Diskussion:Privatinsolvenz
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Rechtsänderung 2021
BearbeitenWenn jemand Lust und Zeit hat, könnte man sich in die Rechtsänderung mit Inkrafttreten 01.01.2021 einlesen. https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/insolvenzrechtsreform-eroeffnet-neue-sanierungsmoeglichkeiten_210_528582.html Es sind glaube ich nur noch 3 Jahre.--Stefan (Diskussion) 16:22, 26. Jul. 2021 (CEST)
- Glauben hilft. Ein Blick ins Gesetz bestätigt das aber hier: §287 II InsO. Allerdings habe ich den Artikel von Berufs wegen auf der Beobachtungsliste, und in meiner Freizeit werde ich den Teufel tun, irgendwas insolvenzrechtliches zu lesen oder zu schreiben. -- Tobias Nüssel (Diskussion) 19:40, 26. Jul. 2021 (CEST)
Einleitung und auch Redundanz
BearbeitenIch halte die Einleitung für etwas unglücklich, wobei ich aber nur das deutsche Insolvenzrecht kenne. Genauer halte ich sie für falsch: Eine Privatinsolvenz ist im deutschen Recht alles, was keine Firmeninsolvenz ist. Privatinsolvenzen können auch Regelinsolvenzverfahren sein, nämlich bei noch Selbstständigen, etwa Freiberuflern, oder ehemals Selbstständigen mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen oder mehr als 20 Gläubigern, die vom Verbraucherinsolvenzverfahren ausgeschlossen sind. Von daher besteht auch keine vollständige Redundanz zum Artikel zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Verbraucherinsolvenzverfahren findet zwar bei der großen Mehrzahl der Privatinsolvenzen statt, aber eben nicht bei allen. -- Tobias Nüssel (Diskussion) 17:07, 29. Jan. 2022 (CET)
- Gerne ändern, wenn Expertise vorhanden ist. An der mangelt es hier öfter als man denkt. --Mathze (Diskussion) 12:12, 26. Jan. 2025 (CET)
- Ich habe keinen Bock, in meiner Freizeit über etwas zu arbeiten, was ich beruflich mache: Volljurist, in einer Schuldnerberatung tätig.--Tobias Nüssel (Diskussion) 17:24, 26. Jan. 2025 (CET)
- Hallo @Tobias Nüssel, na es war ja nur eine Ermutigung von mir, mehr nicht. Niemand ist gezwungen, hier mitzumachen. Viele Grüße --Mathze (Diskussion) 20:59, 26. Jan. 2025 (CET)
- Ich habe keinen Bock, in meiner Freizeit über etwas zu arbeiten, was ich beruflich mache: Volljurist, in einer Schuldnerberatung tätig.--Tobias Nüssel (Diskussion) 17:24, 26. Jan. 2025 (CET)
Wohlverhaltensphase
BearbeitenWie lang ist die Wohlverhaltensphase ist Deutschland?--2001:9E8:F12:A200:7DB1:37E1:110E:AE3E 21:00, 29. Jan. 2025 (CET)
- Das Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung ist das, welches gesetzlich geregelt drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens dauert. Das Insolvenzverfahren (das sind im Grunde zwei Verfahren) dauert, bis der Insolvenzverwalter mit der Verwertung der Insolvenzmasse fertig ist. Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum zwischen Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung. Es kommt also drauf an: Das Insolvenzverfahren kann recht schnell gehen (z.b. beim erwerbsunfähigen Rentner ohne jedes Vermögen), aber auch extrem dauern (z.b. der Schuldner hat noch Ansprüche, die der Insolvenzverwalter erst durch alle Instanz einklagen und beim zahlungsunwilligen Gläubiger des Schuldners eintreiben will), im Extremfall sogar länger als drei Jahre. Es gibt also Verfahren, die nie die Wohlverhaltensphase erreichen, aber die sind selten.--Tobias Nüssel (Diskussion) 22:58, 29. Jan. 2025 (CET)