Diskussion:Satellitenstaat

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Hajo-Muc in Abschnitt Überarbeiten

NATO

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Was war mit den Staaten damals in der NATO waren es auch Satellitenstaaten? --134.147.119.114 16:28, 26. Apr 2006 (CEST)

Nein, denn sie waren und sind wie bisher nach einer freiheitlichen-demokratischen Grundordnung organisiert. --Orangerider 14:21, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Lach, Lach. Vielleicht solltet ihr euch mal die wirklichen Machtverhältnisse in der NATO ansehen. Beste Quelle: Prof. Dr. Daniele Ganser (nicht signierter Beitrag von 88.73.38.245 (Diskussion) 17:48, 21. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Sind die Staaten der USA auch Satellitenstaaten? --Teak62.159.242.114 12:15, 28. Aug 2006 (CEST)

Nein, denn die USA sind eine präsidiale Bundesrepublik – also ein Bundesstaat (Föderalismus). Die US-Staaten genießen dementsprechend nur eine eingeschränkte Souveränität. --Orangerider 14:21, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kann man denn die Schweiz als Vasallenstaat der EU ansehen? Schliesslich führt die Schweiz ja praktisch alles in "völliger Autonomie" ein, was die EU einführt.

Unsinn, schließlich macht die Schweiz dies ja aus freiem Wille durch den Bundesrat. --Mannerheim 15:00, 25. Mai 2008 (CEST)Beantworten

War die DDR ein Satellitenstaat?

Gemäß der Breschnew-Doktrin ja. --Mannerheim 15:14, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Kann man den Vasallenstaat nicht mit dem Feudalismus oder Lehensstaat gleichsetzten? --212.117.97.13 08:16, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten

"Ein Satellitenstaat ist eine Bezeichnung für einen kleineren Staat, der sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem größeren befindet." Und wen es ein größerer Staat ist, der in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem kleineren befindet? Niocht das mir da spontan einer einfällt... Aber was wäre es? --84.46.28.184 10:40, 4. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Wir sind hier nicht in der netten Fragestunde. --Benatrevqre …?! 19:40, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Die sogenannten Ostblockstaaten wegen der Breschnew-Doktrin als Satelittenstaaten zu bezeichnen ist nur möglich wenn man den Inhalt der Doktrie missverstanden oder vorsätzlich falsch interpretiert. [falsche Verdächtigung bzw. PA entf., bei Wdh. folgt VM, Anm. Benatrevqre] -Pfiat diΛV¿?   18:38, 19. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ja klar, sachliche Argumentation mal wieder Mangelware? Und Belege mal wieder gar nicht? Ansonsten auch bitte WP:DS beachten.
Aber dass du mit deiner Mindermeinung gegenüber diesem Begriff in Bezug auf die sowjetischen Satellitenstaaten völlig im Abseits stehst, soll nur ein Ausflug in die wissenschaftliche Fachliteratur belegen: Naßmacher, Politikwissenschaft, S. 272; Emeliantseva/Malz/Ursprung, Einführung in die Osteuropäische Geschichte, S. 217; Bernholz/Breyer, Grundlagen der politischen Ökonomie: Theorie der Wirtschaftssysteme, S. 213; Schweisfurth, Völkerrecht, S. 26 Rn 90. Soviel dazu. --Benatrevqre …?! 18:53, 19. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Redest Du bei Naßmacher von seinen Veröffentlichungen Politikwissenschaft I und II von 1970 bzw. 1972? Dann ist dies in dem Zusammenhang unbrauchbar, denn die Breschnew-Doktrin stellten einen Führungsanspruch der Sowjetunion im RGW dar. Diese beinhaltete aber gar keine Nichtanerkennung der staatlichen Souveränität der Mitgliedsstaaten durch die UdSSR. Sie war im Grunde ein Gegenpart zu den Truman-Doktrin und deren containment policy bzw. zur Rollback-Politik.
Versuchst Du mir jetzt wirklich: Ekaterina Emeliantseva, Arié Malz, Daniel Ursprung: Einführung in die Osteuropäische Geschichte, aus dem UTB-Verlag, ISBN 3825283895, als wissenschaftliche Literatur anzudrehen? LOL.
Was soll denn Grundlagen der politischen Ökonomie: Theorie der Wirtschaftssysteme, S. 213 diesbezüglich belegen? Das Peter Bernholz und Friedrich Breyer 1993 eine umstrittene Theorie veröffentlichten?
Das Schweisfurth in seinem Werk prinzipiell davon ausgeht, dass die sogenannten Ostblockstaaten mit der Sowjetunion keine vertraglich begründeten und ausgehandelten Rechtsverhältnisse ausgehandelt haben, ist aber im Bereich des Staatsrechts mit Sicherheit nicht unumstritten. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass diese Verträge staatsrechtlich keine solchen sein sollen.
Daher ist die Behauptung, die "Ostblockstaaten" seien Satellitenstaaten gwesen, gelinde gesagt Unsinn. Zu den "Ostblockstaaten" werden ja auch Rumänien und Jugoslawien gezählt und zumindest diese lehnten einen Führungsanspruch der SU gemäß der Breshnew-Doktrie eindeutig ab. [PA entf. siehe oben, Anm. Benatrevqre] - Pfiat diΛV¿?   10:00, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Bring einfach konkrete Einzelnachweise […]. […] Insoweit ist auch dein Vorwurf an Schweisfurth unbegründet und ohne weitere Belege daher haltlos. Übrigens vertritt diese Haltung nicht nur Schweisfurth, sondern auch weitere Völkerrechtler, dazu etwa Strupp–Schlochauer, Wörterbuch des VR, Bd. 2, S. 237, 695 oder auch der Historiker Werner Conze, in: VfZ 43 (1995), S. 309, 339. Die anderen Nachweise sagen ihr Übriges dazu. Du bügelst sie zwar einfach ab, aber ohne von dir diesen Auffassungen widersprechende Nachweise beizubrigen sind deine Einwände für eine Diskussion leider fruchtlos. Dass zu den Ostblockstaaten auch Jugoslawien gehört hätte, ist stark umstritten; nicht umsonst betrachtete sich die SFR Jugoslawien ausdrücklich als blockfrei; das ist der maßgebliche Grund, weshalb diese den Führungsanspruch Breschnews nicht nur ablehnte, sondern ihm auch gar nicht unterstand.
Desweiteren wird auch in Schmidt, Das politische System Deutschlands, S. 288, 303, einem Lehrbuch aus der Beck’schen Reihe, ausdrücklich von der „Sowjetunion und ihren Satellitenstaaten“ geschrieben.
[…] --Benatrevqre …?! 13:29, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Mir gehen weder die Argumente aus, noch bügele ich irgendwas ab. […] Das diese meine Ansicht nicht unberechtigt ist, zeigt mir die von Dir genannte Literatur von Karl Strupp und Hans-Jürgen Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts von Anfang der 1960er Jahre, die wohl heute kein ernsthafter Staatsrechtler mehr als Grundlage der Forschungsergebnisse des 21. Jahrhunderts zitiert.
Jugoslawien war zwar ein Mitgründer der Bewegung der Blockfreien Staaten, aber bekanntlich war das China auch. Keiner wird ernsthaft an der Zuordnung zum Ostblock, mit welchem nicht nur das Militärbündnis sondern auch die RGW-Staaten gemeint war, bezweifeln.
Manfred Schmidt ist ein bekannter Professor, Demokratietheoretiker und geschätzter Experte der Wirtschafts- und Finanzpolitik, aber kein Staatsrechtler. In dem von Dir erwähnten Buch wird auf Seite 288 ohne weitere nähere Erläuterung von ihm dargestellt: "Bis zur deutschen Einheit und dem Fall des Eisernen Vorhangs war die Bundesrepublik außerdem in einem <<Sonderkonflikt>> mit der Sowjetunion und ihren Satellitenstaaten verwickelt." Ähm, wie jetzt, erst Deutsche Einheit und dann Fall des Eisernen Vorhangs? Komisch, die Weltgeschichte schreibt das andersrum. Welche Staaten sind denn die angeblichen Satellitenstaaten? Immerhin waren die vermeintlich gemeinten alle Mitglieder der UNO und verfügten sämtlich über diplomatische Beziehungen zur BRD. Sehr undeutlich und unwissenschaftlich was er da schreibt, aber nicht erläutert.
Mit Satellitenstaaten sind laut Nohlen/Schultze "Lexikon der Politikwissenschaft" die von souveränen Staaten künstlich geschaffenen und von diesen auch abhängigen also unsouveränen Staaten gemeint. Das kann auf die Ostblockstaaten kaum zutreffen, denn selbst die DDR war durch die SU seit 1953 als voll souverän anerkannt.-- Pfiat diΛV¿?   20:11, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe längst keine SOP – ich hab das gar nicht nötig, denn ich beherrsche das Handwerk, mit untermauernden Belegen zu argumentieren, und ziehe dies verständlicherweise auch vor –, aber wenn man nicht mehr weiter weiß, dann fängt man eben mit persönlichen Angriffen und Unterstellungen an, um den Diskussionspartner zu diskreditieren und lächerlich zu machen. Ist ja scheinbar typisch für Diskussionen, an denen du dich beteiligst. Aber dass du deine Denunziationen nicht lassen kannst, ist bemerkenswert. PAs meinerseits gibt es hier auch keine. Ich habe mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass ich eine sachliche Diskussion wünsche! Für deine Behauptung, meine Quellen seien umstritten, gibt es auch keinen wissenschaftl. Beleg, ist also nur als dein Versuch resp. unbedeutender Nebelkerzenwurf zur Ablenkung zu deuten.
Dass das Wörterbuch von Strupp-Schlochauer "heute kein ernsthafter Staatsrechtler mehr als Grundlage der Forschungsergebnisse des 21. Jahrhunderts zitiert", ist unbegründet und zudem absoluter Unsinn, wie dieser Beweis zeigt. Also verschone mich bitte mit diesem quellenlosen Rumgeeiere und haltlosen POV!
Dass auch die VR China neben Jugoslawien ein Mitgründer der Bewegung der Blockfreien Staaten gewesen ist, tut hier nichts zur Sache. Es hat nichts damit zu tun, weil weder die SFR Jugoslawien noch die VR China in der Wissenschaft als Satellitenstaaten der UdSSR betrachtet wurden, insofern ist das kein ziehendes Argument. Dass zudem keiner diese offensichtliche contradictio in verbis bezweifeln würde, ist ebenfalls nur eine unbewiesene Behauptung deinerseits. Liefere gefälligst Belege für deine umstrittenen Thesen.
Ich hatte eigentlich bislang nicht vor, deine Lesekompetenz in Frage zu stellen, aber du zwingst mich ja geradewegs dazu: M. Schmidt schreibt wohlgemerkt von der "deutschen Einheit und dem Fall der des Eisernen Vorhangs". Kein Wort, dass das eine nach dem anderen oder anders herum geschehen wäre. Ist also wieder nur ein unbedeutender und unbegründeter Einwand von dir, der aber mit der eigentlichen Sache hier nichts zu tun, und somit wieder kein Argument oder gar Beleg für deine Behauptungen.
Es muss hier auch nicht der beigebracht werden, "[w]elche Staaten […] denn die angeblichen Satellitenstaaten" seien, sondern lediglich, dass der Begriff in der Wissenschaft für jene "sozialistischen Bruderländer" innerhalb des Warschauer Pakts gebraucht wird, und dass dieser Gebrauch seriös unstreitig der Fall ist, habe ich unlängst dargelegt. Es ist schon arg naiv zu glauben, nur weil jene Staaten Mitglieder der UNO wären, seien sie auch politisch unabhängig gewesen. Das war ganz herrschend nicht der Fall. Wie im Einzelfall diese politische Unabhängigkeit ausgestaltet war, ist zweitrangig.
Das was Nohle/Schulzte schreibt, wird auch von mir nicht in zweifel gezogen, allerdings hat diese Behauptung keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit, wie die unzähligen Nachweise offenbaren.
Die DDR wurde auch nur innerhalb des Ostblocks als "voll souverän anerkannt", die Staatenpraxis bewies das Gegenteil und auch die überwiegene Auffassung der Drittstaaten sprach nicht von einer Unabhängigkeit jener Staaten. Wo wird denn ausdrücklich nachgewiesen, dass man im Fall der Ostblock- oder von mir aus auch nur RGW- oder WV-Mitgliedstaaten nicht von "Satellitenstaaten" sprechen könne? Wie soll ich deinen Thesen auch nur ansatzweise glauben, oder zumindest verstehen, wenn du keine zuverlässigen Informationsquellen bzw. wissenschaftl. Nachweise beibringst.-Benatrevqre …?! 16:19, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Die DDR wurde auch nur innerhalb des Ostblocks als "voll souverän anerkannt", die Staatenpraxis bewies das Gegenteil und auch die überwiegene Auffassung der Drittstaaten sprach nicht von einer Unabhängigkeit jener Staaten. Mit dieser Aussage hast Du Dich entgültig für staatsrechtliche Themen disqualifiziert! Die DDR war seit 1974 Mitglied und sehr viele Staaten, u.a. sämtliche Alliierte hatten sie als Staat vollständig anerkannt und mit ihr diplomatische Verbindungen mit vollständigen Botschaften! Also höre auf hier einen Faktenstand aus der Zeit der Hallstein-Doktrin einerseits darzustellen, aber andererseits wieder abzustreiten. Gemäß der Hallstein-Doktrin war nämlich sowohl Rumänien wie auch Jugoslawien durch die Adenauer-Politik durchaus als sowjetische Satellitenstaaten eingestuft worden. Und aus dieser Zeit stammt auch Karl Strupps und Hans-Jürgen Schlochauers Wörterbuch des Völkerrechts. Selbst die offizielle Politik der Bundesrepublik hat spätestens nach dem Grundlagenvertrag von dieser These Abstand genommen. Das Teile des Buches weiterhin noch zitiert werden ändert nichts, aber auch gar nichts daran, dass andere Teile eben überholt und daher nicht mehr zitiert werden. Es wird Dir diesbezüglich schwer fallen entsprechende Quellen aufzutreiben, wo dies noch nach 1990 in den entsprechenden Passagen erfolgte. Nur Du tust dies hier, weil es Dir scheinbar besser ins Konzept passt! Du stellst richtigerweise die Äußerungen von Nohle/Schulzte als keine Ausschließlichkeit dar, aber gleiches gilt für Strupp/Schlochauer wohl mindestens genauso. Und das Staaten welche in der UNO Mitglied wurden, nicht zumindest von dessen Mitgliedsstaaten als souverän anerkannt wurden ist Dein POV und nicht wissenschaftlich haltbar. Und das Schmidt in seinen Schriften einige Widersprüche zur vorherrschenden Meinung offenbart ist ja nun nicht bestreitbar. Was das mit Leseproblemen zu tun hat, ist leider Dein Geheimnis.
[…] --Pfiat diΛV¿?   17:06, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Du willst mich wohl geflissentlich falsch verstehen: Dass die DDR völkerrechtlich anerkannt gewesen war, stelle ich nicht in Frage, weil es auch unstreitig der Fall war, und natürlich unterhielten westliche Staaten diplomatische Verbindungen und hatten – außer der Bundesrepublik – auch Botschaften dort. Aber ob die DDR deswegen nicht als Satellitenstaat betrachtet werden könnte, angesichts der politischen Abhängigkeit von der UdSSR, sehr wohl. Und zwar bis 1989. Wie naiv kann man also sein!! Außer deiner persönlichen Auffassung hast du keine Belege aufgezeigt, die dem widersprechen würden. Also erzähl mir bitte hier nichts von Politik und Staatsrecht. Du kannst mir glauben, dass ich insbesondere in letzterem bewandert bin.
Und dass der Strupp–Schlochauer deswegen "überholt und daher nicht mehr zitiert werden" dürfe, ist natürlich Unsinn. Neben dieser Quelle wie auch Schweisfurth gibt es auch weitere Nachweise, die jene Auffassungen teilen. Komm bitte nicht mit dieser unsinnigen Argumentation, dass es nach 1990 keine Quellen gäbe oder es mir "diesbezüglich schwer fallen [würde], entsprechende Quellen aufzutreiben, wo dies noch nach 1990 in den entsprechenden Passagen erfolgte". Beispiele habe ich genannt. Dass man nur völkerrechtlich von Satellitenstaaten sprechen könne, ist natürlich abwegig, auch weil dieser Begriff in der Regel nicht immer juristisch begründet werden kann, wohl aber die politische Abhängigkeit vom jeweiligen Hegemon (in diesem Fall der UdSSR) begründet werden kann.
Ich sehe bei Schmidt keine Widersprüche, wenn er die zeitliche Abfolge mit "und" beschreibt! Was hat außerdem – ich wiederhole mich – diese völlig nebensächliche Randbemerkung mit der Diskussion hier zu tun?
Du hast es ja wirklich draufankommen lassen: Hier hab ich z. B. eine Quelle von Hans-Ulrich Wehler, einem reputablen Wissenschaftler, der von „einem Satellitenstaat, der im Kern auf der Präsenz des sowjetischen Militärs beruhte“ schreibt (Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte – Bd. 5. Bundesrepublik und DDR 1949–1990, C.H. Beck, 2008, S. 252). Aber auch Roggemann, Systemunrecht und Strafrecht, S. 67 ff.; Peter-Alexis Albrecht, Das Bundesverfassungsgericht und die strafrechtliche Verarbeitung von Systemunrecht – eine deutsche Lösung, in NJ 1997, S. 1; Uwe Wesel, Der Honecker-Prozeß, in KJ 1993, S. 198 ff. (200) schreiben – allesamt juristische Quellen nach der Wende bzw. dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989/90!! –, dass die DDR ein Satellitenstaat der Sowjetunion gewesen ist, und von dieser habe die DDR ihre eigene Souveränität ableiten müssen.
Und dass die DDR – auch vor dem Hintergrund ihrer Anerkennung als UN-Mitglied! – im westlichen Ausland „nach wie vor als Satellitenstaat der Sowjetunion galt“, habe ich ja bereits geschrieben. Aber da ich so lieb bin, hier auch noch der Beleg: Marianne Howarth in: Ulrich Pfeil, Die DDR und der Westen, S. 81 ff. (88). Vorausgehend war, dass die USA die DDR bereits seit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 „erstmals als sowjetischen Satellitenstaat begriffen“ (Christian M. Ostermann in: ibid., S. 169 f.). Man vgl. dazu Uwe Backes in: Eckhard Jesse, Roland Sturm (Hrsg.), Demokratien des 21. Jahrhunderts im Vergleich, S. 341 ff. (349), der schreibt, dass die DDR seit ihrer Gründung ein „sowjetisch beherrschte[r] Satellitenstaat“ gewesen ist. Oder auch Manfred Wilke in: Karner/Tomilina/Tschubarjan et al., Prager Frühling, Böhlau, Köln/Weimar 2008, S. 421 geht völlig konform damit, wenn „[d]ie SED in […] enger Abstimmung mit der KPdSU [handelte, und] dies […] ihrem Selbstverständnis und dem Status der DDR als Satellitenstaat der Sowjetunion [entsprach]“.
Ich stelle aber fest: du konntest immer noch keine Belege/Quellen für deine Behauptungen liefern.
[…]
Und natürlich nehme ich völlig übereinstimmend mit WP:DS unsachliche Denunziationen über mich aus deinen Kommentaren heraus […]. Denn mit der Diskussion haben […] subtile PAs wahrlich nichts zu tun. --Benatrevqre …?! 17:31, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ich gestehe meine Naivität ein, indem ich es nicht glauben wollte, dass es im Jahr 2010 noch Leute gibt, welche sich auch politikwissenschaftliche Thesen und Schriften berufen, welche seit über 20 Jahren überholt sind. Ja, ich war auch so naiv zu glauben, dass es nicht mehr umstritten ist, dass die BRD die DDR mit dem Grundlagenvertrag anerkannte und dass nur aufgrund von Formulierungen und Regelungen des Grundgesetzes ein gegenseitiger Austausch von vollwertigen Botschaftern verhindert wurde. Ich gestehe auch, ich bin so naiv, dass ich daran glaubte auch Dir wird auffallen, dass ich keine Belege dafür bringen kann, dass die überholten Thessen nicht mehr zitiert werden, weil eine Nichtexistenz man nicht mit Weblinks belegen kann. […] --Pfiat diΛV¿?   19:01, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Jaja, isch scho recht. […] Was du persönlich vom Grundvertrag oder seine Hintergründe hältst, ist so irrelevant […]. Für eine ernstzunehmende Argumentationsgrundlage sind […] Privatthesen belanglos […].--Benatrevqre …?! 19:18, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ganz spontan fällt mir da Indien ein, als britische Kolonie war sie ein Vasall Großbritaniens. Gegenüber Indien das Vereinigte Königreich ein Zwerg! --2003:D2:AF29:FA53:648F:FB33:9A3A:A79F 11:30, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Souveränität ableiten?

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"... ihre eigene Souveränität habe ableiten müssen" - könnte das jemand vereinfacht formulieren? Wie kann ein Staat seine Souveränität von einem anderen Staat / einer Armee ableiten? Gruß, --62.220.2.102 03:02, 15. Okt. 2011 (CEST) …Indem dem Satellitenstaat eine völkerrechtlich begrenzte Eigenständigkeit zugestanden wird, er politisch weiterhin abhängig und seine Souveränität an den Willen der fremden Macht gebunden bleibt, d. h. diese die Souveränität auch jederzeit wieder einschränken kann. Das Wort „Ableitung“ ist dahingehend zu verstehen, dass sich die gewährte Souveränität (lediglich) in einem vorgesteckten Rahmen entfalten kann. --Benatrevqre …?! 17:17, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Gleiches gilt doch dann aber auch für die BRD - auch sie war dahingehend eingeschränkt "dass sich die gewährte Souveränität (lediglich) in einem vorgestreckten Rahmen entfalten kann.", auch ihre Souveränität war jederzeit wieder von den Besatzungsmächten einschränkbar. Müsste die BRD dann nicht für die Zeit bis 1989 ebenfalls als Satellitenstaat benannt werden und entsprechend die beherrschende/-n Macht/Mächte? --87.160.89.121 12:43, 1. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Nein, denn das wird in der seriösen Geschichtsforschung und in der zugehörigen sowie der politikwissenschaftlichen Fachliteratur nicht so gesehen. --Benatrevqre …?! 12:23, 25. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Dem wiederum kann mit der Einwendung entgegnet werden, dass der überwiegende Großteil der politologischen und polithistorischen Fachliteratur in Deutschland in der Zeit des Kalten Krieges entstanden ist und folglich im Kontext des Ost-West-Konflikt betrachtet, das politische Verständnis der westlichen Mächte, allen voran der USA in Bezug auf den politischen und rechtlichen Status der BRD, reflektiert.--37.24.9.202 19:44, 8. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Zweikampf DDR BRD

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Es fehlt bei der Benutzung des Wortes die Darstellung der ideologischen Motivation im Zuge des Kampfes der BRD um Alleinvertretung Deutschlands. Dazu gab es starke ideologische und propagandistische Strömungen. La Fère-Champenoise (Diskussion) 19:46, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Die gab es beiderseitig, was die Sache wieder relativiert. Hinzu kommt, dass auch die Westmächte in ihrer Erklärung vom 8. April 1954 die DDR sinngemäß als Satellitenstaat betrachteten, selbst als diese pro forma von der UdSSR zum souveränen Staat erklärt wurde. Dies war aber letztlich mehr Augenwischerei und eine Reaktion auf die Vereinbarungen aus dem Deutschlandvertrag zwischen den westlichen Schutzmächten und der Bundesrepublik. --Benatrevqre …?! 20:49, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Aktuelle Beispiele

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Gerade das Vereinigte Königreich sollte nicht im Zusammenhang mit der Snowden-Affäre in diesem Abschnitt genannt werden, da es sich maßgeblich selbst an den Überwachnungsmaßnahmen beteiligt hat. Die Snowden-Affäre beweist (legt ggf. nahe) zudem nicht, dass die Souveränität der genannten Staaten eingeschränkt ist; besonders unter dem Aspekt, dass sämtliche der genannten Staaten selbst, wenn auch in deutlich kleinerem Umfang Auslandsnachrichtendienste betreiben und somit selbst die Souveränität anderer Staaten einschränken würden. Der aktuelle Faktenstand zeigt bisher lediglich, dass die genannten Staaten Ziel umfangreicher Ausspähaktionen waren bzw. möglicherweise noch sind. (nicht signierter Beitrag von 24.119.237.230 (Diskussion) 02:31, 19. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Selbstverständlich kann auch die BRD (wie auch Japan) als Vasallenstaat bezeichnet werden. Die hörige Duldung der Totalüberwachung der Deutschen durch die Alliierten ist ein offensichtliches Zeichen dafür. Leider gibt es noch keine reputable Zitate dafür - aber ich bin da guter Dinge, dass der Artikel in nächster Zukunft auf den neuesten Stand gebracht wird. --109.44.27.86 14:43, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Schreib nicht solchen Blödsinn daher, der in einer Enzyklopädie nichts zu suchen hat! Inwieweit sich die Bundesregierung fremden Regierungen anbiedert, ist doch gerade Ausdruck ihrer Souveränität.
Im Übrigen sind Zitate für sich allein prinzipiell nicht reputabel und können es auch nicht sein, sondern nur die seriöse Fachliteratur, die Zitate von Politikern und anderen einflussreichen Personen näher behandelt und analysiert, kann reputabel sein. --Benatrevqre …?! 12:39, 28. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Inwieweit sich die Bundesregierung fremden Regierungen anbiedert, ist doch gerade Ausdruck ihrer Souveränität. - was soll das denn heißen ? Wohl auch eher Blödsinn, oder. --188.174.94.183 11:01, 25. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Nein. Wenn du keine hinreichende Ahnung hast (was man aus deiner Fragestellung schließen kann), solltest du dich nicht zu diesem völkerrechtlichen Themenbereich äußern, der dir offensichtlich fremd ist: Souveränität heißt, die Bundesrepublik ist frei in ihrer Entscheidung; wenn sie sich unterordnen resp. Hoheitsrechte an zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen möchte, so ist die partielle Unterordnung nationalen Rechts etwa durch bzw. unter EU-Recht gerade das Gegenteil eines (abhängigen) Vasallenverhältnisses. Im Handeln der Bundesrepublik kommt die Selbstbestimmung zur Geltung und die Verwirklichung gemeinsamer europäischer Ziele zum Tragen. Benatrevqre …?! 02:24, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten
nenn doch bitte mal ein Beispiel, in dem sich die Bundesrepublik einem anderen Staat anbiedert, als Ausdruck ihrer Souveränität. Es ist halt eine merkwürdige Wortwahl für einen Völkerrechtsexperten wie Du es bist...anbiedern ? Sagt man das so ? Bitte Beispiel, danke. --129.187.244.28 10:50, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Nein, die Wortwahl war tatsächlich ungeeignet – gleichwohl man das Verhältnis zu den USA in bestimmten Angelegenheiten schon hinterfragen darf –, in der Sache ändert das aber nichts. --Benatrevqre …?! 12:24, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Hört man recht: du wirst doch die im großen und ganzen treue Anhänglichkeit der Bundesrepublik nicht als Anbiedern abqualifizieren wollen ?! (der Begriff passt schon überhaupt nicht für ein, man muss es wohl eher so sehen, Mentor-Schützling-Verhältnis; böser: Lehrer-Schüler-Verhältnis, eher unter Gleichrangigen) --188.174.123.23 19:20, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Wie ich das deutsch-amerikanische Verhältnis zwischen diesen beiden Staaten sehe, tut letztlich nichts zur Sache. Es ging anfangs darum, ob man die Bundesrepublik als Vasallenstaat betrachten kann; der Fachliteratur ist hierzu nichts zu entnehmen, was dieser Ansicht folgt resp. glaubhaft diese Vermutung zulässt. Benatrevqre …?! 19:45, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Vasallenstaat ist ja wirklich etwas over the top. --188.174.123.23 19:53, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Siehe oben, darum ging es ursprünglich. Benatrevqre …?! 11:43, 29. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das Verstecken hinter Fachliteratur ist lächerlich. Selbstverständlich ist Deutschland ein Vasallenstaat. Deutschland duldet die Totalüberwachung ihrer eigenen Regierung durch die Amerikaner. Das ist genau das Gegenteil von Souveränität. --87.78.248.206 12:36, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Das ist Bullshit. Und wenn sie es duldet, wäre es ja gerade Ausdruck deutscher Souveränität, also das Gegenteil von dem, was du hier unbegründet und in dieser Hinsicht abwegig (die dt. Bundesregierung hat klargestellt, dass sie solch eine Überwachungspraxis ablehnt) behauptest. Benatrevqre …?! 18:38, 22. Mai 2014 (CEST)Beantworten
"Vasallenstaat" klingt zu sehr nach Mittelalter. Scheinriese wäre evtl. treffender. --129.187.244.28 15:34, 28. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Neutralitätsbaustein / Unvollständig-Baustein

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Die westlichen Satellitenstaaten in Europa, Afrika, Asien und Südamerika sind nicht genannt. --Wdfe (Diskussion) 09:28, 18. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Das läuft dann eher unter unvollständig. Im übrigen sind dann reputable Belege, die eine Relevanz andeuten, sinnvoll. Links und so sehe ich jetzt hier bei dir nicht. Bausteinewerfen ohne sich da viel Arbeit mit zu machen, ist eher unbelebt.--Tohma (Diskussion) 09:48, 18. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Gibt es zu dem Vorwurf des Bausteins ausreichend belastbare Forschungsliteratur? Bitte jetzt nicht mit dem Unsinn daherkommen, die Bundesrepublik sei einer gewesen – diesbezüglich gibt es keine Anhaltspunkte und die einschlägige Literatur gibt dazu nichts her. Benatrevqre …?! 11:58, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Da jetzt nach 1,5 Jahren nichts dazu geliefert wurde, ist der Baustein nicht erforderlich und sogar falsch, ein Wiedereinfügen ohne Beleglieferung nichts außer einer Störaktion.--Tohma (Diskussion) 11:27, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Oben wird berichtet, daß derjenige, der den Baustein eingefügt hat, inzwischen gesperrt ist. Bastelst du jetzt daran, mich sperren zu lassen? Allmählich wird die Manipulation durchsichtiger... --Wb28012016 1341 (Diskussion) 12:03, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Die Frage wurde nicht beantwortet. Du hast im Artikel Text unbelegt eingefügt. Wenn da nicht Quellen nach WP:Q folgen, gehört das nicht rein.--Tohma (Diskussion) 12:19, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Du baust darauf, daß es im Westen nicht viele Wissenschaftler gibt, die sich dem Mainstream widersetzen. Das wird sicherlich erfolgreich sein, ich wünsche dir jetzt bereits "viel Glück". Meine Mitarbeit ist damit hier beendet. Insgesamt EOD. --Wb28012016 1341 (Diskussion) 14:15, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Deine Behauptung, der Begriff des "Satellitenstaates" fände "fast ausschließlich auf die Staaten des Warschauer Vertrags Anwendung", lässt sich wissenschaftlich nicht belegen. Benatrevqre …?! 18:40, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Deutschland/Europa als Vasallen der USA

