Diskussion:Ohrfeige

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Lektor w in Abschnitt Ohrfeige als Straftat

Ohrfeige als Straftat

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teileweise sehr umgangssprachlich, außerdem wäre es vielleicht nett das ganze als Straftat im Sinne einer Körperverletzung zu definieren. 80.136.147.197 22:29, 26. Aug. 2006‎

Ich halte es ebenso für notwendig, den Leser darauf hinzuweisen, dass es sich bei einer Ohrfeige um den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt. Ein gewisser Herr Romwriter scheint aber Ohrfeigen für vollkommen legitim zu halten und entfernt permanent den Hinweis. (siehe Versionsgeschichte) --Gamsbart 12:23, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Dazu gibt es inzwischen den Abschnitt Ohrfeige#Die Ohrfeige im Strafrecht. --Lektor w (Diskussion) 05:56, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Problematischer Satz

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Der letzte Satz im Hauptabsatz lehnt sich wohl mehr an diverse Vorabendprogramme im Fernsehen denn an die Wirklichkeit! --Sepia 18:50, 21. Sep 2006 (CEST)

Ich habe den Satz ganz gestrichen. Wikipedia ist eigentlich nicht dazu da, körperliche Gewalt als probates Mittel zur Lösung von gesellschaftlichen Konflikten darzustellen (Belege? -> Reine Behauptung!) - oder gar zu empfehlen! --Sepia 18:56, 21. Sep 2006 (CEST) erledigtErledigt

"Ohrfeige" als Richtungsangabe

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Kenne als schweizerdeutscher Muttersprachler nur "der Ohrfeige nach", womit "im Gegenuhrzeigersinn", also von rechts nach links, gemeint ist. Da unsere Kultur Rechtshänder-geprägt ist, werden Ohrfeigen wohl mehrheitlich mit der rechten Hand, also im Gegenuhrzeigersinn, ausgeteilt. --Fäberer 18:10, 8. Dez. 2007 (CET) sehe gerade, dass wir uns ja bezüglich Uhrzeiger einig sind... aber mundartl. eben "der Ohrfeige nach", nicht "zur Ohrfeige hin", das tönt für Schweizer Ohren wie "im Uhrzeigersinn". Gruss --Fäberer 18:12, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Das ist ausnahmsweise mal ein konstruktiver, hilfreicher, nicht bloss denunziatorischer Hinweis, den ich gleich weiter für die Verbesserung meiner lexikalischen Arbeit verwenden kann. Danke dafür. --83.181.100.153 00:38, 9. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Schön, aber was steht denn nun in Michael Kühntopfs Schweiz-Lexikon. Sach- und Sprachlexikon zur Schweiz: „der Ohrfeige nach“ oder „zur Ohrfeige hin“? --80.129.123.50 01:11, 9. Dez. 2007 (CET)Beantworten
in der 3. Auflage stand (wohl nicht ganz korrekt) "zur Ohrfeige hin", in der 4. Auflage (besser): "der Ohrfeige nach" --83.189.157.69 02:43, 9. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe es etwas wikipedia-üblicher formatiert. Die 4. Auflage bietet der Verlag allerdings noch gar nicht an: [1]. --80.129.72.250 10:33, 9. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Herr Kühntopf
Schön, dass Sie sich solche Hinweise so zu Herzen nehmen, dass sie in die 4. Auflage Ihres Werkes einfliessen werden. Obwohl Wikipedia ja auch immer wieder im Kreuzfeuer der Kritik steht und manche ihr lexikalische Qualitäten gerne absprechen, muss doch festgestellt werden, dass Wiki sich täglich ändert und oft bessert. Wenn allerdings zu befürchten ist, dass ein Grossteil Ihres Werkes ähnliche Qualitäten hat, wie der hier festgestellte (wenn auch kleine) Fehler, Ihr Eintrag zur "Familie Zero" [2] (siehe Diskussion [3]) oder zu "Kinder der Schande" [4] (Diskussion: [5]) (Man beachte die jeweiligen "Old-ID-Links" zu den Original-Beiträgen dieser "IP"), dann kann nur konstatiert werden, dass Ihr Buch eindrücklich demonstriert, wie schwer manche helvetischen Eigentümlichkeiten für Aussenstehende zu begreifen sind.... Das Buch verstehe ich in diesem Sinne als "Spiegel der schweizerischen Unverständlichkeit", die Verweise darauf erfüllen aber die Kriterien von Wikipedia:Literatur leider nicht immer.... Gruss --Fäberer 23:59, 9. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Also hat der Autor selbst hier gelernt, wie es richtig heißt, wird das in eine mögliche zukünftige Auflage seines Book-on-Demand übernehmen und gibt das anscheinend fehlerhafte Buch hier als Beleg an? Es ist bereits nicht akzeptabel, Wikipedia als Quelle anzugeben, aber das ist ja erst recht daneben. --80.129.121.236 11:29, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten

„Oberster Gerichtshof“

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Es gibt in Deutschland keinen "Obersten Gerichtshof". Hier fehlt auch die Quellenangabe. (nicht signierter Beitrag von 194.254.62.11 (Diskussion) 20:27, 26. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Ist anscheinend erledigt, in der aktuellen Version des Artikels kommt "Gerichtshof" nicht vor. --Neitram  17:53, 5. Sep. 2017 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

Backenstreich

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Nur weil ich gerade drübergestolpert bin: Der Brockhaus kennt den Backenstreich (Redirect auf diesen Artikel) als Rechtssymbol der Freilassung römischer Sklaven, der Wehrhaftmachung von Knappen, der Lossprechung von Handwerksgesellen und anderem mehr. Das sollte - mit anständigen Quellen belegt - hier eingefügt werden. --Zinnmann d 02:46, 16. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Wurde inzwischen eingefügt. --Neitram  17:54, 5. Sep. 2017 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

Tangential?

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Im 1. Satz steht momentan "tangentialer", mit Link auf Tangente. Wie ist das bitte gemeint? Eine tangentiale Bewegung ist m.E. eine, die nicht zum Objekt hin gerichtet erfolgt, sondern eher parallel, so dass die Oberfläche nur eben ganz leicht gestreift wird. Dann wäre aber eine Ohrfeige, die die Wange "richtig", also nicht nur streifend, trifft, keine Ohrfeige? --Neitram  17:46, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Lösch das "tangential" und ersetze "in das Gesicht" durch "auf die Backe/Wange". Das "tangential" wurde nicht belegt: Spezial:Diff/153248302. 91.54.45.246 18:14, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Done. --Neitram  08:32, 6. Sep. 2017 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

"Dachtel" nicht erwähnt?

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Warum wird in Dachtel ein Hinweis auf den Begriff Ohrfeige gemacht, aber in diesem Artikel Ohrfeige der Begriff Dachtel nicht erwähnt? Ich denke das sollte hier auch rein, wenigstens in einen Halbsatz. --Wurgl (Diskussion) 11:23, 3. Okt. 2017 (CEST)Beantworten