Diskussion:Recht auf Bildung
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Ot in Abschnitt Für Inhaftierte?
Für Inhaftierte?
BearbeitenWeiß jemand, wie weit das Recht auf Bildung für Inaftierte geht? Magnus Gäfgen beispielsweise legte in Haft das 1. juristische Staatsexamen ab. --Anti 11:43, 8. Mär. 2012 (CET)
- Moin! Artikel 26 gilt auch für gäfken und co (menschen) sinngemäß in den jeweiligen bundesländern - Behauptung ohne beweis. Wikipedia:Auskunft ist für die frage wohl auch die besser seite. Gruß--ot (Diskussion) 12:41, 8. Mär. 2012 (CET)