Diskussion:Radfahrstreifen

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A01:599:405:7F2A:9455:BCFF:78E6:140A in Abschnitt Kritik am Radfahrstreifen - fehlt

Abschnitt Kritik: WP:Q & WP:TF

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Moin! Bitte den Abschnitt Kritik valide belegen und ggf. unter Gesichtspunkten von WP:TF überarbeiten, andernfalls gedenke ich ihn nach Wartefrist gänzlich zu entfernen. Dank & Gruß --GUMPi (Diskussion) 12:14, 28. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Nach nunmehr 22 Tagen: Abschn. Kritik entfernt. --GUMPi (Diskussion) 14:16, 19. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Bildbeschreibung nicht objektiv

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"Erfolg" ist ein subjektiver, wertender Begriff des Autors und ist hier bei der Bildbeschreibung fehl am Platze:
"Die Radfahrstreifen in der Wachmannstraße, Bremen-Schwachhausen, sind ein Erfolg des ADFC und der örtlichen Grünen. Vorher hatte die Straße hier Bordsteinradwege."
Besser wäre (kenne aber die genauen Umstände nicht) eine Formulierung wie
"Die Radfahrstreifen in der Wachmannstraße, Bremen-Schwachhausen, sind durch eine Initiative des ADFC und der örtlichen Grünen entstanden. Vorher [...]".--95.91.249.63 21:46, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Erst jetzt gesehen: "Erfolg" ist ein subjektiver, wertender Begriff des Autors und ist hier bei der Bildbeschreibung fehl am Platze -> Dieser Aussage kann ich mich nur anschließen. Ich hatte versucht die Bildunterschrift durch eine fachliche Aussage zum Bild zum ersetzen. Leider hat der Urheber des Bildes diese Änderung nicht akzeptiert. Nach zweimal Rücksetzen durch den Urheber habe ich es gelassen... Teamarbeit im Wiki ist für mich jedenfalls was anderes... --Dirk Schmidt (Diskussion) 20:04, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Wie ich sehe sind auch andere meiner Meinung. Das freut mich. Vielleicht akzeptiert der Urheber des Bildes das diesmal. Das würde mich sehr freuen!. --Dirk Schmidt (Diskussion) 20:22, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Aha: Jetzt gibt es hier auch noch einen POV-Verwurf. "Vielen Dank" dafür... Ich könnte jetzt mit mehreren fachlichen Quellen belegen, das ein direktes Blickfeld für den Radverkehr sicherer ist, als wenn Radfahrer für KFZ-Fahrer an Einmündungen quasi unsichtbar hinter parkenden Autos illegal auf Gehwegen und hoch gefährlichen Bordsteinradwegen hervorschliessen...Genau deshalb gibt es ja den Radstreifen... Aber das hier in meinen Augen in der Bildunterschrift überflüssige Belegen lasse ich jetzt... Es wird Zeit, das ich als Fachmann eben mal wieder einen großen Bogen um die deutsche Wikipedia schlage... --Dirk Schmidt (Diskussion) 21:42, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Hmm, geht es hier der Überschrift nach nicht um Objektivität? @Dirk Schmidt: Wie wäre es denn dann mit etwas mehr Gründlichkeit und Sachlichkeit? Du schriebst umseitig in der Bildunterschrift, dass das direkte Blickfeld „sicher“ sei, das ist reiner POV und hat einen ganz anderen Aussagegehalt als sicherer (was unzweifelhaft ist). Im Übrigen ist der Zweck einer Bildunterschrift nicht, Artikelinhalt beizusteuern, sondern das Bild selbst zu beschreiben - die aktuelle BU geht inhaltl. deutl. darüber hinaus, was ich akzeptierte (obgleich das Bild m.E. keinen nennenswerten Mehrwert zum oberhalb angeordneten Bild besitzt - eines von beiden sollte zur Illustration genügen, gleich welches davon - und leider letztlich scheinbar mehr als Bühne denn als sachorientierte Textergänzung genutzt wird), doch ist dort in jedem Fall der falsche Ort für tendenziöse Aussagen, deren Standpunkt zuzuweisen wäre. Als selbsternannter Fachmann ist dir nicht die legale Nutzungsmöglichkeit von Gehwegen zum Radfahren bekannt bzw. präsent, mal so ganz abgesehen von einer sachlich neutralen Schreibweise nebst Berücksichtigung der Lebensrealität...? Gute Nacht. --GUMPi (Diskussion) 23:58, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Als selbsternannter Fachmann ist dir nicht die legale Nutzungsmöglichkeit von Gehwegen zum Radfahren bekannt bzw. präsent, mal so ganz abgesehen von einer sachlich neutralen Schreibweise nebst Berücksichtigung der Lebensrealität...? ...Vorurteile bestätigen sich leider öfter als man denkt. Vielen Dank für die Blumen. Weitere Diskussion erübrigt sich hier für mich. --Dirk Schmidt (Diskussion) 21:45, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Damit auch der letzte meine obige Aussage versteht: Kinder unter acht Jahren dürfen den Radfahrstreifen nicht nutzen, sondern müssen mit dem Rad auf dem Gehweg fahren; ab Vollendung des achten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres dürfen Kinder weiterhin den Gehweg befahren, müssen es jedoch nicht mehr.
Die Lebensrealität zeigt recht häufig auf, dass Radfahrstreifen nicht hinreichend genutzt werden: Gehwegnutzung, bspw. seitens mitfahrender Eltern unter achtjähriger Kinder (noch[?] illegitim), jedoch vielfach auch durch ältere Mitmenschen, die sich auf dem Gehweg sicherer zu fühlen scheinen, und Fahrbahnnutzung, insbesondere durch sportlich ambitionierte (Renn)radfahrer, sowie das Befahren in falscher Richtung sind keine seltenen wenngleich auch selten geahndeten Ordnungswidrigkeiten. --GUMPi (Diskussion) 22:32, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten
  • Geisterradler: Das Befahren in der falschen Richtung kommt zwar leider auch auf Radfahrstreifen und sogar Schutzstreifen vor, aber doch seltener als auf Bordsteinradwegen.
  • Objektivität und Belgbarkeit des Wortes "Erfolg":
    • Wenn ein Verband und eine Partei sich für etwas eingesetzt haben, was dann auch verwirklicht wurde, ist diese Realisation objektiv ihr Erfolg.
    • Belegen ließe sich dieser Erfolg mit Sitzungsprotokollen von Beiratssitzungen und Runden Tischen. Protokolle der Beiratssitzungen könnten im Internet stehen, Protokolle von Arbeitsgruppen aus Behörden- und Verbändevertretern gelten als behördenintern.--Ulamm (Diskussion) 18:46, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Autos dürfen nicht drauf halten?

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Da es sich um einen Sonderweg für Radfahrer handelt, dürfen andere Verkehrsteilnehmer ihn nicht benutzen,[1] auch nicht zum Halten und Parken. Nur das Überqueren, z. B. zum Erreichen von Parkständen, ist unter Beachtung des Radverkehrs erlaubt.

Ich habe das in der in der Fußnote angegebenen Quelle nicht gefunden. Dort ist von Radwegen und Fahrradstraßen die Rede, aber nicht von Radfahrstreifen. Kann jemand den Beleg korrigieren oder präzisieren? Ich habe etwas anderes gehört (gerüchteweise, ohne es belegen zu können): daß das Halten auf Fahrradstreifen für Autos erlaubt ist. --Rarus (Diskussion) 18:28, 13. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Autos dürfen auf Schutzstreifen halten, aber nicht Parken. Auf Radfahrstreifen dürfen Autos weder Parken noch halten, da sie formalrechtlich einem Radweg entsprechen und in der Regel auch so beschildert sind (Ausnahmen in Berlin oder Hamburg, wo es aber vorrangig darum geht, das Thema Benutzungspflicht zu umgehen.--Rustikal (Diskussion) 14:03, 17. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Zu Hamburg; Es gab im verkehrsportal.de mal eine Diskussion über ein Parkknöllchen auf einem "Streifen" mit durchgezogener Linie, der so zugeparkt war, dass man die Piktogramme tw. nicht mehr sah als Parker ... Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde dort ein Dokument der HH Polizei verlinkt, nach der die davon ausgehen, dass "selbstverständlich" auch ohne Schilder einer Benutzungspflicht bestünde ... Der Faden war's: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=117364&st=0 Achtung lang ... In #37 taucht das erstmals auf. --Mueck (Diskussion) 13:01, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Bei Radfahrstreifen ist das Halten übrigens auch daneben unzulässig: Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen. (Anlage 2 Randnummer 18 (Zeichen 237) Nummer 2 StVO) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist. (Anlage 2 Randnummer 68 (Zeichen 295) Nummer 2 a StVO) (Anlage 2 Randnummer 68 (Zeichen 295) Nummer 2 a StVO) Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird. (Anlage 2 Randnummer 68 (Zeichen 295) Nummer 3 b StVO)
Auf Schutzstreifen ist das Halten zulässig, wenn es ansonsten durch nichts verboten wird und dabei der Radverkehr nicht gefährdet wird: Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken. (Anlage 3 Randnummer 22 (Zeichen 340) Nummer 2 und 3 StVO) --nenntmichruhigip (Diskussion) 08:42, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Radfahrstreifen nur bei Radfahrsymbol auf blauem Grund?