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Zum Thema "Deutschland/Europa als Vasallen der USA" gibt es mehr als genügend reputable Artikel - wieso wird das Thema nicht endlich mal in den Artikel eingearbeitet? Zeit, Spiegel, Focus. --78.35.233.143 07:32, 14. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Weil das subjektiver Mist ist! Ein Vasallenstaat ist was anderes, lies es bitte in seriösen Fachbüchern nach, nicht in Zeitungen und Zeitschriften ohne herausgehobenen wissenschaftlichen Anspruch. Benatrevqre …?! 10:46, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Russland ist ebenfalls ein europäischer Staat und kann nur schwerlich als Vasallenstaat der USA eingestuft werden.--37.24.9.202 19:45, 8. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Literatur zu diesem Thema

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Es ist überhaupt nicht die Frage, ob es genügend "reputable Artikel" über die Stellung europäischer Staaten gegenüber den USA gibt. Diese Artikel werden diese Stellung in den seltensten Fällen als die eines "Satelliten" kennzeichnen. Und genau dies zeigt, daß der Begriff ein westlicher Kampfbegriff mit negativ wertender Konnotation und kein auf wissenschaftlicher Beschreibung beruhender Sachbegriff ist. Der Artikel müsste also zunächst in der Einleitung als wertend gekennzeichnet werden, so wie es z.B. bei Bananenrepublik geschehen ist. Im Verlaufe könnte dann anhand der Literatur über das Verhältnis zwischen den USA und Europa, Europäischen Mächten und ihren Kollonien, England gegenüber den Commonwealth-Länder usw. die Behandlung dieser Abhängigkeiten erfolgen.

Desweiteren ist zwischen den Begriffen "Satellitenstaat" und "Vasallenstaat" zu unterscheiden. Auch hier ist es nicht der Begriffsinhalt, sondern die Wertung, die den Unterschied ausmacht.

Was ich hier schreibe, weis jeder, der sich auch nur ein bischen mit der Materie beschäftigt und dabei nicht einseitig den Standpunkt des Westens bezieht und es ist durchaus belegbar. Gelingt dies nicht, ist der Artikel notfalls zu löschen. --Wb28012016 1341 (Diskussion) 11:17, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Deine Begründung ergibt keinen Sinn, denn dass es ein westlicher Kampfbegriff wäre, ist unbelegt. Wie ist denn ein „Sachbegriff“ definiert? --Benatrevqre …?! 16:39, 16. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

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Satellitenstaat/Vasallenstaat bezeichnet nicht einen festen Begriff, sondern ist eine metaphorische Bezeichnung für eine Vielzahl von Abhängigkeitsverhältnissen, die nur teilweise rechtlich normiert waren. Die Anwendung dieser Bezeichnung ist dabei meist willkürlich. Als Anwendungen kommen u.a. in Betracht: Die Klientelstaaten des Römischen Reiches, die Vasallenstaaten des Osmanischen Reiches und des Chinesischen Reiches, die Tochterrepubliken der ersten frz. Republik, das napoleonische Staatensystem, der frühere Ostblock. Tiefere Gemeinsamkeiten in diesen Anwendungsfällen sind allerdings nicht ersichtlich. --Hajo-Muc (Diskussion) 16:21, 21. Aug. 2024 (CEST)Beantworten