Diskussion:Nachbarschaftshilfe

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 217.224.10.62 in Abschnitt Nachtbarschaftshilfe im Internet

Dieser Beitrag ignoriert völlig die weit verbreitete organisierte Nachbarschaftshilfe insbesondere durch kirchliche Gemeinden. Er müßte von Grund auf überarbeitet werden. --Rory 09:08, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Gesetzliche Regelung

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Im deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kann ich zum Thema "Nachbarschaftshilfe" nichts finden, das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz nimmt nur Bezug auf die nach Gewerbeordnung (GewO) § 135 (2)-1 gestatte Arbeitskräfteüberlassung zwischen Betrieben mit gleichlautender Gewerbeberechtigung. "Geregelt" wird die Nachbarschaftshilfe weder durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz noch durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. --Jost Riedel (Diskussion) 12:24, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

In Deutschland taucht der Begriff u.a. in §1 des Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung auf. Weiter Fundstellen über Google-Suche nach "nachbarschaftshilfe site:www.gesetze-im-internet.de". Und dann haben "Gefälligkeiten" im deutschen Recht irgendwie auch was mit Nachbarschaftshilfe zu tun. Bin kein Jurist, aber vielleicht helfen dir diese Stichworte bei der weiteren Suche. --plauz (Diskussion) 22:07, 6. Nov. 2012 (CET)Beantworten

unentgeltliche Rechtsberatung ohne ...

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Was ist denn mit "ohne Aussicht eines Volljuristen" gemeint? --89.204.135.103 08:13, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Nachtbarschaftshilfe im Internet

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Sollten Portale und Apps (z.B. esabbo.de) hier Erwähnung finden?––77.176.0.69 15:32, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Eine Webseite esabbo.de funktioniert nicht, aber es gibt x andere Plattformen: alleNachbarn, Nebenan, WirNachbarn, WIR, ... sowie etliche lokale Netzwerke. Soll man die hier alle aufführen?--217.224.10.62 15:14, 1. Okt. 2016 (CEST)Beantworten