Diskussion:Rüstlöschfahrzeug
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Bahrmatt in Abschnitt Straßenwaschanlage
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zulässige Gesamtmasse
BearbeitenHi!
Beim zulässigen Gesamtgewicht sind 15 Tonnen angegeben, wenn man sich aber neue Fahrzeuge ansieht (wie auch unser neues RLFA 2000/200 Tunnel - siehe auch http://www.noelfv.at/feuerwehr/incontent/sites/1/DE/template_2329.asp ) dann entdeckt man auch RLFs mit bis zu 18 Tonnen!
SG, Steini -- 167.83.109.21 14:54, 30. Dez. 2008 (CET)
- Da hast du sicher recht, aber Tunnel hat natürlich mehr Beladung. Ein Höchstgewicht ist in den Baurichtlinien nicht angegeben. Durch die Normausrüstung ergibt sich nur das MIndestgewicht. Mehr zu haben ist nicht verboten. --K@rl 16:01, 30. Dez. 2008 (CET)
Erledigt
Straßenwaschanlage
Bearbeiten"Auch Straßenwaschanlagen sind öfters zu finden." wurde am 27.10. als "unschlüssig" entfernt. Im Heft "160 Jahre Feuerwehr Graz" gibt es eine Foto, das aber sehr wohl ein an eine FF verkauftes HLF der BF Graz mit Waschanlage zeigt.Abutoum (Diskussion) 09:23, 28. Okt. 2013 (CET)
- Ein Beispiel rechtfertigt nicht die Verwendung des Wortes "öfters". Falls Belege / gesicherte Kenntnisse existieren, dass derartige "Straßenwaschanlagen" des Öfteren an RLF's zu finden sind, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 13:48, 29. Okt. 2013 (CET)