Diskussion:Polizeikontrolle

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 93.206.63.139 in Abschnitt Mehr Details

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Es wäre wünschenswert, was bei einer Personenkontrolle durchsucht werden darf. Darf "in Augenschein" genommen werden oder bei leichtesten Verdachtslagen Inhalte sämtlicher Kleidungsstücke und Taschen?

Ich denke, dass trotz Ländergesetze das ziemlich ähnlich gehandhabt wird. (nicht signierter Beitrag von 93.206.63.139 (Diskussion) 18:32, 18. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten