Diskussion:Schiffskennzeichen
Noch etwas ungenau
BearbeitenWenn man die "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" sich genauer vornimmt, ist der Eintrag m.E. etwas ungenau. Demnach wären nämlich auch Segelboote ohne Motor über 5,50 Metern Länge von der Kennzeichnungspflicht betroffen. Zudem könnten die Ausnahmeregeln noch etwas genauer ausgeführt werden. Ich bin allerdings nicht so der Binnenschifffahrtsexperte, also beschränke ich mich auf Rechtschreibkorrekturen...--Pleonasty 12:39, 8. Mär. 2010 (CET)
Von der Pflicht befreit
BearbeitenBinnen ist überhaupt keiner befreit, nur unter 2,23 KW, hat mi der länge nix zu tun!!! Es ist gemeint, dass manche seeschiffe befreit sind, wenn sie nur auf see fahren! wenn diese seeschiffe binnen fahren, sind sie nicht befreit
-- Leineabstiegsschleuse 17:37, 10. Mär. 2010 (CET)
WSA teilt kennzeichen aus
Bearbeitenist blödsinn. Man kann sich von denen eins holen. Die meisten schiffe machen das aber nicht, daher ist das nur eine Möglichkeit!!! -- Leineabstiegsschleuse 17:39, 10. Mär. 2010 (CET)
artikel aus boot
Bearbeitenden würde ich nicht rauswerfen, wenn sich einige, die hier andauernd was ändern, dan mal durchlesen würden währe das hilfreich... (nicht signierter Beitrag von Leineabstiegsschleuse (Diskussion | Beiträge) 17:44, 10. Mär. 2010 (CET))
Begriff
Bearbeitensind es eigentlich Schiffs (mit s) oder Schiffkennzeichen? Bei Kfz sagt auch keiner Autoskennzeichen (nicht signierter Beitrag von Heidenobby (Diskussion | Beiträge) 07:59, 10. Feb. 2011 (CET))
Überschrift "Schiffskennzeichen"
BearbeitenKönnte man diese Überschrift auf "Schiffskennzeichen Deutschland" oder "BRD Schiffskennzeichen" ändern? So wie https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland) Es gibt nämlich noch andere Länder auf dieser Erde in denen Schiffe eine Registriernummer tragen.
off-topic: Ob man SchiffSkennzeichen mit oder ohne diesem s schreibt weiß ich leider nicht.
(nicht signierter Beitrag vom 17:33, 5. Mär. 2019 von Gibsea106)
- (A) Schlage in diesem Sinn Verschiebung zu und folgende weitere Lemmas vor:
- Schiffskennzeichen (Deutschland)
- Schiffskennzeichen (Österreich) z.B. "O 10.333" für Motorschiff Stadt Vöcklabruck
- Schiffskennzeichen (Schweiz)
- Schiffskennzeichen (Liechtenstein) (immerhin gibt es 27 km Ufer am Rhein und Stausee Steg und andere Seen)
- Daneben existieren die Liste der Fischereikennzeichen in Deutschland und weitere für 13 andere Länder (mit Meerzugang) – nicht jedoch für A, CH, FL. Diese drei Staaten A, CH, FL liegen am Rhein an, Österreich zusätzlich an der internationalen Wasserstraße Donau.
- (B) Alternativ könnten die Lemmas etwas allgemeiner auf Schiffskennzeichnung (plus Staat) lauten um die Fischereikennzeichen und die Kennzeichen von kleinen Motorbooten, Segelbooten, Einsatz- und Rettungsfahrzeugen, vielleicht auch eine übliche (?) Beflaggung von Sportbooten (Rudern, Padeln) im jeweiligen Ausland mitzuumfassen.