Diskussion:Nachbarrecht

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Chewbacca2205 in Abschnitt Nachbarrecht in Österreich

Rücksetzungen

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Sind hier die Vandalen unterwegs? Wenn die Überschrift "Deutschland" unter Allgemein gesetzt wird, so gehört der Eintrag zum BGB zur Überschrift Deutschland und nicht zum Nachbarrecht Allgemein. Warum wird das zurückgesetzt?

Da ist wohl etwas durcheinander geraten. --Bubo 19:49, 31. Jan 2005 (CET)

Formatfehler berichtigt. --Pelz 07:36, 1. Feb 2005 (CET)

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Ein Link auf eine Bezahlseite (http://www.nachbarrecht.com) halte ich für unangebrachte Werbung. Link auf die kostenlose Seite (http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/bundeslaender.html) geändert. (nicht signierter Beitrag von Larserix (Diskussion | Beiträge) 21:38, 22. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Geschichte

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Leider geht der Artikel nicht auf die Situation und die Bedeutung des Nachbarrechts in vergangen Zeiten ein. --Claus Diskussionsseite 22:13, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Im Wesentlichen nur Hamburg ... ?

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In der Liste sind 13 von 16 Bundesländern aufgeführt, es fehlen neben Hamburg noch Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Beide haben zwar nicht viele Einwohner aber daß sie deswegen gleich unwesentlich sind bzw. nicht erwähnt werden müssen, folgt aus welcher Regel ? Daß Bayern (wie meistens) eine Extra-Regelung hat und statt NachbG oder NRG eigene Nachbarrechts-Regelungen im dortigen AGBGB, kann sicherlich als unwesentliches Detail gesehen werden. Ich würde vorschlagen, alle 16 Länder in der Liste aufzuführen (3 Zeilen, in denen außer dem Ländernamen nichts oder nur Striche stehen, stören nicht wirklich die Übersicht in der Liste) und die Abkürzungen für die 12 existierenden Sonder-Gesetze aus der bereits zitierten Quelle zu übernehmen. --89.12.242.132 15:12, 28. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

done
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --kai.pedia (Disk.) 22:42, 22. Okt. 2015 (CEST)
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Wie kann man Wiki-konform in der Tabelle der Landesgesetze Links direkt auf die Gesetzestexte anbringen, ohne einen großen Pflegeaufwand heraufzubeschwören?

Diese Übersicht finde ich ganz gut, ist aber von einer Rechtsanwaltseite (als Werbung zu werten?).
Vorteil dabei ist/wäre allerdings, dass es je Bundesland eine eigene - und ggf. in Wiki verlinkbare - Seite (BaWü, Bayern, ...) mit den aktuellen Gesetzen und Fassungen gibt... --kai.pedia (Disk.) 22:42, 22. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Macht m.E. Sinn --Pelz (Diskussion) 00:57, 23. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
ok (Danke Pelz für die Rückmeldung), hab jetzt mal eine neue Spalte eingefügt und je Bundesland einen Link auf die entsprechende Unterseite von o. g. Internetseite (Spalteneintrag überall "extern") = irgendwelche Gestaltungsvorschläge, Anmerkungen etc.? --kai.pedia (Disk.) 00:50, 25. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Kapitel «Behördenzuständigkeit Lokale, Abgrenzung Gewerbe / Buschenschank» und das folgende Kapitel

