Diskussion:Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Maxeto0910 in Abschnitt Warum so spät?

Nachimport ist beantragt

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Der Artikel ist in der Form eine nicht lizenzkonforme Auslagerung aus Liste der Rauchverbote nach Land. Der Nachimport wurde in Auftrag gegeben [1]. --Kuebi [ · Δ] 15:39, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Warum so spät?

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Warum wurden denn gerade in D rauchverbote so spät eingeführt? In einem so umwelt- und gesundheitsbewussten Land, in dem Verbote so geliebt werden?--Antemister (Diskussion) 22:30, 15. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Weil Deutschland offenbar nicht so umwelt- und gesundheits-/sicherheitsbewusst und verbotsliebend ist, wie du meinst.
Auch die Alkoholgesetze sind in Deutschland europa-, wenn nicht sogar weltweit, mit die allerlaschesten (Erwerbsalter, Verfügbarkeit, Besteuerung ...). Und natürlich das Klassiker-Beispiel: Deutschland ist das einzige entwickelte Land ohne Tempolimit.
Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass es kaum ein (westliches) Land gibt, in dem gegenüber Verboten direkt eine so große pauschale Aversion herrscht wie in Deutschland. Es herrscht hierzulande eine Kultur, in der es zum guten Ton gehört, bei jedem Versuch der Politik, die individuelle Freiheit einzuschränken, sofort zu schreien: „Das ist Verbotspolitik, das darf nicht sein.“ ([2])
Warum diese Verbotsaversion und Skepsis gegenüber staatlichen Eingriffen gerade in Deutschland so stak ausgeprägt ist, weiß ich nicht. Möglicherweise hat es historische Gründe und stammt noch aus der Zeit, als sich die deutsche Bevölkerung von den Zwängen des Dritten Reiches befreien wollte.--Maxeto0910 (Diskussion) 19:17, 2. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Das ist, fürchte ich, nicht Gegenstand des Artikels und wäre wennschon auf Wikipedia:Auskunft zu erfragen. --KnightMove (Diskussion) 22:34, 29. Aug. 20

Weil es in Deutschland keine Mehrheit dafür gab. Bis die EU Deutschland mit der Drohung, sonst ein EU-weites und verbindliches Rauchverbot einzuführen, quasi qgenötigt hat. (nicht signierter Beitrag von 89.204.130.45 (Diskussion) 14:38, 8. Okt. 2013 (CEST))Beantworten


Nein, weil die Tabaklobby in Deutschland noch immer sehr mächtig ist - und das obwohl sich bereits die bayerische Bevölkerung mit großer Mehrheit im Volksentscheid 2010 für konsequenten Nichtraucherschutz entschieden hat! Und dies durch zahlreiche weitere Umfragen bestätigt wird. (nicht signierter Beitrag von 88.77.150.185 (Diskussion) 18:46, 20. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Artikel widerspricht sich

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Kann es sein, dass sich der Artikel an einigen Stellen selbst widerspricht? Unter "Rauchverbote einzelner Bundesländer" steht z.B.: "Auch Mecklenburg-Vorpommern lässt nach §2 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Schaffung eines extra abgetrennten Rauchbereiches in Gaststätten zu". In der weiter unten abgebildeten Tabelle ist bei den Gaststätten in Mecklenburg-Vorpommern jedoch ein "Rauchverbot" und kein "Rauchverbot mit Ausnahmen" eingetragen. Was das Rauchverbot im Saarland angeht, so steht im Text "Am 28. März 2011 erklärte das Gericht das beanstandete Gesetz für verfassungskonform, somit gilt ein ausnahmsloses Rauchverbot in der saarländischen Gastronomie". In der Tabelle ist jedoch ein "Rauchverbot mit Ausnahmen" eingetragen. Ist das Rauchen in abgetrennten Bereichen oder Festzelten im Saarland nun zulässig oder nicht? Und wie ist es in Mecklenburg-Vorpommern? (nicht signierter Beitrag von Wikifan2012b (Diskussion | Beiträge) 13:05, 28. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Tabelle stimmt an vielen Stellen nicht

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Die Tabelle stimmt auch an weiteren Stellen nicht. Am Auffälligsten ist es bei den Bahnhöfen, wo durchgehend ein uneingeschränktes Rauchverbot angezeigt wird. Es gibt jedoch an jedem Bahnhof in Deutschland die bekannten gelben Kästen an den Bahnsteigen, in denen sich die Raucher schaaren. Gehören diese Kästen etwa nicht zum Bahnhof? (nicht signierter Beitrag von 77.22.30.63 (Diskussion) 15:45, 8. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Minderjährige in der DDR

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Wie sah die Regelung (Jugendschutzgesetz) in der DDR aus? (nicht signierter Beitrag von Sdh (Diskussion | Beiträge) 13:53, 2. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Nichtraucherschutz in den Bundesländern - Artikel enthält viele Fehler

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Leider ist der Artikel im Punkt Rauchverbote der Bundesländer stark verbesserungswürdig. Im Prinzip ist er im Moment völlig unbrauchbar und irreführend.

Was auf jeden Fall geändert werden muss, sind die verschiedenen Karten (rot, gelb, grün) zu den Rauchverboten der einzelnen Bundesländer (Gaststätten, Diskotheken, Gefängnisse usw.).

Erstens sollte in einem Artikel zu Nichtraucherschutz ein starkes Schutzniveau (also konsequente Rauchverbote) positiv besetzt sein, also grün dargestellt werden und nicht rot!

Zweitens gibt es im Prinzip nur drei wesentliche Kategorien von Ländern in Deutschland, was das Niveau von Nichtraucherschutz in Gaststätten, Diskotheken, Kneipen usw. angeht:

1) Bayern, Saarland, NRW: absolutes Rauchverbot in allen gastronomischen Betrieben. Keine Raucherräume oder Raucherbetriebe gestattet. Ebenso Rauchverbot in Festzelten. (ob man nun geschlossene Gesellschaften noch erwähnen will, sei mal dahin gestellt).

2) Hamburg, Bremen: in Hamburg sind Festzelte genauso rauchfrei wie Gaststätten - es können aber dort wie auch in Gaststätten Raucherräume eingerichtet werden. Die Anforderungen an die Einrichtung von Raucherräumen sind in Hamburg besonders hoch (zertifizierte, selbstschließende Türen mit Unterdruck, um Luftaustausch zu verhindern). In Hamburg dürfen in Raucherkneipen keine zubereiteten Speisen angeboten werden. In Bremen gilt seit 2013 ebenso ein Rauchverbot in Festzelten. 2018 soll das dortige Gesetz erneut überprüft werden.

3) die Regelungen in allen anderen Bundesländern sind mehr oder weniger gleich: Rauchen erlaubt in Nebenräumen und Raucherkneipen. Viele Ausnahmen, viele Verstöße, wenig Nichtraucherschutz.

In den 13 Bundesländern (außer Bayern, NRW, Saarland) gibt es auch - anders als die falschen Karten suggerieren - KEINE nennenswerten Unterschiede in Diskotheken. Überall können Raucherräume eingerichtet werden. Ob sich darin nun eine Tanzfläche befindet, interessiert in der Praxis ohnehin niemanden. Es wird in den allermeisten Diskotheken (z.B. in Baden-Württemberg oder Berlin) in über 90% geraucht und gegen das Gesetz verstoßen. Nur in den Ländern mit striktem Rauchverbot in der Gastronomie funktioniert der Nichtraucherschutz auch in den Diskos.

http://www.nichtraucherbund.de/Skripte/Clubstudie-fact-sheet.pdf

http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/AdWfP/AdWfP_Nichtraucherschutz_Diskotheken_Baden_Wuerttemberg_2013.pdf

Auch gibt es keine derart unterschiedlichen Regelungen zu Gefängnissen und anderen Orten wie die bunten Karten suggerieren. Eine sehr gute - und vor allem richtige - Übersicht zu den Nichtraucherschutzgesetzen hat z.B. die DGUV hier zusammen gestellt:

http://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/nichtraucher/documents/nichtraucherschutz_de.pdf (nicht signierter Beitrag von 88.77.150.185 (Diskussion) 19:20, 20. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Einige Links zu den Gesetzen funktionieren nicht mehr. Offenbar wurde teilweise wörtlich aus den Gesetzen abgeschrieben. Diese Zitate müssten gekennzeichnet werden. --Hannover86 (Diskussion) 10:29, 31. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo 88.77.150.185, ich habe nun zumindest die Gesetzeslage für die Gastronomie angepasst und auf den von dir erwähnten Stand gebracht. --Master90chief (Diskussion) 05:00, 2. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe deinen Text gerade gelesen und wegen den Farben auch schon einen Abschnitt aufgemacht. Du hast vollkommen recht, guter Nichtraucherschutz sollte in den Karten positiv mit der Farbe grün belegt werden und nicht rot. --109.192.197.84 07:58, 9. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Maßnahmen des NS-Regimes

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Fehlen bisher vollständig, unter dem NS-Regime wurde das Rauchen an verschiedene Orten, etwa im ÖPNV, in Krankenhäusern, Universitäten und in Amtsstuben verboten und Hitler wollte nach Kriegsende in ganz Europa Warnhinweise auf die Zigarettenschachteln drucken lassen. Gibt sogar hier einen Artikel Maßnahmen_gegen_das_Rauchen_im_NS-Staat, wo aber die Verbote auch nicht detailliert geschildert sind. Hier sind einige Maßnahmen genannt: https://books.google.de/books?id=yVMvBwAAQBAJ&lpg=PA82&ots=2uXmL4EBgT&dq=hitler%20rauchverbot&hl=de&pg=PA81#v=onepage&q&f=false --Blaubeermarmelade (Diskussion) 10:57, 15. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Warnfarben auf den Karten im Artikel sind falsch herum

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Rot ist eine Warnsignalfarbe, komischerweise sind aber die Bundesländer, in denen Nichtraucher ausnahmslos geschützt werden mit einer roten Farbe versehen, während Bundesländer, die keine strengen Gesetze haben, die Nichtraucher also vor dem Rauchen nicht so gut geschützt werden, mit einer grünen Farbe versehen sind. Also genau falsch herum, denn rot bedeutet, dass der Nichtraucher vom Zigarettenrauch bedroht ist, also müssten genau die Länder, die kein strenges Nichtraucherschutz haben mit der Farbe rot gekennzeichnet sein und alle anderen, in denen der Nichtraucher geschützt wird und frei ist, grün. Die Farben sollte man also ändern. Es heißt schließlich Nichtraucherschutz und nicht "wann hat der Raucher freie fahrt". --109.192.197.84 07:44, 9. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Veraltete Warnzeichen in Tabelle

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Die Tabelle verwendet das veraltete Warnzeichen nach DIN 4844-2 welche seit 2013 nicht mehr verwendet werden und sollte durch EN ISO 7010 ersetzt werden. Außerdem sind in der Tabelle gelbe Verbotsschilder die es nie gab. --87.122.168.15 04:21, 4. Feb. 2023 (CET)Beantworten