Diskussion:Monika Sozanska

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gnom in Abschnitt Aussagen entfernt
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Gerichtsurteil: Monika Sozanska will Unschuld beweisen

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„HSB-Fechterin Monika Sozanska wurde am Amtsgericht Heidenheim zu einer Geldstrafe verurteilt. Am Dienstag, 23. Juli, will sie im Landgericht Ellwangen versuchen, ihre Unschuld zu beweisen.“ aus: [1] (nicht signierter Beitrag von Köllner (Diskussion | Beiträge) 17:11, 10. Jul. 2013‎)

Steht doch (im Prinzip, bis auf Datum, aber das ist ja Zukunft) beides schon mit EN im Artikel -- Jesi (Diskussion) 19:21, 10. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Da ist mir eine erklärende Zeile mit Signatur verloren gegangen, sorry.
Obiger Eintrag hat auch aus meiner Sicht keinen weiteren enzyklopädischen Mehrwert sondern ist nur ein Merker, dass ab dem 24. Juli der Artikel ggf. umgeschrieben werden muss. -- Köllner (Diskussion) 10:37, 11. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Alles klar (wobei sicher nicht der ganze Artikel umgeschrieben werden muss ;-). -- Jesi (Diskussion) 11:20, 11. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Ich glaube auch nicht, dass bisher unbekannte Tagebücher auftauchen – aber Ergänzungen im Artikel erwarte ich schon. -- Köllner (Diskussion) 17:02, 11. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Aussagen entfernt

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Heute wurden die Aussagen zum Gerichtsurteil entfernt. Sie sind aber klar und ordentlich belegt. Ich habe sie zunächst wieder eingefügt und dabei die (nicht mehr verfügbaren Belege) durch Archivversionen ersetzt. @Köllner:: Was meinst du? Auch weitere Meinungen sind erwünscht. -- Jesi (Diskussion) 19:16, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

3M ich bin der Meinung, die Entfernung entspricht WP:BIO Abschnitt "Straftaten" --GiordanoBruno (Diskussion) 19:56, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Und im zweiten der genannten Belege steht: "Zudem gilt bei der Sportsoldatin weiter die Unschuldsvermutung. Sie ist damit nicht vorbestraft ..." Also raus damit! --Joerg 130 (Diskussion) 20:34, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

3M: Dass eine Information belegt ist, heißt nicht, dass sie auch ihre Berechtigung im Artikel hat. Das Ereignis an sich ist ohne Relevanz für die Wikipedia. Ansonsten wie Joerg 130. Gemäß WP:BIO am besten sofort wieder raus. --HanFSolo (Diskussion) 09:57, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

3M: unwichtiges Detail. „dabei die (nicht mehr verfügbaren Belege) durch Archivversionen ersetz“ spricht eine klare Sprache: raus damit. −Sargoth 11:27, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Gut, alles klar. (Der Artikel stammte zwar von mir, aber die strittige Aussage nicht, die wurde später "eingepflegt".) Aber @Sargoth: Es ist doch ein normaler Vorgang, dass Online-Belege, die nicht mehr direkt verfügbar sind, durch Archivversionen ersetzt werde. Der Beleg als solcher wird doch dadurch nicht ungültig. Oder? -- Jesi (Diskussion) 12:56, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Was ich damit meine: es ist immer Berichterstattung erlaubt. Zeitungen dürfen ihre alten Berichte vorhalten, aber nur im Archiv und nicht auf der Hauptseite darstellen. Wir aber tun das immer hier; haben keine archivierten Artikel mit aktueller Berichterstattung. Daher kann das in den Versionen von 2012 möglicherweise abrufbar gehalten werden, hat aber im aktuellen Artikel nichts zu suchen. Grüße −Sargoth 13:00, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Also das Thema ist ja erledigt, aber deine Ausführungen verstehe ich nicht so richtig. Es gab Zeitungsmeldungen, die nicht mehr verfügbar sind, die habe ich durch Verlinkungen des Webarchivs ersetzt. Für solche Fälle gibt es doch die Vorlage:Webarchiv, die viele tausend Mal eingebunden ist. Müsste man die alle (oder viele davon) entfernen? Oder verstehe ich dich wirklich überhaupt nicht? -- Jesi (Diskussion) 14:47, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Die Meldungen sind nach wie vor auf dem Server der Südwest-Presse abrufbar, nur die Adresse hat gewechselt. Z.B. [2] und [3] funktionieren. --37.49.116.45 15:57, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Jesi, es gilt zwischen allgemeinen / historischen / geographischen usw. Artikeln und Papers zu unterscheiden und solchen, die sich auf lebende Personen beziehen. Diese sind in der Regel zur Ermöglichung der Resozialisierung zu löschen (siehe auch die Seite von Benutzer:Gnom). Allerdings dürfen aktuelle Berichterstatter, also die Tagespresse, Artikel in ihrem Archiv vorhalten. Das habe ich gemeint. Grüße −Sargoth 18:49, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Gut, so habe ich es (etwas besser) verstanden. Allerdings wäre es ja noch abrufbar, siehe oben. Aber wie gesagt, das Problem ist je geklärt und gelöst. Mir ging es nur noch einmal um die Formalie. -- Jesi (Diskussion) 19:03, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Da ich hier erwähnt wurde: Meinem Bauchgefühl nach ist die Geschichte noch so jung und noch so eng mit dem öffentlichen Auftreten dieser Person verknüpft, dass eine Erwähnung durchaus noch gerechtfertigt ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:52, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten