Diskussion:Sidi Ahmad al-Baqqai
Bevor die administratorischen Löschkolonnen schon mit den Hufen zu scharren beginnen, nur ein kurzer Hinweis: Der Artikel wird bis zum Wochenbeginn auf eine respektable Länge anschwellen. Ich habe ihn lediglich in Kurzform eingestellt, weil ich etliche Links bei anderen Artikeln, an denen ich mitgewurschtelt habe, ergänzt habe. Also spart das Löschwasser und schickt es besser nach Timbuktu! (Peter Kremer, 20.01.07)
Sterbedatum
BearbeitenIm Artikel ist die folgende Doktorarbeit gelistet: Abdelkader Zebadia, “The Career and Correspondence of Ahmad al-Bakkay of Timbuctu, from 1847 to 1866”, Ph.D., University of London 1974. - In der Artikeleinleitung steht, daß al-Bakkai 1864 starb. Was stimmt? Mounir (Diskussion) 13:53, 21. Jan. 2007 (CET)
- Hallo, die Diskrepanz ist mir ebenfalls aufgefallen. Interessanterweise differieren die Sterbedaten. In einigen Artikeln wird 1864 angegeben, in einer wichtigen Arbeit über Barth und sein Verhältnis zu Timbuktu heißt es, dass er wenige Monate vor dem Forscher starb, also 1865. Was die 1866 bei Zebadia anbetrifft, so war ich selbst perplex. Es kann sich höchstens auf Korrespondenzen handeln, die postum von al-Baqqais Sohn Abidin geführt wurden, sozusagen eine Art Nachlassverwaltung. Ich habe die Arbeit von Zebadia aus den genannten Gründen nicht einsehen können. Eine Nachfrage bei einem malischen Historiker, der in Deutschland lehrt und sich gerade mit dieser Epoche befasst (er hat vorletztes Jahr auch einen Kongress in Timbuktu organisiert), blieb freundlicherweise unbeantwortet. Nun ja, ich gehöre nicht zum Stammpersonal der elfenbeinernn Turmes. Ich werde mich aber weiter um die Klärung bemühen. Jedenfalls ist der Scheikh vor Heinrich Barth gestorben. (Peter Kremer)
- Danke für die Klärung! Mounir (Diskussion) 08:12, 22. Jan. 2007 (CET)
Die renommierte Encyclopdédie de l'Islam (2002) gibt im Artikel "Kunta" das Todesjahr 1865 an. Der Verfasser, Prof. John Hunwick, ist anerkannte Autorität auf dem Gebiet des westafrikanischen Islam, so dass ich seine Angabe als verbindlich übernehme. (Peter Kremer) 30.01.2007