Diskussion:Mobiler Seefunkdienst

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 91.34.208.139 in Abschnitt Morsetelegrafie im Seefunk

Risen Handfunkbarke

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Kann jemand das ding etwas kleiner machen? Ich kriege das nicht hin.. danke! -- Leineabstiegsschleuse 16:55, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

GOC und ROC "veraltet"?

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Könnte sich bitte jemand mit entsprechendem Sachverstand mal dazu äußern, inwiefern das GOC und das ROC "veraltet" sind, wie z.B. in LRC#Siehe auch behauptet? Das würde ja implizieren, dass jetzt auch für die Berufsschifffahrt LRC und SRC gelten, oder gibt es ganz andere, neue Sprechfunkzeugnisse? Viele Fragen... -- Paul Hink 15:26, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe nur die nachfolgende Erklärung gefunden:
Für die ausrüstungspflichtige Schifffahrt (Berufsschifffahrt) gibt es das Sprechfunkzeugnis im GMDSS in folgenden Funkzeugnis Ausführungen:
  • Das Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (General Operator's Certificate = GOC)
  • Das Beschränkt Gültige Betriebszeugnis für Funker (Restricted Operators Certificate = ROC)
  • Das UKW-Betriebszeugnis / UKW-Funkzeugnis für Funker (UBZ)
Diese Zeugnisse für die Berufsschifffahrt können nur bei den staatlichen Seefahrtsschulen erworben werden. Sie werden mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ausgestellt und danach vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) für jeweils weitere 5 Jahre gültig geschrieben, wenn der Inhaber nachweist, dass er während der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr den Funkverkehr auf einem ausrüstungspflichtigen Schiff betrieben hat. Fährt der Zeugnisinhaber auf einem nicht ausrüstungspflichtigen Schiff (z.B. in der Sportschifffahrt), so ist die Gültigkeit dieser Zeugnisse unbefristet! Michael Zimmermann 22:48, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Na, ich glaube ich hab's jetzt: Es gab vor dem 01.01.2003 bereits Funkzeugnisse, die unglücklicherweise ebenfalls "Allgemeines Betriebszeugnis für Funker" (ABZ), "Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I" (BZ-I) und "Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker II" (BZ-II) hießen. Diese waren sowohl für die Sportboot- als auch für die Berufsschifffahrt gültig. Diese Zeugnisse sind in der Tat veraltet.
Die neuen Zeugnisse sind für die Sportbootschifffahrt das LRC und SRC, für die Berufsschifffahrt das "Allgemeine Betriebszeugnis für Funker" (GOC) und das "Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker" (ROC). Diese Namensgleichheit der deutschen Begriffe ist hier sehr verwirrend und meiner Meinung nach nur durch Ergänzung der teilweise englische Abkürzungen zu lösen. Ich werde die betroffenen Artikel noch entsprechend anpassen. Michael Zimmermann 14:59, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für deine Recherchen! Das hört sich sinnvoll an.
Ich habe die Artikel zu GOC, ROC, LRC, SRC und UBI gerade unter Funkbetriebszeugnis (Schifffahrt) zusammengefasst, weil die ohnehin viele (nahezu) identische Textpassagen enthielten. -- Paul Hink 23:03, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Binnenschifffahrtsfunk

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Hallo, ich habe noch einen weiteren Hinweis zu diesem Artikel: Es gibt neben dem Seefunk auch den Schiffsfunk auf den Binnengewässern. Daher ist die Ableitung zumindest nicht vollständig. Hoffe ich Kürze dazu mehr schreiben zu können(Paperbackwriter)

Da er auf Binnengewässern stattfindet, würde ich diesen Funkverkehr nicht als klassischen Seefunk bezeichnen. Vielleicht sind deine Informationen in einem neuen Artikel zum Binnenschifffahrtsfunk besser aufgehoben (evtl. mit gegenseitiger Verlinkung mit Seefunk). -- Paul Hink 23:22, 3. Aug 2006 (CEST)

Weitere Seefunkfrequenzen.

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Bei der Recherche für den Abschnitt Frequenzbänder habe ich mir mal den Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur zu Gemüte geführt. Dabei bin ich ich auf mehrerer Eintragungen für Seefunkfrequenzen gestoßen, die mir bis dato völlig unbekannt waren:

FNTP Eintrag Frequenzbereich Nutzung
134 001 18780 - 18900 kHz
137 001 19680 - 19800 kHz
146 001 22000 - 22720 kHz
147 001 22720 - 22855 kHz
149 002 23000 - 23200 kHz
151 002 23350 - 24000 kHz D157 Telegraphiefunk zwischen Seefunkstellen
156 002 25010 - 25070 kHz
157 002 25070 - 25110 kHz
158 001 25110 - 25210 kHz
159 002 25210 - 25550 kHz
162 002 26100 - 26175 kHz
163 003 26175 - 27500 kHz

Es scheint so, als handele es sich um drei zusätzliche MittelKurzwellenbänder außerhalb der GMDSS-Nutzung. Zumindest sind ihnen durch die Nutzungsbestimmung D132 Sicherheitsfrequenzen wie in den fünf bekannten Bändern zugewiesen: „Die Frequenzen 4210 kHz, 6314 kHz, 8416,5 kHz, 12579 kHz, 16806,5 kHz, 19680,5 kHz, 22376 kHz und 26100,5 kHz sind die internationalen Frequenzen für die Aussendung von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt.“

Weiß irgendjemand etwas über die Nutzung dieser Bänder, und warum kommen sie nicht in der Seefunkausbildung vor? --M.ottenbruch 19:37, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten

*Ahem* - zwischen 18,7 und 27,5 MHz gibt es ganz sicher keine "Mittelwellenbänder". In den obigen Kurzwellenbereichen lagen (neben dem oben angegebenen Zweck) u.a. die diversen Anruf- und Arbeitsfrequenzen für den Telegrafie- und Telefonieverkehr zwischen See- und Küstenfunkstellen. In den meisten Ausbildungsplänen kommt das seit GMDSS nicht mehr vor, da die dort beheimateten Dienste weitgehend eingestellt sind (nur mal ganz grob gesagt). --Wasabi 07:28, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten
<schäm> Naja, besser hier als im Artikel.
Ich betreibe die Seefunkerei schon etwas länger und habe damals noch das gute alte „Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst“ gemacht. Ich habe im dazugehörigen Lehrbuch (Klaus E. Michael: „Allgemeines Betriebszeugnis für Funker. Mit Allgemeinem Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst.“) nachgeschlagen, und dort sind nur die in der Liste im Artikel aufgeführten 5 Kurzwellenbänder aufgelistet (jeweils noch mit separatem Rufzeichen für Norddeich Radio!). Und auch wenn das ASZ bei mir schon fünfzehn Jahre her ist, glaube ich, daß ich mich an weitere Bänder erinnern würde, wenn von ihnen die Rede gewesen wäre. Ebenso gibt es in den (letzten?) „Mitteilungen für Seefunkstellen“ von 2001 nur diese fünf Bänder. (Das und die fehlende Erwähnung sie bei meinem ROC-Kurs paßt allerdings auch zu Deiner Theorie.)
Insgesamt finde ich das schon irritierend.
BTW:Sollte ich die Sat-Funk-Frequenzen auch noch in die Liste einbauen? ich persönlich tendiere ja zu der Ansicht, daß die eher in den GMDSS-Artikel gehören. Da werde ich selbst sie allerdings nicht einbauen, da ich davon insgesamt zu wenig Plan habe.--M.ottenbruch 08:43, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Soweit ich erinnere, war auf der hohen Kurzwelle selten besonders viel los. Die Bereiche sind ja oft völlig "tot" und nur zu bestimmten Zeiten oder im Weitverkehr eine Alternative, wenn tiefer nichts mehr geht. Kann es auch sein, daß (neben stationstechnischen Voraussetzungen) der Betrieb in diesen Bereichen an bestimmte Zeugnisse gebunden war? Mit dem allgemeinen Seefunkzeugnis und später mit dem General Certificate ging das jedenfalls. Zum Glück sind recht viele Seefunker gelegentlich auf de:wp - da wird sich bestimmt einer an die Übergangszeit erinnern oder findet noch passende Unterlagen. --Wasabi 15:15, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Dann hoffen wir mal das Beste. A propos „auf Reaktion hoffen“: Ich wäre auch froh über Reaktionen bzgl. meiner Fragen auf der Küstenfunkstellen-Disk-Seite. --M.ottenbruch 16:13, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Das Problem ist, dass das Template nur eine einzige DSC-Frequenz pro Band vorsieht. Das ist aber nur im VHF-Band der Fall (siehe z.B. Buecker von Braun und Heidbrinck). Im Grenzwellenbereich gibt's aber schon drei international festgelegte (2187,5 kHz: Simplex, nur fuer Not- Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe, wird von KüFuSt _und_ Schiffen abgehört), 2177 kHz (auf der hören Schiffe auf Routineanrufe (von anderen Schiffen oder von KüFuSt.n) 2189,5 (auf der hören Küstenfunkstellen). Daneben haben etwa die Norweger und die Dänen noch DSC-Frequenzpaare für nationale Anrufe (die K"uFust senden da mit relativ kleiner Leistung die ACKs 'raus) im Grenzwellenbereich definiert. In den Kurzwellenbändern gibt es neben den gelisteten Not-Dringlichkeits-und-Sicherheits-DSC-Frequenzen noch weitere, und zwar gleich je drei Paare pro Band; und es gibt mehr Bänder, als für den Notfunk mit DSC versehen, was bei direkten Kontakten zwischen A und B je nach Tages- Jahreszeit und Solaraktivität nützlich sein kann. Jedenfalls geben die Tabellen auf "Seefunk auf XXXX" diesen Sachverhalt (Trennung von priorisierter und von Routine-Kommunikation) nicht wieder. Ich kann mich mal drum kuemmern, wenn mir jemand mal sagt, wo die Programmierung der {{}} erklaert wird. --Nomentz (Diskussion) 13:04, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Auch wenn ich zugeben muß, daß ich Deine Erklärungen nicht ganz verstehe, kann ich Dir wenigstens bei Deiner letzten Frage helfen: Die „{{}}“ werden in Hilfe:Vorlagen/Programmierung erklärt; falls Du aber die „{}“ meinst, die werden in Hilfe:Tabellen erklärt. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 21:42, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich habe die Vorlage:Infobox Schifffahrtsfunk um DSC-Frequenzen für Routineanrufe und um Notfrequenzen für Telexbetrieb ergänzt und den Mobilen Seefunkdienst (Mittelwelle) bzw. (Grenzwelle) schon angepasst. Meine Neufassung (Work in Progress) der grossen Tabelle mit den weiteren Kurzwellenbändern für hier ist auf Benutzer:Nomentz/Werkstatt/Seefunkbänder; ich werde sie verschiebeneinsetzen, sobald sie halbwegs befüllt ist - da fehlen zur Zeit noch Spalten.--Nomentz (Diskussion) 17:26, 21. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Amateurfunk fehl am Platz

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Der Amateurfunk hat nichts mit dem Seefunk zu tun. Der Abschnitt "Amateurfunk auf See" ist deshalb hier eindeutig fehlt am Platz. Statt dessen könnte unter "Siehe auch:" ein Link auf Amateurfunk auf See stehen. 85.179.252.39 16:07, 5. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Die Aussagen, die der Artikel über Amateurfunk auf See trifft, sind völlig korrekt. Du kannst in jedem Erlebnisbericht von Weltumseglern nachlesen, daß k(aum )einer von denen ohne Amateurfunklizenz und entsprechende Anlage losgesegelt wäre. --M.ottenbruch 17:07, 5. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Jo, stimmt schon, was in dem Abschnitt steht. Dennoch hat das absolut nichts mit dem Thema Seefunk zu tun. Hab den Abschnitt entfernt und unter "Mobilbetrieb" in Amateurfunkdienst eingebaut. -- Wasabi 17:48, 5. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn hier neuerdings erst gelöscht und dann diskutiert wird, soll es mir auch recht sein. Aber eine „Siehe auch:“-Verlinkung wird doch noch gestattet sein, oder? --M.ottenbruch 18:03, 5. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Sorry, aber gelöscht hab ich garnix - lediglich dorthin geschubst, wo es ganz eindeutig hingehört. Das unter "Siehe auch" zu verlinken, halte ich für eine gute Idee. -- Wasabi 00:22, 6. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Schiffsfunk

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Von Schiffsfunk wird man weitergeleitet auf Seefunk - nach allem, was ich für die Funkzeugnisse gelernt habe, ist das völlig falsch, denn Seefunk wird auf See betrieben, unter Schiffsfunk versteht man dagegen den Funkverkehr zwischen Binnenschiffen (bzw. zu den dortigen stationären Funkstellen wie Schleußen etc.). 79.214.91.78 17:51, 13. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Jein. Offiziell heisst das (in D) Binnenschifffahrtsfunk, in AT ähnlich. Schiffsfunk taucht nur als Schiffsfunkstelle auf, das ist tatsächlich ein Begriff aus dem Binnenschifffahrtsfunk. Ich habe eine BKS daraus gemacht. --Nomentz (Diskussion) 12:51, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Kategorie Funkdienst

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Da es sich hier um einen Funkdienst handelt, sollte er auch in der Kategorie erscheinen. Das ist doch wohl logisch, oder? --HHaeckel (Diskussion) 21:53, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Antwort hier. --Cqdx (Diskussion) 21:54, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten
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der defekte Weblink wurde heute entfernt.

Könnte man stattdessen den Weblink

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Frequenznutzungsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=2

einfügen?

--Pm (Diskussion) 16:56, 18. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

erledigt. Danke für den Link! -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 18:53, 18. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Abschnitt UKW Funk

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Zitat: Die gesamte Schifffahrt ist verpflichtet, auf UKW den DSC-Kanal 70 ständig abzuhören. Das stimmt nicht. Der Kanal 70 ist ein digitaler Kanal. Auf ihm kann nicht gesprochen oder gehört werden. Er dient nur dazu DSC Nachrichten zu senden oder zu empfangen. Das geht ganz automatisch mit allen neuen DSC fähigen UKW Funkgeräten. Das kann man auch nicht abschalten. Die alten Geräte sind nicht mehr erlaubt, eben weil diese kein DSC haben und somit nicht uneingeschränkt am GMDSS teilnehmen können. Es besteht eine Abhörpflicht, aber Überregional nur auf Kanal 16. Das ist der Notruf Kanal für Verbale Nachrichten (zuvor muss eine ankündigung des Notrufes per DSC auf Kanal 70 gesendet werden, non verbal). Regional gibt es noch unterschiedliche Abhörpflichten. Diese Kanäle müssen dem jeweiligen Jachtfunkdienst (Zeitschrift für den Seefunk) entnommen werden. Beispiel Lübecker Bucht Kanal 13 "Trave Trafic".

Immer eine Handbreit...... wünscht

Wibo-Skipper (nicht signierter Beitrag von 87.189.239.16 (Diskussion) 02:39, 30. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Habe das auf "überwachen" geändert. --Nomentz (Diskussion) 18:09, 10. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Morsetelegrafie im Seefunk

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das Papier der ITU M.1170 vom März 2012 zur Morsetelegraphie - Seefunk: https://www.itu.int/rec/R-REC-M.1170-1-201203-I/en --91.34.208.139 18:55, 6. Jun. 2015 (CEST)Beantworten