im zweiten Absatz ist von Strafen bei Ehebruch die Rede, obwohl Moichea nach Absatz 1 ja gerade kein Ehebruch ist, weil die Frau ja unverheiratet ist. Da scheint eine UNstimmigkeit vorzuliegen.

Äh nö - wo sollte das im ersten Abschnitt stehen? Moichea bezieht sich auf jeden Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Vormundes - das kann auch ein Ehemann sein. Schließt also Ehebruch ein. Marcus Cyron Bücherbörse 10:48, 30. Aug 2006 (CEST)

Beginne eine Diskussion über den Artikel „Moicheia“

Eine Diskussion beginnen