Diskussion:Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 5glogger in Abschnitt Rechtliche Grundlage? Kritik?
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Geänderte Auffassung?

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Es heißt im Text: "Die Urteile im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess überwanden die bis dahin verbreitete Auffassung, der Krieg sei die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln."

Woher kommt diese Behauptung? (Zumal scheint der Verfasser eine falsche Interpretation des Clausewitz-Zitats zu haben. Niemand wird bestreiten können, dass der Zweite Weltkrieg (mitsamt aller Verbrechen) Folge und Resultat der NS-Politik war.) 2A02:8109:A4C0:44F8:DD6A:F2C8:E422:7BA 22:55, 2. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Ich habe es aus der Zusammenfassung entfernt. Im Text gibt es keinen Beleg dazu.--5gloggerDisk 07:05, 3. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --5gloggerDisk 07:05, 3. Jun. 2021 (CEST)

Tabelle zu den Angeklagten: Bedeutung von IQ?

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Was bedeutet IQ als Spaltenüberschrift bei den Angeklagten? Eine Legende fehlt oder ist gut versteckt. --Paintdog (Diskussion) 18:15, 30. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Bedeutet Intelligenzquotient. Fraglich allerdings, ob und inwiefern das hier relevant ist.--Superikonoskop (Diskussion) 18:58, 30. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ich würde eine offizielle Testung für unwahrscheinlich halten und würde vorschlagen die Spalte zu löschen. Gibt es da eine Alternative? Ich hatte das für unwahrscheinlich gehalten!? --Paintdog (Diskussion) 21:26, 30. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Doch , es gab eine offizielle Testung. Aber imo ist die Spalte nicht notwendig. --Superikonoskop (Diskussion) 10:46, 1. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Ich habe die Spalte entfernt. --Paintdog (Diskussion) 22:50, 1. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Ich bin nur ein passiver Leser der Wikipedia und kenne mich mit den Konventionen zu Artikeln nicht aus. Dennoch fand ich diese Spalte sowohl informativ als auch hilfreich. Viele Menschen denken (immer noch) Nazis – sowohl damals wie auch heute – seien grundsätzlich »dumm«. Die durchaus erstaunlichen Werte der Getesten widerlegen das meines Erachtens ziemlich deutlich. Da die einzelnen Ergebnisse nicht unbedingt relevant sind, fände ich zumindest einen Hinweis auf einen Mittelwert oder Median sowie die Bandbreite der Ergebnisse sehr gut. --2003:C3:BF4B:B92A:F0C2:D6AA:9259:5FDE 14:10, 27. Feb. 2022 (CET)Beantworten
In der Tabelle muss es mE auch nicht sein, ABER: Dort, wo erwähnt wird, dass der Psychologe Tests durchgeführt, gehören mE auch zwei, drei zusammenfassende Sätze über das Ergebnis dazu. Und ja, mE ist das relevant, genau aus dem Grund, denn Du beschreibst. --80.131.123.229 19:22, 6. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Ich habe im Fließtext den Mittelwert ergänzt und die einzelnen Werte in die Fußnote geschrieben. --Friedolf (Diskussion) 00:53, 5. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Rechtliche Grundlage? Kritik?

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Gab es 1939 und 1941 internationale Gesetze, auf deren Grundlage ein Angriffskrieg ein Fall für ein Gericht gewesen wäre? Oder war das etwas, das man mal eben schnell 1945 zusammengeschustert hat? Die Flächenbombardements waren 1945 ja auch noch kein "offizielles" Kriegsverbrechen, weshalb ja auch immer noch Leute meinen, Dresden sei sozusagen OK gewesen. Und die Sowjetunion hat Polen ja nun auch angegriffen. Und Finnland. Auf welcher rechtlichen Grundlage, welche auch noch die Verbrechen Stalins und Churchills ausschloss, fand dieser Prozess also statt? Ich seh da nicht wirklich sehr brauchbare Info drüber im Artikel. Falls das daran liegt, dass es diese Info schlicht nicht gibt, da es keinerlei (völker)rechtliche Grundlage für die Prozesse gab und die tatsächlichen Verbrechen eher Fälle für Zivilgerichte gewesen wären, sollte nicht ein Abschnitt "Kritik" in den Artikel? --88.77.181.24 21:47, 1. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Es gab ziemlich viele rechtliche Grundlagen, z.B. den Bruch des Briand-Kellogg-Pakts. --Superikonoskop (Diskussion) 22:22, 2. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Der Briand-Kellog-Pakt enthält als zulässige Bestrafung eines Verstoßes einzig:
"in der Überzeugung, daß jede Veränderung in ihren gegenseitigen Beziehungen nur durch friedliche Mittel angestrebt werden und nur das Ergebnis eines friedlichen und geordneten Verfahrens sein sollte, und daß jede Signatarmacht, die in Zukunft danach strebt, ihre nationalen Interessen dadurch zu fördern, daß sie zum Kriege schreitet, dadurch der Vorteile, die dieser Vertrag gewährt, verlustig erklärt werden sollte,"
Da steht nichts von dem, was in Nürnberg passierte. Du solltest ein besseres Beispiel bringen. Googlhupf (Diskussion) 16:02, 2. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Nach damaligem Recht wäre die summarische Erschießung oder das Aufhängen nach Standrecht möglich gewesen. Die rechtliche Grundlage für einen längeren und fairen Prozess wurde mit dem Londoner Statut geschaffen. Steht unter Vorgeschichte. Mord, Massenmord und Angriffskriege wurden schon seit Jahrhunderten geächtet, so dass die Verantwortlichen sich nicht auf einen Vertrauensschutz nach nullum crimen, nulla poena sine lege berufen konnten (Naturrecht im angelsächsischen aber auch im deutschen Kulturkreis z.B. bei Kelsen und Radebruch geläufig). Das sahen die Täter und deren Verteidiger naturgemäß anders, obwohl sie selbst sich zuvor selbst nicht um diesen Grundsatz geschert hatten. Hitler und Schergen gingen allerdings fälschlich davon aus, dass die Sieger mit den Tätern der wahnwitzigen Überfälle identisch sein würden und deshalb ungestraft davon kämen. Da Hitler die Nerven verlor und seine Schergen nicht bis zum Endsieg gekämpft haben, gab es keine deutsche Siegerjustiz, sondern einen bedeutsamen Schritt in der Entwicklung des Völkerstrafrechts. --5gloggerDisk 17:33, 2. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Weitere NS-Kriegsverbrecherprozesse

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Dort sind zufällig assoziierte Prozesse aufgeführt, die nichts mit dem internationalen oder dem nationalen Militärtribunal in Nürnberg zu tun haben. Der Zusammenhang mit den Nürnberger Prozessen ist weder dargelegt noch belegt. Eine Systematik oder Vollständigkeit (von Kriegsverbrecherprozessen würde den Artikel sprengen und dafür wäre ein neues Lemma "Kriegsverbrecherprozesse des 2.WK" denkbar) ist nicht erkennbar. Einzelprozess und übergeordnete Prozessgruppe werden hier nebeneinander geführt (Malmedy und Dachauer). Diesen Abschnitt sollte man also löschen er ist irreführend. --5gloggerDisk 06:48, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten