Diskussion:Mordfall Li Yangjie

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 197.36.195.250 in Abschnitt Textstelle im Widerspruch zum Zusammenhang

Hier ist ein Fehler: Xenia I. (20 Jahre) Wenn Sie 1997 geboren wurde, kann sie 2016 nicht 20 Jahre gewesen sein. Mindestens 18 oder gerade 19 Jahre, aber 20 Jahre ist unmöglich. --2003:d5:ebe3:4900:cd77:e5ad:1a5a:a01f 10. Juni 2018, 15:56 Uhr

Jörg Schwabe, Chef der Polizeiwache Dessau

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Jörg Schwabe ist Leiter des Polizeireviers seit November 2012. Kein Ruhmesblatt für die Polizei, was da passiert ist. -- Jack Cluster (Diskussion) 11:09, 1. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Folker Bittmann, Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

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Seit 2005 ermittelt Oberstaatsanwalt Bittmann im Fall des im Polizeirevier Dessau verbrannten Flüchtlings Oury Jalloh ins Leere. -- Jack Cluster (Diskussion) 21:43, 1. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Die Parallele ist der zuständige Staatsanwalt? Etwas dünn, selbst wenn man in diesem Fall (Li) Ermittlungspannen unterstellt (die laut Artikel aktuell zumindest nicht mehr als Verdachtsmomente sind). Auf die Art könnte man in Berlin bei zig Mordfällen pro Jahr "Paralellen" finden. Das grenzt hier arg an TF, auch wenn man (durchaus zurecht) der Meinung sein kann, dass im Fall Jalloh nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. --- Sa'd Matar (Diskussion) 22:51, 1. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Bittmann mal näher beleuchtet [1]. -- Jack Cluster (Diskussion) 19:41, 17. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Relevanz

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Wo ist die Relevanz des Artikel. Mordfall mit Berichterstattung einer Zeitung und wenig mehr. Wo sind Belege überregionaler wichtiger Medien außer Bild und 1x China Beleg?--Falkmart (Diskussion) 00:16, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Focus, WELT, Stern... -- Jack Cluster (Diskussion) 01:14, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich sehe im Artikel die Quellen Focus, WELT, Stern gar nicht! Wo sind diese versteckt?--Falkmart (Diskussion) 19:31, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Meines Erachtens nicht notwendig. Die lokalen Medien berichten etwas genauer. -- Jack Cluster (Diskussion) 11:56, 4. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

es ist notwendig darzustellen dass der Mordfall nicht nur lokal von MZ wahrgenommen wurde, nur so ist die Relevanz ersichtlich.--Falkmart (Diskussion) 19:22, 7. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

In der Löschdiskussion werden genügend Medien genannt. Es ist auch ein Herausstellungsmerkmal, dass sich die Ministerien in ie Aufklärung des Falles einschalten müssen. -- Jack Cluster (Diskussion) 16:36, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Also soll zukünftig jeder Mord zu einem eigenen Lemma führen? Welche biographische Relevanz hat das Opfer, das hier ein steuergeldfinanziertes Studium geschenkt bekam? Viel zu umfangreich. Sollte stark zusammengekürzt werden auf die Essenz. --185.80.220.42 20:57, 12. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Wieso geschenkt? Ich gehe davon aus, auch diese Studentin hat Semestergebühren entrichtet. Ferner zahlte auch Sie, solange sie in DE wohnte, jede Menge Steuern z.B. 7%/19% Mehrwertsteuer, Energiesteuer für Stromverbrauch usw. usf.
Im Gegenteil fehlen noch viele Details wie Geburtsjahr, Art des Stipendiums, seit wann in Deutschland gewesen. -- Behaltbar (Diskussion) 09:56, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Das Geburtsdatum steht doch da. Ansonsten bin ich genau anderer Meinung. Hier soll keine Biographie des Opfers entstehen, sie ist als Person nicht enzyklopädisch relevant (auch wenn sie bestimmt ein toller Mensch war). Nur ihr Mord ist es. Und nur um den soll es in dem Artikel gehen. --Bujo (Diskussion) 14:18, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Das Geburtsjahr bzw. sogar -datum wurde eben nachgetragen. Die anderen Angaben fehlen noch etwas als Hintergrund. -- Behaltbar (Diskussion) 14:48, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Einleitungssatz

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Der Mordfall ... geboren am ... vermißt ... tot ... lest sich irgendwie komisch. Der Mordfall ist ja nicht geboren und gestorben. --M@rcela   00:55, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Korrigiert. -- Jack Cluster (Diskussion) 01:13, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Bild-Zeitung als Weblink?

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  1. Es gilt WP:WEB. Bouleverd-Blätter gelten durchweg als nicht vom Feinsten.
  2. Der Artikel ist reißerisch und vorverurteilend. Er spricht von "Killer", "Sexmord" usw. Das ist unseriös.
  3. Ein Mehrwert in Bezug auf den Mordfall ist auch durch das Video nicht gegeben. Die entsprechenden relevanten Aussagen sind bereits im WP-Artikel und werden aus seriöseren Zeitungen belegt. --jergen ? 16:35, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ähnlicher Fall

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Die Polizei prüft einen ähnlichen Fall in Halle [2]. -- Jack Cluster (Diskussion) 21:25, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Anmerkung

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Die Eltern des Opfers schalteten einen Rechtsanwalt ein [3]. -- Jack Cluster (Diskussion) 16:35, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Mobile Phone

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Wird hier [4] erwähnt. Vielleicht erfährt man darüber irgendwann noch etwas mehr. -- Jack Cluster (Diskussion) 18:45, 17. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Anmerkung zur Wiederherstellung des Artikels nach der Löschprüfung

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Zur Wiederherstellung des Artikels nach einer einwöchigen Löschprüfung bleibt noch anzumerken, dass die Artikel Jörg Schwabe, Folker Bittmann, Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Klaus Tewes und Uwe Petermann seinerzeit ebenfalls gelöscht worden sind. --Reiner Stoppok (Diskussion) 15:02, 13. Dez. 2016 (CET) PS: Der Hauptautor des Artikels wurde übrigens administrativ gesperrt.Beantworten

Dafür wären separate LPs notwendig, da es sich um mehrere Vorgänge handelt. Was deinen Nachsatz angeht: das ist völlig irrelevant. --Gripweed (Diskussion) 15:43, 13. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Kinder des beschuldigten Paares

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Der Tod des zweiten Kindes des Paares, das im Oktober 2015 kollabiert und im Städtischen Klinikum Dessau in Alten verstorben war, wurde im Mai 2016 neu untersucht.[1] -- Behaltbar (Diskussion) 12:27, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

  1. BILD, 25.05.2016
Ich sehe keinen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Artikels. Es geht hier nicht um das Leben der Angeklagten im Allgemeinen, nur um den Mordfall. Offensichtlich ist bei den Ermittlungen bezüglich des Kindes auch nichts strafrechtlich relevantes herausgekommen, sonst wäre dies wohl auch angeklagt worden. --Bujo (Diskussion) 14:18, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Der "nicht natürliche Tod" des Babies von diesem Paar ist Privatsache? Mal schaun. -- Behaltbar (Diskussion) 14:55, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ja, ein Kindstod ist ein "nicht natürlicher Tod" und bleibt trotzdem Privatsache. Kindstod --rucksack (Diskussion) 09:36, 27. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Mordmerkmale

