Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Ort 777

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Aktuell und seit halben Ewigkeiten steht im Artikel "Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Ort 777" und gleichzeitig "wobei die früheste Nennung des Ortsnamens ... erst in einer weiteren Urkunde 893 erfolgte". Wenn 893 die früheste Nennung des (damaligen) Ortsnames erfolgte, dann kann der Ort nicht 777 erstmals urkundlich erwähnt worden sein, es sei denn er hätte 777 einen vollkommen anderen Namen gehabt, was unwarscheinlich ist. Die Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier nennt auch 777, aber ohne irgendwelchen näheren Zusammenhänge. Die Jahreszahl 893 ist hingegen auch aus anderen Quellen (z.B. Heinrich Beyer: Mittelrheinisches Urkundenbuch) belegbar. Zur Jahreszahl 777 findet sich im Buch Das Fürstentum Prüm aus dem Jahr 1903 folgendes: "Die Bildung des Hofbezirkes Seffern ist nicht ganz klar zu erkennen. Urkundlich lässt sich nur erweisen, dass im Jahre 777 die Abtei Prüm Güter zu Weich im Bitgau (Wicus in pago Bedinse) erhielt. Damals müssen also die beiden Ortschaften Seffer- und Malbergweich noch zusammen eine Gemarkung gebildet haben." (Anmerkung: mit "Hofbezirk" ist ein weit späterer Verwaltungsbezirk gemeint) Also wurde 777 mit "Wicus" entweder Malbergweich oder Sefferweich erstmals urkundlich erwähnt, aber nicht der benachbarte Ort Seffern. Deswegen werde ich die "Ersterwähnung 777" aus dem Artikel herausnehmen. --Update (Diskussion) 23:07, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten