Diskussion:Oberstudiendirektor
Was bedeutet die Abkürzung OStD i.E. ? OStD i.K. bedeutet vermutlich OStD im Kirchendienst. --Skraemer 23:41, 16. Nov. 2008 (CET)
Ausnahme Niedersachsen
BearbeitenDie im Artikel als "Ausnahme in Niedersachsen" angegebene Eigenschaft als Dienstvorgesetzter habe ich herausgenommen, da es sich hier nicht um eine Ausnahme, sondern um die Regel innerhalb der ganzen Bundesrepublik handelt (von Ausnahmen abgesehen...). Grüße --Maracuja 02:47, 25. Mär. 2009 (CET)
Qualifikation von Schulleitern
BearbeitenZitat "Die Bewerber müssen sich im Bewerbungsverfahren für diese Stelle nach Leistung, Eignung und Befähigung gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes qualifizieren." Ich denke, dass im Artikel mehr auf dieses Thema eingegangen werden sollte. Das Zitat sagt aus, wie das Auswahlverfahren eigentlich ablaufen müsste. Leider ist es in vielen Fällen nicht so. Im Fall Baden-Württemberg könnte ich mindestens 30-40 Fälle aus den letzten Jahren nennen, bei denen nicht so verfahren wurde. Das Ergebnis war dann, dass Kandidaten übernommen wurden, die nicht den Anforderungen des Amtes "Oberstudiendirektor" gewachsen waren.
Mit freundlichen Grüßen aus 75015 Bretten (Melanchthonstadt) bei Karlsruhe
Michael -- 78.48.155.142 16:05, 25. Mär. 2009 (CET)
Ich bitte um Entschuldigung für meine Tippfehler in Version 1. Möglicherweise war es der Ärger über gewisse Fehlbesetzungen von Schulleiterstellen, die mich unaufmerksam gemacht haben.
Michael
-- 78.48.155.142 16:10, 25. Mär. 2009 (CET)
- Aus Niedersachsen und anderen Bundesländern ist mir bekannt, dass z.B. auch die Meinung des Kollegiums eingeholt wird. Denn ein Schulleiter, der nicht von den Kollegen akzeptiert wird, hat es schwer in der heutigen Zeit. --Kulturkritik (Diskussion) 13:28, 14. Dez. 2022 (CET)
- Das stimmt, und es ist natürlich sinnvoll. Allerdings bleibt für das Kollegium intransparent, auf welcher Basis am Ende die Entscheidung für oder gegen einen Kandidaten gefällt wird. Gruß, --Lämpel schnacken 13:32, 14. Dez. 2022 (CET)
OStDin
BearbeitenVielleicht sollte OStDin für Frauen auch erwähnt werden. --Murata 09:11, 7. Feb. 2012 (CET)
- Nein, ist selbstverständlich, meint --77.4.90.252 11:41, 3. Mai 2012 (CEST)
A 13
BearbeitenIch habe das A 13 aus dem Text gelöscht. Es können sich nicht alle A 13, A 14 und A 15 Lehrkräfte auf A 16 bewerben. In Bayern ist dies seit mehreren Jahren nicht erlaubt. Der Ausschreibetext gibt als formales Kriterium mindestens das Statusamt A 14 an. Das dürfte mittlerweile in einigen Bundesländern gleich sein. Mit A 13 darf man sich nicht einmal auf die Stellvertreterstelle (A 15 + Amtszulage) oder die erweiterte Schulleitung (A 15) bewerben.