Es heißt Rißwerk mit "ß" und nicht Risswerk. Zum ist dies im altuellen Gesetzestext so fordert und zum anderen handelt es sich um einen jahrhunderte lang benutzten Eigennamen und auch einen feststehenden Begriff.

Das ist Unsinn, das Wort Risswerk ist kein Eigenname und wird nach neuer Rechschreibung mit Doppel-s geschrieben. Dass der Gesetzgeber wegen der Rechtschreibreform nicht alle Gesetze, Verordnungen und Vorschriften novelliert, ist wohl kaum sinnvoll.


Zu schreiben etwas sei "Unsinn", ist eher unsachlich und deshalb auch nicht wirklich Erkenntnis fördernd. Das Wort "Rißwerk" ist ein Eigenname, nämlich die Bezeichnung für eine Urkunde, welche vom Gesetzgfeber für Bergbaubetribe gefordert. Ähnlich wie bei Familiennamen, welche sicherlich nicht durch die Rechtschriebreform geändert werden, besteht der Name "Rißwerk" weiterhin. In Analogie hierzu erhalten Personen mit "ß" in Ihrem Nachnamen (z.B. Reißner), auch keine neuen "angepaßten" Namen. Eine Außnahne stellt die Schreibweise des Namens "Rißwerk" in Versalien dar: hier "RISSWERK" und zwar nur deshalb, weil die deutsche Sprache kein "scharfes s" in der Großschreibung kennt.

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