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Das Kapitel «Behördenzuständigkeit Lokale, Abgrenzung Gewerbe / Buschenschank» und das folgende Kapitel behandeln doch keinen Bestandteil des Nachbarrechts? (Einmal abgesehen davon, dass hier etliches zu wikifizieren wäre). --Freigut (Diskussion) 18:24, 11. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Sorry, Benutzerin:Cheryll, aber schreibst du nicht über das Gastgewerberecht statt über das Nachbarrecht? Und deine Einträge gehören in ihrer Art doch wohl eher in ein Handbuch als in eine Enzyklopädie. Könntest du hier einmal Stellung nehmen? Danke. --Freigut (Diskussion) 10:22, 12. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
+ 1 ! Das ist vielleicht ein Beitarg für ein Vademecum, ganz sicher nicht für eine Enzyklopädie. --Stephan Klage (Diskussion) 18:21, 15. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Schließe mich an. Habe den Artikel vorsorglich zurückgesetzt auf die letzte Version davor. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:40, 15. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Ich war einige Tage offline und konnte daher der Diskussion nicht folgen. Danke, dass Ihr den Artikel gelesen habt!
Vielleicht zu meinem Hintergrund: Ich studierte Jura und bin spezialisiert auf Nachbarrecht.
Die verwaltungsrechtliche Komponente von Nachbarrecht für Deutschland, Schweiz und Liechtenstein steht bereits im wiki -Artikel. Die für Österreich fehlte und das sollten wir ändern. Der Beitrag für Nachbarrecht im Zivilrechtsweg in Österreich ist übrigens überholt, die Gesetze mittlerweile novelliert. Was nichts daran ändert, dass der Beitrag gut ist und inhaltlich richtig.
Das Nachbar-Verwaltungsrecht in Österreich bezieht sich auf alle Arten von Betriebsanlagen, nicht nur auf Gastgewerbe, was auch aus meinem Eintrag hervorgeht. Allerdings haben Gastgewerbe Sonderregelungen und Sonderzuständigkeiten. Diese sollten Platz in einem Nachschlagewerk finden. z.B. die Abgrenzung "vor" dem Lokal und "vom" Lokal ist Nachbarrecht, doch keines, das für z.B. eine Putzerei relevant wäre. Genau diese Zuständigkeiten von Behörden sollten in einem Nachschlagewerk zum Nachbarrecht auch nachschlagbar sein.
Selbstverständlich sind auch Buschenschanken Gegenstand des Nachbarrechtes. Siehe dazu bitte meinen verlinkten Quellnachweis der Nö BauO 2014. Lies dazu inbs. die zitierten §§ 48 und 6 und 14 Nö BauO 2014. Der anzuwendende § 48 ist der Kern des Nachbarrechtes.
Vorschlag 1:
cit: "Einmal abgesehen davon, dass hier etliches zu wikifizieren wäre". Was ist "etliches"? Ich kann selbstverständlich 100% verifizieren. Zu jedem Element gibt es dutzende Gerichtsentscheidungen. Ich habe allerdings abzuwägen, was eine Enzyklopädie überfrachtet und was als Quellenangabe noch Sinn macht. Daher zitierte ich sie nicht alle. Nenne also bitte jene Elemente, von denen Du denkst, dass ein Beleg durch ein Gesetz oder Judikat ausständig wäre.
Vorschlag 2:
Man sollte die Artikel zum Nachbarrecht D, Ö, Schweiz und Liechtenstein aufteilen auf einige Seiten. Meine Idee wäre pro Land eine Seite, denn sonst scrollt der Nachschlagende sehr lange. --Cheryll (Diskussion) 10:16, 16. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
cit:
"Das Kapitel «Behördenzuständigkeit Lokale, Abgrenzung Gewerbe / Buschenschank» und das folgende Kapitel behandeln doch keinen Bestandteil des Nachbarrechts?"
Doch das tut es, und LEIDER tut es das.
Das Üble an der Österreichischen Rechtslage ist, dass je nach Betrieb verschiedene Behörden fürs NACHBARRECHT zuständig sind: Einmal die Baubehörde, dann die Gewerbebehörde in ausgelagerter Kompetenz. Einmal der Bürgermeister, der Bundesrecht vollzieht, dann wieder, indem er Landesrecht vollzieht. Und all das kann der Nachbar nicht nachschlagen, so lange es nicht in wiki steht.
Es soll nachschlagbar sein: Was für eine Betriebsanlage / welche Behörde ist DAHER zuständig? --Cheryll (Diskussion) 11:17, 16. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
@Cheryll: Können wir das weitere Vorgehen nicht zuerst besprechen, bevor du wieder loslegst? Ich finde es zwar gut, wenn du den Abschnitt Österreich aktualisierst und verbessert, aber Wikipedia ist da, um Themen in allgemeiner Form abzuhandeln, sie ist kein Handbuch, in dem man nachschlägt, wie man in welchem Fall vorzugehen hat. Ich bitte dich auch, nicht jede klitzekleine Änderung separat zu speichern, sonst wird die Artikelhistory total unübersichtlich. Gruss, --Freigut (Diskussion) 11:59, 16. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Im Senegal gibt es ein Sprichwort: "Wenn jeder auf seine Art rudert, kommt das Boot nicht von der Stelle."
NATÜRLICH sollten wir das weitere Vorgehen besprechen: Was schlägst Du vor? --Cheryll (Diskussion) 12:36, 16. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Mir wird das als unbeantwortet angezeigt? Meine Antworten stehen schon im Text.
Und meine Frage war: Was würdest denn DU weglassen? Dass mit den Abgrenzungen der Betriebsanlagen nach Typ kann man definitiv nicht weglassen, weil das öffentliche Nachbarrecht eben "genau daran orientiert" ganz anders abgewickelt wird.
Dass der Artikel fehlt, ist evident. Wer ihn löscht, möge ihn vielleicht selbst schreiben, wenn er es besser kann oder weiß. --Cheryll (Diskussion) 20:51, 16. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Das Lemma "öffentliches Recht - Nachbarrecht - Österreich" fehlt evidenter-maßen. Beim Schreiben merkte ich, dass er ganz schön lange wurde und sehr viele Sonderfälle enthält. Sie sind jedoch notwendig, wenn der Inhalt nicht falsch sein soll. Wer das anders sieht, der schreibe besser, denn der Artikel fehlt.
