Diskussion:Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren

Löschung der Liste von SWKI-Richtlinien

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Es gab hier eine Liste von Richtlinien, diese wurde gelöscht mit dem Verweis auf: Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist. Wenn man nun allerdings vergleicht mit einem ähnlichen Artikel wie etwa VDI-Richtlinie so findet man dort ebenso eine Liste: https://de.wikipedia.org/wiki/VDI-Richtlinie#Wichtige_oder_bekannte_VDI-Richtlinien - diese hatte allerdings noch niemand beanstandet. Wie ist nun also WWNI tatsächlich auszulegen? Gibt es dazu eine offzielle Auslegung? --NothingToSeeHere (Diskussion) 14:02, 9. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Wenn es hier nicht gewollt wird, dann baut es doch hier ein wenigstens.--CH-Wiki-RSchweiz  16:48, 9. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich kann dort den Editor nicht starten. Es erscheint zwar das fenster "Der VisualEditor wird geladen …", hängt dann aber! --Bausachverständiger (Diskussion) 00:08, 13. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ja, das Problem kenne ich bei Wikia. Passiert bei mir mit dem Firefox auch.
Du musst mit dem Pfeil rechts neben "Bearbeiten" im Dropdown-Menü "Klassischer Editor" auswählen, dann kommt diese Ansicht: http://schweiz.wikia.com/wiki/Schweizerischer_Verein_von_Geb%C3%A4udetechnik-Ingenieuren?action=edit
Wenn sich das Editorfenster öffnet, empfehle ich dir, von der "Grafik-Ansicht" in die "Code-Ansicht" zu wechseln (Reiter oben rechts über dem Texteingabefeld in der Editoransicht. Wenn man sich anmeldet, kann man das einstellen, dass man von Haus aus primär in der Code-Ansicht im Klassischen Editor schreiben will.--CH-Wiki-RSchweiz  17:18, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Fehlende Nachweise / Belege

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Dass dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestatte ist, kann ich nicht nachvollziehen. Die auf der Web-Site des SWKI zu findenen Statuten und Vereinsgeschte, wie auch Verweis auf die SWKI-Richtlinien sowie die Anerkennung des SWKI als Fachverein durch das nahmhafte SIA sollten bereits ausreichen.

Wer anschuldig ist nachweispflichtig! In diesem Sinne fordere ich den Urheber dieses Eintrags auf, seinen Vorwurf zeitnahe näher zu begründen!

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Der SWKI stellt einen Verein nach Schweizer Recht dar. Ein Verein darf nach OR nur ideeller und gemeinnütziger Natur sein, darf jedoch zur Erreichung des Vereinsziels ein Gewerbe betreiben. Der SWKI benötigt für ihren Verkauf von Richtlinien nicht einmal einen Eintrag ins Handelsregister. Da der Verkauf von Richtlinien einem Zweck ideeller und gemeinnütziger Natur dienen muss, sehe ich dies als kein kommerzielles Gewerbe und somit spricht nichts dagegen, diese Links in Wikipedia zu behalten! (nicht signierter Beitrag von Bausachverständiger (Diskussion | Beiträge) 14:57, 1. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Auch vereine haben nichts gegen die Einnahme von Geld. Die mehrzahl der inkriminierten links weist zudem nicht nach, was sie nachweisen sollen. Also: gelöscht lassen.--2A02:908:2E20:1BE0:44AE:9B02:3E73:E420 18:56, 1. Jan. 2017 (CET) da hilft auch kein Einsatz von Sockenpuppen wie Benutzer:MadulineBeantworten

Ich spreche mich klar für's Beibehalten aus - Es geht nicht um Einnahmen zu haben, sondern um kommerziell oder ideeller und gemeinnütziger Natur! Bitte keine nicht nachweisbaren Beschuldigungen, die zudem falsch sind - Weshalb kommst du unangemeldet daher, was hast du zu verbergen? --Bausachverständiger (Diskussion) 20:12, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Zwei der drei nachweise funktionieren nicht. Weswegen benutzt du Sockenpuppen? Hast du was zu verbergen?--2A02:908:2E20:1BE0:28BD:365:2370:39C6 20:56, 1. Jan. 2017 (CET) Lesetip: WP:SOP, WP:CUABeantworten

und die Kinder bringt der Papst.--2A02:908:2E20:1BE0:4CDF:3CDC:D5F7:45ED 13:40, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten