Diskussion:Schloss Sigmaringen/Archiv

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Manuel Heinemann in Abschnitt Kleine Stilblüte

Kleine Stilblüte

Die fürstlichen Familie wurde durch die Gestapo zwangsweise ausquartiert und auf Schloss Wilflingen interniert. Grund dafür war das staatsrechtliche Zufallen Langenenslingens 1806 an das Haus Hohenzollern-Sigmaringen.
Das meinst Du doch nicht so? Dass die Gestapo fies und nachtragend und schlimmer war wissen wir, dass sie aber die armen Hohenzollern internierten weil 1806 Wilflingen an das Haus Hohenzollern gefallen war kam so wohl nicht sagen. --Wuselig 16:45, 28. Mär. 2007 (CEST)

Habe den Satz richtiggestellt. --Manuel Heinemann 20:41, 28. Mär. 2007 (CEST)

Schloss Sigmaringen

Laut des Wikipedia-Artikels über das Vichy-Regime wurde die französische Vichy-Regierung in das Schloss Sigmaringen evakuiert, nachdem die Alliierten ihre Invasion gestartet hatten. Sollte dies hier ergänzt werden? --Oliver Tölkes 18:01, 11. Mai 2006 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --188.195.39.49 01:20, 27. Okt. 2013 (CEST)

Pfandschaft und Lehen

Hatte diese Frage an Finanzer gerichtet um den Sachverhalt abzuklären:

kurze Frage an den Historiker, da dies durch Wiki-artikel noch nicht geklärt ist. Ist eine Gleichsetzung von Pfandschaft und Lehen richtig? Siehe z.B. Artikel Schloss Sigmaringen. So wie ich das bis jetzt sehe ist eine Pfandschaft eine Absicherung (Verzinsung)für einen Kredit. Z.B ein Freiherr gibt einem Grafen Geld und erhält dafür eine Herrschaft. Er darf bis zur Rückzahlung des Kredites die Einnahmen dieser Herrschaft für sich nutzen. Dies ist jetz nur verkürzt dargestellt. Sicherlich gibt es Abstufungen, ob es sich bei der verpfändeten Herrschaft um Eigenbesitz oder Lehen handelt und sicherlich sind auch noch Abstufungen hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten gegeben, d.h. alle möglichen Abgaben aus der Herrschaft, oder nur besondere. Oder sind die Gerichtsrechte mit eingeschlossen etc., etc. Vielleicht kriegen wir aus der Antwort ja sogar einen Artikel hin. Gruss --Wuselig 19:44, 24. Mär. 2007 (CET)

Hunderprozentig bewandert bin ich da auch nicht. Aber im Kern ist es richtig wie du es darstellst. Im Normalfall waren bei einer Pfandschaft nur die reinen Nutzungsrechte beinhaltet, die herrschaftlichen Rechte (Gerichtsbarkeit, Münzrechte etc.) verblieben im Normalfall beim Pfandgeber. Oft wurden aber Zoll- und andere monetäre Rechte einzeln oder im Zusammenhang mit einem Land verpfändet. Aber bei vielen Pfandschaften ging das Land im Laufe der Zeit faktisch in Eigentum des neuen Herren über, so dass dort im Laufe der Zeit auch die normalen Herrschaftrechte ausgeübt wurden. Dies geschah insbesondere im MA, wo die Verrechtlichung und Verschriftlichung noch nicht besonders ausgeprägt war, so dass die Pfandbeziehung oft in Vergessen geriet oder schlicht geleugnet wurde. Dies natürlich auch nur sehr verknappend und verkürzend dargestellt. Inwieweit dies auf das Schloss zutrifft, vermag ich aber natürlich nicht zu sagen. Ich hoffe das meine Antwort etwas geholfen hat. Gruß --Finanzer 23:59, 24. Mär. 2007 (CET)

Deshalb war es den Werdenbergern auch möglich sich anschließend auf das habsburgische Lehen zu berufen. In ihrem Sinne war es nicht verfallen, es ging jetzt nur von Württemberg auf Werdenberg über. --Wuselig 15:32, 25. Mär. 2007 (CEST)

Die Geschichte mit der unerlaubten Ehe geht noch weiter. Württenberg und Werdenberg söhnten sich aus. Werdenberg erhielt als Mitgift die Pfandschaft über Ebingen und die erst kürzlich von Württemberg erworbene Herschaft Schalksburg mit Balingen. Aber darüber mehr, wenn ich mich wieder den Werdenbergern zuwende. --Wuselig 15:40, 25. Mär. 2007 (CEST)

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