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Laut MZ ist (neben der Verdeckungsabsicht) auch das Mordmerkmal Heimtücke angeklagt. Laut SZ sagte die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung hingegen ausdrücklich "nichts" von Heimtücke oder Grausamkeit. Vielleicht lässt sich dieser Widerspruch noch zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer vertrauenswürdigen Quelle aufklären. --Bujo (Diskussion) 14:18, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ob Mordmerkmale gegeben sind, muss ein Gericht entscheiden. Bis dahin muss m.E. der Artikel nach Kriminalfall Li Yangjie verschoben werden (analog zu Kriminalfall Maria L. (vgl. die dortige Diskussion). Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 00:51, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Qaswed, du hast recht. Nach meiner eigenen Meinung ist es ein Mordfall, aber für die Wikipedia ist das nun erst einmal nur ein Kriminalfall. Ich hab den Artikel auf das Lemma "Kriminalfall..." verschoben.
Es ist - soweit ich das als Laie mal so formulieren darf - ja nicht klar, ob es hier Mißhandlungen mit Todesfolge oder Misshandlungen mit Tötungsabsicht gab. Nach dem, was ich gelesen habe, wurde die Frau zusammengeschlagen und liegengelassen in der Meinung, dass die Betroffene an ihren Verletzungen sterben würde. In meinen Augen ist das Vorsatz und Mord.
Kann gut sein - ich habe da keine Detailkenntnis - dass man bei den Tätern vielleicht Jugendstrafrecht anwendet. Auf der anderen Seite scheint der männliche Täter eine Art Serientäter zu sein. Vielleicht kommt man aber auch zu dem Schluss, dass er etwas Pathologisches aufweist.
Ich finde es gut, dass der Artikel wieder hergestellt wurde und dass wir hier den Fall verfolgen und einige Details nachtragen können. -- Behaltbar (Diskussion) 11:00, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
PS: vergl. [5]
Danke Behaltbar für die Verschiebung. Ich denke es gibt noch viele Kriminalfälle, die unbegründeterweise "Mordfall..." lauten (z.B. Mordfall Maria Bögerl). Falls du Zeit hast, wäre es prima, wenn du diese durchsehen (bzw. manche davon - es sind ja sehr viele - eigentlich müsste man das fast koordiniert erledigen) und verschieben könntest. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 14:04, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe den Artikel dort weder angelegt, noch editiert, noch mich mit der Sache auseinandergesetzt. Aber wenn ein Entführungsopfer wenige Tage nach einer gescheiterten Lösegeldübergabe tot aufgefunden wird, halte ich das Lemma "Mordfall" im dortigen Fall für zielführender, weil sehr wahrscheinlich. -- Behaltbar (Diskussion) 14:19, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Welches Mordmerkmal ist denn "sehr wahrscheinlich" erfüllt? Unabhängig von der Antwort bin ich der Meinung, dass es immernoch ausschließlich den Gerichten überlassen bleiben muss zu entscheiden, ob etwas ein Mord, ein Totschlag oder was auch immer war. Wenn Medien diesen Grundsatz nicht teilen und vom "Mordfall Maria Bögerl" schreiben, habe ich aber kein Problem damit den Begriff zu im Artikel als medial verwendeten Begriff zu erklären. Aber das Lemma sollte nicht "Mordfall" heißen. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 15:20, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Rechtskräftiges Urteil wegen Mord. Mordmerkmal: Verdeckung einer Straftat --Qaswed (Diskussion) 18:12, 26. Nov. 2018 (CET)

Lemma

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Kann das verharmlosende Lemma bitte wenigstens jetzt nach dem Urteil geändert werden? Ein "Kriminalfall" ist auch der Diebstahl eines Schokoriegels. "Mordfall Li Yangjie" wäre doch etwas angemessener. --Corvus2016 (Diskussion) 00:07, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

+1. Der Artikel wurde ursprünglich auch unter dem Lemma "Mordfall Li Yangjie" (zzt. Weiterleitung) angelegt, vgl. Mordfall Martina Posch, Mordfall Ursula Glück-Tesler und Mordfall Tristan. --Kolja21 (Diskussion) 00:26, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt --Kolja21 (Diskussion) 00:41, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ich möchte anmerken, dass das Urteil wegen Mordes (Stand 04.08.2017) noch nicht rechtskräftig ist. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 12:35, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Namen der Täter

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Warum wird der ganze Name der Toten ohne Skrupel offengelegt, während die Nachnamen der Täter geschützt sind? --92.75.223.189 19:59, 7. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Es gibt zwar eine Totenruhe, aber die Persönlichkeitsrechte von Toten sind stark eingeschränkt. Fotos einer entstellten Leiche sind umstritten, die Nennung des vollen Namens bei Erwachsenen aber die Regel. Bei Minderjährigen beschränkt man sich auf den Vornamen, siehe Mordfall Tristan. Außerdem gilt es zu bedenken, inwieweit Angehörige betroffen sind, die den gleichen Nachnamen tragen. Dazu kommt der Umstand, dass das Opfer von Anfang an feststeht, der Täter aber erst ermittelt und verurteilt werden muss, bevor man ihn mit vollem Namen nennen sollte. Anders handhabt das die Boulevardpresse, die sich auf Vorverurteilungen spezialisiert hat. --Kolja21 (Diskussion) 22:55, 7. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Der inzwischen rechtskräftig verurteilte Täter heisst Sebastian Flech, siehe hier: [6] (Daily Mirror), [7], [8] (South China Morning Post), warum wird das nicht erwähnt?--Heebi (Diskussion) 10:57, 7. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Nun, um das zu klären, muss man erst einmal noch das Regelwerk in der Wikipedia raussuchen (WP:FzW#Namensnennung bei Straftaten). Dann muss man mal schauen, wie es begründet wurde und wie der Konsens zustande kam. Das muss man dann mal mit der deutschen (österreichischen, schweizerischen) Rechtsprechung vergleichen. Und mal die jeweiligen Presseregeln lesen. -- Woodie Wood (Diskussion) 09:20, 9. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Stellten sich die Täter?

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Zitat: "Am Montag, dem 23. Mai 2016, stellte sich ein junges Paar, Sebastian F. (20 Jahre), der Sohn einer Beamtin der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost und Stiefsohn des Leiters des Polizeireviers Dessau-Roßlau, und seine Verlobte, Xenia I. (20 Jahre), der Polizei."

Das wird hier anders dargestellt. U. a. soll Xenia I. erst nach Fahndung aufgegriffen worden sein. Maikel (Diskussion) 21:08, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Zitat: "Nach der Tat telefonierte der Angeklagte bis zu seiner Festnahme 40 Mal mit seiner Mutter, der Polizeibeamtin Ramona S., und berichtete ihr von der Tat."
Auch das wird in dem MDR-Beitrag anders dargestellt. Der Angeklagte gab an, auch seiner Mutter von einem "einvernehmlichen Dreier" berichtet zu haben. Telefonate können belegt werden, der Gesprächsinshalt eher weniger. Hat die Mutter tatsächlich gestanden, von der Gewaltat gewusst zu haben? Maikel (Diskussion) 10:09, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Textstelle im Widerspruch zum Zusammenhang

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Im Abschnitt "Reaktionen von chinesischer Seite und dem Ausland" steht:

"Einige Kommentatoren im Internet unterstellen der deutschen Polizei, mit allen Mitteln eine Aufklärung anzustreben – und dabei eine Teilschuld dem Opfer anzulasten."

Sollte es nicht heißen: "[...] eine Aufklärung zu behindern [...]" oder "[...] zu verhindern [...]"?

Ich ändere es nicht, weil ich die Quellen nicht kenne.

Fassungslos las ich diesen Artikel, weil das Polizeirevier Dessau-Roßlau wegen eines, auch in der Wikipedia aufgeführten Falls, aktuell wieder in den Nachrichten ist. Im Detail mag es Anlass zur Kritik geben. Dass das Thema aber in vorliegender Breite besprochen wird, finde ich enorm wichtig, gerade weil es offenbar fortdauernd aktuell bleibt. Diese Anmerkung füge ich an, weil die Frage an anderer Stelle in der Diskussion aufgeworfen wurde.

--197.36.195.250 11:03, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten