Diskussion:Personenfahndung
Überarbeitungswürdig
BearbeitenStruktur, vor allem die rechtlichen Instrumentarien und die polizeitaktischen trennen. Die Maßnahmen aufführen und dann dahinter die Rechtsgrundlagen oder getrennte Abschnitte? PVB 10:42, 14. Jan. 2007 (CET)
- Problematisch sind mMn vor allem drei Punkte:
- Der Abschnitt "Zielpersonen" ist so unbrauchbar. Die Liste sieht aus als wäre sie aus einer Richtlinie oder einem Lehrbuch kopiert worden.
- Im Abschnitt "Durchführung" werden lauter Sonderfälle beschrieben, aber nicht die Personenfahndung als solche.
- Es besteht eine Diskrepanz in der Abgrenzung zur Zielfahnung: Im zweiten Satz wird klar gesagt, dass die Personenfahndung keine Zielfahndung ist, unter "Durchführung" ist die Zielfahndung dann plötzlich ein Unterfall der Personenfahndung.
- Eine Fahndung ist ebenfalls von privaten Instituten durchführbar, Fahndung == Suche != polizeiliche Suche. (nicht signierter Beitrag von 80.187.111.25 (Diskussion) 19:11, 5. Feb. 2011 (CET))
- Allgemein ist der Artikel grottig. Eine Anfrage beim Rechtsportal [1] blieb ergebnislos. Mangels Sachkenntnis wage ich mich nicht selbst an einen Umbau. --elscheffe 17:41, 4. Nov. 2009 (CET)
Wer schreibt denn Personen zur Fahndung aus? Brauchts dafür einen Gerichtsbeschluß oder macht das irgendein Polizist locker-flockig wie im Krimi? Was ist mit anderen Ordnungsbehörden? --Ulath (Diskussion) 14:42, 25. Sep. 2023 (CEST) Immer noch nicht bereit, wieder mehr zu machen, als zu fragen.
Geschichte: Erste Personenfahndung im Fernsehen
BearbeitenDie erse Fahndung im Fernsehen fand am 7. November 1938 in Berlin im Fernsehsender Paul Nipkow statt.
Kat:Spezialeinheit
BearbeitenKann mir jemand sagen warum der Artikel hier in der Kat:Spezialeinheit ist?--Sanandros (Diskussion) 11:46, 1. Mär. 2015 (CET)
- OK ist jetzt drausen.--Sanandros (Diskussion) 12:14, 18. Apr. 2015 (CEST)
Fahndung, um das Auftreten wahrzunehmen
BearbeitenWas heißt das?
Danke&Gruß, Ciciban (Diskussion) 16:56, 11. Jul. 2017 (CEST)
Warum wird der Abschnitt, in Diesem Artikel nicht bearbeitet?
Wenn der Berufstand, von dem Schreiber PVB nicht dargelegt werden, kann wie schon einmal erwähnt, hat Dieser doch Recht. Gruß Banjo