Diskussion:Präventivdoktrin
Art. 2 (4) UN-Charta verbietet die Anwendung von Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen - lese ich hier nicht das erste Mal. Aber in der UN-Charta selbst steht doch nichts davon. Da ist einzig von friedliebenden Staaten die Rede, die Mitglied der UN werden können. Daraus kann man ja wohl kein allgemeines Gewaltverbot ableiten, oder? Oder bezieht sich das Gewaltverbot auf etwas anderes? Vielleicht kann mich jemand aufklären? Danke
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