Das Fantasiewort "Gastgewerberecht" kommt zweifellos aus dem Mund eines juristischen Laien, - was gut ist. Ein guter Eintrag soll von Laien verstanden werden. Bitte bringe Deine wertvolle (!) Laienperspektive jedoch konstruktiv ein. Meiner Einschätzung nach ist hier kein Aspekt zu viel, wenn es darum geht, dass der Nachbar nachschlagen kann, welche Behörde in Österreich für Öffentliches Recht zuständig wäre. Ich finde es als Juristin richtig übel, dass der Nachbar weder einen konkreten Ansprechpartner hat, noch nachschlagen konnte, wohin er sich wendet. Letzteres wollte ich eben ändern. In wiki SOLL er das nachschlagen können. --Cheryll (Diskussion) 12:34, 16. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Es zeigt sich, dass Gastgewerberecht kein Fantasiewort ist, es gibt eine BKL dazu. Mein Vorschlag wäre, das Nachbarrecht aufzuteilen in einen Übersichtsartikel und Artikel zu den jeweiligen Landesrechten, hier also Nachbarrecht (Österreich). Der Versuch, den wir aus dem Artikel herausgenommen hatten, war kein enzyklopädischer Text und wäre schon deshalb neu zu schreiben gewesen. Für Vorarbeiten empfiehlt sich der Benutzernamensraum, also zum Beispiel Benutzerin:Cheryll/Nachbarrecht (Österreich). Wenn du soweit bist, kannst du gerne deinen Entwurf vorstellen. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:41, 16. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Im Duden steht das Wort "Gastgewerberrecht" nicht und dem Österreichischen Recht (um das es geht) ist es unbekannt.
Die Behauptung "kein enzyklopädischer Text" ist zu vage und die Beispiele, die genannt wurden, waren rechtlich falsch. Es IST relevant fürs Nachbarrecht, welche Art von Betriebsanlage es sich handelt.
In diesem Sinne: Bitte frage, BEVOR Du etwas löscht.
Gerne formuliere ich Dinge um, wenn sie von juristischen Laien nicht verstanden werden. Denn für Laien schreibe ich ja hier. Allerdings macht es wenig Sinn, dass juristische Laien rechtliche Dinge "ausbessern", - und sie danach falsch sind. Bitte wirf' auch einen Blick auf Deine Diskussionsseite. Danke.
Liebe Grüße, --Cheryll (Diskussion) 17:41, 17. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Cheryll, ich habe total Mühe mit deinem Text, wie er jetzt hier steht. Er ist komplett unwikipedianisch. Dein Text kommt bei mir rüber, als handelte es sich um eine Proseminararbeit, nicht wie der Artikel in einer Enzyklopädie. Ich bin vielleicht ein Laie hinsichtlich des österreichischen Nachbarrechts, aber du bist eine Wikipedia-Laiin (du unterschreibst im Artikelraum sogar mit deiner Signatur!). Schau doch einmal, wie andere Artikel formuliert sind, die rechtliche Themen beschlagen. Ich hoffe, du siehst dann, was wir, die wir hier mit dir diskutieren, meinen. Oder melde dich für das Wikipedia:Mentorenprogramm an, das könnte für dich sehr hilfreich sein. Gruss, --Freigut (Diskussion) 19:05, 17. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Gerne lerne ich dazu und formuliere um. Gerne auch Mentorenprogramm. Nur kann ich niemanden als Mentor akzeptieren, den ich als Troll empfinde. Die Inkompetenz, mit der juristische Arbeit von Nicht-Juristen "verbessert" wurde, ich bestürzend.
Wenn ein konkreter Satz genannt wird und ich lese ihn nach, ist die Kritik inhaltlich unzutreffend. Erkläre ich das, formuliere meist willig um, kommt keine Antwort mehr. Wenn ich übers Nachbarrecht schreibe und mir wird gesagt, es wäre in Wahrheit "Gastgewerberrecht" oder irgendwas, das es juristisch gar nicht gibt, sind wir auf unakzeptabel niedrigen fachlichen Niveau.
Kritik, - sehr gerne! Mein Leben lang habe ich von anderen gelernt und nur so wird man klug.
Beides vermisse ich auf dieser Diskussionsseite, die eher pauschale Anwürfe sind als Hilfestellungen.
"komplett unwikipedianisch", "in vielen Punkten" etc. Ich habe keine Ahnung, wovon die Rede ist und daher kann ich auch nichts ausbessern, was ich wirklich gerne täte.
Kritik soll sein: KONKRET und vor allem KOMPETENT.
Dann ja bitte. --Cheryll (Diskussion) 20:10, 18. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
oder cit.: "Schau doch einmal, wie andere Artikel formuliert sind, die rechtliche Themen beschlagen" - Hand aufs Herz: Was soll ich mit diesem Satz tun.
Ich lese Rechtsartikel schon ein Leben lang und habe keine Ahnung, was Du konkret meinst und womit Du vergleichst. Manches ist auch deshalb unübersichtlich, weil es die Rechtssituation in Österreich beim Nachbarrecht ebenfalls ist.
Bringe bitte DEINE Kompetenz ein. Etwa, indem Du als Laie Rückmeldungen gibst, was für einen Laien schwer zu verstehen ist. Als Jurist wird man da betriebsblind. Doch tue es bitte bescheiden. Denn vermutlich ist richtig, was dort steht. Nur Du verstehst es nicht. Das wieder wäre meine Schuld und ich ändere es gerne. --Cheryll (Diskussion) 20:26, 18. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Einen Mentor oder eine Mentorin kannst du dir selber aussuchen; lies den Link, den ich dir angegeben habe.
Wer ist denn ein Troll?
Wo hat denn ein Nichtjurist deine Arbeit verschlimmbessert?
Wer ist denn hier ein Nichtjurist?
Selbstverständlich gibt es ein Gastgewerberecht.
«Andere Artikel»: gute Wikipediaartikel zu rechtlichen Themen. Was kannst du dabei nicht verstehen?
Ob du wirklich annehmen kannst, was andere sagen? Bis jetzt gibt es nur heftige Abwehr, mit einer teilweise sehr eigenartigen Wortwahl. --Freigut (Diskussion) 20:43, 18. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Mentorenwunsch habe ich eingebunden. Danke für das Link.
Es ist schade, dass Du keinen konkreten Verbesserungsvorschlag machst. Daher möchte ich die Diskussion mit Deiner Person hiermit beenden. --Cheryll (Diskussion) 21:48, 18. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Nachbarrecht in Österreich

