Diskussion:Segelschein

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 217.228.110.99 in Abschnitt Stimmt das wirklich ?

Schöner Artikel. Die Angaben zu den Scheinen sind aber leider nicht korrekt. Das ganze System der Scheine wurde vor einiger Zeit umgestellt. Ich hab grade zwei Segel- und zwei Motorbootscheine gemacht und weiss es deshalb. :-) Ich schau mal meine Unterlagen durch und pfleg' die aktuellen Fakten ein. -- Tmalsburg 19:54, 28. Apr 2004 (CEST)

Die Scheine wurden schon vor Jahren(!) umgestellt... :-) Wenn Du nichts schreibst, schau ich nochmal meine Lehrbücher durch und meld mich dann auch wieder. --Dumont 09:57, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Vielleicht auch die (teilweise redundanten) Informationen aus Segelschein, Sportküstenschifferschein und Sportbootführerschein in einem Artikel zusammenfassen - das ganze zerfasert doch sehr stark, und so umfassend ist das Thema ja nun auch wieder nicht, dass es 3 (oder gar mehr Artikel) rechtfertigt! --Reinhard 12:18, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Ja, gute Idee. Sonst kommen auch noch Sportseesschifferschein (SSS) und Sporthochseeschifferschein (SHSS) als weitere Scheine hinzu. Ich denke, dazu werden keine eigenen Artikel notwendig sein... :-) --Dumont 22:39, 31. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Auch wenn die DSV-Scheine nicht mehr ausgestellt werden, gibt es zahlreiche Inhaber dieser Scheine (die ihre Gültigkeit nicht verloren haben). Aber auch aus historischem Interesse wäre ich dafür, die DSV-Scheine mit entsprechendem Hinweis wieder in den Artikel einzufügen. Es gibt bestimmt weit mehr BR-Schein-Inhaber als SKS-Inhaber. Leonach 19:02, 13. Jan 2005 (CET)

Stimmt das wirklich ?

Bearbeiten

"Der Sportbootführerschein Binnen (SBB) wird für das Führen eines Kleinfahrzeuges auf Seen, ... , sofern das Schiff über einen mehr als 3,68 Kilowatt (5 PS) starken Motor verfügt." -- Das kommt doch darauf an, was für Vorschriften der Eigentümer des Sees erlässt. Ob das alle in diesem Sinne getan haben, weiss ich nicht. --888344

Ja, stimmt. Die Regelung gilt deutschlandweit, egal ob es sich um Privatgrund oder um Verkehrsgrund handelt. Gut, der Eigentümer kann zwar entscheiden, wer sich dort aufhält und was jemand tut. Auf manchen öffentlichen Gewässern sind bestimmte Wasserfahrzeuge oder Antriebe nicht zugelassen. Die Führerscheinvorschriften gelten aber immer. Du willst wahrscheinlich auf eine Formulierungsschwäche im Artikel hinaus. Ein solcher Exkurs ist eigentlich nicht für den Artikel notwendig meint -- Matt1971 ♪♫♪ 15:38, 11. Aug 2006 (CEST)
Das ist leider teilweise Unsinn. Auf Privatgewässern (und dazu gehören auch kommunale) kann der Eigentümer entscheiden, was er vorschreibt. Daß die meisten sich dabei auf die bundesweiten Regeln stützen, ist üblich, aber eben nicht verbindlich. Die Bundesländer haben sich wohl alle den Bundesregeln angepasst, die aber explizit eigentlich nur auf den Bundeswasserstraßen und den Seeschiffahrtsstraßen verbindlich sind. Der Bodensee ist als Kondominium wiederum ein Spezialfall, weswegen es dafür wiederum einen Extra-Führerschein gibt, der in Deutschland zwar den SBF-Binnen ersetzt, aber nicht umgekehrt. Was für Fahrzeuge auf welchem Gewässer zugelassen sind, hat wiederum absolut nichts mit den Führerscheinen zu tun. So oder so muß man sich als Schiffsführer vor dem Befahren eines Gewässers nach den dort geltenden Regeln erkundigen. 217.228.110.99 17:24, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten
danke 217.228.110.99 - genau darum ging es mir. --888344

Scheingeltung

Bearbeiten

Neuer Artikel (weiss nicht wie man einen Arikel hier erstellen kann)

Also, bin jetzt völlig verwirrt. Habe in den 80'er Jahren den Hochseeschein gemacht. Inkl. Astronavigation, Seemannschaft, Funk-und Notruf. Logischerweise kein GPS. Musste dann wegen Bodensee nochmals einen internationalen Binnenseegewässerschein mach (unlogisch). Durch die Umstellung der ganzen Gesetze ist mir scheinbar ein unlimitierter Motorbootführerschein "geschenkt" worden. Nun streiten sich die Geister. Einige sagen nur Boote bis 15 Meter einige sagen unlimitiert.

Für Hilfe wäre ich dankbar Thomas

Diese Seite Löschen ?

Bearbeiten

Neu hier. Trotzdem: Segelscheine gibt es nicht. Nur Sportbootführerschiene mit Antriebsart Segel. Vorschlag: Segelschein auf Sportbootführerschein umleiten und dort gucken, ob alle hier genannten Aspekte vorhanden sind. Heuerm

Erledigt. -- Sdo 00:38, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Einspruch. Es gibt nicht nur SBF zur Fahrt unter Segeln, sondern eben auch Verbandsführerscheine. Die DSV-Führerscheine (A, BR, BK, C ) gibt es zwar seit 01.01.2003 nicht mehr (keine Ahnung, wie es mit Pendants in Ö und CH aussieht), aber deswegen darf der Segelschein trotzdem einen eigenen Artikel haben. Ich würde es begrüßen, wenn der Artikel mit dieser Version wieder auflebt. Ich bitte um Diskussion. Bis dann, Matt1971 15:02, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Matt, diese Version ist fast vollständig redundant zu Sportbootführerschein (Deutschland). Wenn der Artikel wirklich etwas Neues enthalten würde, hätte ich kein Problem damit, aber so duplizieren wir nur Text. So wie ich das sehe, steht allerdings zu den DSV-Führerscheinen noch nirgendwo etwas Genaues. Wenn Du dazu noch etwas schreiben willst, wäre das natürlich schön. Das kann meiner Meinung nach entweder unter Sportbootführerschein_(Deutschland)#Verbandsführerscheine_des_DSV oder in einem eigenen Artikel geschehen, in dem alle DSV-Führerscheine (und ggf. die österreichischen und schweizerischen Äquivalente) beschrieben sind. Das wäre mir auch recht. Diese beiden Artikel sollten dann allerdings klar voneinander abgegrenzt sein und aufeinander verweisen. Ich weiß auch nicht, ob Segelschein dann ein glücklicher Name für diesen Artikel ist. Vielleicht eher so etwas wie Verbandsführerscheine des DSV? Was meinen die anderen? -- Sdo 01:44, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Brrr, ich sollte meine Zeit momentan nicht auf der Wikipedia verbringen, also gelobe ich auch, in den nächsten (mindestens) zehn Tagen keinen weiteren Kommentar mehr abzugeben (oder bei einem Umbau zu helfen). Nachdem ich das gebeichtet habe: Ihr habt beide recht. Segelscheine sind nicht nur Sportbootführerscheine (hatte ich peinlicherweise auch übersehen und deswegen Sdos Aktion sehr gutgeheißen), aber der alte Artikel war sehr redundant zu dem anderen (u.a. weil er zu 97% deutschlandlastig war) und dennoch nicht vollständig (Traditionsschiffe). Vorschlag: Einen Übersichtsartikel (vermutlich nicht ins BKL-Schema preßbar, aber möglichst ähnlich übersichtlich), der über Segelscheine allgemein informiert - unterschiedliche Länder, offizielle und Verbandsführerscheine usw. Schön wäre es natürlich - wenn auch wahrscheinlich nur langfristig möglich -, in so einem Sammelartikel gleich noch (kurz!!) auf nationale Unterschiede einzugehen, also wirklich einen Übersichtsartikel im besten Sinne zu leisten. (Beispielsweise gibt es in Frankreich oder der Schweiz nicht so viele Segelscheine wie etwa im deutschen System usw.) Dann jedenfalls Einzelartikel für die einzelnen Scheine oder Scheingruppen.
Was genau ist aber "Sportbootführerschein" - der Name der offiziellen deutschen Scheine oder noch irgendetwas anderes (Ausland? Allgemeiner Ausdruck einschließlich DSV-Scheine???)? Ist es überhaupt der richtige Name für SSS und SHS? Sofern es wirklich nur im Deutschen der entsprechende Ausdruck ist (Hans, wie sieht's in Österreich aus?), dort aber auch für SSS und SHS paßt, wäre der Artikel Sportbootführerschein (Deutschland) auf [[Sportbootführerschein zu verschieben, mit BKL2 zu dem Sammelartikel. Falls die Verbandsführerscheine des DSV nicht als "Sportbootführerscheine" zu bezeichnen sind und ebenfalls in den Artikel sollen, müßte er sogar noch anders benannt werden...
Generelles Problem: "Segelschein" ist kein offizielles Wort, nur Umgangssprache (also anders etwa als Führerschein), oder? Falls ja, sollte der Sammelartikel wohl verschoben werden - aber wohin, ist mir nicht ganz klar, da ich außer "Segelschein" kein Wort dafür kenne. Eine Weiterleitung sollte unbedingt bestehen bleiben. Falls nein, kann er eh bleiben.
Man sollte in einem wie auch immer gearteten Sammelartikel klären, inwieweit Motorscheine (SBF-See, SBF-Binnen unter Motor und all die ausländischen Gegenstücke) überhaupt als "Segelscheine" zu bezeichnen oder eben gerade davon abzugrenzen sind. Denn spätestens die Funkzeugnisse sollten wohl nur ins "Siehe auch", oder? (Und Segellehrer hat da mMn nichts zu suchen...) - So, wie gesagt, jetzt könnt Ihr Euch die Köpfe fusselig diskutieren, ich werde mir den meinen mit anderen Dingen ver-... ^^ --Ibn Battuta 18:44, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Danke für die Ausführugen, die gut durchdacht und schlüssig sind. Auch wenn nun eigentlich eine Grundsatzdiskussion losbricht, mal einige Kommentare hier:
  1. SBF treffen nur den SBF Binnen und See zu. Die SKS, SSS und SHS sind hingegen keine Sportbootführerscheine, weil sie eben anders heißen (sie mögen wohl dennoch zur Sportschifffahrt gehören).
  2. Zutreffend ist m.E. auch die Ansicht, daß der Segelschein kein offiziell gebräuchlicher Begriff ist (steht auch auf keinem Führerschein so drauf). Also bräuchten wir nun eine Lösung. Sie könnte so aussehen:
    1. Sportseeschifferschein, Sportküstenschifferschein und Sporthochseeschifferschein werden aus Sportbootführerschein (Deutschland) extrahiert und einzeln geführt. Der Artikel Segelschein erhält seinen alten – jedoch gekürzten − Text wieder zurück, jedoch nur mit dem Hinweis versehen, daß der Begriff nur in der Umgangssprache existiert. Es wäre dabei auf Sportbootführerschein sowie auf den zu erstellenden Artikel Verbandsführerschein zu verweisen.
    2. Desweiteren wäre sogar noch daran zu denken, einen Artikel Motorbootführerschein zu denken.... Matt1971 23:03, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Matt, ich würde SKS, SSS und SHS nicht in Einzelartikel auslagern. Auch wenn sie nicht offiziell SBF heißen, bilden sie doch thematisch eine Einheit mit dem SBF Binnen und SBF See. Es sind alles amtliche Scheine. Gegenvorschlag zur Aufteilung:

Das wäre eine klare Trennung zwischen amtlichen und nicht-amtlichen Scheinen, und über den umgangssprachlichen Segelschein findet man alle anderen Artikel (die auch untereinander verlinkt sein sollten). Was meinst Du dazu? Und was sollte Deiner Meinung nach im Motorbootführerschein stehen? Die amtlichen Scheine enthalten ja alle einen Motorteil, und der SBF See ist ein reiner Motorbootschein. Für den deutschen Teil würde ich dafür also höchstens einen redirect auf den SBF See anlegen; wie es in anderen Ländern aussieht, weiß ich nicht. Gruß, -- Sdo 01:25, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das hört sich gut an! Vielleicht sollte man in den Artikel Segelschein noch darauf hinweisen, daß es sie so nicht gibt. Motorbootführerschein einfach zu SBF umleiten (sofern es keine sonstigen gibt). -- Matt1971 03:15, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ok, ich setze es mal auf meine todo-Liste. Wann ich dazu komme, weiß ich aber noch nicht. Wenn Du also schon mal anfangen willst, nur zu. -- Sdo 00:46, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten