Diskussion:Musterprozess

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von R2Dine in Abschnitt Artikelfokus
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Artikelfokus

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@R2Dine:,
Du regst mich gerade ziemlich auf. Deutschland ist keine Kugel. Die Vokabel Musterprozess wird in Wikipedia ca. 141 mal im Zusammenhang mit ganz unterschiedlichen Rechtsordnungen verwendet: Österreichische, brasilianische, türkische, die Dachauer Prozesse, etc, etc. Auch in der deutschen Juristerei gibt es offensichtlich eine breitere Verwendung dieses Begriffes. Wenn Du einen Artikel ausschließlich über den Musterprozess nach § 148 Abs. 2 deutsche ZPO schreiben willst, dann wirst Du das eben woanders tun müssen, z. B: unter Mausterprozess (deutsche ZPO).
Gruß, Ciciban (Diskussion) 20:19, 27. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Der Artikel behandelt den Musterprozess im Sinne des deutschen Prozessrechts, insbesondere gem. § 93a VwGO und § 114a SGG, außerdem die zivilrechtliche Bedeutung. Das ist in der deutschsprachigen WP wohl nicht illegitim. Die Unterschiede zur US-amerikanischen class action hatte ich ja in der Einleitung erwähnt. Wenn Du weitere Beispiele aus anderen Rechtsordnungen kennst, dann füge sie gerne dem Artikel hinzu. Die Wikipedia selbst ist allerdings keine taugliche Quelle, ebenso wenig ein umgangssprachlicher Gebrauch. Deinem Profil entnehme ich, dass Du kein Jurist bist. Dann ist es natürlich schwer, einen juristischen Begriff überzeugend darzustellen. Da Du aber selber auch Akademiker bist, wirst Du verstehen, dass ein Wörterbuch-Eintrag aus dem deutschen Duden keinen tragfähigen WP-Artikel ergibt, schon gar nicht mit internationalem Anspruch. Bei Interesse kannst Du Dir ja auch mal die zahlreichen EN durchlesen. Dann sollte klar werden, dass es zum Musterprozess etwas mehr zu sagen gibt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 22:02, 27. Sep. 2020 (CEST)Beantworten