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Ich begrüsse es sehr, wenn das österreichische Nachbarrecht in diesem Artikel abgehandelt wird. Die jetzt eingestellte Fassung sollte aber noch weiter überarbeitet werden. Der Abschnitt über das Verwaltungsrecht und teilweise derjenige über die Rechtsdurchsetzung haben verschiedenen Probleme. Was mich am meisten stört, ist, dass ersterer ganz und letzterer teilweise als Ratgeber für vom Nachbarlärm Betroffene konzipiert sind. Damit erhält der Abschnitt über das österreichische Nachbarrecht eine viel zu starke, sich in Details verlierende Schlagseite auf nur einen Aspekt des ganzen Rechtsgebiets. Sicher sind diese Hinweise und Bemerkungen alle interessant, aber Wikipedia ist keine Ratgeberliteratur, sie ist eine Enzyklopädie. Es wäre deshalb wünschenswert, der Abschnitt über das Nachbarrecht in Österreich würde dieses in all seinen Aspekten gleichmässig beschreiben – und eben, beschreiben, nicht den Hilfesuchenden beraten. Ich erlaube mir deshalb, den Edit zurückzusetzen, in der Hoffnung, dass die Autorin (die sich in der Sache ja gut auskennt) noch weiter daran arbeitet, bis der ganze Abschnitt publikationsreif sein wird. Dank und Gruss, --Freigut (Diskussion) 11:57, 30. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

Die jetzige Fassung wurde mit Chewbacca2205 auf meiner Benutzerseite bearbeitet und abgestimmt und mehrmals überarbeitet.
Das war daher meine Endfassung. Wenn Du es besser kannst und so gut weißt, was angeblich noch fehlt, dann schreibe es doch einfach selbst. --Cheryll (Diskussion) 16:22, 30. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Freiguts Kritik ähnelt der Kritik, die ich dir per E-Mail geschickt habe. Man merkt beim Lesen der Ergänzung immer noch, dass der Artikel ursprünglich mit [dieser Zwecksetzung verfasst wurde. Ich würde mich beim Abfassen eines Artikels über ein Rechtsgebiet strukturell und inhaltlich an diesem Artikel orientieren. Dies wäre nicht einmal zwangsläufig mit einem Informationsverlust verbunden; verändern würde ich vor allem die Art und Weise der Informationsaufbereitung, die stärker didaktisch erfolgen sollte. --Chewbacca2205 (D) 23:50, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten