Diskussion:Republik Cospaia

Letzter Kommentar: vor 12 Tagen von HH58 in Abschnitt Aufteilung oder nicht ?
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Aufteilung oder nicht ?

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Im Jahr 1826 wurde ein Abkommen zwischen dem Großherzogtum Toskana und dem Kirchenstaat geschlossen, welches das Ende der Republik Cospaia und deren Eingliederung in die Gemeinde San Giustino zur Folge hatte. In welchem Staat lag dieser Ort damals - in der Toskana oder im Kirchenstaat ? In San Giustino hast du dagegen den Abschnitt eingefügt 1826 wurde das Gebiet (3,3 Quadratkilometer) dann zwischen der Toskana und dem Kirchenstaat aufgeteilt. - also wurde doch nicht das gesamte Gebiet nach San Giustino eingemeindet ? Ich gehe mal nicht davon aus, dass San Giustino gleichzeitig in zwei Staaten lag ... --HH58 (Diskussion) 11:42, 6. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Hallo HH58, im EN 2 steht, dass die Republik Cospaia nach einer Vereinbarung zwischen dem Großherzogtum Toskana und dem Kirchenstaat in zwei Teile geteilt wurde, wobei ein Teil an das Großherzogtum Toskana und ein Teil an den Kirchenstaat ging (irgendwo habe ich auch gelesen, dass der „größere“ Teil an den Kirchenstaat ging, kann aber gerade die Lit.Stelle nicht finden). Zur genauen Aufteilung habe ich keine Literatur gefunden. San Giustino gehörte seit dem 16. Jahrhundert zum Kirchenstaat. --Mister Pommeroy (Diskussion)   12:40, 6. Nov. 2024 (CET)Beantworten
P.S.: auch heute gibt es Städte, die in zwei Staaten liegen, etwa Laufenburg (Baden) oder Baarle. Sollte ich noch etwas genaueres über die Teilung von Cospaia finden, werde ich es noch ergänzen. --Mister Pommeroy (Diskussion)   12:46, 6. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Zumindest Baarle kannte ich schon - bei diesen Beispielen handelt es sich aber formell um jeweils zwei getrennte Städte, auch wenn sie baulich zusammenhängen und die Einwohner munter hin und her wechseln. --HH58 (Diskussion) 13:01, 6. Nov. 2024 (CET)Beantworten