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Im Text heißt es: Ein Radfahrstreifen ist in Deutschland mit einer durchgezogenen Linie (Verkehrszeichen 295, in der Regel 25 cm breit, Breitstrich) von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge abgetrennt und mit dem Verkehrszeichen 237   gekennzeichnet. Die Frage ist nun, auf welchem der drei Fotos ein Radfahrstreifen mit der vorher zitierten Definition abgebildet ist:

Das Zeichen 237, also das weiße Fahrradsymbol auf blauem Grund, sehe ich nur auf dem Foto von der Bremer Wachmannstraße. Das ist doch arg verwirrend, denn laut Bildunterschrift bei den anderen beiden Fotos, also bei denen mit einfacherem Radsymbol, handelt es ich dort auch um Radfahrstreifen.

--Exilsaarländer (Diskussion) 14:12, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Nachtrag: Laut Info auf den Seiten bussgeldkatalog.de gibt es zwei Arten von Radfahrstreifen:
a) mit weißer durchgezogener Linie (Verkehrszeichen 295) abgegrenzt und mit weißem Fahrradpiktogramm versehen: Befahren nur für Radfahrer erlaubt, Parken und Halten für alle Fahrzeuge verboten
b) mit weißer durchgezogener Linie (Verkehrszeichen 295) abgegrenzt und mit weißem Fahrradpiktogramm auf blauem Grund (Verkehrszeichen 237) versehen: Befahren für Radfahrer geboten (Benutzungspflicht), Parken und Halten für alle Fahrzeuge verboten
Demnach ist die Definition hier im ersten Satz des Artikels falsch, da hierbei der Fall a) ausgeschlossen wird:
Ein Radfahrstreifen ist in Deutschland mit einer durchgezogenen Linie (Verkehrszeichen 295, in der Regel 25 cm breit, Breitstrich) von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge abgetrennt und mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet.
Um sowohl a) als auch b) zu berücksichtigen, müsste der Satz lauten:
Ein Radfahrstreifen ist in Deutschland mit einer durchgezogenen Linie (Verkehrszeichen 295, in der Regel 25 cm breit, Breitstrich) von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge abgetrennt und mit einem weißen Fahrradsymbol oder mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet. Und weiter: Bei der Kennzeichnung mit dem Verkehrszeichen 237 besteht für Radfahrer Benutzungspflicht.
Experten oder für diejenigen, die sich für den Artikel verantwortlich zeichnen, sollten das mal überprüfen und den Text entsprechend ändern.
--Exilsaarländer (Diskussion) 09:22, 5. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Wahrscheinlich ist das Schild auf den anderen beiden Fotos einfach nicht zu sehen. --MB-one (Diskussion) 17:37, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Reichlich spekulativ. Nachtrag: ... außerdem höchstwahrscheinlich falsch. Bisher dachte ich, dass bei WP belegbare Fakten erforderlich sind und keine Vermutungen.--Exilsaarländer (Diskussion) 17:51, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Der Radfahrstreifen ist ein Radweg auf der Fahrbahn, der in der Regel benutzungspflichtig sein soll(te) und daher seit 1998 dann ein blaues Schild mit Zeichen 237 haben soll. Hamburg macht dies nicht, zwei Bilder stammen aus Hamburg... also nicht ein Wikipedia-Fehler, sondern eine spezielle Konstruktion eines Bundeslandes, was im Föderalismus öfter mal vorkommt--Rustikal (Diskussion) 19:57, 29. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Na sowas, bisher dachte ich immer, die StVO sei Bundesrecht?! --Exilsaarländer (Diskussion) 20:56, 29. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Also laut Bundesrecht gibt es eine Benutzungspflicht nach § 2 (4) S. 2 nur dann:
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
... also nur mit einem dieser 3 Zeichen, Radstreifen auf der "Fahrbahn" (die dort dann rechtlich keine mehr ist, sondern Sonderweg) dabei nur mit Vz 237 laut VwV-StVO. Was ein Verkehrszeichen ist, findet sich in § 39 (5):
Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. ... Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.
Ein auf die Straße gemaltes blau-weißes 237 kann also nur die Wiedergabe eines Blech-237 sein. Fehlt das Blech-237 ist das aufgemalte 237 nur "Kunst am Bau" ohne Regelungsgehalt. Ein rein weißes Fahrrad ist noch weniger ein benutzungspflichtauslösendes Vz 237, sondern nur ein Piktogramm und keine Vz-Wiedergabe, erforderlich allerdings beim Schutzstreifen, um einen solchen aus einer 340er Linienmalerei zu machen, ansonsten auch nur hinweisender Charakter.
Die davon abweichende "HHStVO" "gilt" nur solange, bis
- ein die angebliche B-Pflicht ignorierender Radler erwischt wird
- dieser ein "Ticket" bekommt
- dieser Einspruch dagegen einreicht
- das Verfahren gegen diesen nicht gleich beim Ordnungsamt oder spätestens beim Gericht sang- und klanglos eingestellt wird (dann würde das Ergebnis wohl nie bekannt)
- sondern ausgeurteilt wird zugunsten des Radlers und der das auch öffentlich macht. Dann erst wird allgemein bekannt, dass diese, und nur dieser, Passus der "HHStVO" ungültig ist und ab sofort die Bundes-StVO anzuwenden ist ...
Irgendwo in den Untiefen diese Diskussion http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=117364 ist übrigens ein Hamburger Dokument verlinkt, das sozusagen die "HHStVO" zu diesem Thema enthält ... Man will wohl eine B-Pflicht aus dem Rechtsfahrgebot ableiten, nur gilt das nur auf Fahrbahnen und der Breitstrich gliedert den Streifen ja aus dieser aus ... Und Seitenstreifen, mehr ist ein Radstreifen ohne Blech-237 nicht, sind nun mal nicht b-pflichtig ... Zum Parken siehe Verweis auf die Disk. --Mueck (Diskussion) 22:44, 2. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Kinder Rollschuhfahren mit Aufsichtsperson?

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Ist das so gemeint oder ein Schreibfehler: „Kinder unter zwölf Jahren dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, Rollschuh fahren, sofern sie nicht Inhaber eines Radfahrausweises gemäß § 65 StVO sind“?

Was hat der Rollschuh dort verloren? (nicht signierter Beitrag von 2003:D8:5F15:DA00:B577:BD42:4C12:7F8A (Diskussion) 23:59, 2. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Kritik am Radfahrstreifen - fehlt

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Radfahrstreifen sind Bodenmarkierung mit weisser Farbe, sind aber offensichtlich keine getrennten und zumindest teilweise physikalisch gesicherte Radwege, Radspuren, etc. . Nachdem sie somit im Starken Gegensatz zum Konzept geschützter Radinfrastrukturen ist, ist hier eine kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept Radfahrstreifen angebracht. Wikipedia ist kein juristische Publikation, in welcher juristische Begrifflichkeit dargestellt werden, sondern orientiert sich an beibiegen Lesern. Insofern sind Begrifflichkeit und reale Gegebenheiten zu berücksichtigen. (nicht signierter Beitrag von Radeln (Diskussion | Beiträge) 18:23, 16. Jan. 2022 (CET))Beantworten

Bitte versuche, noch etwas konkreter zu werden.
Vielleicht findest Du die vermissten Aussagen hier: Radverkehrsanlage#Unterschiedliche_Positionen_zum_Radweg ?
Hattest Du diesen Abschnitt bemerkt? --> Diskussion:Radfahrstreifen#Abschnitt_Kritik:_WP:Q_&_WP:TF
Wenn Du in den damals gelöschten Passagen etwas Sinnvolles findest, so übernehme es gerne wieder in der Artikel. Am besten jedoch mit Beleg, sonst wird es evtl. bald wieder gelöscht ...
vielen Dank und beste Grüße,
Kai Kemmann (Diskussion) - Verbessern statt löschen - 02:53, 18. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Hier liegt eine Verwechselung mit dem Schutzstreifen für Radfahrer vor. --2A01:599:405:7F2A:9455:BCFF:78E6:140A 07:27, 26. Okt. 2023 (CEST)Beantworten