Diskussion:Musikrecht
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Gnom in Abschnitt Besonderheit bei den Schranken
Besonderheit bei den Schranken
BearbeitenEs fehlt noch die Besonderheit, dass ein Arrangement als Bearbeitung ohne Zustimmung des Autors zulässig ist. Grüße --h-stt !? 16:39, 26. Apr. 2017 (CEST)
- Hallo h-stt, inwiefern ist das so? Meinst du § 39 UrhG? Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:42, 29. Apr. 2017 (CEST)
- Nein, §3, zweiter Satz. Wobei das im Einzelfall auch mal anders aussehen kann. Und in der Praxis sind die Richtlinien der GEMA hierzu eh bedeutender als das Gesetz. Grüße --h-stt !? 17:47, 30. Apr. 2017 (CEST)
- Oh okay... da bin ich mir aber nicht sicher, ob das auch international gilt, im Kommentar habe ich dazu gerade nichts gefunden... --Gnom (Diskussion) 10:03, 1. Mai 2017 (CEST)
- Nein, §3, zweiter Satz. Wobei das im Einzelfall auch mal anders aussehen kann. Und in der Praxis sind die Richtlinien der GEMA hierzu eh bedeutender als das Gesetz. Grüße --h-stt !? 17:47, 30. Apr. 2017 (CEST)