problem, doch die Karte ist eins. Haben wir dafür nichts Besseres? –Falk2 (Diskussion) 15:17, 8. Jul. 2023 (CEST)
- Eine Anfrage bezüglich einer neuen Karte habe ich bei der Kartenwerkstatt gestellt. Was allerdings am Artikel fehlen soll, verstehe ich nicht. Der MDV Nord wird im Abschnitt Geschichte behandelt. Falls du im Abschnitt Aufgabenträger danach gesucht haben solltest: auf der Website des MDV werden diese Landkreise nicht genannt. Bei der Tabelle mit Fläche, Einwohner etc. weiß ich nicht, ob man die qualitativ verlässlich erhalten kann. Gruß! --Hamsteraner (Diskussion) 18:55, 11. Jul. 2023 (CEST)
- Hinterher habe ich den Absatz auch gefunden. Ich überlege mir mal, wie man das an eine etwas prominentere Stelle verschieben kann. Die Norderweiterung hat ohnehin sehr lange gebraucht und in den betroffenen Gebieten war von »Platzhirschverhalten« die Rede. Die Aufgabenträger sind erstmal zweitrangig. Dass Verkehrsunternehmen Verbundtarife als Bedrohung ansehen, ist keine neue Erscheinung. Die Verkehre möglichst lange im eigenen Netz halten, das gab es schon hundertzwanzig Jahre vorher. Nur treibt man die potentiellen Kunden damit seit 1990 ins nächste Autohaus – und das hat in der Region auch gut funktioniert. –Falk2 (Diskussion) 19:57, 11. Jul. 2023 (CEST)
Straßenbahn versus Straßenbahnzug
Bearbeiten@Falk2: Im Beleg steht "Straßenbahnen", deshalb sollte auch hier im Text dieses Wort verwendet werden. Das mag keine korrekte Fachsprache sein, wird aber umgangssprachlich immer synonym verwendet. Du wirst wohl bei keinem Verkehrsunternehmen den Begriff "Straßenbahnzug" in den offiziellen Beförderungsbestimmungen finden. Übrigens hast du gegen die Regel verstoßen, wenn ein anderer User deine Änderung revertiert, dann zuerst die Diskussion zu suchen und die gewünschte Änderung erst nach erreichtem Konsens zu wiederholen (siehe Faustregeln zur Vermeidung eines Edit-Wars). --Bernd Bergmann (Diskussion) 18:15, 16. Aug. 2023 (CEST)
- Ich habe unter Diskussion:Straßenbahn was dazu geschrieben und nein, bei sachlichen Fehlern (die auch mir passieren) muss nicht erst diskutiert werden.
- In den mir bekannten bekannten Beförderungsbedingungen ist übrigens nicht von »Straßenbahnen« die Rede, wenn Wagen und Züge gemeint sind. Das hat in der Regel mit der Rechtssicherheit zu tun. Falsche und mehrdeutige Begriffe wären angreifbar. –Falk2 (Diskussion) 20:59, 16. Aug. 2023 (CEST)
- Es handelt sich um keinen fachlichen Fehler, sondern um die korrekte Wiedergabe aus den belegten Beförderungsbestimmungen. Bitte verlinke doch mal eine der dir bekannten Beförderungsbedingungen, in der nicht von »Straßenbahnen« die Rede ist, wenn Wagen und Züge gemeint sind. --Bernd Bergmann (Diskussion) 22:07, 16. Aug. 2023 (CEST)
- Falk, da unterliegst Du einem Irrtum. In den meisten Beförderungsbedingungen wird schlicht von Straßenbahnen gesprochen MDV, VVO, VBB, überall steht mehr oder weniger wörtlich "Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet,...". Auch in § 2 Abs. 1 des PBefG steht "Wer im Sinne des § 1 Abs. 1 ... mit Straßenbahnen ... Personen befördert, muß im Besitz einer Genehmigung sein." Auf die StVO hatte Benutzer:MBxd1 in der Diskussion:Straßenbahn ja auch schon verwiesen. Das Wort "Straßenbahn" steht sowohl für das Gesamtsystem als auch für das einzelne Fahrzeug und das ist auch kein fachlicher Fehler. Die Differenzierung ist sinnvoll und nötig, wenn einwandfrei sichergestellt werden muss, dass von Fahrzeugen gesprochen wird, aber wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang eh ergibt, dass unstreitig Fahrzeuge gemeint sind, ist diese Differenzierung fachlich überflüssig. Ich bin seit bald 30 Jahren als Verkehrsplaner im Bereich des ÖV tätig, dass zwingend von "Straßenbahnwagen" oder "Straßenbahnzug" gesprochen werden muss, wenn es um das Fahrzeug geht, ist mir in diesen Jahren noch nirgends untergekommen. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 (Diskussion) 13:28, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Nein, das berührt grundlegende Definitionen meiner beruflichen Tätigkeit und »Bahn« steht neben dem Gesamtsystem für den Fahrweg. Bitte fang Du nicht auch noch an. Wir arbeiten an einer Enzyklopädie. Umgangssprache ist hier nicht relevant und übertragene Bedeutungen sind immer heikel. Wie das mit der Kommunikation mit der Öffentlichkeit abläuft, habe ich doch beschrieben. Wieso geht niemand drauf ein? Ich wiederhole es gerne, auch der dickste Maybach ist nur ein Kraftfahrzeug, doch eben keine »Autobahn«. Eine infantile Sprache können wir uns in einer Enzyklopädie einfach nicht leisten.
- Ich versuche auch nicht, anderen ihren Beruf beizubringen. Nur erwarte ich das auch in umgekehrter Richtung. Es kann keine Diktatur der Dilettanten geben. –Falk2 (Diskussion) 13:43, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Dann versuche bitte auch nicht, mir meinen Beruf und die dafür nötigen Begrifflichkeiten beizubringen und unterstelle auch den Bearbeitern der Beförderungsbedingungen nicht, dass sie Dilettanten seien. Beförderungsbedingungen sind alles andere als Umgangssprache, gerade die müssen rechtlich sauber formuliert sein, worunter übrigens leider recht oft die Allgemeinverständlichkeit etwas leidet. Sie sind nicht gerade Instrumente für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Du arbeitest im Bereich der Eisenbahn, und da ist es tatsächlich so, dass von Zügen die Rede ist. Das wird auch in den von mir verlinkten Beförderungsbedingungen berücksichtigt, dort wird bspw. von den "Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs" gesprochen. Im Bereich des Verkehrs gemäß PBefG wird das aber nicht so strikt gehandhabt. Begriffe wie "Straßenbahn", "Obus" und "Bus" stehen sowohl für das einzelne Fahrzeug wie auch das Gesamtsystem, aber nicht für den Fahrweg. Es gibt kein fachliches Dogma, dass die Bezeichnung eines Straßenbahnfahrzeugs als "Straßenbahn" verbietet. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 (Diskussion) 14:16, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Bei denen, die den Betrieb am Laufen halten, gibt es solche Spitzfindigkeiten nicht und die »Bahn« bleibt der Fahrweg.
- Vor allem bin ich stinksauer, wegen des sachlich korrekten und in keiner Weise missverständlichen Begriffes »Straßenbahnzug« als Vandale an den Pranger gestellt zu werden. Soll ich dazu noch jubeln? Ich glaube es nicht. Eben deshalb bleibe ich bei der Diktatur der Dilettanten. Ich weiß, dass mich so einige hier loswerden wollen. Nur erwarte ich auch weiterhin gleiches Recht für alle. Ich soll jede Kränkung einstecken, aber nicht passend drauf reagieren. Das kann es einfach nicht sein. –Falk2 (Diskussion) 14:42, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Es hat, soweit ich es sehe, niemand behauptet, dass "Straßenbahnzug" sachlich falsch wäre. Nur ist es eben gemäß WP:KORR nicht erwünscht, sachlich korrekte Begriffe durch andere sachlich korrekte Begriffe zu ersetzen und diese Regel halte ich auch für sehr sinnvoll. Zudem kann hier nicht alleine die Betriebsperspektive herangezogen werden, hier muss auch die Perspektive aus Sicht der Tarifleute und der Verkehrsplaner berücksichtigt werden. Und da ist es, wie von mir bereits erläutert, nicht zwingend nötig, von "Straßenbahnzug" oder "Straßenbahnwagen" zu sprechen. Abgesehen davon kenne ich aus meinen beruflichen Gesprächen mit einschlägigen Mitarbeitern von Straßenbahnunternehmen die Bezeichnung "Bahn" für den Fahrweg nicht. Für die ist die "Bahn" in der Regel auch entweder das Gesamtsystem oder das Fahrzeug. Wenn es um den Fahrweg geht, sind da Begriffe wie "Bahnkörper", "Fahrweg", "Infrastruktur" oder "Gleis/e" in Gebrauch. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 (Diskussion) 15:30, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Und doch hat man mich als »Vandale« an den Pranger gestellt. Ich erwarte auch, dass hochnäsig-arrogante »Ansprachen« unterbleiben. So funktioniert kollegiale Zusammenarbeit einfach nicht. –Falk2 (Diskussion) 16:15, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Ich habe dich zuerst höflich angesprochen und auf deinen Regelverstoß aufmerksam gemacht. Du hast das nicht akzeptiert und stattdessen darauf beharrt, richtig gehandelt zu haben. Also blieb mir nur die VM. Die heißt nun mal so. (Das sollte schon mal geändert werden, es hat sich aber kein besserer Name finden lassen.) Ich wollte dich nicht "an den Pranger stellen"; aber ich wollte schon erreichen, dass du auch meine Sicht als bedenkenswert anerkennst.
- Übrigens hast du noch immer keine der dir angeblich bekannten Beförderungsbedingungen verlinkt, in der nicht von »Straßenbahnen« die Rede ist, wenn Wagen und Züge gemeint sind.--Bernd Bergmann (Diskussion) 23:54, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Ich hoffe, dass meine Wortmeldungen hier nicht zu belehrend rüberkamen, falls der Eindruck dennoch entstand, bitte ich das zu entschuldigen. Dass Du im Eisenbahnbereich derartiges nicht brauchst, weiß ich ja. In der heutigen VM fand ich zumindest seitens des abarbeitenden Admins keine Belehrung. Ich möchte dich jedoch bitten, auch zu akzeptieren, dass es andere fachliche Einschätzungen und Positionen gibt, die durchaus auch ihre Berechtigung haben. Wir haben doch beide schon öfters festgestellt, dass die einzelnen Disziplinen, die es ja selbst innerhalb eines scheinbar so beschränkten Themenfelds wie dem des Schienenverkehrs und des öffentlichen Verkehrs gibt, durchaus unterschiedliche fachliche Regeln und Begrifflichkeiten haben. Auch andere können recht haben, ohne dass das zwingend bedeutet, dass die eigene Fachkenntnis gleich falsch ist. gruß, --Wdd. 🇺🇦 (Diskussion) 16:41, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Und doch hat man mich als »Vandale« an den Pranger gestellt. Ich erwarte auch, dass hochnäsig-arrogante »Ansprachen« unterbleiben. So funktioniert kollegiale Zusammenarbeit einfach nicht. –Falk2 (Diskussion) 16:15, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Es hat, soweit ich es sehe, niemand behauptet, dass "Straßenbahnzug" sachlich falsch wäre. Nur ist es eben gemäß WP:KORR nicht erwünscht, sachlich korrekte Begriffe durch andere sachlich korrekte Begriffe zu ersetzen und diese Regel halte ich auch für sehr sinnvoll. Zudem kann hier nicht alleine die Betriebsperspektive herangezogen werden, hier muss auch die Perspektive aus Sicht der Tarifleute und der Verkehrsplaner berücksichtigt werden. Und da ist es, wie von mir bereits erläutert, nicht zwingend nötig, von "Straßenbahnzug" oder "Straßenbahnwagen" zu sprechen. Abgesehen davon kenne ich aus meinen beruflichen Gesprächen mit einschlägigen Mitarbeitern von Straßenbahnunternehmen die Bezeichnung "Bahn" für den Fahrweg nicht. Für die ist die "Bahn" in der Regel auch entweder das Gesamtsystem oder das Fahrzeug. Wenn es um den Fahrweg geht, sind da Begriffe wie "Bahnkörper", "Fahrweg", "Infrastruktur" oder "Gleis/e" in Gebrauch. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 (Diskussion) 15:30, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Dann versuche bitte auch nicht, mir meinen Beruf und die dafür nötigen Begrifflichkeiten beizubringen und unterstelle auch den Bearbeitern der Beförderungsbedingungen nicht, dass sie Dilettanten seien. Beförderungsbedingungen sind alles andere als Umgangssprache, gerade die müssen rechtlich sauber formuliert sein, worunter übrigens leider recht oft die Allgemeinverständlichkeit etwas leidet. Sie sind nicht gerade Instrumente für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Du arbeitest im Bereich der Eisenbahn, und da ist es tatsächlich so, dass von Zügen die Rede ist. Das wird auch in den von mir verlinkten Beförderungsbedingungen berücksichtigt, dort wird bspw. von den "Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs" gesprochen. Im Bereich des Verkehrs gemäß PBefG wird das aber nicht so strikt gehandhabt. Begriffe wie "Straßenbahn", "Obus" und "Bus" stehen sowohl für das einzelne Fahrzeug wie auch das Gesamtsystem, aber nicht für den Fahrweg. Es gibt kein fachliches Dogma, dass die Bezeichnung eines Straßenbahnfahrzeugs als "Straßenbahn" verbietet. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 (Diskussion) 14:16, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Falk, da unterliegst Du einem Irrtum. In den meisten Beförderungsbedingungen wird schlicht von Straßenbahnen gesprochen MDV, VVO, VBB, überall steht mehr oder weniger wörtlich "Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet,...". Auch in § 2 Abs. 1 des PBefG steht "Wer im Sinne des § 1 Abs. 1 ... mit Straßenbahnen ... Personen befördert, muß im Besitz einer Genehmigung sein." Auf die StVO hatte Benutzer:MBxd1 in der Diskussion:Straßenbahn ja auch schon verwiesen. Das Wort "Straßenbahn" steht sowohl für das Gesamtsystem als auch für das einzelne Fahrzeug und das ist auch kein fachlicher Fehler. Die Differenzierung ist sinnvoll und nötig, wenn einwandfrei sichergestellt werden muss, dass von Fahrzeugen gesprochen wird, aber wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang eh ergibt, dass unstreitig Fahrzeuge gemeint sind, ist diese Differenzierung fachlich überflüssig. Ich bin seit bald 30 Jahren als Verkehrsplaner im Bereich des ÖV tätig, dass zwingend von "Straßenbahnwagen" oder "Straßenbahnzug" gesprochen werden muss, wenn es um das Fahrzeug geht, ist mir in diesen Jahren noch nirgends untergekommen. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 (Diskussion) 13:28, 17. Aug. 2023 (CEST)
- Es handelt sich um keinen fachlichen Fehler, sondern um die korrekte Wiedergabe aus den belegten Beförderungsbestimmungen. Bitte verlinke doch mal eine der dir bekannten Beförderungsbedingungen, in der nicht von »Straßenbahnen« die Rede ist, wenn Wagen und Züge gemeint sind. --Bernd Bergmann (Diskussion) 22:07, 16. Aug. 2023 (CEST)