"in Gesetzen wie dem Urheberrechtsgesetz bedeutet es 'Randnummer'."

Wo im UrhG wird denn die Abkürzung Rn verwendet? – In juristischer Fachliteratur (Kommentare, Lehrbücher) sind oft Randnummer angebracht, weswegen man bei der Quellenangabe die Abkürzung "Rn." oder "Rdn." verwendet. --kh80 •?!• 05:42, 23. Mär 2005 (CET)

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