Diskussion:Schutz wissenschaftlicher Ausgaben

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gnom in Abschnitt Filmwerke

Archivierung der gescheiterten Lesenswert-Kandidatur vom 31. März bis zum 7. April 2007

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Neu von mir, daher neutral --Histo Wikisource braucht Hilfe! 16:52, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Eine hervorragende Arbeit. Dennoch drei Anmerkungen, die eher prinzipiell sind (deswegen traue ich mich kaum, sie anzubringen)
Warum müssen Texte über Jus immer so gräßlich zu lesen sein (Bandwurmsätze, viele "Obwohl-dennoch"s.etc.)?
Der Artikel ist -so- detailliert, dass er fast eine Rechtsauskunft darstellt (den Medizinern würde sowas um die Ohren fliegen..)
Der Abschnitt "Kritik" ist natürlich der interessanteste, muss aber zwangsläufig POV darstellen (ich hab' da nix gegen..). Ich frag' mich, ob das gutgehen kann.
Wie gesagt....ich kann mich -nicht- zu einem Pro durchringen. Und jetzt bitte nicht hauen!! --80.136.131.197 17:09, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Das sich nichts im Sinne von "Vermittlung schwierieger Themen an den Leser" geändert hat: jetzt Veto (= verschärftes Kontra ) (oder auch: sowas kann mir auch meine AnwaltsParkuhr erzählen) --80.136.143.68 16:44, 7. Apr. 2007 (CEST) Beantworten

Wenn dir der Stil zu trocken ist, wieso verbesserst du ihn nicht? Es liegt im Wesen der Kritik, dass sie POV ist. Nur weil die Kommentare sich darüber ausschweigen, soll sie unterdrückt werden? Man wird wohl kaum in der Kommentarliteratur Ausführungen finden, die so von der editorischen Praxis aus argumentieren, ein How to scheint mir hier außerordentlich unschädlich, das ist sinnvolles Wissen, mag es auch detailliert sein --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:27, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ich kann obigen Kritikpunkten tatsächlich nicht folgen und bin daher für Pro.--Regiomontanus (Diskussion) 17:28, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Kontra (s.u.) Eine Einleitung fehlt, stattdessen steht der Gesetzestext ganz oben. Geschichte fehlt bis auf eine kurze Erwähnung der Friständerung. Ein-Zeilen-Abschnitte wie Schutzumfang und Verwertungsgesellschaft dürfen in einem Lesenswerten Artikel nicht vorkommen. Auch scheint es eher um § 70 UrhG als um den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben in seiner Allgemeinheit zu gehen, soetwas wird es doch wohl auch außerhalb Deutschlands in der einen oder anderen Form geben. Traitor 17:37, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Eine Einleitung fehlt nicht, der Gesetzestext ist zentral. Zur Geschichte ist nichts weiter zu berichten, es gab diese Vorschrift vor 1965 nicht. Ein-Zeilen-Abschnitt sind dann sinnvoll, wenn sie vollständig sind. Und du darfst gern die internationalen Urheberrechtsgesetze auf Parallelen absuchen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:23, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
ich habe ein bisschen etwas zur Rechtslage in anderen Ländern ergänzt --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:37, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Der Gesetzestext darf gerne an zentraler Stelle stehen, aber nicht in der Einleitung. Wenn hier jemand einen Matheartikel mit der exakten Definition in der Einleitung einstellen würde, bekäme er das gleiche zu hören. Siehe Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel#Begriffsdefinition und Einleitung. Jetzt sieht es aber schon deutlich besser aus, mal sehen. Traitor 10:34, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Pro, auch wenn beim Punkt „Kritik“ Histos POV durchschimmert, ist der Artikel insgesamt doch überdurchschnittlich gut. Vielleicht nicht exzellent, aber sicher lesenswert. --- Timo Müller Diskussion

Pro Genau so sollte ein Artikel über rechtswissenschaftliche Problematiken aussehen. Großes Lob. 80.133.181.254 22:38, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

  • Kontra Dem Text fehlt es in der Tat an einer vernünftigen Einführung in das Thema, ein Gesetzestext ist wegen der üblichen juristischen Formulierungen da denkbar schlecht geeignet. Nicht einmal das Lemma wird erklärt, was ist eine wissenschaftliche Ausgabe? Auch der erste Abschnitt "Schutzumfang und Schutzgegenstand" besteht aus hingeworfenden, einzeln stehenden Sätzen, die mehr Frage offen lassen als sie beantworten. Für einen im Saft stehenden mag der Text verständlich sein, einen jurustisch Nicht-Vorgebildeten lässt er komplett im Regen stehen. --Uwe G. ¿⇔? 23:14, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Nun dak der umfangreichen Änderungen am ArtikelanfangPro --Uwe G. ¿⇔? 16:06, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Was eine wissenschafftliche Ausgabe ist, wird im Abschnitt „Anforderungen an die Ausgabe“ erklärt. Wie man da sehen kann, ist das zu komplex, um es schon im Einleitungssatz zu erklären. Und ein Einleitungssatz wie „Unter Schutz wissenschaftlicher Ausgaben versteht man ein Leistungsschutzrecht für wissenschaftliche Editionen.“ ist albern, da sich das selbst erklärt. Wie sollte man den Einleitungssatz sonst gestalten? -- Timo Müller Diskussion 23:46, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Habe mich mal an der Einl. versucht. (IANAL, lediglich diverse iur. LVAs besucht) --Contributor 00:06, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
@Timo: eine mögliche Einleitung wäre beispielsweise: "Mit dem Schutz wissenschaftlicher Ausgaben wird eine Bestimmung des deutschen Urheberrechtsgesetzes bezeichnet, deren Ziel der Schutz von wissenschaftlichen Editionen vor ... ist. Als wissenschaftliche Editionen im Sinne des Gesetzes gelten dabei ... Zu ihrem Schutz wird durch das Gesetz vorgegeben, dass ... Die Umsetzung erfolgt durch .... Dadurch würde alle wesentlichen Aspekte in allgemeinverständlichen Formulierungen genannt, ohne in größerem Umfang auf juristische Formulierungen zurückzugreifen. --Uwe 00:21, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Sei mutig, wenn du die Lücken füllen kannst. -- Timo Müller Diskussion 00:59, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Nach den Überarbeitungen jetzt Pro. Traitor 10:43, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

  • Kontra Der Artikel erscheint mir nett ausgedrückt viel zu essayistisch. Vor allem die Abschnitte "Anforderungen an die Ausgabe" und "Kritik" sind voller wertender Formulierungen, die Nahe an der Theoriefindung sind. Die Verlinkung von Begriffen wie Dornröschen oder aber des Begriffes Wissenschaft bei "wissenschaftlicher Edition" in der Einleitung betrachte ich mal als humorvolle Beiträge. Die Thematik ist sicherlich interessant und offenbar auch kontrovers, aber der Artikel schafft es nicht, neutral diese Sachverhalte darzustellen. --Andibrunt 15:45, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
  • Kontra Nach Durchsicht dieser Diskussion ist mir gründlich die Lust vergangen, den Artikel zu lesen und mir dann mit etwaiger Kritik eine blutige Nase zu holen. Solange hier Kritik nicht in zivilisierter Form entgegengenommen wird, gibt es von mir ungelesen Contra. --ThePeter 15:54, 1. Apr. 2007 (CEST) Nachdem jetzt ein sachlicherer Ton eingekehrt ist, ziehe ich dieses Contra auf Bewährung zurück. Sachliche Kritik unten. --ThePeter 20:45, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
  • Pro Nachdem einiges an formellen Sachen verbessert wurde (z.b. das Schreiben einer richtigen Einleitung). Allgemein ist der Artikel lesenswert, da er imo eine klare, logische und vor allem einheitliche Struktur aufweist und gut für einen juristischen Artikel lesbar ist. An die Exzellenz kommt er klar nicht ran, erreicht aber "locker" lesenswerten Status (das wird einem klar, wenn man mal andere Artikel außer SH zum Urheberrecht liest) // Forrester 16:13, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
  • ich finde den Artikel an sich gelungen - für ein Pro hätte ich aber bitte an einigen Stellen eine bessere Gruppierung einzelner Sätze. Einsatzabschnitte sind schlichtweg eine Pest. Das zergliedert Artikel, sprengt die optik und gaukelt mehr vor als da ist, was man Artikeln auch negativ auslegen könnte. Marcus Cyron na sags mir 16:48, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Diese Kritik würde ich gern nachvollziehen können. Ich habe einiges umgestellt, die Gliederung ist nun etwas schlüssiger. Wo sind denn noch Einsatzabschnitte, die wegkönnen? --Histo Wikisource braucht Hilfe! 18:47, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt "Schutzdauer" ist noch recht kleinteilig. Marcus Cyron na sags mir 23:35, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich hab einen Absatz gestrichen, aber es sind nun einmal vier verschiedene, nicht in einem fortlaufenden Text verknüpfbare Sachverhalte, die ich nicht unnötig aufblähen will (Richardigel findet den Artikel ohnehin zu lang). Eigene Abschnitte für die Sachverhalte sind auch nicht gewünscht. Natürlich kann man alle Absätze in diesem Absatz wegstreichen, aber das ist dann das Gegenteil, was ich als klare und prägnante Darstellung empfinde. Aber vielleicht hilft mir ja jemand, die Denkblockade zu überwinden ... --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:51, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Naja, ich sehe eigentlich selten ein Problem, wenn man in einem Absatz zwei unterschiedliche Teilaspekte unterbringt. Aber es geht auch so und ich will nicht päpstlicher als der Papst sein. Ist so schon OK. Pro. Marcus Cyron na sags mir 12:08, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
  • Pro - ich finde den Artikel ein wenig zu lang, aber das kann ich verschmerzen. Ich sehe hier eine saubere Arbeit. igel+- 18:54, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
  • So, jetzt habe ich den Artikel gelesen. Er ist sehr schön, ich verhalte mich aber noch abwartend, denn der Abschnitt Kritik drückt mir dann doch aufs Gemüt. So sehr ich die Ausführungen sachlich richtig finde, es handelt sich ganz offensichtlich um eine eigene Stellungnahme des Autors. Das ist natürlich mit dem NPOV-Grundsatz unvereinbar. Wenn die Kritik so irgendwo an relevanter Stelle veröffentlicht ist, dann sollte die zitiert werden. Wenn es keine veröffentlichte Kritik gibt, dann kann man sie auch im Artikel nicht darstellen und sollte den Abschnitt löschen. --ThePeter 20:45, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist für mich ein falsches Verständnis der Wikipedia. Zu einer neutralen Behandlung jedes Themas gehört auch das Aufgreifen kritischer Aspekte. Hier kann es nicht darauf ankommen, ob es im üblichen Sinn zitierfähige gedruckte Kritik gibt (gibt es von mir [1]), denn aus der Sicht freier Projekte wie Wikisource drängt sich diese Kritik auf (siehe dort die anlassgebende Löschdiksussion). Wir sind ein freies Projekt und eingebunden in stark virtuelle geprägte Diskurse, aber tun so, als ob irgendein gedruckter Pups das Nonplusultra darstellt und alles andere nicht zählt bzw. Theoriefindung ist. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:01, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich verstehe durchaus das Problem hierbei, aber wenn wir nur die vorher publizierten Pupse angeben, geben wir dem Leser die Möglichkeit, sich ein Bild darüber zu machen, wer die Gesetzeslage kritisiert. Dieses ist schwieriger und missverständlicher, wenn eine Wertung als objektive Darstellung widergegeben wird. Es gibt sicherlich schlimmere Fälle von Theoriefindung in anderen Artikeln hier, aber gerade bei einer Lesenswert-Kandidatur sollte man die Chance ergreifen, solche Problemfälle auszumerzen (auch wenn ein Review vorher die bessere Gelegenheit gewesen wäre). --Andibrunt 23:13, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Der NPOV-Grundsatz ist so ziemlich das Heiligste, was wir hier haben (neben KPA), und das aus gutem Grund. Das bedeutet, dass der Autor nicht seine eigene Meinung ausdrücken darf (und wenn sie sich noch so sehr aufdrängt). Das ist (derzeit) das richtige Verständnis der Wikipedia. Wenn du den NPOV-Grundsatz ändern willst, schlage ich eine entsprechende Grundsatzdiskussion an anderer Stelle vor. Bis dahin kann das jedenfalls nicht so stehen bleiben. --ThePeter 07:33, 2. Apr. 2007 (CEST) PS: Wenn es zitierbare Quellen außerhalb der WP gibt, die von dir verfasst sind, dann nur zu. Du darfst dich natürlich selbst zitieren wie jeden anderen auch, wenn es nicht gerade dein Blog oder sowas ist. --ThePeter 07:41, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
  • Kontra Lesenswert-Kandidatur nicht einmal 24 Stunden nach Anlage des Artikels wäre grundsätzlich schon o.k. Das, was hier läuft, entspricht aber einem Review. Und dahin sollte der Artikel auch erstmal. -- Ehrhardt 21:54, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ist aber auch Unsinn. Marcus Cyron na sags mir 23:36, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


pro nachdem die anfänglichen Kritikpunkte eingearbeitet wurden (ohne Einleitung wäre der Artikel nicht ok) finde ich den Artikel lesenswert. Und den Inhalt des Absatzes "Kritik" findet man so und in ähnlicher Form mehrfach im Internet, was u.a. auch auf Wikisource diskutiert wird. Insofern ist der Abschnitt sicherlich von den persönlichen Überzeugungen des Autors mitgeprägt. Da dies aber eben nicht nur im Artikel, sondern auch außerhalb der WP in einem relevanten Maße geschieht, kann ich keine Theoriefindung erkennen und ausgemerzt (welch Wort in diesem Zusammenhang *schauder*) muß hier noch lange nichts werden. Eine Ergänzung dieses Abschnittes kann aber sicherlich noch erfolgen. --Finanzer 00:14, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Pro: Scheint jetzt inhaltlich einwandfrei zu sein und ist auch einigermaßen OMA-tauglich. Das Contra von Ehrhardt ist wirklich völliger Unsinn, ich bitte um Streichung. Das hier ist keine Adminkandidatur, denn hier zählen bei Contras nur Argumente. JGß says: Wikisource rockt! 09:56, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ob es zu einer neutralen Einschätzung des Artikels führt, wenn für diese Kandidatur vom Autor auf Wikisource geworben wird, wage ich zu bezweifeln. Der Abschnitt "Kritik" kann so jedenfalls nicht bleiben ("Kritik kann ... ansetzen", "darf man vermuten", "stellt sich die Frage", "wozu bedarf es dann ...?"), das ist unbelegter Essay-POV pur. Die einzige angeführte Quelle ist ein eigener Text des Artikelautors, mit der die Position des Wikisource-Projektes bestätigt werden soll. Das Anliegen mag ehrenvoll sein, aber enzyklopädischen Ansprüchen genügt dies nicht. --Monade 22:00, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich denke, dieser Artikel ist mehr als ein Gefälligkeitsgutachten für WS, und im übrigen hat die angebluiche "Werbung", die lediglich eine Information war (die anderen Mitarbeiter haben dort durchaus einen eignen Kopf) ja nicht zu weiteren Pro-Stimmen geführt. Dieser mehrfache niederträchtige Vorwurf des POV gleitet an dem Artikel ab wie Öl. Weil die meisten nur zu ewig-ungelenken Formulierungen wie "Kritiker meinen" greifen, ist eine sprachlich weniger hölzerne Darstellung der möglichen Kritik, die deutlich eingeleitet wird, verpönt? So wird deutlich, dass der ganze Absatz die Position der Kritik ist, und wer nicht mit seinen Scheren imn Kopf rumläuft kann das auch kapieren. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 13:16, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
  • Dafür. Ich fand den Artikel (als juristischer Laie) nicht nur klar und verständlich, sondern auch sehr informativ, insbesondere zu den sich durch online-Editionen ergebenden und offenbar neu zu überdenkenden Rechtspositionen, die in dem Abschnitt "Kritik", fand ich, gut erläutert werden. Eine Frage hab' ich zu dem Abschnitt "Anforderungen an die Ausgaben", vorletzter Abschnitt, letzter Satz: das "unschädlich" bezieht sich doch auf die "Originaltreue" - folgt daraus, dass das Erstellen von Editionsrichtlinien bzw. die daraus folgenden Transkriptionen die Ausgabe nicht schutzwürdig machen? --Felistoria 13:39, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Pro Den Vorwurf das in der WS dafür geworben wird kann man so nicht stehen lassen, es ist wohl eher andersrum, eine Quelle in Ws dürfte der Auslöser für diesen Artikel sein. Ich (juristischer Laie) bin zusammen mit anderen dort gerade mit einem Artikel befasst, über den einer behauptet Schutzrechte gemäß §70 zu haben. In Rahmen dieser Auseinandersetzung hat mir dieser Artikel sehr geholfen. Ich kann nichts schändliches daran finden, wenn Histo aus einem aktuellen Anlaß sein Wissen in einen fundierten und klaren Artikel zusammenfasst. --Jörgens.Mi Diskussion 21:51, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Pro. Eine beachtliche Aufarbeitung eines nicht ganz einfachen Themas. Der Einwand fehlender Neutralität geht fehl: ein neutralerer Umgang mit Kritik, als sie als solche zu bezeichnen und unter dieser Überschrift zu konzentrieren, ist kaum vorstellbar; die Gegenüberstellung von Argumenten im Übrigen selbstverständlicher Bestandteil einer enzyklopädischen Bearbeitung. Die Argumente, die für die in § 70 UrhG getroffene Regelung sprechen sind schließlich im Rahmen der Darstellung des Schutzzwecks und der Entstehungsgeschichte gleichfalls dokumentiert. Stechlin 16:54, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Pro Aus meiner Sicht eindeutig lesenswert. -- Mbdortmund 01:40, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Kontra, der Artikel ist nicht schlecht, aber über weite Strecken essayistisch, insbesondere der Kritikabschnitt ist POV-gefärbt und verweist auf ein Schwesterprojekt als einzigen Nachweis. Zudem fehlt ein Erklärung, woher man in den 60-er Jahren dieses nach Ansicht des Hauptautoren unnütze Rechtsinstitut hergezaubert hat. (Die Vorgeschichte.--sугсго.PEDIA-/+ 16:22, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Version des Artikels zum Auswertzeitpunkt: 20:57, 5. Apr. 2007
Anmerkung der Auswerter:
Der Artikel ist unzureichend mit Quellen untermauert
und liest sich streckenweise wie ein Essay, weswegen
die Kandidatur gescheitert ist.
--my name disputatio
--schlendrian •λ•
--Felix fragen!

Die "Auswertung" ist "gescheitert"?? --85.176.131.143 17:09, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Danke, verbessert --Felix fragen! 18:25, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Eine solche Auswertung ist wohl ein verspäteter Aprilscherz.

  • Die Quellen sind ausreichend angegeben, wir könnten froh sein, wenn jeder Artikel so eine ausführliche Darstellung der Quellen und Belege hätte.
  • Ein Artikel, der vornehmlich auf Quellentext und Gesetzesstellen basiert, kann sich wohl nicht "streckenweise wie ein Essay" lesen. Genau das Gegenteil wurde ja in der Diskussion oben kritisiert: Der Artikel sei zu "juristisch" formuliert.
  • Die Schlampigkeit der Formulierungen der "Auswerter" deutet darauf hin, dass das Ergebnis offenbar schon feststand, bevor die meisten Stimmen abgegeben und Verbesserungen getätigt wurden.
  • Kritikpunkte wurden von den Abstimmenden genug geäußert und in mühsamer Arbeit beseitigt, so dass das Ergebnis von der Abstimmung her mit einer großen Mehrheit positiv ausfiel.
  • Die Kandidatur ist bei einem Stand von 14 (pro) zu 4 (contra) natürlich nicht gescheitert. mfg--Regiomontanus (Diskussion) 00:59, 8. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Es wäre schön wenn die 3 Herren, die die Kanditatur für gescheitert erklären, selbiges in einer Qualität machen würden, die zumindest der Qualität des Artikels und der einzelnen Stimmen entspricht. Die Diskrepanz ihrer Entscheidung zu den Bewertungen ist mehr als eklatant. --Jörgens.Mi Diskussion 09:38, 8. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ausführlichere Begründung

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Ihr habt recht, dass die Begründung etwas ausführlicher Ausfallen sollte, sorry dafür. Zuerst mal haben wir uns gestern im Chat zusammengesetzt und das ausführlich durchgesprochen. Ich kam dazu, weil ich gerade einige andere Kandidaturen ausgewertet habe. my name bat mich, dazuzukommen, das tat ich. Den Artikel habe ich da zuerst gelesen und zwar vor dem Durchlesen der Kandidatur.

Andibrund schrieb in der Kandidatur was von wertenden Formulierungen, die nahe an WP:TF sind, da kann ich mich anschließen. Solchen Stellen sind zB "wird man den Schutz bejahen müssen" (sagt wer? der hauptautor des Textes?), "so mag diese " (nach welcher Meinung?), "Der Gesetzgeber wollte die Arbeit des Wissenschaftlers unterstützen..." (woher kommt dieses Wissen?) oder "fällt sicher nicht unter das Schutzrecht" (sicher, bestimmt nicht! sagt wer?)

Dann die Kritik, die anscheinend die Wikisource-Seite beleuchtet. Sieht das nicht sehr doof aus, wenn wir hier ein Schwesterprojekt, das direkt betroffen ist, seinen POV abladen lassen? Belegt nur durch einen Text des Hauptautors dieses Artikels? Sätze wie "und, darf man vermuten, es auch den meisten deutschen Editionswissenschaftlern unbekannt ist" (warum darf man das vermuten, wer ist dieser "man" überhaupt?), "stellt sich die Frage" (wer stellt sich die Frage? Der Hauptautor?) fallen in den alten Trott zurück. Dann Ausdrücke wie "die Verleger-Lobby" (ja, die ganze Bande zusammen, alle böse, das muss dieser Enzyklopädie-Artikel aufdecken!)

So, ich bin nun kein Jurist und lese auch nicht regelmäßig jur. Texte. Aber die Kriterien für Lesenswerte Artikel kenne ich, und da bin ich der Meinung, das oben aufgezähltes einer Auszeichnung im Wege steht. Weil das natürlich recht kontrovers ist haben wir die Kandidatur zu mehreren ausgewertet, und so sah unser ergebnis aus. --schlendrian •λ• 12:40, 8. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich schließe mich Florian natürlich an, mag aber noch einmal darauf hinweisen, dass das Ergebnis der Auswertung keineswegs vorher feststand: Wie aus der Versionsgeschichte von WP:KLA hervorgeht, langen zwischen den beiden Auswertungen, die ich an diesem Tag gemacht habe, fast eine Stunde. In dieser Zeit habe ich mich quasi ausschließlich mit diesem Artikel beschäftigt und mehrere Hilfen gesucht, insgesamt habe ich mit mindestestens fünf Wikipedianern darüber gesprochen, wovon ich auf jeden Fall vier für sehr kompetent halte. Zwei davon haben dann auch offiziell mit mir ausgewertet, wie oben nachvollziehbar. Die Auswertung hatte durchaus nicht ein voraussehbares Ende, zur Debatte standen folgende Ergebnisse:
  1. Erfolgreiche Kandidatur
  2. Verlängerung des Zeitraums der Kandidatur
  3. Gescheiterte Kandidatur
Für die ersten beiden sprachen die mitunter sehr guten Argumente einiger Abstimmender, doch auch die Argumente derer, die Contra gestimmt haben, sind nicht einfach von der Hand zu weisen. Sätze wie
[...], das wissenschaftliche Editionswesen zu „belohnen“
[...] kein solches Recht kennen (und, darf man vermuten, es auch den meisten deutschen Editionswissenschaftlern unbekannt ist), ohne [...]
[...] Sachkommentar (ja sogar im Einzelfall das Register) einer [...]
[...] wozu bedarf es dann, wenden Kritiker ein, eines eigenen Schutzrechts für den kritisch erstellten Text?
sind einfach nicht drin bei einem lesenswerten Artikel, wenn keine Quellen angegeben sind, und in der Form deswegen nicht mit WP:NPOV vereinbar. Lediglich der letzte Satz aus dem Abschnitt "Kritik" ist belegt – aber wie... Andere Beispiele hat Florian oben ja bereits gegeben. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass der Großteil des Artikels lesenswert, mit Quellen belegt und im hier üblichen Stil geschrieben ist. Aber eben nicht ausschließlich. Somit sind wir zu diesem Ergebnis gekommen. Der Kommentar hätte natürlich ausführlicher ausfallen können, dem stimme ich zu.
Zuletzt möchte ich noch betonen, dass die Lesenswert-Kandidatur keine Abstimmung ist, reines Stimmenzählen gilt also nicht, außerdem sind Fehler menschlich, wenn ich beim Kommentar statt "gescheiterter Kandidatur" "gescheiterte Auswertung" schreibe, dann ist das einfach ein Fehler, der jedem einmal passieren kann. Daraus irgendwelche an den Haaren herbeigezogene Rückschlüsse zu ziehen halte ich für unsachlich. --my name disputatio 13:33, 8. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ein paar Ergänzungen

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Ich habe nach einer gestrigen Bibliotheksrecherche einige Punkte ergänzt, sehe aber durchaus noch Verbesserungsbedarf, v.a. im abschnitt Kritik - so frage ich mich welche Kritiker den gesonderten Schutz des reinen wissenschaftlichen Textteiles kritisieren. Auch sonst werde ich mich wohl die nächsten Tage noch mit diesem und jenem beschäftigen. Wäre nett, wenn ein wenig Feedback käme.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 18:58, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich glaube nicht, dass es um eine Kritik am Schutz des reinen wiss. Textteils geht, das muss ein Missverständnis sein. Die Formulierung will mMn nur aussagen, dass dieser wissenschaftliche Textteil ohnedies immer geschützt ist und zwar durch Paragraph 2 UrhG, ein weiterer Paragraph ist daher nicht nötig. Nur das ist der Kritikpunkt, dass der Paragraph 70 mehr oder weniger unnötig erscheint, wenn es um den Schutz einer umfassenden wissenschaftlichen Bearbeitung geht. Daher fand eine solche Zusatzbestimmung in den Gesetzeswerken der meisten EU-Staaaten keine Aufnahme. Ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden. mfg--Regiomontanus (Diskussion) 22:05, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Filmwerke

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Ich möchte den Satz "Eine rein technische Restaurierung, wie sie etwa bei Filmwerken üblich ist, fällt sicher nicht unter das Schutzrecht, da die wissenschaftliche Leistung fehlt" hinterfragen. Im Rahmen einer Diskussion über den Film Nosferatu – Eine Symphonie des Grauens hat Gnom folgende Literaturstellen zitiert (Hervorhebungen von mir):

  • [Der Begriff der] Werke [in § 70 UrhG] verweist auf den Werkkatalog des § 2 Abs. 1; für wissenschaftliche Ausgaben kommen mithin also nicht nur Texte, sondern auch Landkarten, Pläne, Werke der bildenden Künste und Filmwerke in Betracht.“ (Dreier/Schulze/Dreier, 7. Aufl. 2022)
  • Keine Rolle [bei der Diskussion des § 70 UrhG] spielte bislang die Werkart, dh es konnte sich um Werke jeder beliebigen Werkart iSv § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 handeln, etwa um alte Zeichnungen, Landkarten, Baupläne, Lithografien, Choralbücher, alte Filme etc.“ (Wandtke/Bullinger/Thum, 6. Aufl. 2022)
  • Das verwandte Schutzrecht kann nur an einem urheberrechtlich nicht geschützten Werk oder Text entstehen. Dabei kommen alle Werkarten des § 2 in Betracht, also Texte, Noten, Landkarten, Inschriften, Filme, Bilder, Zeichnungen, Baupläne, selbst Computerprogramme“ (Fromm/Nordemann/Axel Nordemann, 12. Aufl. 2018)

Ich nehme an, dass es trotzdem auch bei Filmwerken "rein technische Restaurierungen" gibt, die nicht unter das Schutzrecht fallen (d.h. es wird einfach ein vorhandener Film mehr oder weniger unverändert "aufgefrischt"), aber bei Fällen wie Nosferatu, also Stummfilmen, bei denen akribisch aus mehreren erhaltenen Kopien versucht wird, eine Fassung zu rekonstruieren, die dem Original möglichst nahe kommt, würde ich demzufolge schon vermuten, dass ein Schutz wissenschaftlicher Ausgaben möglich ist. Vielleicht so umformulieren? "Für wissenschaftliche Ausgaben kommen auch Landkarten, Pläne, Werke der bildenden Künste und Filmwerke in Betracht. Eine rein technische Restaurierung fällt jedoch nicht unter das Schutzrecht, da die wissenschaftliche Leistung fehlt." - wobei für den zweiten Satz ein Beleg auch gut wäre. Gestumblindi 11:45, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Finde ich gut so. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:11, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten